So funktioniert die THG-Prämie für PV-Anlagen
Die THG-Prämie gibt es für PV-Anlagen nur, wenn die antragstellende Person auch einen öffentlichen Ladepunkt betreibt. Dieser muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein und für Dritte öffentlich zugänglich sein. Dabei wird der entnommene Ladestrom vom Umweltbundesamt zertifiziert und Ladepunktbetreiber:innen pro kW/h eine Prämie ausbezahlt.
Kommt der Ladestrom aus der eigenen PV-Anlage, fällt die THG-Prämie sogar 2,5-fach so hoch aus. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den finanziellen Vorteil der Prämie für Photovoltaikanlagen:
Ein durchschnittliches E-Auto verbraucht 4 MW/h Strom im Jahr. Laden drei E-Autos aus der Nachbarschaft nun ausschließlich an einer gemeinsamen Ladesäule, resultiert das in 12 MW/h entnommenen Ladestrom pro Jahr. Eine Megawattstunde wird vom Umweltbundesamt für 2025 mit etwa 373 kg eingespartem CO₂ bemessen, insgesamt spart dieser Ladepunkt also 4,47 Tonnen CO₂ ein. Multipliziert man diese mit dem aktuellen Preis der THG-Quote, berechnet man die Prämie.
Beispielrechnung: 12 MW/h * 0,373 TCO₂ * 100€ (aktueller Preis/TCO₂) = 447,60€ Prämie
DIe THG-Prämie sorgt für Ladepunktbetreiber:innen also bereits bei drei E-Autos die ein Jahr über den Ladepunkt benutzen schon Zusatzeinnahmen in Höhe von 500€.
Mit PV-Anlage und RLM-Zähler gibt es das 2,5-fache
In der Rechnung wurde die THG-Prämie für PV-Anlagen aber noch nicht bedacht. Kann die antragstellende Person nachweisen, dass der entnommene Ladestrom eigens mit einer Photovoltaikanlage produziert wurde, gibt es 250% mehr Prämie. Dafür müssen Ladepunktbetreiber:innen einen RLM-Zähler installieren, der nachweist, dass es sich beim entnommenen Ladestrom um Kilowattstunden aus der PV-Anlage und nicht aus dem Stromnetz handelt.
Diese RLM-Zähler, kurz für registrierende Leistungsmessung, messen in 15-Minuten-Intervallen die fließenden Strommengen und überprüfen diese auf ihre Herkunft. RLM-Zähler kosten aber zwischen 250 und 1000 Euro im Jahr und werden meist vom Netzbetreiber ausgeliehen und installiert.
Ab wann lohnt sich die Prämie für PV-Anlagen dann?
Die THG-Prämie für PV-Anlagen lohnt sich erst dann, wenn die Zusatzkosten für den RLM-Zähler durch die Einnahmen gedeckt werden können. Schauen wir uns ein Beispiel an: Um 12 MWh Strom mit einer Photovoltaikanlage zu erzeugen, benötigt man eine Leistung von etwa 12 kWp, was etwa 120 Quadratmetern an Modulen entspricht. Doch die meisten Einfamilienhäuser in Deutschland haben im Durchschnitt nur 100 Quadratmeter Dachfläche, von denen nicht alle für PV-Anlagen genutzt werden können.
Erst ab einer Anlagenleistung von 15 kWp, also rund 150 Quadratmetern Photovoltaikfläche, kann sich die Investition lohnen. Ab dieser Größe ist es für Betreiber:innen möglich, durch die THG-Prämie für PV-Anlagen ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Die THG-Prämie für PV-Anlagen beantragen
Es gilt zu erwähnen, dass die THG-Quote für PV-Anlagen kein eigenes Programm ist, sondern an das der THG-Prämie für Ladepunkte gekoppelt ist. Um die Prämie also für den Solarstrom zu erhalten, muss erst ein öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
- Ladepunkt als öffentlich zugänglich bei der Bundesnetzagentur registriert.
- RLM-Zähler vom Netzbetreiber installieren lassen.
- Öffentlichen Ladepunkt für die THG-Prämie beim Dienstleister anmelden.
- Laden und entnommenen Ladestrom, sowie RLM-Zählerstand regelmäßig beim THG-Anbieter registrieren.
- Zum Ende des Jahres auf entnommenen Ladestrom, der durch die PV-Anlage generiert wurde, 250% mehr THG-Prämie erhalten.
Häufige Fragen zur THG-Prämie für PV-Anlagen
Kann ich auch ohne Ladepunkt CO₂-Zertifikate für meine PV-Anlage verkaufen?
Es gibt aktuell kein Programm, das die Treibhausgaseinsparung einer PV-Anlage zertifiziert und dafür am Markt handelbare CO₂-Zertifikate ausstellt. Der einzige Weg, CO₂-Zertifikate für die eigene PV-Anlage zu verkaufen, ist die THG-Prämie für Ladepunkte.
Laut einer Stellungnahme des Bundesverbands THG-Quote vom 9. Oktober 2024 wird PV-Strom an nicht-öffentlichen Ladepunkten wie Netzstrom behandelt. Es wird gefordert, einen gemischten THG-Emissionswert einzuführen, der sowohl Netzstrom als auch PV-Strom berücksichtigt. In diesem Modell würde der PV-Strom zu 70 Prozent und der Netzstrom zu 30 Prozent bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen einfließen. Damit würde auch für nicht-öffentliche Ladepunkte ein fairer und ökologisch sinnvoller Ausgleich geschaffen. Bis zur Einführung einer solchen Regelung bleibt jedoch die Nutzung eines Ladepunkts Voraussetzung für den Verkauf von CO₂-Zertifikaten aus PV-Strom.
Kann ich meine eigene Wallbox als öffentlichen Ladepunkt registrieren?
Ja, solange die Wallbox im Rahmen der eigenen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist und im Ladepunktregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist, kann es auch für die Wallbox eine THG-Prämie geben.
Bis 2023 konnten sogar Ladepunkte ohne vorherige Registrierung bei der BNetzA eine Prämie auf entnommenen Ladestrom erhalten. Da dies aber nur wenig zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur beigetragen hat, wurden die Voraussetzungen für die THG-Prämie verschärft.
Ergibt die THG-Prämie für PV-Anlagen bei Privathaushalten Sinn?
Durch die vorausgesetzte Anschaffung eines RLM-Zählers, wird die THG-Prämie für Photovoltaikanlagen erst ab einer Strommenge von 15 MWh im Jahr interessant. Dafür werden etwa 150 Quadratmeter PV-Module benötigt, die im Normalfall nicht auf das Dach eines Einfamilienhauses passen.
Steigt der Preis für die Tonne CO₂ aber und somit auch die Vergütung auf entnommenen Ladestrom, könnte die Prämie für PV-Anlagen auch schon für Privathaushalte lukrativ werden.