Was passiert, wenn mein Fahrzeug verkauft, abgemeldet oder geleast ist?
Die jährliche Vergütung über die THG-Quote ist immer an das Kalenderjahr und an den eingetragenen Halter eines Fahrzeugs gekoppelt. Änderungen wie Verkauf, Abmeldung oder Leasing führen häufig zu Unsicherheit.
Maßgeblich sind dabei die Stichtagsregelung, ein möglicher Halterwechsel sowie der Zeitraum, in dem das Fahrzeug im jeweiligen Jahr zugelassen war.
Zählt der Fahrzeugverkauf für die jährliche Vergütung?
Ja, ein Fahrzeugverkauf beendet den Anspruch nicht automatisch.
Relevant ist der Halterstatus im laufenden Kalenderjahr.
- War das Fahrzeug im laufenden Jahr auf Sie zugelassen, können Sie die Vergütung für dieses Jahr beantragen.
- Ein späterer Halterwechsel (Verkauf) ändert daran nichts.
- Der neue Eigentümer ist erst im folgenden Kalenderjahr antragsberechtigt, sofern dieser nun als Fahrzeughalter hinterlegt ist.
Die finale Prüfung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA) auf Basis der gemeldeten Fahrzeugdaten.
Was gilt bei einer Abmeldung des Fahrzeugs?
Auch eine Abmeldung führt nicht automatisch zum Verlust der Vergütung.
- Es gibt keine Mindesthaltedauer im Kalenderjahr.
- Entscheidend ist, dass das Fahrzeug irgendwann im Jahr zugelassen war.
- Die Stichtagsregelung bezieht sich auf das Kalenderjahr, nicht auf den Tag der Abmeldung.
Wird ein Fahrzeug vollständig abgemeldet und im Folgejahr nicht mehr zugelassen, entfällt der Anspruch für zukünftige Jahre.
Wie ist die Regelung bei Leasingfahrzeugen?
Bei Leasingfahrzeugen ist ausschließlich der eingetragene Halter maßgeblich.
- Ist der Leasingnehmer als Halter im Fahrzeugschein eingetragen, kann er die Vergütung beantragen.
- Ist die Leasinggesellschaft eingetragen, liegt der Anspruch dort.
Ein möglicher Abtretungszeitraum zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer kann vertraglich geregelt sein, ändert jedoch nichts an der halterbezogenen Prüfung durch das UBA.
Konkrete Fallbeispiele (typische Szenarien)
Beispiel 1:
Wenn Sie Ihr Elektroauto im März verkaufen
und es bis dahin auf Sie zugelassen war,
dann können Sie die Vergütung für dieses Kalenderjahr noch beantragen, bis der neue Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen wurde.
Beispiel 2:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im April kaufen
und der Vorbesitzer hat bereits die THG-Prämie für dieses Kalenderjahr beantragt,
dann können Sie erst im nächsten Kalenderjahr einen Antrag stellen.
Beispiel 3:
Wenn ein Fahrzeug im Juni abgemeldet wird
und es im selben Jahr zuvor zugelassen war,
dann bleibt der Anspruch für dieses Jahr bestehen.
Beispiel 3:
Wenn ein Leasingfahrzeug während des Jahres den Halter wechselt,
dann ist entscheidend, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung als Halter eingetragen ist.
Übersicht: Anspruch bei Statusänderungen des Fahrzeugs
Hinweis:
Pro Fahrzeug ist nur eine Vergütung pro Kalenderjahr möglich.
Wer bekommt die Vergütung bei Doppelbeantragung?
Eine häufige Frage lautet: Was passiert, wenn Käufer und Verkäufer beide einen Antrag stellen?
Da die Quote pro Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr vergeben wird, gilt das Prioritätsprinzip.
Das bedeutet:
- Der Antrag, der zuerst beim Umweltbundesamt (UBA) eingeht
- und dort positiv geprüft und zertifiziert wird, erhält den Zuschlag.
Alle weiteren Anträge für dasselbe Fahrzeug und Kalenderjahr werden abgelehnt.
Praxisempfehlung:
Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft oder steht ein Halterwechsel kurz bevor, sollten Sie den Antrag zeitnah stellen, solange Sie noch als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Kann ich die Vergütung bei einem Fahrzeugwechsel übertragen?
Nein.
Die Vergütung ist fahrzeugbezogen und nicht übertragbar.
- Jedes Fahrzeug benötigt einen eigenen Antrag.
- Ein Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres führt nicht zu einer doppelten Vergütung.
- Die Zertifizierung erfolgt immer fahrzeugbezogen.
Fazit
Verkauf, Abmeldung oder Leasing ändern nichts am grundsätzlichen Anspruch, solange das Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr zugelassen war und der Antrag fristgerecht gestellt wird.
Entscheidend sind die Stichtagsregelung, der eingetragene Halter und die Prüfung durch das Umweltbundesamt (UBA). Bei mehreren Anträgen entscheidet das Prioritätsprinzip, pro Fahrzeug und Kalenderjahr wird die Vergütung nur einmal vergeben.
THG Prämie beantragen
Jetzt Fahrzeugdaten einreichen und die jährliche THG-Prämie in wenigen Minuten beantragen, einfach und transparent mit emobility.energy.

