Mit der neuesten Version der 38. BImSchV, die am 29. Juli 2023 in Kraft trat, gibt es eine wichtige Änderung in Bezug auf die THG-Prämie für nicht zulassungspflichtige E-Roller. Ab sofort erhalten nur noch Fahrzeugklassen mit veröffentlichtem Schätzwert eine THG-Prämie.
Welche E-Roller bekommen die THG Prämie?
Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie eine Zusammenfassung der Zulassungsvorschriften für die verschiedenen L-Fahrzeugklassen sowie den aktuellen Status bezüglich der Berechtigung zur Beantragung der THG-Quote für Fahrzeuge in den jeweiligen Klassen.
Leichtkraftfahrzeuge, die nach der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt wurden:
Fahrzeugklasse L1e: Leichte 2-rädrige Kraftfahrzeuge
Fahrzeugklasse L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad
Fahrzeugklasse L3e: Zweirädriges Kraftrad
Der 125er-Check: Warum L3e-A1 leer ausgeht
Viele Besitzer von E-Rollern der 125er-Klasse (Leistung bis 11 kW) wundern sich: Sie haben ein amtliches Kennzeichen und einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), erhalten aber trotzdem eine Ablehnung vom Umweltbundesamt.
Der Grund: Das Gesetz (38. BImSchV) besagt, dass nur Fahrzeuge die Quote erhalten, für die ein spezifischer Schätzwert veröffentlicht wurde. Da L3e-A1-Fahrzeuge technisch als „zulassungsfrei“ gelten (auch wenn man sie freiwillig amtlich kennzeichnet), hat das UBA hierfür keinen Wert festgelegt. Prämienberechtigt sind erst Fahrzeuge ab der Klasse L3e-A2 (über 11 kW Leistung).
L3e: Unter-Unterklasse "Enduro"
L3e: Unter-Unterklasse "Trial"
Klasse L4e: Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen
Fahrzeugklasse L5e: Dreirädriges Kraftfahrzeug
Fahrzeugklasse L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug
Fahrzeugklasse L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug
Wie finde ich heraus welche Klasse mein E-Roller hat?
Die Ermittlung der Klasse Ihres Elektrorollers basiert primär auf der Motorleistung sowie der maximal erreichbaren Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Diese spezifischen Details sind in der Regel in den Dokumentationen des Herstellers aufgeführt. Sollten Sie über die Marke und das Modell Ihres Rollers informiert sein, kann auch eine gezielte Suche im Internet zielführende Ergebnisse liefern.
Ist es möglich, die THG-Prämie für einen geleasten Elektroroller zu erhalten?
Die Beantragung der THG-Prämie ist tatsächlich auch für geleaste Elektrofahrzeuge, einschließlich E-Roller, möglich. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist, dass Ihr Name im Fahrzeugschein als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Zudem ist es ratsam, zu überprüfen, ob für das betreffende Fahrzeug in der Vergangenheit bereits eine THG-Prämie geltend gemacht wurde, um Doppelbeantragungen zu vermeiden.
Ist die THG Prämie für E-Roller steuerfrei?
Für Privatpersonen ist die Beantragung der THG-Prämie, unabhängig davon, ob es sich um Elektroautos oder Elektroroller handelt, von der Steuer befreit.
Anders sieht dies aber bei Firmenfahrzeugen aus: Sollte Ihr E-Roller Teil einer Firmenflotte sein, gelten die Einnahmen der THG Prämie als zu versteuerndes Einkommen und unterliegen einer Versteuerung.
Gesetzeslücke ermöglichte THG Prämie auch für zulassungsfreie E-Roller
Bis Juli 2023 bestand die Möglichkeit für Halter:innen von zulassungsfreien E-Rollern die jährliche THG-Prämie zu beantragen. Die einzige Voraussetzung war, dass das Zweirad eine Geschwindigkeit von über 45 km/h erreicht und mit einem sogenannten "großen Kennzeichen" versehen ist.
Interessanterweise ermöglichte eine Gesetzeslücke für die Dauer von zwei Jahren auch den Haltern zulassungsfreier E-Roller, etwa 50er-Elektroroller oder S-Pedelecs, den Anspruch auf die THG Prämie zu erheben. Dies war möglich, indem die Fahrzeuge eine "freiwillige Zulassung" erhielten.
Diese freiwillige Zulassung führte dazu, dass keine Kfz-Steuern anfielen, während die Kosten für Zulassung und Kennzeichen sowie die Versicherung vergleichsweise gering blieben (etwa 50€). Bei einer damaligen THG Prämie von über 350€ lohnte sich dieses Vorgehen bereits nach dem ersten Jahr.
Mittlerweile wurde diese Gesetzeslücke mit der neuesten Version der 38. BImSchV geschlossen. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass zulassungsfreie Fahrzeuge nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen können. Auch E-Scooter erhalten keine THG-Prämie.
Wie hoch ist die THG-Prämie für E-Roller 2026?
Die Preise für THG-Zertifikate haben sich nach dem Einbruch 2024 stabilisiert. Für das Quotenjahr 2026 können Halter von berechtigten E-Motorrädern mit folgenden Beträgen rechnen:
- Markterwartung: bis zu 450 € (85% des Quotenerlöses) jedoch mind. 100 € garantiert mit unserem VARIABEL GARANT 2026 Modell. Alternativ bieten wir das GARANT 2026 Modell an, mit einer garantierten THG-Prämie von 170 € für das Kalenderjahr 2026. Wenn es jedoch mal schnell gehen muss, gibt es noch das EXPRESS 2026 Modell. Hier erhalten sie 80 € THG-Prämie innerhalb von 48 Stunden ausbezahlt.
- Auszahlungsdauer: Rechnen Sie mit ca. 4 bis 6 Monaten Bearbeitungszeit durch das Umweltbundesamt. Ausgeschlossen ist hier natürlich das EXPRESS 2026 THG-Modell.
- Frist: Ihr Antrag für 2026 muss spätestens bis zum 15. November 2026 beim UBA vorliegen. Somit sollten Sie bei uns bitte bis spätestens 10. November 2026 ihren THG-Antrag einreichen.
FAQ: THG-Quote für E-Zweiräder 2026
Bekomme ich für meinen E-Scooter (20 km/h) eine Prämie?
Nein. Elektrokleinstfahrzeuge sind seit der Gesetzesänderung 2023 komplett vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen.
Muss ich die Prämie für meinen privaten Roller versteuern?
Nein. Laut aktuellem Stand der Finanzbehörden sind THG-Prämien für Privatpersonen steuerfrei, da sie nicht unter die Einkunftsarten des EStG fallen.
Was passiert, wenn ich meinen E-Roller unterjährig verkaufe?
Die Prämie steht demjenigen zu, der als erster im Kalenderjahr den Antrag stellt. Wenn Sie den Roller im März verkaufen und die Prämie bereits beantragt haben, erhält der Käufer für dieses Jahr kein Geld mehr.

