Mehrere E-Fahrzeuge = mehrfach THG-Prämie
Immer mehr Haushalte und Unternehmen setzen auf Elektromobilität – und das nicht nur mit einem einzigen Fahrzeug. Ob Zweitwagen in der Familie, E-Motorrad für den Arbeitsweg oder eine ganze Unternehmensflotte: Die Frage, ob die THG-Prämie auch für mehrere Fahrzeuge beantragt werden kann, ist berechtigt und die Antwort lautet: Ja, definitiv.
Jedes zugelassene, rein elektrische Fahrzeug berechtigt einmal jährlich zum Verkauf der THG-Quote – unabhängig davon, wie viele weitere E-Fahrzeuge auf denselben Halter oder dieselbe Halterin zugelassen sind. Das macht die THG-Prämie besonders attraktiv für Fuhrparkbesitzer, Familien mit mehreren E-Autos und gewerbliche Flottenbetreiber.
Grundvoraussetzung: Jedes Fahrzeug muss zugelassen sein
Die zentrale Bedingung für die Beantragung der THG-Prämie bleibt bestehen: Das Fahrzeug muss als reines Elektrofahrzeug (BEV) zugelassen und im Fahrzeugschein als solches ausgewiesen sein. Dabei spielt die Dauer der Zulassung keine Rolle – bereits eine Zulassung von nur einem Tag genügt, um die volle THG-Quote zu erhalten. Das macht die Prämie insbesondere auch für Tageszulassungen interessant.
- E-Autos (Fahrzeugklasse M1)
- E-Nutzfahrzeuge und E-LKW
- E-Busse
- E-Motorräder (zulassungspflichtig)
Hinweis: Hybridfahrzeuge, E-Bikes ohne Zulassung oder Pedelecs sind nicht berechtigt. Mehr dazu im Artikel Gibt es die THG-Prämie auch für Hybridfahrzeuge?
So funktioniert die Beantragung für mehrere Fahrzeuge
Die Beantragung der THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge läuft im Grunde genauso ab wie bei einem einzelnen Fahrzeug, nur dass Sie den Prozess für jedes Fahrzeug separat durchführen:
Schritt 1: Fahrzeugscheine bereithalten
Für jedes Fahrzeug benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Diese weist das Fahrzeug als Elektrofahrzeug aus und enthält alle relevanten Daten für die Zertifizierung beim Umweltbundesamt.
Schritt 2: Antrag pro Fahrzeug stellen
Bei emobility.energy können Sie für jedes Fahrzeug einen eigenen Antrag stellen. Der Prozess dauert pro Fahrzeug nur wenige Minuten:
- Fahrzeugschein hochladen
- Auszahlungsmodell wählen (Express, Garant 2025 oder Variabel Garant 2025)
- Kontaktdaten und Bankverbindung angeben
- Fertig
Tipp: Bei mehreren Fahrzeugen empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise: Benennen Sie die Fahrzeugscheine eindeutig (z. B. „E-Auto-1.pdf“, „E-Transporter.pdf“) und bearbeiten Sie die Anträge nacheinander, um Verwechslungen zu vermeiden.
Ab 5 Fahrzeugen profitieren Sie zusätzlich von unseren Flottentarifen mit reduzierter Bearbeitungsprovision. In diesem Fall übernehmen wir die Antragstellung komplett für Sie: Einfach eine E-Mail mit den Fahrzeugscheinen (ZBIs) an flottenerfassung@emobility.energy senden, den Rest übernehmen wir.
Schritt 3: Auszahlung erfolgt pro Fahrzeug
Jedes Fahrzeug bzw. jedes CO₂ Zertifikat wird einzeln beim Umweltbundesamt zertifiziert. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls separat, je nach gewähltem Modell entweder als Express-Auszahlung (meist innerhalb von 48 Stunden) oder nach erfolgtem Verkauf der THG-Quote am Markt.
Besonders interessant für Unternehmen und Flottenbetreiber
Für gewerbliche Nutzer und Fuhrparkbetreiber wird die THG-Prämie schnell zu einem relevanten Wirtschaftsfaktor.
Ein Beispiel:
Wie unser Beispiel zeigt, variiert die THG-Prämie je nach Fahrzeugklasse stark. Das liegt daran, dass das Umweltbundesamt (UBA) unterschiedliche pauschale Einsparwerte für die jeweiligen Klassen zugrunde legt:
- E-Pkw (M1): Pauschalwert von 2 MWh (2.000 kWh) Stromverbrauch pro Jahr.
- Leichte E-Nutzfahrzeuge (N1): Pauschalwert von ca. 3 MWh (3.000 kWh).
- Schwere E-Nutzfahrzeuge (N2/N3) und E-Busse (M3): Hier liegen die Pauschalwerte aufgrund des deutlich höheren Energiebedarfs viel höher, zum Teil bei über 72 MWh pro Jahr für Busse, was die entsprechend höheren Erlöse erklärt.
Daher können wir für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Busse deutlich höhere Prämien anbieten.
Bei variablen Modellen mit Marktpreis-Orientierung können die Erlöse für PKW sogar deutlich höher ausfallen – bis zu 379 € pro Fahrzeug sind im Kalenderjahr 2025 möglich (siehe unsere VARIABEL GARANT 2025-Option). Bei Nutzfahrzeugen der Klasse N3 und Bussen der Klasse M3 können die variablen Erlöse sogar noch höher sein als die hier angegebenen bis zu-Werte.
Hinweis: Unternehmen müssen die THG-Prämie als Betriebseinnahme versteuern, da die Fahrzeuge zum Betriebsvermögen gehören. Privatpersonen hingegen erhalten die Prämie steuerfrei. Mehr Infos im Beitrag THG-Prämie 2025: Vergleich & Beantragung.
Kombinationsmöglichkeiten: Fahrzeuge + Ladeinfrastruktur
Wer nicht nur mehrere E-Fahrzeuge besitzt, sondern auch eine oder mehrere Ladesäulen betreibt, kann zusätzlich über das Ladestromportal eine THG-Prämie für den bereitgestellten Ladestrom beantragen. Voraussetzung: Die Ladeeinrichtung ist öffentlich oder halböffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur registriert.
Das bedeutet:
- THG-Prämie für jedes zugelassene Fahrzeug
- THG-Prämie für bereitgestellten Ladestrom an registrierten Ladepunkten
Diese Kombination lohnt sich besonders für:
- Hotelbetriebe mit E-Flotte und Gäste-Ladestationen
- Parkplatzbetreiber mit eigenen E-Dienstfahrzeugen
- Stadtwerke mit E-Bussen und öffentlicher Ladeinfrastruktur
- Wohnungsunternehmen mit E-Carsharing und Mieter-Ladepunkten
Mehr Informationen: THG-Prämie für Ladepunkte
Häufige Fragen zur THG-Prämie für mehrere Fahrzeuge
Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge?
Nein. Sie können theoretisch unbegrenzt viele Fahrzeuge anmelden – solange jedes einzelne die Voraussetzungen erfüllt (zugelassen, BEV, nicht bereits anderweitig beantragt).
Kann ich verschiedene Auszahlungsmodelle wählen?
Ja. Für E-Pkw der Klasse M1 können Sie für jedes Fahrzeug individuell entscheiden, ob Sie Express, Variabel+Garantie oder die feste Garantie 2025 wählen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie bei einigen Fahrzeugen Liquidität bevorzugen und bei anderen auf maximale Erlöse setzen möchten.
Für E-Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) und E-Busse (M3) gelten gesonderte Tarife. Hier bieten wir aktuell eine variable Auszahlung mit der Chance auf maximale Erlöse. Die Höhe der Prämie unterscheidet sich dabei stark je nach Fahrzeugklasse, da das Umweltbundesamt hier höhere Pauschalwerte für die CO₂-Einsparung zugrunde legt (z.B. N1 bis zu 625 €, M3 bis zu 15.000 €). Mehr dazu finden Sie hier: THG-Prämie 2025 für Nutzfahrzeuge und Busse.
Was passiert bei Fahrzeugwechsel im laufenden Jahr?
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder abmelden, kann die THG-Quote für dieses Fahrzeug im gleichen Quotenjahr nicht erneut beantragt werden, sofern diese von Ihnen bereits beantragt wurde. Auch der neue Halter bzw. die neue Halterin kann erst wieder im Folgejahr eine THG-Prämie beantragen, wenn sie im jeweiligen Kalenderjahr schon beantragt wurde. Weitere Details finden Sie im Artikel THG-Prämie für gebrauchte E-Autos.
Muss ich für jedes Fahrzeug einen neuen Account anlegen?
Nein. Bei emobility.energy benötigen Sie für die Beantragung der THG-Prämie keinen Account.
Zusammenfassend: Mehrere Fahrzeuge = mehrfach profitieren
Die THG-Prämie lässt sich problemlos für mehrere Elektrofahrzeuge beantragen – egal ob Privathaushalt oder Unternehmen. Jedes zugelassene BEV (Battery Electric Vehicle) berechtigt einmal jährlich zum Verkauf der THG-Quote, und der Antragsprozess ist dank volldigitaler Abwicklung schnell und unkompliziert.
Besonders für Fuhrparkbesitzer, Flottenbetreiber und Familien mit mehreren E-Fahrzeugen summieren sich die Erlöse zu einem nennenswerten Betrag - Jahr für Jahr. Kombiniert mit einer registrierten Ladeinfrastruktur wird die THG-Prämie zu einem echten Wirtschaftsfaktor in der E-Mobilität.
Tipp: Nutzen Sie den THG-Prämienrechner, um Ihre individuelle Prämie für mehrere Fahrzeuge zu berechnen und verschiedene Auszahlungsmodelle zu vergleichen.
Jetzt THG-Prämie für alle Fahrzeuge sichern
Sie besitzen mehrere Elektrofahrzeuge? Dann beantragen Sie jetzt die THG-Prämie für jedes einzelne Fahrzeug und profitieren Sie von bis zu 379 € pro Fahrzeug.
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→ Fragen? Kontaktieren Sie uns: hello@emobility.energy

