Wie wird die CO₂-Einsparung für mein Elektroauto berechnet?
Die klare Antwort lautet: Für die THG-Quote wird die CO₂-Einsparung pauschal, gesetzlich geregelt und nicht fahrzeugspezifisch gemessen.
Auf einen Blick: Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die CO₂-Einsparung eines Elektroautos wird pauschal nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) berechnet.
Sie basiert auf Referenzwerten für fossile Dieselkraftstoffe, dem Wirkungsgradvorteil von Elektroantrieben und dem deutschen Strommix.
Die Zertifizierung erfolgt durch das Umweltbundesamt (UBA) – unabhängig von Fahrleistung oder Ladeverhalten.
Wird die CO₂-Einsparung meines E-Autos individuell gemessen?
Nein.
Für die THG-Quote findet keine individuelle Messung statt.
- keine Fahrdaten
- keine Verbrauchsmessung
- keine Ladeprotokolle
Stattdessen gilt eine einheitliche Schätzung, um Datenschutz, Rechtssicherheit und Skalierbarkeit zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlage: Wo ist die Berechnung geregelt?
Die Methodik ist in der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) festgelegt.
Dort geregelt sind unter anderem:
- der Referenzwert für fossile Dieselkraftstoffe
- die Unterquote im Verkehrssektor
- das Verschlechterungsverbot
- die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA)
Die jeweils gültigen Werte werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Berechnungsformel 2026: So entstehen die CO₂-Werte
Die pauschale CO₂-Einsparung ergibt sich aus einem wissenschaftlichen Vergleichsmodell des Umweltbundesamtes (UBA):
Fossiler Referenzwert
Als Basis dient der Treibhausgas-Referenzwert für fossile Dieselkraftstoffe, aktuell bei rund 94 g CO₂eq/MJ.
Wirkungsgrad-Vorteil
Elektroantriebe sind deutlich effizienter als Verbrenner.
Dieser Vorteil wird über einen Effizienzfaktor von ca. 0,4 berücksichtigt.
Netto-Einsparung
Vom rechnerischen Vorteil wird der CO₂-Fußabdruck des deutschen Strommixes abgezogen. Dabei nutzt das UBA Strommix-Daten aus zwei Jahren zuvor, um stabile und überprüfbare Werte sicherzustellen.
Neu für 2026: Markt-Reset durch regulatorische Verschärfung
Für das Quotenjahr 2026 greift eine entscheidende Änderung:
Das Mitnahmeverbot von Übererfüllungen.
Mineralölkonzerne dürfen Überschüsse aus Vorjahren nicht mehr unbegrenzt anrechnen.
Dadurch gewinnen die real im Jahr 2026 eingesparten CO₂-Mengen deutlich an Bedeutung für den Markt.
Wie hoch ist die CO₂-Einsparung eines Elektroautos 2026?
Für 2026 wird für einen reinen Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) voraussichtlich wieder mit einem pauschalen Schätzwert von:
ca. 0,7458 Tonnen CO₂ pro Jahr gerechnet.
Dieser Wert basiert auf:
- einem durchschnittlichen Stromverbrauch von ca. 2.000 kWh/Jahr
- dem vom UBA festgelegten Emissionsfaktor des deutschen Strommixes
Er dient ausschließlich der THG-Zertifizierung, nicht als exakte Umweltbilanz.
Vergleich: Pauschale Berechnung vs. individuelle Messung
Warum passt das Umweltbundesamt die Werte regelmäßig an?
Das Umweltbundesamt passt die Werte jährlich an, weil sich:
- der Strommix verändert
- die Unterquote im Verkehrssektor erhöht
- regulatorische Rahmenbedingungen (z. B. Mitnahmeverbot, Verschlechterungsverbot) verschärfen
Diese Anpassungen erklären, warum sich die THG-Vergütung von Jahr zu Jahr ändern kann, auch ohne Fahrzeugwechsel.
Häufige Fragen für das Kalenderjahr 2026
Warum sinkt die THG-Quote trotz mehr E-Autos?
Das liegt an der Marktdynamik: Ein höheres Angebot an E-Autos trifft auf eine stärker regulierte Nachfrage. Zudem beeinflussen der aktuelle Strommix und das Verbot von Zertifikats-Übertragungen die Preise.
Wichtiger begrifflicher Hinweis: Häufig werden die Begriffe THG-Quote und THG-Prämie verwechselt.
- Die THG-Quote ist die gesetzliche Verpflichtung für Mineralölunternehmen, ihre Emissionen zu senken (das politische Ziel).
- Die THG-Prämie (oder Vergütung) ist der Geldbetrag, den du für den Verkauf deiner eingesparten CO₂-Mengen erhältst. Wenn in den Medien von einer „sinkenden Quote“ die Rede ist, ist meist der Marktwert der Zertifikate – und damit die mögliche Auszahlungshöhe gemeint.
Spielt meine Fahrleistung eine Rolle?
Nein.
Die pauschale Einsparung ist unabhängig von Kilometern oder Verbrauch.
Hat die neue EU-Verordnung AFIR Einfluss auf meine private Berechnung?
Nein.
Während die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) für öffentliche Ladepunkte eine kilowattstundengenaue Abrechnung fördert, bleibt es für private Halter 2026 bei der pauschalen Schätzung gemäß 38. BImSchV.
Fazit
Die CO₂-Einsparung eines Elektroautos wird auch 2026 pauschal, gesetzlich geregelt und jährlich angepasst berechnet. Grundlage sind die 38. BImSchV, der Referenzwert fossiler Dieselkraftstoffe, der Wirkungsgradvorteil von Elektroantrieben und der deutsche Strommix.
Durch den regulatorischen Markt-Reset 2026 gewinnen reale Einsparungen weiter an Bedeutung.
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