Das Wichtigste zuerst
- Nicht nur für E-Autos: Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladesäulen und Ladepunkte können die THG-Prämie jährlich für die abgegebene Lademenge beantragen.
- Registrierung ist Pflicht: Der Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und für Dritte zugänglich sein.
- PV-Bonus: Wer seinen Ladepunkt mit direkt gekoppeltem Solarstrom betreibt, profitiert von einer höheren Anrechnung nach 38. BImSchV – der Strom wird beim UBA mit einem höheren Faktor gewichtet, was die Vergütung erheblich steigern kann.
Was ist die THG-Prämie für Ladesäulen?
Die THG-Prämie kennen viele als Vergütung für Halter:innen von Elektroautos. Weniger bekannt ist, dass auch Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur eine eigene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) geltend machen können. Das Prinzip ist dabei dasselbe wie beim E-Auto: Der an einem registrierten Ladepunkt bereitgestellte Strom ersetzt fossile Kraftstoffe im Verkehr und spart damit nachweislich CO₂ ein. Diese Einsparung lässt sich zertifizieren und als THG-Quote am Markt verkaufen.
Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, das Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte seit 2022 das Recht einräumt, die eingesparten CO₂-Emissionen beim Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen. Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, jährlich eine bestimmte Menge an Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen – und kaufen diese Nachweise unter anderem von Betreiber:innen von Ladeinfrastruktur ein.
Das bedeutet konkret: Jede Kilowattstunde Strom, die an einem registrierten und öffentlich zugänglichen Ladepunkt abgegeben wird, trägt zur zertifizierbaren CO₂-Einsparung bei und wird entsprechend vergütet. Im Gegensatz zur pauschalen Fahrzeugprämie ist die Vergütung für Ladepunkte mengenabhängig: Je mehr Strom geladen wird, desto höher fällt die THG-Prämie aus.
Wer kann die THG-Prämie für Ladesäulen beantragen?
Die THG-Prämie für Ladesäulen steht einem breiten Kreis an Betreiber:innen offen. Entscheidend ist nicht, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Betrieb handelt, sondern ob der Ladepunkt öffentlich zugänglich und korrekt registriert ist.
Folgende Gruppen können die THG-Prämie für Ladepunkte beantragen:
- Privatpersonen mit einer Wallbox, die öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur registriert ist
- Unternehmen und Gewerbetreibende mit Ladeinfrastruktur auf eigenem Gelände
- Hotels, Gaststätten und Campingplätze mit Gäste-Ladepunkten
- Parkhausbetreiber:innen und Parkflächenanbieter:innen
- Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen
- Stadtwerke und kommunale Energieversorger
- Einzelhandel und Supermärkte mit Kundenparkplatz-Ladeinfrastruktur
- Sharingdienste und Mobilitätsdienstleister:innen
Tipp: Auch halböffentliche Ladepunkte, etwa auf Firmen- oder Hotelparkplätzen mit Gastzugang, können unter bestimmten Voraussetzungen für die THG-Prämie qualifiziert werden. Entscheidend ist die Eintragung im Register der Bundesnetzagentur.
Voraussetzungen: So muss die Ladesäule beschaffen sein
Nicht jeder Ladepunkt ist automatisch förderfähig. Das Umweltbundesamt stellt klare Anforderungen, bevor die THG-Prämie für Ladesäulen beantragt werden kann.
1. Registrierung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur
Der wichtigste Schritt: Der Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Die Registrierung ist kostenlos und vollständig digital möglich. Ohne diesen Eintrag ist eine Zertifizierung durch das Umweltbundesamt nicht möglich und damit auch keine THG-Prämie.
2. Öffentliche oder halböffentliche Zugänglichkeit
Der Ladepunkt muss für Dritte zugänglich sein. Das bedeutet: Eine rein privat genutzte Heimladestation ohne jeglichen Fremdzugang qualifiziert sich nicht. Wird die Wallbox jedoch für Nachbar:innen, Gäste oder die Allgemeinheit geöffnet und entsprechend registriert, kann sie Teil des Fördersystems werden.
3. Nachweis der abgegebenen Strommenge
Im Unterschied zur pauschalen Fahrzeugprämie werden Ladepunkte nach der tatsächlich abgegebenen Strommenge vergütet. Betreiber:innen müssen daher Nachweise über die Lademenge in Kilowattstunden (kWh) erbringen, etwa durch eichrechtskonforme Zähler oder geeignete Abrechnungsprotokolle.
Hinweis: Die THG-Prämie für Ladesäulen und eine ggf. erhaltene Wallbox-Förderung schließen sich nicht gegenseitig aus. Beide Instrumente können parallel genutzt werden.
Wie hoch ist die THG-Prämie für Ladesäulen 2026?
Die Höhe der THG-Prämie für Ladesäulen hängt maßgeblich vom aktuellen Marktpreis für THG-Quoten sowie von der zertifizierten Strommenge ab. Während E-Auto-Halter:innen eine Jahrespauschale erhalten, wird für Ladepunkte jede abgegebene Kilowattstunde einzeln bewertet.
Das bedeutet: Je höher die Auslastung des Ladepunkts, desto attraktiver die Jahreseinnahme. Für Gewerbetreibende mit mehreren Ladepunkten und hohem Ladevolumen kann sich die THG-Prämie für Ladesäulen zu einer nennenswerten Zusatzeinnahmequelle entwickeln.
Hinweis: Die Erlöse pro kWh hängen direkt vom aktuellen Marktpreis der eingesparten Tonne CO₂ ab. Der THG-Quotenmarkt war in den Jahren 2024 und 2025 erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt. Im Frühjahr 2026 hat sich der Markt zwar stabilisiert, konkrete Renditeerwartungen sollten aber stets unter Vorbehalt betrachtet werden. emobility.energy informiert transparent über aktuelle Auszahlungskonditionen.
Bonus: PV-Anlage kombinieren – Dreifachanrechnung nach 38. BImSchV
Wer seinen Ladepunkt mit einer PV-Anlage kombiniert und den selbst erzeugten Solarstrom direkt für das Laden nutzt, profitiert von der sogenannten Dreifachanrechnung gemäß der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImSchV): Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der nachweislich nicht aus dem öffentlichen Netz stammt, wird beim Umweltbundesamt mit dem Faktor 3 gewichtet, also dreifach angerechnet. Das steigert die zertifizierbare CO₂-Einsparung und damit die THG-Vergütung erheblich.
Hinweis: Die Anforderungen des UBA an diesen Nachweis sind streng. Voraussetzung ist in der Regel eine direkte Kopplung zwischen PV-Anlage und Ladepunkt ohne zwischengeschaltete Netzeinspeisung, also eine echte Direktleitung. Wer Solarstrom zunächst ins Netz einspeist und dann wieder aus dem Netz bezieht, kann den Faktor 3 in der Regel nicht geltend machen. Die genauen Nachweispflichten sollten vor der Anmeldung geprüft werden.
Das macht die Kombination aus Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und THG-Prämie zu einer der wirtschaftlich attraktivsten Optionen für nachhaltige Immobilien- und Gewerbekonzepte. Wer seine Gäste, Mieter:innen oder Mitarbeitenden mit direkt gekoppeltem Solarstrom laden lässt, spart Stromkosten und maximiert gleichzeitig die THG-Vergütung.
Schritt für Schritt: So beantragst du die THG-Prämie für Ladesäulen
Die Beantragung der THG-Prämie für Ladesäulen läuft bei emobility.energy vollständig digital ab. Der Prozess über das Ladestromportal ist in wenigen Schritten erledigt:
- Ladepunkt registrieren – Sofern noch nicht geschehen, den Ladepunkt im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eintragen.
- Standort und Daten im Ladestromportal erfassen – Standortangaben, Ladeleistung und Ladepunktnummer eingeben.
- Strommengennachweise einreichen – Dokumentation der abgegebenen kWh für das Kalenderjahr 2026 rechtzeitig hochladen.
- Zertifizierung durch das Umweltbundesamt – emobility.energy übernimmt die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit dem UBA.
- Auszahlung – Nach erfolgter Zertifizierung und Verkauf der THG-Quote wird die Vergütung ausgezahlt.
Tipp: emobility.energy übernimmt die vollständige Abwicklung, von der Datenpflege bis zur Einreichung beim Umweltbundesamt. Betreiber:innen müssen sich nicht selbst mit dem komplexen THG-Quotenhandel auseinandersetzen.
Private Wallbox als Ladesäule – was 2026 wirklich gefordert wird
Viele E-Auto-Besitzer:innen haben bereits eine Wallbox zuhause – und fragen sich, ob sie davon über die THG-Prämie für die Wallbox profitieren können. Grundsätzlich ja, aber die Anforderungen sind seit der Verschärfung der Ladesäulenverordnung (LSV) deutlich gestiegen und sollten nicht unterschätzt werden.
Seit April 2024 gilt für neu in Betrieb genommene öffentliche Ladepunkte die Pflicht zur Unterstützung gängiger kartenbasierter Bezahlsysteme (Debit- oder Kreditkarte). Das bedeutet: Eine einfache Heimwallbox mit reiner RFID- oder App-Freischaltung genügt den Anforderungen an einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt in der Regel nicht mehr. Das UBA und die Bundesnetzagentur prüfen inzwischen genauer, ob ein Ladepunkt tatsächlich diskriminierungsfrei, also ohne vorherige Registrierung oder App-Download, für alle zugänglich ist.
Weitere Pflichtanforderungen für eine registerkonform geöffnete Wallbox sind 2026 Standard:
- Eichrechtskonformer Zähler: Die abgegebene Strommenge muss messrechtskonform erfasst werden, eine einfache Heimwallbox ohne geeichten Zähler scheidet in aller Regel aus.
- Ad-hoc-Laden ohne Registrierung: Nutzer:innen müssen ohne vorherige App-Anmeldung laden können. Laut AFIR und LSV gilt seit April 2024: Bei Ladepunkten unter 50 kW ist kein physisches Karten-Terminal zwingend, ein dynamischer QR-Code für die Zahlung per Smartphone (Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay) reicht aus. Ab 50 kW Ladeleistung ist ein Terminal mit Kartenleser Pflicht. Wichtig: Auch die QR-Lösung erfordert eine vollständige Backend-Anbindung mit eichrechtskonformer Abrechnung, die handelsübliche Heimwallboxen nicht mitbringen.
- Keine „Alibi-Öffnung": Die Bundesnetzagentur führt seit Anfang 2026 verschärfte Stichprobenprüfungen durch. Ein Ladepunkt gilt nur als öffentlich, wenn er während der angegebenen Öffnungszeiten für jede potenzielle Nutzerin und jeden potenziellen Nutzer auffindbar und physisch erreichbar ist. Ein Schild „Privatgrundstück – Betreten verboten" an der Zufahrt macht eine THG-Zertifizierung rechtlich unmöglich, selbst wenn der Ladepunkt formal im Register eingetragen ist.
Hinweis: Wer seine private Wallbox für die THG-Prämie öffnen möchte, sollte vorab prüfen, ob die vorhandene Hardware diese Anforderungen erfüllt. Ältere Wallboxen ohne Zahlungsfunktion oder ungeeichte Zähler sind für eine Registrierung im Ladesäulenregister häufig nicht mehr geeignet. Eine Nachrüstung oder der Austausch kann sich lohnen – vor allem, wenn regelmäßiger Drittbetrieb realistisch ist.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, findet alle Anmeldeschritte unter THG-Prämie für Wallbox beantragen.
Tipp – legaler „Double Dip": Wer ein eigenes Elektroauto fährt und einen öffentlich gewidmeten Ladepunkt betreibt, kann beide Prämien gleichzeitig beziehen: die jährliche Pauschale für das Fahrzeug (Fahrzeugprämie) und zusätzlich die mengenbasierte Ladestromprämie für den Strom, der an der eigenen öffentlichen Säule abgegeben wird, auch wenn das eigene E-Auto dort lädt. Diese Kombination ist nach aktueller Rechtslage (Stand Mai 2026) vollständig zulässig, solange der Ladepunkt korrekt registriert und öffentlich zugänglich ist.
Dynamische Stromtarife: Laststrom günstig einkaufen, THG-Prämie maximieren
Wer seine Ladeinfrastruktur wirtschaftlich optimieren möchte, sollte neben der THG-Prämie auch dynamische Stromtarife in Betracht ziehen. Diese ermöglichen den Strombezug dann, wenn Energie am günstigsten ist, in der Regel nachts oder bei hoher erneuerbarer Einspeisung ins Netz.
Für Betreiber:innen von Ladesäulen ergibt sich damit ein doppelter Vorteil: Niedrigere Betriebskosten durch günstigeren Stromeinkauf auf der einen Seite – und eine vollständige THG-Prämie für den abgegebenen Ladestrom auf der anderen. Gerade bei höherem Ladevolumen kann dieser kombinierte Ansatz die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur spürbar verbessern.
Beim öffentlichen Laden ist die Preistransparenz für Nutzer:innen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, Betreiber:innen sollten bei der Wahl ihrer Abrechnungsstruktur darauf achten, dass Preisänderungen durch dynamische Tarife korrekt kommuniziert werden.
Zusammenfassend: THG-Prämie für Ladesäulen ist ein echter Mehrwert
Die THG-Prämie für Ladesäulen ist weit mehr als ein netter Bonus, sie ist ein wirtschaftlich relevanter Ertrag für alle, die Ladeinfrastruktur betreiben oder planen. Ob private Wallbox mit öffentlicher Freigabe, Hotel-Stellplatz oder gewerbliches Parkhaus mit Schnellladern: Wer seinen Ladepunkt im Ladesäulenregister einträgt und die abgegebene Strommenge korrekt dokumentiert, sichert sich jährlich eine Vergütung, die mit wachsendem Ladevolumen skaliert.
Besonders lukrativ wird die THG-Prämie für Ladesäulen in Kombination mit einer direkt gekoppelten PV‑Anlage. Die Dreifachanrechnung nach 38. BImSchV sorgt für eine erheblich höhere Gesamtvergütung, sofern die Nachweisanforderungen des UBA erfüllt sind. Und dank des volldigitalen Prozesses über emobility.energy ist der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert: DSGVO-konform, transparent und mit deutschem Kundenservice im Rücken.
Jetzt THG-Prämie für Ladesäulen beantragen
- Ladepunkt registrieren & Prämie sichern: Zum Ladestromportal
- THG-Prämie für dein E-Auto beantragen: Jetzt THG-Prämie 2026 beantragen
- Fragen zur THG-Prämie für Ladesäulen? hello@emobility.energy | www.emobility.energy
Besuchte Quellen
- Quelle – Besucht am (12.05.2026 - 16:32 Uhr):
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/ - Quelle – Besucht am (12.05.2026 - 16:34 Uhr):
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer - Quelle – Besucht am (12.05.2026 - 17:01 Uhr):
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html

