Die THG Prämie für die Wallbox ist für E-Auto Fahrer:innen eine weitere Möglichkeit, einen finanzielle Belohnung für den Umweltschutz zu kassieren. Entnommener Strom aus der Ladesäule zuhause ist vor allem bei den aktuelle Strompreisen ein Lichtblick. Doch wie beantragen Sie die THG Quote für Ihre private Wallbox? Und was kommt dabei rum? Das entschlüsseln wir Ihnen in diesem Artikel ausgiebig.
Eren Goldmann @Unsplash
Die THG Quote für Ladepunkte gibt es sowohl für Unternehmen als auch für private Wallbox-Besitzer:innen. Im Gegensatz zur THG Prämie für E-Auto, gibt es beim Quotenhandel der THG Prämie für Ladepunkte keinen Pauschalbetrag. Berechnet wird die Prämienhöhe anhand des entnommenen Ladestroms.
Besitzer:innen öffentlich zugänglicher Ladestationen können also nicht nur den Ladestrom an die Halter:innen der Elektroautos verkaufen, sondern auch durch die Zertifizierung des entnommenes Ladestroms und der anschließenden Veräußerung der THG Prämie den Ladestrom doppelt monetarisieren.
Auch für die private Wallbox gibt es die THG Prämie, solange sie als öffentlich zugänglicher Ladepunkt ausgewiesen ist. Dazu muss die Wallbox bei der Bundesnetzagentur als öffentlicher Ladepunkt eingetragen werden und während handelsüblicher Öffnungszeiten zugänglich sein.
Sollten sich Ihre Wallbox also in Ihrer Garageneinfahrt oder in einer Tiefgarage befinden, so muss diese zu den im Ladepunktregister angegebenen Öffnungszeiten zugänglich sein. Ziel dieser Maßnahme ist schließlich, die deutsche Ladeinfrastruktur zu verbessern und weitläufig E-Autos die Möglichkeit zu geben, ihre Akkus wieder aufzuladen.
Öffentlich zugänglich wird durch die Bundesnetzagentur noch weiter definiert: Die Wallbox darf nicht nur für Nachbarn, Freunde und Familie zugänglich sein, sondern muss auch für einen “unbestimmten, oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis” erreichbar sein.
Weiterhin muss der Ladepunkt befahrbar sein und mehr “als einige Minuten am Tag” der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Dafür teilen Wallbox-Besitzer:innen der Bundesnetzagentur die GPS Koordinaten des Ladepunkts, Öffnungszeiten, sowie die Betreibernummer und die EVSE-ID mit, die von der BNetzA für Ladepunktbetreiber:innen erstellt wird.
Die Wallbox als solches muss auch technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören der richtige Steckertyp sowie die Möglichkeit des punktuellen Ladens. Ob Sie als Betreiber:in des Ladepunkts eine Bezahlung für den Ladestrom verlangen oder nicht, ist dabei nicht relevant.
In diesem Szenario gehen wir davon aus, dass Sie bereits eine marktübliche Wallbox installiert haben und diese bei der Bundesnetzagentur registriert haben. Das bedeutet, dass Ihr Ladepunkt im Laderegister auftaucht und Sie die dazugehörige Betreiber- und EVSE-Nummer erhalten haben.
Damit Sie nun Ihren entnommenen Ladestrom durch das Umweltbundesamt zertifizieren lassen können, können Sie zum Beispiel bei emobility.energy innerhalb von drei Minuten Ihre Wallbox registrieren. Den Rest übernimmt der THG Anbieter.
Wie bei jeder Registrierung müssen wir erstmal einmal wissen mit wem wir es zu tun haben. Dazu benötigen Ihren Namen & Kontaktdaten. Sobald Sie diese eingetragen haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigungsmail zu mit der Sie einmal die Korrektheit Ihrer Angaben bestätigen.
Damit wir auch wissen an wen wir das Geld schicken, brauchen wir natürlich eine gültige Bankverbindung. Geben Sie neben Ihrer Anschrift eine gültige IBAN an und weiter geht’s.
Nun kommen wir zu den Details Ihrer Wallbox. Zu aller erst haben Sie die Möglichkeit Ihren Ladepunkt zu benennen. Sollten Sie die THG Prämie für mehrere Ladepunkte registrieren, ist dies durchaus hilfreich, um nicht die Übersicht zu verlieren.
Anschließend benötigen wir die Betreibernummer, die Sie von der Bundesnetzagentur zugewiesen bekommen. Diese identifiziert Sie als Betreiber:in öffentlicher Ladepunkte.
Auch der Ladepunkt selbst muss identifiziert werden können. Dafür erhalten Sie eine EVSE-ID von der BNetzA. Zusätzlich benötigen wir das genaue Datum der Inbetriebnahme der Wallbox und das Datum an dem Sie den Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert haben.
Auf derselben Seite werden Sie im Anschluss aufgefordert, eine postalische Adresse sowie die genauen Koordinaten des Standorts anzugeben. Sollten Sie diesen bereits öffentlich registriert haben, müssen Sie uns nur dieselben Koordinaten übermitteln wie der Bundesnetzagentur. Ansonsten können Sie auch unkompliziert einen Service wie gpskoordinaten.de nutzen, der Ihnen bei Angabe einer Adresse die zugehörigen Längen- und Breitengrade ausgibt.
Sollten Sie im aktuellen Kalenderjahr bereits Ladeströme über Ihre Wallbox verzeichnet haben, können Sie uns diese als Excel-Datei hochladen. Grundsätzlich empfehlen wir, nach dem einmaligen Hochladen monatlich die Ladeströme zu dokumentieren.
Abschließend bestätigen Sie noch, dass der Ladepunkt auch öffentlich zugänglich ist und bei der Bundesnetzagentur registriert ist und dann sind Sie fertig. Ihr erster Ladepunkt wurde erfolgreich registriert!
Seit Juli 2023 dürfen Ladepunktbetreiber:innen entnommene Strommengen Ihrer Ladepunkte im selben Kalenderjahr nur noch über einen Anbieter an das Umweltbundesamt übermitteln. Sollten Sie sich im Januar auf einen Anbieter festgelegt haben, dürfen Sie bis zum kommenden Kalenderjahr Ihre Strommengen nicht mehr über einen anderen Anbieter beim UBA zertifizieren lassen.
Diese Änderung soll der Auslastung des UBA vorbeugen und gleichzeitig verhindern, dass entnommene Strommengen der privaten Wallbox doppelt zertifiziert und monetarisiert werden können.
Die THG Prämie für die Wallbox fällt genauso wie die Prämie für E-Autos von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus. Emobility.energy zahlt Ihnen eine Vergütung i.H.v. 0,10€ brutto pro Kilowattstunde Ladestrom, der an Ihrer Wallbox entnommen wurde. Das sind umgerechnet > 4.818,– € (bei ø 6 Stunden Auslastung pro Tag x 22 kW = 48.180 KWh pro Jahr x 0,10 € = 4.818 €) pro Jahr.
Die THG Prämie erhalten Sie bis 2030. Die gesetzlich verankerte Treibhausgasminderungsquote berechnet sich von 2022 bis 2030 und gibt vor wie sehr Unternehmen die eigenen Emmissionen zurückschrauben müssen. Im Jahr 2030 müssen kraftstoffemmitierende Unternehmen beispielsweise 25% der Treibhausgase im Vergleich zum Vorjahr einsparen.
Die THG Quote für E-Autos erhalten Sie einmal pro Fahrzeug und pro Kalenderjahr. Die THG Prämie für Wallboxen erhalten Sie auch einmal jährlich ausgezahlt. Lediglich ist es durchaus hilfreich monatlich oder zumindest vierteljährlich den entnommenen Ladestrom der Wallbox oder Ihres Ladepunkts zu kommunizieren.
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