Was ist die Elektroauto Prämie?
Wer ein Elektroauto fährt, spart gegenüber einem Verbrenner erhebliche Mengen an CO₂-Emissionen ein. Genau diese Einsparung ist der Kern der Elektroauto Prämie, die offiziell als THG-Prämie bezeichnet wird: Das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert die eingesparten Treibhausgasmengen eines jeden zugelassenen Elektrofahrzeugs, und Halter:innen können diese Zertifikate anschließend über spezialisierte Dienstleister an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Das Ergebnis ist eine jährliche Auszahlung, die direkt auf das Konto überwiesen wird.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quotengesetz). Es verpflichtet Mineralölunternehmen, einen festgelegten Anteil ihrer Treibhausgasemissionen durch den Kauf von CO₂-Gutschriften auszugleichen. Elektrofahrzeughalter:innen stellen genau diese Gutschriften bereit und erhalten dafür die Prämie.
Hinweis: Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei, sofern das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehört. Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen der Steuerpflicht als Betriebseinnahme.
Wie hoch ist die Elektroauto Prämie 2026?
Im Vergleich zu den schwächeren Vorjahren erholt sich der THG-Quotenmarkt 2026 spürbar. Abhängig vom gewählten Modell und Anbieter sind Auszahlungen zwischen 250 Euro und bis zu 450 Euro möglich. Maßgeblich für die Berechnung ist ein pauschaler Schätzwert des Umweltbundesamts für den jährlichen Strombedarf eines Elektro-PKW der Klasse M1, der in den vergangenen Jahren stets im Bereich von rund 2.000 kWh lag. Das UBA ermittelt diesen Wert auf Basis aktueller Flottendaten jährlich neu und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger. Dieser Schätzwert wird mit dem aktuellen Marktpreis für THG-Quoten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Minderungsquote verrechnet.
Für 2026 gilt eine THG-Quotenverpflichtung von 12 Prozent. Das bedeutet, dass Mineralölunternehmen verpflichtet sind, einen entsprechenden Anteil ihrer Emissionen zu kompensieren. Je höher diese Quote und je höher der Marktpreis, desto attraktiver fällt die Elektroauto Prämie aus.
Bei emobility.energy stehen Halter:innen für 2026 drei Modelle zur Auswahl:
Tipp: Wer Planungssicherheit bevorzugt und keine Marktschwankungen eingehen möchte, ist mit dem Garant-Modell gut beraten. Wer hingegen bereit ist, etwas Geduld mitzubringen, kann beim Variabel-Garant-Modell von steigenden Quotenpreisen profitieren.
Wer hat Anspruch auf die Elektroauto Prämie?
Berechtigt sind ausschließlich Halter:innen von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV), die im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) als Halterin oder Halter eingetragen sind. Die Prämie kann pro Fahrzeug einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Folgende Fahrzeugklassen sind quotenberechtigt:
- Elektro-PKW (Fahrzeugklasse M1), zum Beispiel Privatfahrzeuge und Firmenwagen
- E-Nutzfahrzeuge und E-Transporter (Klassen N1, N2, N3)
- Elektrobusse (Klasse M3)
- Zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Roller (Klassen L3e, L4e und weitere)
Nicht berechtigt sind hingegen: Hybridfahrzeuge, Plug-in-Hybride, Wasserstofffahrzeuge sowie zulassungsfreie Kleinkrafträder und E-Bikes. Auch das Alter des Fahrzeugs und der Kilometerstand sind irrelevant. Entscheidend ist einzig, dass das Fahrzeug als rein elektrisches Fahrzeug zugelassen und die antragstellende Person als Halterin oder Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Hinweis: Auch wer ein gebrauchtes E-Auto erworben hat, kann die Elektroauto Prämie vollumfänglich beantragen. Weitere Details dazu finden sich im Artikel zur THG-Prämie für gebrauchte E-Autos.
Schritt für Schritt: So funktioniert die Beantragung
Die Antragstellung bei emobility.energy ist vollständig digital und in wenigen Minuten abgeschlossen. Der Prozess im Überblick:
- Modell auswählen: Express, Garant oder Variabel Garant 2026 wählen
- Persönliche Daten eingeben: Name, Anschrift und Bankverbindung hinterlegen
- Fahrzeugschein hochladen: Foto der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hochladen
- Antrag absenden: emobility.energy übernimmt die gesamte Abwicklung mit dem Umweltbundesamt
- Auszahlung erhalten: Je nach Modell erfolgt die Überweisung zeitnah oder nach Abschluss des Quotenhandels
Alle Daten werden DSGVO-konform auf deutschen Servern verarbeitet. Der Kundenservice ist deutschsprachig und direkt erreichbar.
Tipp: Die Antragsunterlagen sollten bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Anbieter eingereicht werden, damit dieser die Dokumente fristgerecht bis zum 15. November beim Umweltbundesamt einreichen kann. Wer früh beantragt, vermeidet Engpässe gegen Jahresende.
Elektroauto Prämie für mehrere Fahrzeuge und Flotten
Die THG-Prämie ist nicht auf ein einzelnes Fahrzeug beschränkt. Wer mehrere E-Fahrzeuge hält, kann für jedes Fahrzeug separat eine Prämie beantragen. Das gilt sowohl für Privatpersonen mit zwei Elektroautos als auch für Unternehmen mit einer E-Flotte.
Für Flottenbetreiber:innen bietet emobility.energy einen spezialisierten Service: Über das THG-Prämien-Portal für Flottenbetreiber:innen lassen sich Fahrzeuge gebündelt anmelden und verwalten. Das spart Zeit und administrativen Aufwand erheblich. Mehr dazu im Blogartikel zu THG-Prämien für mehrere Fahrzeuge.
Gewerbliche Nutzer:innen sollten beachten, dass die Prämie für Fahrzeuge im Betriebsvermögen als Betriebseinnahme zu versteuern ist.
Elektroauto Prämie für Ladeinfrastruktur: Das Ladestromportal
Ein oft übersehener Bereich der Elektroauto Prämie betrifft nicht das Fahrzeug selbst, sondern den Ladestrom. Betreiber:innen von halb- oder öffentlich zugänglichen Ladepunkten können über das Ladestromportal von emobility.energy ebenfalls THG-Quoten anmelden.
Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt im Ladepunktregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist und für Dritte zugänglich ist. Die Auszahlung richtet sich nach der tatsächlich abgegebenen Strommenge, entweder zu einem fixen Vergütungssatz oder zum aktuellen Marktpreis. Dieses Modell eignet sich besonders für:
- Hotelbetriebe mit Ladestationen auf dem Parkplatz
- Wohnungsunternehmen mit Ladepunkten in Tiefgaragen
- Parkhausinhaberinnen und -inhaber
- Stadtwerke und Sharing-Anbieter
Hinweis: Eine rein private Wallbox, die ausschließlich für den eigenen Bedarf genutzt wird, ist vom Ladestrom-Quotenhandel ausgeschlossen. Der Ladestrom privater Wallboxen ist bereits über die Fahrzeugprämie pauschal abgegolten. Das Ladestromportal ist ausschließlich für Ladepunkte relevant, die offiziell im Ladepunktregister der Bundesnetzagentur als öffentlich oder halböffentlich zugänglich eingetragen sind.
Tipp: Wer einen solchen registrierten Ladepunkt betreibt und den Strom zusätzlich über eine eigene Photovoltaikanlage erzeugt, kann unter dieser Voraussetzung eine deutlich höhere Vergütung erzielen. Die Registrierung als (halb-)öffentlicher Ladepunkt ist dabei zwingend erforderlich, auch dann, wenn PV-Strom eingespeist wird. Mehr Details dazu finden sich im Blogartikel zur THG-Prämie für Wallboxen.
Was passiert, wenn man die Elektroauto Prämie nicht beantragt?
Überraschend viele E-Autofahrer:innen verzichten bislang auf die Prämie. Laut Umweltbundesamt haben im Jahr 2024 noch rund 64 Prozent der Halter:innen ihre THG-Prämie nicht beantragt. Wer die Prämie nicht einfordert, überlässt diesen Anspruch dem Staat, der die THG-Quote dann anderweitig verwendet.
Die Beantragung ist freiwillig, dauert nur wenige Minuten und erzeugt keinerlei laufende Verpflichtungen. Es gibt keinen sachlichen Grund, auf diese Auszahlung zu verzichten.
Elektroauto Prämie und Gesamtkosten des E-Autos
Die THG-Prämie trägt direkt zur Reduzierung der Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) bei. Insbesondere in Kombination mit weiteren Vorteilen eines Elektroautos ergibt sich ein attraktives Gesamtbild:
- Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035 (je nach Erstzulassung)
- Günstigere Energiekosten durch Strom statt Kraftstoff
- Geringere Wartungs- und Inspektionskosten durch weniger Verschleißteile
- Jährliche THG-Prämie bis mindestens 2030
Mit dem kostenlosen THG-Prämienrechner von emobility.energy lässt sich die individuelle Prämienhöhe in wenigen Sekunden ermitteln und die beste Modellwahl treffen. Für eine umfassende Kostenkalkulation empfiehlt sich außerdem der E-Auto Kostenrechner.
Zusammenfassend: Die Elektroauto Prämie 2026 lohnt sich
Die Elektroauto Prämie ist ein direkter finanzieller Vorteil für alle Halter:innen rein elektrischer Fahrzeuge in Deutschland. 2026 liegt das Prämienniveau merklich über den schwachen Jahren 2023 und 2024. Bei emobility.energy stehen drei Modelle zur Wahl, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken: von der schnellen Express-Auszahlung in 48 Stunden bis zur marktorientierten Variante mit garantiertem Mindesbetrag.
Der Antrag ist vollständig digital, DSGVO-konform und in wenigen Minuten erledigt. Wer bereits ein Elektroauto fährt oder über den Umstieg nachdenkt, sollte die THG-Prämie als festen Bestandteil der jährlichen Kostenkalkulation einplanen.
Jetzt THG-Prämie 2026 beantragen
Ermitteln Sie zunächst Ihre individuelle Prämienhöhe und starten Sie direkt mit der Antragsstellung:
- Jetzt THG-Prämie 2026 berechnen
- Jetzt THG-Prämie 2026 beantragen
- Ladepunkt registrieren und Prämie sichern
Bei Fragen steht der deutsche Kundenservice jederzeit zur Verfügung: hello@emobility.energy
Häufige Fragen zur Elektroauto Prämie 2026
Wer kann die Elektroauto Prämie beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Halter:innen von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) mit gültigem deutschen Fahrzeugschein. Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
Wie hoch ist die Elektroauto Prämie 2026?
Abhängig vom Modell und Anbieter liegt die Prämie zwischen 250 Euro und bis zu 450 Euro. Bei emobility.energy sind Fixmodelle ab 150 Euro (Express) sowie ein garantiertes Modell ab 250 Euro, oder ein marktabhängiges Modell von bis zu 450 Euro erhältlich.
Ist die Elektroauto Prämie steuerfrei?
Ja, für Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei. Für Unternehmen gilt die Prämie bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs als steuerpflichtige Betriebseinnahme.
Bis wann muss die Elektroauto Prämie beantragt werden?
Die Unterlagen müssen bis zum 31. Oktober 2026 beim Anbieter eingereicht werden. Das Umweltbundesamt akzeptiert Einreichungen bis zum 15. November 2026.
Kann man die Prämie für mehrere E-Autos beantragen?
Ja, die Prämie kann für jedes zugelassene Elektrofahrzeug separat und einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Wie lange gibt es die Elektroauto Prämie noch?
Die THG-Prämie ist gesetzlich bis einschließlich 2030 festgelegt. Eine Verlängerung über 2030 hinaus ist bislang nicht beschlossen, wird aber vermutet.

