Was ist das Ladepunktregister der Bundesnetzagentur?
Das Ladepunktregister der Bundesnetzagentur ist eine zentrale Datenbank, in der alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Deutschland erfasst werden. Seit dem Jahr 2016/2017 sind Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur gesetzlich verpflichtet, ihre Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
Die Registrierung dient mehreren Zwecken: Sie schafft Transparenz über die verfügbare Ladeinfrastruktur, unterstützt die Netzplanung und ist Voraussetzung für verschiedene Fördermaßnahmen. Für Betreiber:innen von Wallboxen und Ladesäulen ist die Anmeldung außerdem die Grundlage, um THG-Prämien für geladenen Strom zu erhalten.
Tipp: Auch private Wallboxen können registriert werden, wenn sie für Dritte zugänglich gemacht werden – dies ermöglicht zusätzliche Einnahmen durch die THG-Prämie.
Wer muss Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur anmelden?
Zur Anmeldung verpflichtet sind alle Betreiber:innen von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Dazu gehören:
- Öffentliche Ladestationen: Ladesäulen auf Parkplätzen, an Straßen oder in Parkhäusern
- Halböffentliche Ladepunkte: Wallboxen in Hotels, Supermärkten oder Unternehmen, die auch externen Nutzer:innen zur Verfügung stehen
- Wohnungsunternehmen: Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern, die mehreren Parteien zugänglich sind
- Gewerbliche Anbieter: Stadtwerke, Energieunternehmen und spezialisierte Ladeinfrastrukturbetreiber
Nicht anmeldepflichtig sind rein private Wallboxen, die ausschließlich von den Eigentümer:innen genutzt werden.
Voraussetzungen für die Ladepunkt-Registrierung
Bevor Sie Ihren Ladepunkt anmelden können, müssen bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Technische Anforderungen:
- Ladeleistung: Für die Registrierung gibt es keine Mindestladeleistung.
- Steckertyp: Die Ladeeinrichtung muss genormte Ladestecker nutzen (Typ 2 für AC-Laden; CCS oder CHAdeMO für DC-Laden).
- Eichrechtskonformität: Wenn eine Abrechnung pro Kilowattstunde (kWh) erfolgt, muss das Mess- und Abrechnungssystem eichrechtskonform sein.
- Zugänglichkeit: Der Ladepunkt muss für Dritte nutzbar und öffentlich zugänglich sein.
Rechtliche Voraussetzungen:
- Betriebsgenehmigung: Eine allgemeine Betriebsgenehmigung ist nicht notwendig. Dennoch können je nach Standort bau- oder baurechtliche Genehmigungen durch lokale Behörden erforderlich sein.
- Netzanschluss: Ein ordnungsgemäßer Anschluss an das Stromnetz ist Pflicht. Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von über 11 kW müssen dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Ab 22 kW besteht sogar eine gesetzliche Meldepflicht.
- Datenschutz: Die Datenverarbeitung muss DSGVO-konform sein, insbesondere bei der Erfassung von Nutzerdaten für Abrechnungszwecke.
Hinweis: Private Wallboxen können durch eine Registrierung als "öffentlich zugänglich" klassifiziert werden, auch wenn sie weiterhin hauptsächlich privat genutzt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung
Schritt 1: Vorbereitung der Informationen und Unterlagen
Bevor Sie mit der Registrierung beginnen, sollten Sie alle relevanten Informationen und, falls erforderlich, Dokumente bereitlegen:
- Betreiberinformationen: Name, Adresse und Kontaktdaten des Betreibers
- Standortdaten: Die vollständige Adresse der Ladesäule (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) und die genauen Geokoordinaten in Dezimalgrad
- Technische Details:
- Nennleistung der gesamten Ladeeinrichtung (z. B. 22 kW) sowie die Leistung pro Ladepunkt
- Anzahl der Ladepunkte und die Art der verwendeten Steckertypen (z. B. Typ 2, CCS, CHAdeMO)
- Datum der Inbetriebnahme
- Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit und zu eventuellen Öffnungszeiten
- Nachweis der technischen Sicherheit: Für Schnellladepunkte (über 22 kW) muss ein Nachweis der technischen Sicherheit hochgeladen werden. Dies ist in der Regel ein Prüfprotokoll einer qualifizierten Elektrofachkraft
- Eichrechtskonformität: Ein Nachweis zur Eichrechtskonformität wird nicht direkt hochgeladen, aber es müssen Informationen wie der Public Key des Zählers in das Portal eingegeben werden, sofern Ihre Ladesäule eichrechtskonform ist

Schritt 2: Online-Registrierung im Meldeportal
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das offizielle Meldeportal der Bundesnetzagentur, das auch als Ladesäulenregister bekannt ist:
- Portal aufrufen: Gehen Sie direkt auf das Meldeportal Ladesäulenregister auf der Website der Bundesnetzagentur
- Konto erstellen oder einloggen: Wenn Sie noch kein Betreiberkonto haben, müssen Sie sich dort einmalig registrieren. Als bereits registrierter Betreiber melden Sie sich einfach mit Ihrer Betreiber-ID und Ihrem Passwort an
- Ladeeinrichtung anlegen: Im Portal wählen Sie die Option, um eine neue Ladeeinrichtung anzumelden
- Daten eingeben: Geben Sie alle in Schritt 1 gesammelten Informationen in die vorgesehenen Felder ein
- Dokumente hochladen: Laden Sie alle erforderlichen Nachweise (z. B. das Prüfprotokoll für Schnellladepunkte) im Portal hoch
Schritt 3: Prüfung und Freigabe
Nach der Einreichung prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Dieser Prozess dauert in der Regel 2-4 Wochen. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen erfolgt die Freigabe meist schneller.
Schritt 4: Betreibernummer erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der BNetzA als Betreiber eine offizielle Betreibernummer. Diese benötigen Sie für:
- Die Meldung von Strommengen
- Beantragung von THG-Prämien
- Abrechnungen mit Ladekarten-Anbietern
Hinweis: Es kann jedoch in Ausnahmefällen vorkommen, dass von der BNetzA bei nicht gewerblichen Anbietern keine Betreibernummer erteilt wird. Dennoch ist die Ladesäule registriert und im Ladesäulenregister eintragen und hat somit die Voraussetzung für das Beantragen der THG-Quote erfüllt.
Kosten und Gebühren der Anmeldung
Die Anmeldung eines Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen weder Registrierungsgebühren noch laufende Kosten für die Listung im Ladepunktregister an.
Kosten können jedoch entstehen durch:
- Technische Nachrüstungen: Falls eichrechtskonforme Messtechnik fehlt
- Beratungsleistungen: Externe Dienstleister für die Anmeldung
- Wartung: Laufende Instandhaltung der registrierten Systeme
THG-Prämie für registrierte Ladepunkte
Ein großer Vorteil der Ladepunkt-Registrierung ist die Möglichkeit, THG-Prämien für den geladenen Strom zu erhalten. Dabei gilt:
Vorteile für Betreiber:innen:
- Zusätzliche Einnahmen: THG-Prämie basierend auf den geladenen Strommengen
- Förderung erneuerbarer Energien: 250% höhere Prämie bei PV-Strom
- Planbare Erlöse: Feste oder variable Vergütungsmodelle verfügbar
Abrechnungsmodelle:
- Ladestrom Garant 2025: Garantierte Vergütung von 35€ pro MWh bzw. 3,5 Eurocent pro kWh - planbare Einnahmen ohne Marktrisiko
- Ladestrom Variabel 2025: 85% des Quotenerlöses für Ihren Ladestrom werden ausgezahlt (bis zu 22,6 Eurocent pro kWh) abhängig vom Quotenmarkt zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihres Ladestroms - höhere Auszahlung bei steigendem Quotenmarkt
Tipp: Nutzen Sie das Ladestromportal von emobility.energy für eine unkomplizierte Anmeldung und optimale Vermarktung Ihrer THG-Quoten.
Häufige Probleme und Lösungen
Problem 1: Unvollständige Unterlagen
- Lösung: Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Dokumente und prüfen Sie diese vor der Einreichung. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur oder einen Fachdienstleister.
Problem 2: Falsche GPS-Koordinaten
- Lösung: Verwenden Sie präzise Koordinaten und überprüfen Sie diese mit Google Maps oder anderen Kartendiensten. Ungenaue Standortangaben führen zu Verzögerungen.
Problem 3: Eichrechts-Nachweise fehlen
- Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Messtechnik den aktuellen Eichrechts-Bestimmungen entspricht. Bei älteren Anlagen kann eine Nachrüstung erforderlich sein.
Besonderheiten für verschiedene Betreiber-Typen
Private Betreiber:innen:
- Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Ladepunkt tatsächlich öffentlich zugänglich ist. Private Wallboxen, die nicht für Dritte nutzbar sind, können nicht registriert werden.
Gewerbliche Betreiber:innen:
- Umfassende Dokumentationspflichten erfordern professionelle Strukturen.
- Für die Datenübertragung sind in der Regel professionelle Backend-Systeme notwendig
- Informationen für THG-Prämien für Flottenbetreiber finden Sie in unserem separaten Artikel.
Wohnungsunternehmen:
- Besondere Regelungen für Ladepunkte in Gemeinschaftsanlagen und Tiefgaragen sind zu beachten.
- Brandschutz- und Zugänglichkeitsthemen sind essenziell.
- Eine Sammelmeldung für mehrere Ladepunkte an einem Standort ist möglich.
Hinweis: Unabhängig vom Betreiber-Typ müssen alle Änderungen an registrierten Ladepunkten (Stilllegung, technische Änderungen) der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Meldepflichten nach der Registrierung
Nach erfolgreicher Anmeldung bestehen laufende Meldepflichten gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV):
Quartalsweise Meldungen:
- Geladene Strommengen in Kilowattstunden (kWh) pro Ladepunkt.
- Die Verfügbarkeit der Ladesäule (Betriebszeiten und Ausfallzeiten).
Meldung bei Änderungen:
- Jegliche Änderung der Tarife und Preise für den Ladevorgang.
- Wesentliche technische Änderungen an der Ladeinfrastruktur.
- Die dauerhafte Stilllegung eines Ladepunkts.
Diese Daten dienen der Gewährleistung von Markttransparenz. Die gemeldeten Strommengen sind auch die Grundlage für die Abrechnung der THG-Quote.
Fazit
Die Anmeldung eines Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur ist ein unkomplizierter, digitaler Prozess, der Betreiber:innen viele Vorteile bietet. Neben der gesetzlichen Konformität ermöglicht die Registrierung den Zugang zur THG-Prämie und trägt zum Ausbau der Ladeinfrastruktur bei. Mit der richtigen Vorbereitung und vollständigen Unterlagen ist die Anmeldung in wenigen Minuten erledigt.
Besonders attraktiv wird die Registrierung durch die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen über THG-Prämien zu generieren. Dabei profitieren sowohl private Wallbox-Besitzer:innen als auch gewerbliche Großbetreiber von transparenten Vergütungsmodellen.
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