Warum ist die jährliche Beantragung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Grundlage der THG-Quote ist die Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Mineralölkonzerne müssen jedes Jahr nachweisen, dass sie eine bestimmte Menge CO₂ eingespart haben.
Privatpersonen mit Elektrofahrzeug können ihren Anteil an dieser Einsparung verkaufen. Das Umweltbundesamt erfasst die Einsparung jedoch ausschließlich auf Jahresbasis, da sich Faktoren wie der Strommix und die zugrunde liegende CO₂-Bilanz von Jahr zu Jahr ändern können.
Daraus folgt:
- Jedes Kalenderjahr gilt als eigenständiges Quotenjahr
- Eine Bestätigung aus dem Vorjahr ist im Folgejahr nicht mehr gültig
- Die Fahrzeugdaten müssen für jedes neue Quotenjahr erneut zugeordnet werden
Wie funktioniert die jährliche Erneuerung in der Praxis?
Der Prozess ist bei emobility.energy bewusst einfach gehalten. Die Bestätigung für das neue Quotenjahr erfolgt jedoch separat.
Typischer Ablauf:
- Erinnerung oder eigenständige Anmeldung zum neuen Quotenjahr
- Erneuter Upload oder Abgleich des Fahrzeugscheins (Teil I) sowie Auswahl des THG-Prämienmodells
- Prüfung und Meldung durch den Anbieter an das Umweltbundesamt
- Auszahlung der Prämie für das jeweilige Jahr
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Pflicht und vertraglichem Komfort: Das Umweltbundesamt stellt unabhängig vom Anbieter immer nur Zertifikate für ein einzelnes Kalenderjahr aus. Einige Plattformen bieten zusätzlich Abo-Modelle oder Mehrjahresverträge an, bei denen Kund:innen einmalig zustimmen und die jährliche Neumeldung anschließend automatisiert oder mit einer kurzen Bestätigung erfolgt.
Welche Unterlagen werden für die erneute Beantragung benötigt?
Für die jährliche Erneuerung werden in der Regel folgende Angaben benötigt:
- Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung)
- Aktuelle IBAN für die Auszahlung
- Bestätigung, dass das Fahrzeug weiterhin auf die antragstellende Person zugelassen ist
- Bei Halterwechsel: Hinweis darauf, ob die Prämie für das laufende Jahr bereits durch den Vorbesitzer genutzt wurde (Details dazu im Abschnitt zum Halterwechsel)
Bis wann muss die THG-Prämie jährlich beantragt werden?
Die gesetzliche Frist ist eindeutig geregelt: Die Einreichung der Fahrzeugdaten beim Umweltbundesamt muss spätestens am 15. November des jeweiligen Quotenjahres erfolgen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 der 38. BImSchV). Für das Quotenjahr 2026 ist der gesetzliche UBA-Stichtag damit der 15. November 2026. Eine Nachmeldung im Folgejahr existiert für private Elektrofahrzeuge nicht mehr.
Anbieter wie emobility.energy setzen aus Verarbeitungsgründen einen früheren internen Stichtag, damit alle Unterlagen rechtzeitig geprüft und vor der gesetzlichen Frist beim Umweltbundesamt eingereicht werden können.
Wer frühzeitig im Jahr beantragt, vermeidet Engpässe in der Bearbeitung.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Eine verpasste Frist lässt sich nicht nachträglich korrigieren. Das Umweltbundesamt akzeptiert keine Meldungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist für das jeweilige Quotenjahr.
Konkret bedeutet das:
- Die Prämie für das betroffene Jahr entfällt vollständig
- Eine Nachzahlung im folgenden Jahr ist nicht möglich
- Lediglich die Beantragung für das neue, laufende Jahr bleibt offen
Was gilt bei einem Halterwechsel während des Jahres?
Beim Verkauf eines Elektrofahrzeugs gibt es keinen behördlichen Stichtag, der automatisch zwischen altem und neuem Halter unterscheidet. Beim Umweltbundesamt gilt stattdessen strikt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Das bedeutet konkret:
- Hat der Vorbesitzer die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, ist die Quote für dieses Fahrzeug für das gesamte Jahr verbraucht
- Ein neuer Halter kann für dasselbe Fahrzeug im selben Kalenderjahr keine weitere Prämie erhalten, auch wenn er rechtmäßig im Fahrzeugschein eingetragen ist
- Käuferinnen und Käufer eines gebrauchten Elektrofahrzeugs sollten vor dem Kauf klären, ob die Prämie für das laufende Jahr schon genutzt wurde
Wer ein E-Auto verkauft, sollte dem Käufer offen mitteilen, ob und wann die Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt wurde. Das schafft Klarheit und verhindert Streitigkeiten beim Gebrauchtwagenkauf.
Gilt die jährliche Pflicht auch für Flotten und Ladepunkte?
Bei Flotten gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie bei Privatfahrzeugen: Jedes Fahrzeug wird einzeln und pauschal pro Kalenderjahr gemeldet, siehe THG-Prämien für Flottenbetreiber. Jedoch gibt es bei emobility.energy für Flottenbetreiber auch die Möglichkeit der Mehrfachbündelung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bei THG-Prämien für Ladepunkte unterscheidet sich der Mechanismus deutlich. Fahrzeuge erhalten eine jährliche Pauschale über den Fahrzeugschein, Ladepunkte werden dagegen nach den tatsächlich abgegebenen Kilowattstunden über einen geeichten Zähler vergütet. Die Meldung der Strommengen erfolgt deshalb häufig nicht einmal jährlich, sondern quartalsweise oder monatlich. Der Begriff „jährliche Erneuerung" passt hier also nur eingeschränkt, treffender ist eine regelmäßige Meldung der geladenen Strommengen.
Bei größeren Flotten empfiehlt sich aus diesem Grund eine THG-Software für Flottenbetreiber, da sich wiederkehrende Jahresmeldungen für viele Fahrzeuge sonst nur schwer manuell verwalten lassen.
FAQ zur jährlichen THG-Prämie
Muss ich die THG-Prämie wirklich jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Das Umweltbundesamt stellt Zertifikate gesetzlich nur für ein einzelnes Kalenderjahr aus. Einige Anbieter bieten allerdings vertragliche Abo-Modelle an, bei denen die jährliche Neumeldung automatisch oder per Klick erfolgt.
Bis wann muss die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragt werden?
Die gesetzliche Frist beim Umweltbundesamt endet jährlich am 15. November. Anbieter setzen meist einen früheren internen Stichtag, etwa Ende Oktober oder Anfang November, um die fristgerechte Einreichung sicherzustellen.
Was passiert, wenn ich mein Elektrofahrzeug während des Jahres verkaufe?
Beim Umweltbundesamt gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Hat der Vorbesitzer die Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, kann der neue Halter für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr keine Prämie mehr erhalten.
Gibt es Mehrjahresverträge für die THG-Prämie?
Rechtlich nicht, da das Umweltbundesamt ausschließlich pro Kalenderjahr zertifiziert. Vertraglich bieten jedoch einige Anbieter Abo-Modelle an, bei denen die jährliche Verlängerung im Hintergrund automatisiert abläuft.
Ändert sich die Höhe der THG-Prämie von Jahr zu Jahr?
Ja, die Höhe der Prämie hängt von Angebot und Nachfrage am Quotenmarkt ab und kann jährlich schwanken. Details dazu liefert die Übersicht zur THG-Quote Preisentwicklung.
Gilt die jährliche Meldepflicht auch für öffentliche Ladepunkte?
Im Kern ja, allerdings werden Ladepunkte nicht pauschal pro Jahr, sondern nach den tatsächlich geladenen Kilowattstunden vergütet. Die Meldung der Strommengen erfolgt deshalb häufig quartalsweise statt nur einmal jährlich.
Fazit
Die jährliche Neubeantragung der THG-Prämie ist gesetzlich bedingt und lässt sich nicht umgehen, auch wenn vertragliche Abo-Modelle den Aufwand reduzieren können. Entscheidend ist die gesetzliche Frist am 15. November: Wer sie verpasst, kann die Prämie für das laufende Jahr nicht mehr nachholen. Beim Kauf oder Verkauf eines Elektrofahrzeugs lohnt sich zusätzlich ein Blick darauf, ob die Quote für das laufende Jahr bereits genutzt wurde. Wer unsicher ist, welche Schritte konkret nötig sind, findet weitere Details in den Fragen und Antworten zur THG-Quote.

