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In diesem ultimativen Ratgeber zur THG Prämie beleuchten wir, wie man die THG Prämie beantragt und welche THG-Quotenanbieter die höchsten Auszahlungsbeträge haben. Außerdem fassen wir zusammen, welche Fahrzeuge den THG Bonus erhalten und für wen die THG Prämie steuerfrei ist.
@Jenny Ueberberg/unsplash
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote oder THG-Prämie, ist ein politisches Instrument. Es wurde 2015 von der Bundesregierung eingeführt, um die Treibhausgasemissionen, vor allem im Verkehr, zu senken und gleichzeitig die Nutzung von E-Autos und anderen Elektrofahrzeugen zu fördern. Das funktioniert, da Mineralölkonzerne (oder andere Unternehmen mit negativen THG-Bilanzen) gesetzlich verpflichtet sind, ihre CO2-Emissionen durch den Kauf sogenannter CO2-Zertifikate auszugleichen. Andernfalls droht ihnen eine Strafzahlung.
Fahrer:innen von Elektroautos profitieren von dieser Regelung vor allem finanziell - und das jährlich. Indem THG-Quotenanbieter, wie der ADAC, Geld für eAuto oder emobility.energy, die eingesparten Emissionen vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend diese CO2-Zertifikate gebündelt an Mineralölkonzerne verkaufen. Die dadurch erzielten Erlöse werden anschließend als THG-Prämie an die Halter:innen von E-Fahrzeugen ausgezahlt.
Laut dem Umweltbundesamt und branchennahen Experten und Expertinnen soll die THG-Prämie noch bis zum Jahre 2030 ausgeschüttet werden. Unabhängig vom Anbieter, bei dem man sein E-Auto anmeldet, kann man pro Fahrzeug nur einmal jährlich den THG-Bonus beantragen. Ob das Bundesministerium für Umwelt (BMUV) dieses Programm über 2030 hinaus verlängern wird, lässt sich aktuell noch nicht beantworten.
Die Beantragung dauert im Normalfall zwei Minuten. Außer Ihrem Namen und der Anschrift, brauchen Anbieter meist nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bevor Sie den Antrag stellen, halten Sie folgende Daten bereit:
In nur 5 Minuten zur Auszahlung: Klicken Sie hier, um Ihre THG Prämie zu beantragen.
Ein Vergleich der verschiedenen Prämienanbieter am Markt ist vor der Antragstellung zu empfehlen. Viele Anbieter versprechen die höchste Prämie, schludern aber an Professionalität und arbeiten nicht seriös. Bei emobility.energy können Sie Ihre THG-Prämie in zwei Minuten beantragen und erhalten einen überdurchschnittlichen Auszahlungsbetrag mit Option auf Sofortauszahlung.
In der folgenden Tabelle haben wir die seriösen THG-Anbieter im Vergleich für Sie dargestellt:
Es empfiehlt sich, bei der Auswahl des passenden Anbieters auch auf die Erfahrung anderer Nutzer zu achten. Eine hohe Anzahl an Bewertungen mit gutem Ergebnis ist ein hilfreiches Entscheidungsmerkmal.
Die Berechnung basiert auf mehreren variablen Kennzahlen, die dazu dienen, die CO2-Einsparung eines E-Autos im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu berechnen. Diese werden jährlich vom Umweltbundesamt für ganze Fahrzeugklassen berechnet und festgelegt. Anstatt die individuelle Treibhausgasminderungsquote pro Elektrofahrzeug zu berechnen, legt das UBA jährlich folgende Variablen für alle PKW (Fahrzeugklasse B) fest:
Hierbei gilt die Netto-THG-Quote. Verkauft wird nur die CO2-Einsparung eines Elektroautos abzüglich der aktuellen THG-Minderungsquote. Im Grunde ist die THG-Quote das, was ein Elektroauto gegenüber einem Verbrenners an CO2 einspart.
Die THG-Prämie kann auch ohne Weiteres für mehrere Fahrzeuge beantragt werden und ist damit bestens geeignet, mehrere Firmenwagen oder sogar ganze Flotten zu registrieren. Für Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen ergibt es daher Sinn, die CO2-Emissionen der Firmenwagen durch UBA zertifizieren zu lassen und dann als THG-Quote zu verkaufen.
Die meisten seriösen Anbieter haben einen separaten Registrierungsprozess mit speziellen Konditionen, sollte ein Unternehmen sich entscheiden, eingesparten Emissionen der unternehmenseigenen Firmenwagen zertifizieren zu lassen, um einen THG-Bonus zu erhalten.
Neben vollelektrischen Autos erhalten auch und E-Motorräder die Erlöse aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten. Zum Unmut vieler Autofahrer bleiben Plug-In- und Vollhybride jedoch vom Handel mit CO2-Zertifikaten ausgeschlossen.
Ob dies so bleibt, kann man nur erraten: Die Quotenminderung steigt laut Bundestagsbeschluss von Mai 2021 von der aktuellen 8% Minderung auf 25% Minderungsquote im Jahr 2030. Dass die Mineralölkonzerne daran interessiert sein könnten, auch Hybridfahrzeuge am Quotenhandel teilnehmen zu lassen, ist eigentlich weitläufig bekannt. Denn je mehr THG-Zertifikate es auf dem Markt gibt, desto weniger kostet es diese Unternehmen, ihre Treibhausgasminderungsquote auszugleichen.
Auch für Ihre heimische Wallbox können Sie eine THG-Prämie erhalten. Diese Maßnahme befand sich lange Zeit in einer Grauzone, aber durch die letzte Gesetzesänderung durch das Umweltbundesamt wurden offene Fragen endgültig geklärt.
Die THG-Quote für Wallboxen wurde lange Zeit so vermarktet, als dass es ausreichend sei, seine Wallbox in der Hauseinfahrt als öffentlich zu deklarieren, sie aber nicht dem Register an öffentlichen Ladepunkten der Bundesnetzagentur hinzuzufügen. Dies resultierte in vielen vermeintlich öffentlichen Ladestationen, bei denen es sich eigentlich um private Wallboxen handelte, die einige Stunden am Tag öffentlich zugänglich waren.
Damit Sie allerdings heutzutage noch eine THG-Prämie für Ihre Wallbox erhalten, muss diese als öffentlicher Ladepunkt durch die Bundesnetzagentur registriert werden und Dritten zugänglich sein. Anschließend können Sie wie gewohnt die entnommenen Strommengen durch das UBA zertifizieren lassen und anschließend von der THG-Quote profitieren.
Die THG-Prämie für E-Roller, E-Scooter und andere zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wurde eingestellt. Das Umweltbundesamt teilte allen Quotenanbietern am 27.07. mit, dass es keine Prämie mehr für Fahrzeuge mit freiwilliger Zulassung geben wird.
Während die einen Zweiräder von der jährlichen THG Prämie ausgeschlossen werden, trifft dies nicht auf zulassungspflichtige Fahrzeuge, wie zum Beispiel E-Motorräder zu. Haltende eines E-Motorrads können weiterhin und wie gewohnt ihre eingesparten CO2-Emissionen zertifizieren lassen und eine stattliche Prämie einstreichen.
Bis zum 22. März 2022 waren Quotenerlöse laut § 22 (3) EStG steuerpflichtig. Es galt ein Freibetrag von 255€ und jede höhere Summe musste komplett versteuert werden. Dies gilt seit jenem Tag nicht mehr.
Es wurde entschieden, dass jegliche Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten für Privatpersonen steuerfrei sind. Laut dem Bundesfinanzministerium sind Erlöse aus dem Verkauf der THG-Prämie keiner Einkunftsart zuzuordnen und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.
Sollte das Elektrofahrzeug jedoch Teil einer Firmenflotte sein und daher dem Betriebsvermögen eines Unternehmens angehören, müssen jegliche Einnahmen am Quotenhandel als Betriebseinnahmen versteuert werden.
In gewissen Fällen ist auch der Arbeitnehmer als Halter des Firmenwagens in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen. Sollte dies der Fall sein und Erträge aus dem Handel mit THG-Quoten erfolgen, gelten diese, laut Finanzministerium, als steuerpflichtiger Arbeitslohn und gehören demnach versteuert.
Sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vollmacht zur Beantragung der THG-Quote ausgestellt haben, gilt auch diese Einnahme als Arbeitslohn und muss versteuert werden.