Was ist die THG-Prämie für Ladepunkte?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument des deutschen Klimaschutzgesetzes. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer CO₂-Emissionen durch Minderungsmaßnahmen auszugleichen. Ladepunktbetreiber können die Strommenge, die sie für Elektrofahrzeuge bereitstellen, als CO₂-Einsparung zertifizieren lassen und diese Zertifikate über Händler wie emobility.energy vermarkten.
Grundlage ist § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 38. BImSchV.
Wer kann die THG-Prämie für Ladepunkte beantragen?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Das bedeutet konkret:
- Ladepunkte müssen für alle Nutzer ohne besondere Zugangsbeschränkung nutzbar sein
- Auch halböffentliche Standorte (z. B. Parkplätze von Supermärkten, Hotels, Unternehmen) können förderfähig sein, sofern die allgemeine Zugänglichkeit gewährleistet ist
- Private Wallboxen im Heimbereich sind nicht förderfähig
- Ladepunkte müssen beim Bundesnetzagentur-Ladesäulenregister registriert sein
Wie hoch ist die THG-Prämie pro Ladepunkt?
Die Prämienhöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
- Ladeleistung des Ladepunkts (AC oder DC)
- Jährlich abgegebene Strommenge (kWh)
- Aktueller Marktpreis der THG-Quote
Eine pauschale Prämie pro Ladepunkt wie beim E-Auto gibt es nicht. Stattdessen wird die Prämie auf Basis der tatsächlich abgegebenen Kilowattstunden berechnet. Für die Abrechnung wird ein standardisierter Verbrauchswert je Ladepunkt angesetzt, sofern keine Messung vorliegt.
Hinweis: Der THG-Quotenmarkt unterliegt Schwankungen. Eine aktuelle Einschätzung zur THG-Quote Preisentwicklung hilft bei der Einordnung.
Voraussetzungen für den Antrag
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Registrierung des Ladepunkts im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur
- Nachweis der öffentlichen Zugänglichkeit
- Vorliegen der Fahrzeugschein-Kopie ist bei Ladepunkten nicht erforderlich – stattdessen gilt die Ladepunkt-ID als Nachweisdokument
Der Prozess läuft in der Regel vollständig digital ab. Bei emobility.energy kann die Ladepunkterfassung direkt online gestartet werden.
Prozessablauf: THG-Prämie für Ladepunkte beantragen
- Ladepunkt registrieren – im Register der Bundesnetzagentur (falls noch nicht geschehen)
- Anbieter auswählen – THG-Quotenhändler (wie z. B. emobility.energy) mit Ladeinfrastruktur-Erfahrung wählen
- Unterlagen einreichen – Ladepunkt-ID, Standortdaten, abgegebene Strommenge
- Zertifizierung beantragen – der Händler leitet den Antrag an das Umweltbundesamt weiter
- Prämie erhalten – nach Zertifizierung wird der Erlös ausgezahlt
Wer mehrere Ladepunkte betreibt, kann alle Ladepunkte gebündelt einreichen. Das vereinfacht den Prozess erheblich und ist besonders für Flottenbetreiber oder gewerbliche Ladesäulenbetreiber relevant. Mehr dazu unter THG-Prämie für Ladepunkte.
Unterschied: THG-Prämie Ladepunkt vs. THG-Prämie E-Auto
E-Auto-Halter, die zusätzlich eine öffentlich zugängliche Ladestation betreiben, können beide Prämien parallel beantragen. Weitere Informationen zur allgemeinen THG-Prämie finden sich im Überblicksartikel.
Lohnt sich die THG-Prämie für Ladepunktbetreiber?
Das hängt von der Anzahl und Art der Ladepunkte ab. Für einzelne AC-Ladepunkte mit geringer Auslastung ist die Prämie eher ein netter Zusatzertrag. Für gewerbliche Betreiber mit mehreren DC-Schnellladern oder Hochleistungsladern kann die THG-Quote eine relevante Einnahmequelle sein.
Faktoren, die den Ertrag erhöhen:
- Höhere Ladeleistung (DC schlägt AC deutlich)
- Hohe tatsächliche Auslastung des Ladepunkts
- Nutzung von Messdaten statt Pauschalen (bei nachgewiesener Mehrmenge)
- Bündelung mehrerer Ladepunkte für effizientere Abwicklung
Aufgrund der Marktvolatilität empfiehlt es sich, den aktuellen Marktpreis zu prüfen und realistische Erwartungen zu haben. Die THG-Quote Preisentwicklung zeigt die historischen Schwankungen des Marktes.
FAQ: THG-Prämie für Ladesäulen
Kann ich die THG-Prämie für meine Wallbox zuhause beantragen?
Nein. Private Wallboxen im Heimbereich gelten nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte und sind daher nicht förderfähig.
Muss der Ladepunkt im Register der Bundesnetzagentur eingetragen sein?
Ja. Die Registrierung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur ist eine Pflichtvoraussetzung. Ohne diesen Eintrag ist eine THG-Zertifizierung nicht möglich. Informationen zur Anmeldung gibt es unter Ladepunkt anmelden – Bundesnetzagentur.
Wie oft kann die Prämie beantragt werden?
Die THG-Prämie für Ladepunkte kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden, analog zur Fahrzeugprämie.
Gibt es eine Mindestanzahl an Ladepunkten?
Nein. Auch einzelne Ladepunkte können angemeldet werden. Für die effiziente Abwicklung empfiehlt sich bei größeren Mengen jedoch eine Bündelung über einen spezialisierten Anbieter.
Können Plug-in-Hybride (PHEV) die Ladepunkt-Prämie auslösen?
Indirekt ja: Wenn ein PHEV an einem öffentlichen Ladepunkt lädt, zählt die abgegebene Strommenge dennoch für die Prämienberechnung des Ladepunktbetreibers. Entscheidend ist die abgegebene Strommenge, nicht das ladende Fahrzeug.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Der Prozess dauert in der Regel einige Monate, da das Umweltbundesamt die Zertifikate ausstellen muss. Nach der Zertifizierung erfolgt die Auszahlung durch den Händler – in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Fazit
Die THG-Prämie für Ladesäulen ist ein sinnvolles Instrument für alle, die öffentlich zugängliche Ladepunkte betreiben. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar, wenn man mit einem erfahrenen Anbieter zusammenarbeitet. Die Prämienhöhe ist variabel und hängt stark von Ladeleistung und Auslastung ab. Wer realistische Erwartungen mitbringt und die Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem verlässlichen Zusatzertrag rechnen – besonders bei DC-Schnellladeinfrastruktur.
Für die konkrete Antragstellung: Ladepunkterfassung bei emobility.energy

