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THG Prämie für E-Roller: So sieht es 2024 aus

Die THG Prämie gibt es nicht mehr für alle E-Roller. Modelle ohne Schätzwert sind vom Quotenhandel ausgeschlossen worden. Welche Fahrzeuge dies betrifft haben wir Ihnen weiter unten aufgelistet.

@Horwin

Das Wichtigste zuerst:

  • Die THG Prämie gibt es noch für einige E-Roller Fahrzeugklassen (z.B. L3e-A2 oder L7e).
  • Die Beantragung der THG Quote für nicht zulassungspflichtige E-Roller Fahrzeugklassen ist nur noch möglich, wenn für diese Fahrzeuge ein eigener Schätzwert veröffentlicht wurde.
  • Bis 2023 konnten durch eine Gesetzeslücke sogar E-Fahrräder wie S-Pedelecs eine Prämie erhalten. Wie das ging erklären wir Ihnen nach der Tabelle.
In diesem Artikel:

Mit der neuesten Version der 38. BImSchV, die am 29. Juli 2023 in Kraft trat, gibt es eine wichtige Änderung in Bezug auf die THG Prämie für nicht zulassungspflichtige E-Roller. Ab sofort erhalten nur noch Fahrzeugklassen mit veröffentlichtem Schätzwert eine THG Prämie.

Welche E-Roller bekommen die THG Prämie?

Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie eine Zusammenfassung der Zulassungsvorschriften für die verschiedenen L-Fahrzeugklassen sowie den aktuellen Status bezüglich der Berechtigung zur Beantragung der THG-Quote für Fahrzeuge in den jeweiligen Klassen.

Leichtkraftfahrzeuge, die nach der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt wurden:

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L1e Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen
L2e Zulassungsfrei
L3e Zulassungspflichtig
L3e (B) Zulassungsfrei
L4e Zulassungspflichtig
L4e (B) Zulassungsfrei
L5e Zulassungspflichtig
L6e Zulassungsfrei
L7e Zulassungspflichtig

Fahrzeugklasse L1e: Leichte 2-rädrige Kraftfahrzeuge

Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <= 50

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L1e-A Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen
L1e-B Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen

Fahrzeugklasse L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad

Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h und Hubraum <= 50 cm3)

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L2e-P Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen
L2e-U Zulassungsfrei mit Versicherungskennzeichen

Fahrzeugklasse L3e: Zweirädriges Kraftrad

Kann meist nicht in L1e eingeordnet werden.

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L3e-A1 Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L3e-A2 Zulassungspflichtig
L3e-A3 Zulassungspflichtig

L3e: Unter-Unterklasse "Enduro"

Sitzhöhe >= 900 mm, Bodenfreiheit >= 310 mm, Masse fahrbereit zzgl. Masse der Antriebsbatterie bei Elektrobzw. Hybrid-Elektroantrieb <= 140 kg und kein Beifahrersitz:

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L3e-A1E Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L3e-A2E Zulassungspflichtig
L3e-A2E Zulassungspflichtig

L3e: Unter-Unterklasse "Trial"

Sitzhöhe <= 700 mm, Bodenfreiheit >= 280 mm, Masse fahrbereit <= 100 kg und kein Beifahrersitz (KBA-Nr. 017, Mai 2017):

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L3e-A1T Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L3e-A2T Zulassungspflichtig
L3e-A3T Zulassungspflichtig

Klasse L4e: Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen

Stimmt mit einem L3e-Basisfahrzeug überein, max. 4 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und insgesamt maximal 2 Sitzplätze im Beiwagen:

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L4e-A1 Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L4e-A2 Zulassungspflichtig
L4e-A3 Zulassungspflichtig

Fahrzeugklasse L5e: Dreirädriges Kraftfahrzeug

Kann nicht als L2e Fahrzeug eingestuft werden. Fahrbereite Masse <= 1.000 kg:

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L5e-A Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L5e-B Zulassungspflichtig

Fahrzeugklasse L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug

Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h, Masse fahrbereit <= 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm3 mit PI-Motor oder <=500 cm3 mit CI-Motor und höchstens zwei Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz:

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L6e-A Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L6e-BE Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L6e-BU Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen
L6e-BP Zulassungsfrei mit amtlichen Kennzeichen

Fahrzeugklasse L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug

Kann nicht als L6e eingestuft werden. Fahrbereite Masse <=450 kg bei Personenbeförderung oder <= 600 kg bei Güterbeförderung.

Unterklasse A: Schweres Straßen-Quad

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L7e-A1 Zulassungspflichtig
L7e-A2 Zulassungspflichtig

Unterklasse B: Schweres Gelände-Quad

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L7e-B1 Zulassungspflichtig
L7e-B2 Zulassungspflichtig

Unterklasse C: Schweres Vierradmobil

Mit geschlossenem, höchstens von drei Seiten zugänglichem Fahrer- und Fahrgastraum

Klasse Zulassungspflicht THG Prämie
L7e-C1 Zulassungspflichtig
L7e-C2 Zulassungspflichtig

Wie finde ich heraus welche Klasse mein E-Roller hat?

Die Ermittlung der Klasse Ihres Elektrorollers basiert primär auf der Motorleistung sowie der maximal erreichbaren Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Diese spezifischen Details sind in der Regel in den Dokumentationen des Herstellers aufgeführt. Sollten Sie über die Marke und das Modell Ihres Rollers informiert sein, kann auch eine gezielte Suche im Internet zielführende Ergebnisse liefern.

Ist es möglich, die THG-Prämie für einen geleasten Elektroroller zu erhalten?

Die Beantragung der THG-Prämie ist tatsächlich auch für geleaste Elektrofahrzeuge, einschließlich E-Roller, möglich. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist, dass Ihr Name im Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Zudem ist es ratsam, zu überprüfen, ob für das betreffende Fahrzeug in der Vergangenheit bereits eine THG-Prämie geltend gemacht wurde, um Doppelbeantragungen zu vermeiden.

Ist die THG Prämie für E-Roller steuerfrei?

Für Privatpersonen ist die Beantragung der THG-Prämie, unabhängig davon, ob es sich um Elektroautos oder Elektroroller handelt, von der Steuer befreit.

Anders sieht dies aber bei Firmenfahrzeugen aus: Sollte Ihr E-Roller Teil einer Firmenflotte sein, gelten die Einnahmen der THG Prämie als zu versteuerndes Einkommen und unterliegen einer Versteuerung.

Gesetzeslücke ermöglichte THG Prämie auch für zulassungsfreie E-Roller

Bis Juli 2023 bestand die Möglichkeit für Halter:innen von zulassungsfreien E-Rollern die jährliche THG-Prämie zu beantragen. Die einzige Voraussetzung war, dass das Zweirad eine Geschwindigkeit von über 45 km/h erreicht und mit einem sogenannten "großen Kennzeichen" versehen ist.

Interessanterweise ermöglichte eine Gesetzeslücke für die Dauer von zwei Jahren auch den Haltern zulassungsfreier E-Roller, etwa 50er-Elektroroller oder S-Pedelecs, den Anspruch auf die THG Prämie zu erheben. Dies war möglich, indem die Fahrzeuge eine "freiwillige Zulassung" erhielten.

Diese freiwillige Zulassung führte dazu, dass keine Kfz-Steuern anfielen, während die Kosten für Zulassung und Kennzeichen sowie die Versicherung vergleichsweise gering blieben (etwa 50€). Bei einer damaligen THG Prämie von über 350€ lohnte sich dieses Vorgehen bereits nach dem ersten Jahr.

Mittlerweile wurde diese Gesetzeslücke mit der neuesten Version der 38. BImSchV geschlossen. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass zulassungsfreie Fahrzeuge nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen können. Auch E-Scooter erhalten keine THG-Prämie.

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Quellenangaben: