Bis zu 395€ für Ihr E-Auto:

Prämie beantragen

Die THG-Prämie 2024: Jetzt beantragen!

  • In 5 Minuten beantragt
  • Sie brauchen nur Ihren Fahrzeugschein
  • Freunde werben und zusätzlich +15 € kassieren
THG-Prämie beantragen

THG-Prämie 2024: So viel Geld kriegen Sie für's E-Auto

Die THG-Prämie ermöglicht es Fahrer:innen von E-Autos bis zu 395€ jährlich für das Einsparen von Treibhausgas zu erhalten.

@Jenny Ueberberg/unsplash

Das Wichtigste zuerst:

  • Die THG-Prämie ist 2024 bei allen Anbietern historisch tief. Rechnerisch sind dieses Jahr nur noch bis zu 395€ Prämie möglich.
  • Für 2024 können Sie die THG-Prämie bis zum 15. November beantragen. Die meisten Anbieter nehmen Anträge aber nur bis zum 31. Oktober an.
  • Der Verkauf der THG-Quote dauert nur wenigen Minuten: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hochladen und Geld erhalten.
In diesem Artikel:

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie erhalten Besitzer:innen von E-Autos durch den Verkauf der THG-Quote. Einmal jährlich zertifiziert das Umweltbundesamt pro E-Auto eine eingesparte CO2-Menge, welche dann am THG-Quotenhandel verkauft wird. Der Erlös durch den Verkauf dieses CO2-Zertifikats wird als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt. 

Das folgende Video erklärt in einer Minute, wie der THG Quotenhandel funktioniert und woher das Geld für die Prämie kommt.

Wie hoch ist die THG-Prämie 2024?

Die THG-Prämie befindet sich 2024 in einem Rekordtief. Der aktuelle Preis liegt pro E-Auto bei etwa 100€.

Die Marktsituation kann sich jedoch schnell ändern. Steigt der am Markt gehandelte Preis pro Tonne CO2, steigt auch die Prämie wieder. Rechnerisch sind 2024 bis zu 395€ THG-Prämie möglich.

Anbietervergleich: Wer zahlt die höchste THG-Prämie?

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der THG-Prämie seriöser Anbieter im Vergleich. Die höchste flexible THG Prämie für 2024 bietet emobility.energy mit 395€ pro E-Auto an. Die höchste garantierte Auszahlung liegt bei 100€ und wird auch von emobility.energy angeboten.

Alle genannten Experten haben im Quotenhandel bereits mehrere Jahre Erfahrung gesammelt, durchweg positive Kundenbewertungen und faire Provisionsstrukturen (Stand: 21.06.2024).

Anbieter Flexible Auszahlung Garantierter Betrag
emobility.energy 395€ 105€
Elektrovorteil 360€ 90€
ADAC / 90€
Geld für eAuto 350€ 85€
EnBW THG-Quote / 80€
HUK THG-Quote / 75€
THG Experten 360€ /
Quotlix 340€ /

So berechnet sich die THG-Prämie

Die THG-Prämie basiert auf mehreren variablen Kennzahlen, die jährlich vom UBA berechnet werden. Die CO2-Einsparung eines E-Autos wird pauschal anhand der folgenden Faktoren berechnet:

  • Strommix Deutschland: Wie viel CO2 stößt die Produktion von Elektrizität aus, die von E-Autos genutzt wird?
  • CO2-Ausstoß im Vergleich zu Verbrennern: Wie viel CO2 wird durch die Nutzung eines Elektroautos gegenüber einem Autos mit Verbrennungsmotor eingespart?
  • Effizienzfaktor E-Motoren: Wie effizient verwerten E-Autos im Durchschnitt den geladenen Strom?
  • Treibhausgasminderungsquote: Eine gesetzlich festgelegte jährliche Quote, die bestimmt, wie viel Prozent ein Unternehmen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr senken muss. Je höher die Treibhausgasminderungsquote, desto höher die Nachfrage nach THG-Quoten.

Um zu erfahren, wie hoch die Prämie aktuell ist, kann ein Verkauf simuliert werden, um die THG-Prämie selbst zu berechnen.

Entwicklung der Treibhausgasminderungsquote bis 2030

Bis wann kann ich die THG-Prämie beantragen?

Die THG-Prämie kann beim Umweltbundesamt bis zum 15. November 2024 beantragt werden. Antragstellende müssen ihre Unterlagen aber schon bis zum 31. Oktober beim Anbieter eingereicht haben, damit diese vom Anbieter vor Ablauf der Frist geordnet und gepflegt beim UBA eingereicht werden können. 

So beantragen Sie Ihre Prämie ganz einfach in drei Schritten

Die THG-Prämie beantragen Besitzer:innen von E-Autos in drei einfachen Schritten:

  • Kontaktdaten Halter:in/Bevollmächtigte: Meistens ist die Person, die die THG-Prämie beantragt der/die Halter:in des Fahrzeugs. Sollte das nicht der Fall sein, kann man auch mit einer Vollmacht des/der Halter:in die Prämie für ein nicht-eigenes Auto beantragen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein): Eine gescannte Version oder schon ein Foto reicht den meisten Anbietern aus, um die eingesparten CO2-Emissionen durch das UBA zertifizieren zu lassen.
  • Bankverbindung: Natürlich brauchen die Anbieter auch eine valide Bankverbindung, um die Prämie auch an die richtige Person auszuschütten.

Welche Fahrzeuge erhalten eine THG-Prämie?

Die THG-Prämie gibt es ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge. Dazu gehören PKW, LKW, Nutzfahrzeuge und Busse. Auch zulassungspflichtige E-Roller und E-Motorräder können eine Prämie erhalten.

Sollten diese Zweiräder aber nicht zulassungspflichtig sein, erhalten sie keine THG-Prämie mehr. Auch keine THG-Prämie erhalten Hybridfahrzeuge, E-Bikes, Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen

THG-Prämie für Wallboxen & Ladepunkte

Die THG-Prämie gibt es auch für Ladepunkte und Wallboxen. Dazu müssen Ladepunktbetreiber einfach Ihren Ladepunkt im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur registrieren und diesen anderen Fahrer:innen von E-Autos zugänglich machen. Anschließend erhalten Sie von der Bundesnetzagentur eine Betreibernummer und eine sogenannte EVSE-ID.

Für den Antrag der Prämie benötigt der Dienstleister die von der Bundesnetzagentur ausgestellte Betriebsnummer, eine EVSE-ID pro Ladepunkt, persönliche Daten des Betreibers, ein Bankkonto und den genauen Standort der Ladepunkte. Hier ist eine Liste aller Daten die emobility.energy bei der Ladepunkterfassung abfragt:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Kontodaten für Überweisungen.
  • Betreibernummer: Diese wird von der Bundesnetzagentur bei der Registrierung eines Ladepunktes ausgestellt und identifiziert den Betreibenden.
  • EVSE-ID: Diese wird von der Bundesnetzagentur bei der Registrierung ausgestellt und identifiziert den Ladepunkt.
  • Datum der Inbetriebnahme: Wann konnte das erste Mal über den Ladepunkt geladen werden?
  • Datum der Anmeldung bei Bundesnetzagentur: Wann wurde der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als öffentlich angemeldet?
  • Standort des Ladepunkts: Hier reicht nicht nur die Anschrift, es müssen auch die GPS-Koordinaten des Ladepunkts angegeben werden. Diese können sich bei Eingabe einer Adresse ganz leicht berechnen lassen.

Anschließend empfiehlt emobility.energy, dass Ladepunktbetreiber einmal monatlich die entnommenen Strommengen mitteilen, um einer hektischen Abrechnung zum Ende des Quotenjahres vorzubeugen. 

CTA für THG Prämie für Wallboxen & Ladepunkte. Die Grafik informiert Lesende über 100€ für jede MW/h die über die eine öffentliche Ladestation entnommen werden. Über den Link hinter diesem Bild gelangen Kunden zum Angebot der THG Prämie für Wallboxen.

THG-Prämie für Firmenwagen: Flotten kassieren

Auch für Firmenwagen gibt es eine jährliche THG-Prämie. Für Unternehmen mit mehreren E-Autos kann es lukrativ werden, die Prämie für die ganze Flotte abzuwickeln, da Anbieter wie emobility.energy meist Sonderkonditionen für mehrere Fahrzeuge anbieten. 

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Am 22. März 2022 wurde entschieden, dass die THG-Prämie für Privatpersonen steuerfrei ist. Laut dem Bundesfinanzministerium sind Erlöse aus Handel mit THG-Quoten keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

Bis zu jenem Tag waren die Erlöse der THG-Prämie laut § 22 (3) EStG steuerpflichtig. Es galt ein Freibetrag von 255€ und jede höhere Summe musste komplett versteuert werden. Dies gilt seit jenem Tag nicht mehr.

Wann ist die THG-Prämie nicht steuerfrei?

Die THG-Prämie ist nicht steuerfrei, sollte das Elektrofahrzeug Teil einer Firmenflotte sein und daher dem Betriebsvermögen eines Unternehmens angehören.

In gewissen Fällen ist auch der/die Arbeitnehmer:in als Halter:in des Firmenwagens in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen. Sollte dies der Fall sein und Erträge aus dem Handel mit THG-Quoten erfolgen, gelten diese, laut Finanzministerium, als steuerpflichtiger Arbeitslohn und gehören demnach versteuert. 

Sollte der/die Arbeitgeber:in den Arbeitnehmenden eine Vollmacht zur Beantragung der THG-Quote ausgestellt haben, gilt auch diese Einnahme als Arbeitslohn und muss versteuert werden. 

Häufige Fragen zur THG-Prämie:

Was passiert, wenn man die THG-Quote nicht verkauft?

Der Verkauf der THG-Quote ist für Halter:innen von E-Autos freiwillig. Sollten Sie sich aber dazu entscheiden, Ihre Quote nicht zu verkaufen, obliegt diese dem Umweltbundesamt und damit dem Staat. Dieser hat dann die Möglichkeit, Ihr CO2-Zertifikat zu veräußern oder für andere Projekte einzusetzen. Nicht ganz uneigennützig empfehlen wir natürlich immer den Verkauf des eigenen CO2-Zertifikats, obwohl wir in diesem Artikel auch mögliche Nachteile des Verkaufs der THG-Quote aufgelistet haben.

Kann ich die THG-Prämie selbst beantragen?

Theoretisch können Privatpersonen Ihre THG-Prämie direkt beim Umweltbundesamt beantragen und am freien Markt handeln. Dies würde für alle involvierten Parteien aber wenig Sinn ergeben. Ein einzelnes E-Auto wird aktuell mit etwa 700kg CO2-Ersparnis bemessen und zertifiziert. Abgesehen davon, dass das Umweltbundesamt Sammelanträge bevorzugt, wird es sehr schwer, mit nur einem CO2-Zertifikat am Quotenhandel teilnehmen zu können. Käufer der THG-Quoten sind meist Mineralölkonzerne, die THG-Quoten in Massen einkaufen. Der Kauf eines einzelnen CO2-Zertifikats wirkt dabei wenig zielführend für potenzielle Käufer.

Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?

Die THG-Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden. Wichtig ist, dass es sich nicht um eine staatliche Prämie handelt, denn das Geld wird am freien Markt erzielt und dann an die Halter:innen von E-Autos ausgezahlt. Der Staat ist nur so weit involviert, als dass das Umweltbundesamt die CO2-Zertifikate für die Elektroautos ausstellt, welche dann wiederum an Mineralölkonzerne oder andere zu Quoten verpflichtete Unternehmen verkauft werden.

Viele Anbieter, darunter auch Geld für eAuto oder emobility.energy, schließen mit ihren Kunden aber mehrjährige Verträge. Das bedeutet, dass die betroffenen Kunden sich mit der Antragstellung nicht jedes Jahr auseinandersetzen müssen, sondern Ihre THG-Prämie unaufgefordert überwiesen bekommen.

Wie lange gibt es die THG-Prämie noch?

Die THG-Prämie wird nicht abgeschafft, sondern ist vielmehr zeitlich begrenzt. Der Quotenhandel ist gesetzlich bis 2030 ausgelegt und wird als Initiative gesehen, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Das bedeutet, von 2022 bis einschließlich 2030 haben Sie die Möglichkeit, Geld für Ihr E-Auto zu erhalten. Ob das Programm verlängert wird, ist derzeit nicht abzusehen.

VARIABEL 2024

bis 395€

variable THG-Prämie
Für das Jahr 2024
+ 15€ Freunde-Bonus

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Bis zu 395€ pro PKW, je nach Marktpreis

THG-Prämie beantragen
verschlüsselt + DSGVO konform

GARANT 2024

85€

Garantierter Betrag
Für das Jahr 2024
+ 15€ Freunde-Bonus

Garantierter Betrag für 2024

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

THG-Prämie beantragen
verschlüsselt + DSGVO konform
THG Quote beantragen bei emobility energy

Quellenangaben:

  • Bertelsmann Stiftung: "CO2 zum Nulltarif?", Verlag Bertelsmann Stiftung 2021 (Seite 34 - 2.3 Traubhausgasemissionen und negative externe Effekte)
  • Bundesministerium der Finanzen: "Steuerpflicht von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote", unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/20_Legislaturperiode/2022-10-28-AchtesVStAEndG/Stellungnahme-BDEW.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff am 26.04.2024)
  • Stiftung Warentest: "Finanzen verstehen", Stiftung Warentest 2023 (Seite 180 - Eingespartes CO2 zu Geld machen)
  • Umweltbundesamt (UBA): "Treibhausgas-Emissionen in Deutschland", unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland (Zugriff am 26.01.2024)
  • Umweltbundesamt (UBA): "Der Europäische Emissionshandel", unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel (Zugriff am 26.01.2024)