Die THG-Prämie 2025 bietet Halter:innen verschiedener Elektrofahrzeuge die Möglichkeit, ihre eingesparten CO₂-Emissionen zu Geld zu machen. Während die meisten Menschen dabei sofort an Elektroautos denken, umfasst das Spektrum der berechtigten Fahrzeuge deutlich mehr Kategorien. Von Elektro-Motorrädern bis hin zu schweren Nutzfahrzeugen – die Bandbreite ist größer als oft angenommen.
Diese Fahrzeugklassen erhalten 2025 eine THG-Prämie
Das Umweltbundesamt unterscheidet bei der THG-Quotenzertifizierung zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen, die alle ihre eigenen Berechnungsgrundlagen und damit unterschiedliche Prämienhöhen haben. Die Berechtigung richtet sich dabei nach der europäischen Fahrzeugklassifizierung, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 dokumentiert ist.
Pkw (Fahrzeugklasse M1): Der Klassiker der THG-Prämie
Elektro-Pkw der Klasse M1 bilden das Rückgrat des THG-Quotenhandels. Diese Kategorie umfasst alle rein batteriebetriebenen Personenkraftwagen mit bis zu acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Pro Fahrzeug zertifiziert das Umweltbundesamt 2025 eine CO₂-Einsparung von 746 kg, basierend auf einem Pauschalwert von 2.000 kWh jährlichem Stromverbrauch.
Wichtige Voraussetzungen für M1-Fahrzeuge:
- Rein batteriebetriebener Antrieb (BEV)
- Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Antragstellung durch eingetragene:n Fahrzeughalter:in
Elektro-Motorräder und Roller (Klassen L3e, L4e, L5e): Zweiräder im Fokus
Elektro-Motorräder und leistungsstärkere E-Roller können ebenfalls eine THG-Prämie erhalten, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist die Zulassungspflichtigkeit des Fahrzeugs.
Berechtigte L-Klassen im Detail:
- L3e: Motorräder mit Elektromotor (Leistung über 4 kW oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h)
- L4e: Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb
- L5e: Schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb
Wichtiger Ausschluss: E-Roller mit Versicherungskennzeichen (typischerweise bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit) sind nicht prämienberechtigt, da sie keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 besitzen. Diese Fahrzeuge fallen unter die Klassen L1e und L2e, die vom THG-Quotensystem ausgeschlossen sind.
Tipp: Prüfen Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 die angegebene Fahrzeugklasse. Nur bei L3e, L4e oder L5e besteht Anspruch auf die THG-Prämie.
Nutzfahrzeuge (Klassen N1, N2, N3): Höhere Prämien für Transporter und Lkw
Elektrische Nutzfahrzeuge erhalten in der Regel deutlich höhere THG-Prämien als Pkw, da sie aufgrund ihres Einsatzprofils rechnerisch mehr CO₂ einsparen. Die Klassifizierung erfolgt nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
N-Klassen und ihre Merkmale:
- N1: Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (Transporter, Lieferwagen)
- N2: Mittelschwere Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 12 t
- N3: Schwere Nutzfahrzeuge über 12 t (Sattelzugmaschinen, schwere Lkw)
Die höhere Prämienberechtigung resultiert aus den längeren Fahrleistungen und dem höheren Energieverbrauch dieser Fahrzeuge im Vergleich zu privaten Pkw. Während ein Elektro-Pkw mit 2.000 kWh jährlich kalkuliert wird, liegt der Berechnungswert für Nutzfahrzeuge deutlich höher.
Elektrobusse (Klasse M3): Spitzenreiter bei der THG-Prämie
Elektrobusse der Klasse M3 erhalten die höchsten THG-Prämien im gesamten System. Diese Kategorie umfasst alle Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 Tonnen.
Typische M3-Fahrzeuge:
- Linienbusse im öffentlichen Nahverkehr
- Reisebusse mit Elektroantrieb
- Schulbusse und andere größere Personentransportfahrzeuge
Die hohen Prämien für M3-Fahrzeuge spiegeln deren intensive Nutzung und entsprechend hohe CO₂-Einsparungen wider. Ein Elektrobus fährt typischerweise deutlich mehr Kilometer pro Jahr als ein privater Pkw und ersetzt dabei einen entsprechend emissionsstarken Dieselbus.
Voraussetzungen für alle Fahrzeugklassen
Unabhängig von der Fahrzeugklasse gelten einheitliche Grundvoraussetzungen für die THG-Prämienberechtigung:
Technische Anforderungen:
- Rein batterieelektrisch: Ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (BEV) sind berechtigt
- Zulassung in Deutschland: Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein
- Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Antragsberechtigung:
- Als Halter eingetragen: Antragsteller muss in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Fahrzeughalter eingetragen sein
- Einmal pro Jahr und Fahrzeug: Pro Fahrzeug kann die THG-Prämie nur einmal jährlich beantragt werden
- Bei Leasingfahrzeugen: Berechtigung liegt beim Leasingnehmer:in, wenn als Halter eingetragen
- Bei Halterwechsel: Neuer Halter geht leer aus, wenn Vorbesitzer bereits Prämie beantragt hat
Sonderfälle und Ausnahmen
Oldtimer mit Elektroantrieb
Klassische Fahrzeuge, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden, können unter bestimmten Umständen THG-prämienberechtigt sein. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Umschlüsselung in der Zulassungsbescheinigung, bei der der Antrieb offiziell von Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb geändert wird.
Wasserstofffahrzeuge
Brennstoffzellenfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb sind nicht THG-prämienberechtigt. Anders als in früheren Jahren sind 2025 ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge zur THG-Quote zugelassen.
Ausgeschlossene Fahrzeuge: Bestimmte Elektrofahrzeuge sind explizit von der THG-Prämie ausgeschlossen:
- Hybridfahrzeuge aller Art (auch Plug-in-Hybride)
- Wasserstofffahrzeuge: Auch Brennstoffzellenfahrzeuge sind 2025 von der THG-Prämie ausgeschlossen
- E-Bikes und Pedelecs (nicht zulassungspflichtig)
- E-Roller mit Versicherungskennzeichen (Klassen L1e, L2e)
- Range Extender-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
So beantragen Sie die THG-Prämie für Ihr Fahrzeug
Der Antragsprozess ist für alle berechtigten Fahrzeugklassen identisch:
- Dokumente bereitstellen: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorder- und Rückseite)
- Online-Antrag stellen: Über zertifizierten Dienstleister wie emobility.energy
- Zertifizierung abwarten: Das Umweltbundesamt prüft und zertifiziert die CO₂-Einsparung
- Auszahlung erhalten: Nach erfolgreichem Verkauf der THG-Quote
Tipp: Nutzen Sie den THG-Prämienrechner, um Ihre individuelle Prämienhöhe zu ermitteln.
Zusammenfassend: Vielfältige Möglichkeiten für Elektrofahrzeug-Halter:innen
Die THG-Prämie 2025 steht einer breiten Palette von Elektrofahrzeugen offen. Von Pkw über Motorräder bis hin zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen – die meisten zulassungspflichtigen Elektrofahrzeuge können von der CO₂-Prämie profitieren. Entscheidend ist dabei immer die offizielle Fahrzeugklassifizierung und eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Die unterschiedlichen Prämienhöhen spiegeln die verschiedenen CO₂-Einsparpotentiale der Fahrzeugklassen wider. Während Pkw-Halter:innen mit bis zu 379 € rechnen können, erhalten Betreiber:innen von Elektrobussen deutlich höhere Beträge.
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