Bis zu 395€ für Ihr E-Auto:

Prämie beantragen

Bis zu 450€ THG-Prämie für 2026. Jetzt beantragen!

THG-Prämie beantragen

THG-Prämie für die private Wallbox – ist das noch möglich?

Eine rein privat genutzte Wallbox ist in Deutschland nicht THG-quotenberechtigt. Die THG-Prämie für Ladepunkte setzt voraus, dass die Wallbox öffentlich zugänglich ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen wurde. Wer seine private Wallbox ausschließlich selbst nutzt, erhält dafür keine THG-Prämie – unabhängig davon, ob der geladene Strom aus einer PV-Anlage oder aus dem Netz stammt.

@KI-Generiert

In diesem Artikel:

Warum die private Wallbox keine THG-Prämie erhält

Die gesetzliche Grundlage für die THG-Prämie bei Ladepunkten ist die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). Danach können nur öffentlich zugängliche Ladepunkte die tatsächlich abgegebene Strommenge als THG-Quote zertifizieren und vermarkten lassen.

Private Wallboxen in Garagen, Carports oder auf privaten Stellplätzen gelten laut Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Konsequenz: Für den dort geladenen Strom lässt sich keine separate THG-Prämie geltend machen.

Davon unberührt bleibt die THG-Prämie für das Elektrofahrzeug selbst. Diese pauschale Fahrzeugprämie steht jeder Halterin und jedem Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs zu, unabhängig davon, wo das Fahrzeug geladen wird.

Voraussetzung: Öffentliche Zugänglichkeit

Wer die THG-Prämie für den Ladestrom erhalten möchte, muss die Wallbox öffentlich zugänglich machen. Laut Ladesäulenverordnung (LSV) bedeutet das: Der Ladepunkt muss einem unbestimmten Personenkreis zur Nutzung offenstehen – nicht nur Nachbarinnen und Nachbarn, Freundeskreis oder Familie.

Das erfordert konkret:

  • Physische Erreichbarkeit des Ladepunkts ohne Hindernisse wie verschlossene Schranken oder Verbotsschilder
  • Registrierung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Wochen nach Öffnung
  • Sichtbare Kennzeichnung als öffentlicher Ladepunkt
  • Festgelegte Nutzungszeiten, die nicht zwingend rund um die Uhr gelten müssen, aber einen realistischen Umfang haben sollten

Die Bundesnetzagentur führt seit Anfang 2026 verschärfte Stichprobenprüfungen durch. Eine rein formale Eintragung ohne tatsächliche Zugänglichkeit – sogenannte „Alibi-Öffnung",  kann zur Ablehnung der THG-Zertifizierung führen.

Technische Anforderungen an öffentliche Ladepunkte 2026

Seit der Verschärfung der Ladesäulenverordnung sind die technischen Hürden für öffentliche Ladepunkte deutlich gestiegen. 2026 gelten folgende Pflichtanforderungen:

  • Bezahlsystem ohne Registrierungspflicht: Für DC-Schnellladepunkte ab 50 kW schreibt die europäische AFIR-Verordnung ein physisches Kartenterminal (Debit-/Kreditkarte) vor. Für AC-Ladepunkte unter 50 kW, also auch typische Heim-Wallboxen mit 11 oder 22 kW – reicht eine webbasierte Bezahlmöglichkeit, etwa per QR-Code am Ladepunkt, die auf eine PSD2-konforme Zahlungsseite führt. Eine reine App- oder RFID-Freischaltung genügt in beiden Fällen nicht mehr.
  • Eichrechtskonformer Zähler: Die abgegebene Strommenge muss messrechtskonform erfasst werden. Eine einfache Heimwallbox ohne geeichten Zähler ist in der Regel nicht registrierfähig.
  • ISO-15118-Fähigkeit: Ab 2026 müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte die Kommunikationsnorm ISO 15118 unterstützen.
  • Diskriminierungsfreier Zugang: Das Laden muss ohne vorherige Registrierung oder App-Download möglich sein.

Viele ältere Heimwallboxen erfüllen diese Anforderungen nicht. Vor einer geplanten Öffnung sollte geprüft werden, ob die vorhandene Hardware nachrüstbar ist oder ein Austausch notwendig wird.

THG-Prämie Ladepunkt: Was lässt sich 2026 verdienen?

Die THG-Prämie für öffentliche Ladepunkte wird nicht pauschal berechnet, sondern basiert auf der tatsächlich abgegebenen Strommenge. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung für 2026:

Kennzahl Wert 2026
Vergütung pro kWh ca. 8–15 Cent (je nach Vermarktungsmodell)
Realistische Jahresabgabe privater Ladepunkt ca. 2.000–5.000 kWh
Geschätzte Brutto-Jahreseinnahme ca. 160–750 Euro
UBA-Bearbeitungsgebühr (seit 17.04.2026) mind. 94,60 Euro pro Antrag (gemäß BMUKNBGebV)
Mehrfachanrechnung (Faktor 3) Gilt für jeglichen Ladestrom gemäß § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV
Zusatzvorteil PV-Strom Niedrigerer CO₂-Emissionswert statt Netzstrommix (§ 5 Abs. 5)
Antragsfrist Fahrzeugprämie (UBA) 15. November 2026
Antragsfrist Ladepunkte (UBA) 28. Februar 2027 (für Verpflichtungsjahr 2026, gemäß § 6 der 38. BImSchV)

Ab dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt gemäß der aktualisierten BMUKNBGebV eine Mindestbearbeitungsgebühr von 94,60 Euro pro Antrag für die Bescheinigung von Strommengen. Diese Kosten können bei privaten Ladepunkten mit geringer Auslastung, wie etwa 2.000 kWh pro Jahr, einen Großteil der potenziellen Erlöse aufzehren. Um die Wirtschaftlichkeit dennoch zu gewährleisten, bietet sich die Kooperation mit einem spezialisierten THG-Partner wie emobility.energy an. Durch die Zusammenfassung vieler Ladestrommengen zu einem Sammelantrag entfällt die Mindestgebühr für den Einzelnen weitgehend, während gleichzeitig das regulatorische Risiko minimiert wird. Diese Vorgehensweise ermöglicht auch bei kleineren Mengen eine profitable Vermarktung, da der administrative Aufwand entfällt.

Fahrzeugprämie und Ladepunktprämie kombinieren

E-Auto-Halterinnen und -Halter, die gleichzeitig einen öffentlich registrierten Ladepunkt betreiben, können beide THG-Prämien parallel beziehen. Dieser sogenannte „Double Dip" ist nach aktueller Rechtslage vollständig zulässig:

  • Fahrzeugprämie: Pauschale THG-Prämie für das E-Auto, je nach Anbieter zwischen 250 und 450 Euro pro Jahr
  • Ladepunktprämie: Mengenbasierte Vergütung für den öffentlich abgegebenen Ladestrom

Die Fahrzeugprämie lässt sich bei emobility.energy beantragen – etwa direkt über die THG-Antragstellung. Für die Ladepunktprämie ist eine separate Erfassung der abgegebenen Strommengen erforderlich, beispielsweise über ein Ladestromportal.

Regelungen 2026: Was sich geändert hat

Regelung Status 2026
THG-Quote Höhe 12,1 % (Steigerung von 10,6 % in 2025)
Verlängerung bis 2040 Beschlossen (RED III Umsetzung, Bundestag 23.04.2026)
Stichprobenprüfung Ladepunkte Verschärft durch Bundesnetzagentur
Bezahlpflicht neue Ladepunkte Kartenterminal (AFIR) ab 50 kW DC; webbasierte Zahlung (QR-Code) für AC unter 50 kW
UBA-Bearbeitungsgebühr (neu seit 17.04.2026) Mind. 94,60 Euro pro Antrag (BMUKNBGebV)
ISO-15118-Pflicht Für öffentliche Ladepunkte ab 2026
Doppelanrechnung Biokraftstoffe Entfällt – stärkt Nachfrage nach E-Mobilitäts-Quoten
EVSE-ID Pflicht Pflichtbestandteil der UBA-Meldung
§ 14a EnWG Netzentgeltrabatt 110–190 Euro/Jahr für steuerbare Wallboxen

Die Abschaffung der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen ist für E-Auto-Halterinnen und -Halter eine positive Entwicklung: Sie reduziert Ausweichoptionen für Mineralölunternehmen und kann die Nachfrage nach THG-Quoten aus Elektromobilität langfristig stärken. Mehr zur THG-Quote Preisentwicklung und zum THG-Quotenhandel bietet unser Fachbereich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich eine THG-Prämie für meine private Wallbox?

Nein. Eine rein privat genutzte Wallbox ist nicht THG-quotenberechtigt. Nur öffentlich zugängliche Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registriert sind, können die abgegebene Strommenge als THG-Quote vermarkten.

Kann ich meine private Wallbox öffentlich zugänglich machen?

Grundsätzlich ja. Allerdings müssen seit 2026 strenge Anforderungen erfüllt werden: eichrechtskonformer Zähler, webbasiertes Bezahlsystem ohne Registrierungspflicht (z. B. QR-Code), diskriminierungsfreier Zugang und Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Viele Heimwallboxen erfüllen diese technischen Voraussetzungen nicht.

Wie hoch ist die THG-Prämie für einen öffentlichen Ladepunkt 2026?

Die Vergütung liegt 2026 bei ca. 8 bis 15 Cent pro kWh. Bei einer realistischen Jahresabgabe von 2.000 bis 5.000 kWh ergibt sich eine Einnahme zwischen ca. 160 und 750 Euro pro Jahr und Ladepunkt.

Kann ich die THG-Prämie für mein E-Auto und meinen Ladepunkt gleichzeitig bekommen?

Ja. Die Fahrzeugprämie und die Ladepunktprämie sind unabhängig voneinander. Halterinnen und Halter eines E-Autos, die gleichzeitig einen registrierten öffentlichen Ladepunkt betreiben, können beide Prämien parallel beziehen.

Gibt es die THG-Quote auch für Plug-in-Hybride oder E-Bikes?

Plug-in-Hybride und E-Bikes sind nicht THG-quotenberechtigt. Die Fahrzeugprämie gilt ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Für E-Krafträder der Klassen L3e, L4e oder L7e mit eigener Zulassungsbescheinigung Teil I kann eine Prämie beantragt werden. Zulassungsfreie E-Roller (Klasse L1e bis 45 km/h mit Versicherungskennzeichen) sind seit der Überarbeitung der 38. BImSchV im Juli 2023 ausgeschlossen – auch bei freiwilliger Zulassung.

Wie lange gilt die THG-Quote noch?

Der Bundestag hat im April 2026 die Verlängerung der THG-Quote bis 2040 beschlossen (Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, RED-III-Umsetzung). Die THG-Minderungspflicht steigt schrittweise auf bis zu 65 Prozent im Jahr 2040. Für E-Auto-Halterinnen und -Halter bedeutet das langfristige Planungssicherheit. Details zur THG-Quote bis 2040 sind separat zusammengefasst.

Fazit

Die private Wallbox allein bringt keine THG-Prämie. Wer den eigenen Ladepunkt öffentlich zugänglich macht, kann zwar von der Ladestromvergütung profitieren, muss aber erhebliche technische und regulatorische Anforderungen erfüllen. Seit April 2026 kommt hinzu, dass das UBA eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 94,60 Euro pro Antrag erhebt. Bei geringer Auslastung einer Heimwallbox bleibt nach Abzug dieser Gebühr kaum noch ein wirtschaftlicher Ertrag übrig. Genau an dieser Stelle schafft emobility.energy Abhilfe und wandelt das bürokratische Hindernis in ein rentables Geschäftsmodell. Als Pooling-Partner bündeln wir die Strommengen zahlreicher Ladepunkte zu einem einzigen Großantrag, wodurch die UBA-Mindestgebühr pro Teilnehmer auf einen verschwindend geringen Cent-Betrag schrumpft. Gleichzeitig übernehmen wir die komplette technische Meldung, sodass für Wallbox-Besitzer auch bei geringen Strommengen ein maximaler und völlig aufwandsfreier Erlös gesichert ist.

Für die meisten Privatpersonen ist der pragmatischere Weg, die THG-Prämie für das eigene E-Auto jährlich zu beantragen und optional mit dem § 14a EnWG Netzentgeltrabatt zu kombinieren. Die Öffnung der Wallbox lohnt sich nur dann, wenn eine eichrechtskonforme Wallbox mit Bezahlfunktion vorhanden ist, ein realistisches Ladevolumen durch Dritte zu erwarten ist und die Erlöse die UBA-Gebühr deutlich übersteigen.

THG Quote beantragen bei emobility energy

GARANT 2026

300€

Garantierte THG-Prämie
Inkl. 76 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Garantierte Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

VARIABEL GARANT 2026

bis zu 450€

85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Mindestprämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

EXPRESS 2026

200€

Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform