Das wichtigste Dokument: Die Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich Fahrzeugschein – ist das zentrale Dokument im THG‑Antragsverfahren. Sie belegt, dass dein Fahrzeug offiziell als Elektrofahrzeug zugelassen ist.
Konkret werden aus dem Fahrzeugschein folgende Angaben ausgelesen:
- Fahrzeugklasse (z. B. M1 für PKW)
- Antriebsart (muss als rein elektrisch ausgewiesen sein)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN)
- Kennzeichen
- Erstzulassungsdatum
- Name und Adresse des Halters bzw. der Halterin
Das Dokument wird nicht im Original eingereicht, sondern als Foto oder Scan hochgeladen. Ein klares, gut lesbares Bild reicht aus.
Welche weiteren Angaben werden benötigt?
Neben dem Fahrzeugschein werden im digitalen Antragsprozess folgende Informationen abgefragt:
- Vor- und Nachname der antragstellenden Person
- E-Mail-Adresse (für Kommunikation und Statusmeldungen)
- IBAN für die Auszahlung der THG-Prämie
- Optional: Steuer-Identifikationsnummer (je nach Anbieter und Auszahlungsmodell)
Diese Angaben werden in wenigen Minuten digital erfasst. Der Antragsprozess bei emobility.energy ist vollständig online abwickelbar und erfordert keine physischen Dokumente.
Was gilt bei Firmenfahrzeugen und Flotten?
Bei gewerblichen Fahrzeugen oder THG-Prämie für Flottenbetreiber gelten dieselben dokumentarischen Grundvoraussetzungen, jedoch mit zusätzlichen Anforderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I für jedes einzelne Fahrzeug
- Nachweis der Unternehmenseigenschaft (z. B. Handelsregistereintrag, USt-IdNr.)
- Ggf. Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte
- Bankverbindung des Unternehmens
Für größere Flotten gibt es spezialisierte THG-Software für Flottenbetreiber, die den Prozess erheblich vereinfacht.
Besonderheiten bei Wallboxen und Ladepunkten
Wer eine THG-Prämie für Ladepunkte beantragen möchte, benötigt abweichende Unterlagen:
- Nachweis über die Registrierung des Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur (der Ladepunkt muss öffentlich zugänglich sein)
- Nachweise über die abgegebene Strommenge (Messprotokolle, Abrechnungsbelege)
- Kurze Angaben zum Ladepunkt und Standort
Die Registrierung des Ladepunkts als öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist gesetzliche Voraussetzung. Detaillierte Informationen dazu findest du im Artikel zur Ladepunkterfassung.
Übersicht: Unterlagen je nach Fahrzeugtyp
Muss das Fahrzeug auf mich zugelassen sein?
Grundsätzlich muss der Antrag durch die im Fahrzeugschein eingetragene haltende Person gestellt werden. Bei Leasingfahrzeugen ist dies häufig das Leasingunternehmen. Hier sollte vorab geprüft werden, ob und wie die Prämie weitergegeben wird.
Bei einem gebrauchten Elektroauto gilt: Sobald die Ummeldung auf den neuen Namen erfolgt ist, kann die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragt werden.
So läuft der Antragsprozess ab
- Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I erstellen
- Persönliche Daten und IBAN eingeben
- Antrag digital einreichen – z. B. direkt über die Antragstellung bei emobility.energy
- Bestätigung per E-Mail abwarten
- Auszahlung nach erfolgreicher Quotenvermarktung oder innerhalb von 48 Stunden bei dem Express-Modell
Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur wenige Minuten. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Quote erfolgreich an quotenpflichtige Unternehmen vermarktet wurde.
FAQ: Unterlagen für den THG-Prämien-Antrag
Welches Dokument ist für den THG-Antrag zwingend erforderlich?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist das einzige Pflichtdokument. Sie belegt die Fahrzeugart und die Zulassung als Elektrofahrzeug.
Muss ich den Fahrzeugschein im Original einsenden?
Nein. Ein klares Foto oder ein Scan des Fahrzeugscheins reicht vollständig aus. Das Original verbleibt bei dir.
Was passiert, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist?
Der Antrag muss durch die im Fahrzeugschein eingetragene haltende Person gestellt werden. Bei abweichenden Situationen, etwa Leasing oder Firmenfahrzeuge, ist eine Vollmacht oder eine gesonderte Regelung erforderlich.
Kann ich die THG-Prämie auch für mehrere Fahrzeuge beantragen?
Ja. Für jedes Fahrzeug wird ein separater Antrag mit der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil I gestellt. Mehr dazu im Artikel zur THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge.
Welche Fahrzeuge sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) aller zugelassenen Fahrzeugklassen, von PKW über E-Motorräder bis hin zu Nutzfahrzeugen. Plug-in-Hybride (PHEV) sind nicht anspruchsberechtigt. Details zur Übersicht liefert der Artikel zu THG-Prämie-Fahrzeugklassen.
Benötige ich für eine Wallbox gesonderte Unterlagen?
Ja. Für die THG-Prämie eines Ladepunkts sind die Registrierung bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglicher Ladepunkt sowie Nachweise über die abgegebene Strommenge erforderlich. Der normale Fahrzeugschein reicht hier nicht aus.
Fazit
Für den THG-Prämien-Antrag als Privatperson reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Der Prozess ist digital, unkompliziert und in wenigen Minuten abgeschlossen. Bei Firmenwagen, Flotten oder Ladepunkten kommen spezifische Zusatzdokumente hinzu. Wer alle Unterlagen vollständig und korrekt einreicht, kann seine THG-Prämie ohne Verzögerung beantragen.
Weitere Informationen und häufige Fragen rund um das Thema THG-Quote beantwortet der FAQ-Bereich auf emobility.energy.
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- Bei Fragen steht der deutsche Kundenservice von emobility.energy gerne zur Verfügung: hello@emobility.energy

