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THG-Prämie Anspruch: Wer ist 2026 anspruchsberechtigt?

Nicht jedes Elektrofahrzeug erhält automatisch die THG-Quote. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die 38. BImSchV. Mehr dazu erfahren Sie in diesem kurzen Artikel.

@KI-Generiert

In diesem Artikel:

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie? (Update 2026)

Nicht jedes Elektrofahrzeug ist automatisch für die THG-Quote berechtigt. Maßgeblich für den Anspruch ist die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV). Sie legt fest, welche Fahrzeugklassen als emissionsarm anerkannt werden und somit THG-Quoten generieren dürfen. Entscheidend sind dabei unter anderem die Fahrzeugart, die Zulassung sowie die technische Einordnung des Fahrzeugs.

Was ist die THG-Quote einfach erklärt?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Marktinstrument des Gesetzgebers. Halter von Elektrofahrzeugen sparen nachweislich CO₂ ein. Diese Einsparung wird zertifiziert und an Mineralölunternehmen verkauft, die gesetzlich zur Emissionsminderung verpflichtet sind. Der Erlös fließt als THG-Prämie an den Fahrzeughalter zurück.

Auf einen Blick: Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Nur reine Elektrofahrzeuge (BEV): Keine Verbrennungsmotoren an Bord.
  • Zulassung in Deutschland: Das Fahrzeug muss im deutschen Fahrzeugregister geführt werden.
  • Eingetragener Halter: Nur die Person oder Firma, die im Fahrzeugschein steht, darf den Antrag stellen.

Wichtig: Hybride (PHEV), Wasserstoffautos (FCEV) und Verbrenner sind gesetzlich ausgeschlossen.

Berechtigte Fahrzeugklassen nach UBA-Vorgaben

Damit wir Ihre Anfrage positiv verarbeiten können, muss eine der folgenden Klassen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld J) stehen:

Fahrzeugklasse Beschreibung Anspruch
M1 Klassische vollelektrische Pkw Ja
N1 Leichte E-Nutzfahrzeuge (Transporter bis 3,5t) Ja
L3e / L4e / L5e / L7e E-Motorräder & schwere E-Quads (über 45 km/h) Ja
M2 / M3 Elektrische Busse Ja
N2 / N3 Elektrische Lkw (über 3,5t) Ja
L1e / L2e E-Roller / Mopeds (bis 45 km/h) Nein (seit 2023)

Der Profi-Check: Feld P.3 im Fahrzeugschein

Um sicherzugehen, dass Ihr Fahrzeug berechtigt ist, prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I:

  1. Feld P.3 (Kraftstoffart): Hier muss zwingend der Code 0004 für „Elektro“ stehen.
  2. Ausschlusskriterium: Stehen dort Bezeichnungen wie „Hybrid“, „Benzin/E“, „Diesel/E“ oder Code 0010 (Hybrid), besteht kein Anspruch.

Warum erhalten E-Roller (45 km/h) keine Prämie mehr?

Bis Mitte 2023 gab es eine Lücke durch die „freiwillige Zulassung“. Mit der Novellierung der 38. BImSchV hat das Umweltbundesamt klargestellt: Fahrzeuge ohne amtliche Zulassungspflicht (Klassen L1e, L2e, L6e) erhalten keinen pauschalen Schätzwert mehr. Somit sind 45 km/h Roller heute nicht mehr quotenberechtigt.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die THG-Prämie für einen Firmenwagen privat beantragen?

Nein. Der Anspruch steht demjenigen zu, der im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Bei Firmenwagen ist dies meist die GmbH oder die Leasinggesellschaft.

Wie oft kann ich die THG-Prämie beantragen?

Die Prämie kann einmal pro Kalenderjahr pro Fahrzeug beantragt werden. Wenn Sie das Fahrzeug unterjährig gebraucht kaufen, prüfen Sie, ob der Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits beansprucht hat.

Warum sind Wasserstofffahrzeuge (FCEV) ausgeschlossen?

Die aktuelle Systematik der THG-Quote für Privatpersonen basiert auf der Anrechnung von Ladestrom. Wasserstoff wird regulatorisch an anderer Stelle (bei der Produktion) gefördert und ist daher nicht Teil des Quotenhandels für private Fahrzeughalter.

Fazit & Checkliste

Um die maximale THG-Prämie zu sichern, muss Ihr Fahrzeug:

  1. Ein reines BEV sein (Code 0004 in P.3) im Fahrzeugschein.
  2. Einer der berechtigten Klassen (M, N oder große L-Klasse) angehören.
  3. In Ihrem Namen zugelassen sein.

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