THG-Quote bis 2040: Planungssicherheit & neue Ziele im Check

Die THG-Quote wird durch die EU-Richtlinie RED III bis 2040 auf bis zu 59 Prozent angehoben – das schafft erstmals echte Planungssicherheit für E-Auto-Halter:innen, Ladeinfrastrukturbetreiber:innen und Investoren. Mehr zu diesem Thema und was das für Sie genau bedeutet, finden Sie in diesem Artikel.

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In diesem Artikel:

Was ist die THG-Quote – und warum entwickelt sie sich weiter?

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne seit 2015 dazu, die CO₂-Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jährlich zu senken. Wer diese Verpflichtung nicht eigenständig erfüllt, muss Emissionsgutschriften (CO₂-Zertifikate) von Dritten zukaufen – zum Beispiel von Halter:innen von Elektrofahrzeugen.

Für E-Auto-Besitzer:innen bedeutet das: Wer sein Fahrzeug beim Umweltbundesamt registrieren lässt, kann die eingesparten CO₂-Mengen zertifizieren und als THG-Quote verkaufen. Die daraus entstehende Auszahlung ist die sogenannte THG-Prämie.

Was sich in den letzten Jahren verändert hat: Das System steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Die Europäische Union hat mit der RED-III-Richtlinie (Renewable Energy Directive) neue und deutlich ambitioniertere Ziele gesetzt – mit Auswirkungen, die weit über 2030 hinausreichen.

RED III: Der europäische Rahmen für die THG-Quote bis 2040

Die RED III wurde im Oktober 2023 verabschiedet und stellt den bislang weitreichendsten regulatorischen Rahmen für erneuerbare Energien im Verkehrssektor dar. Für Deutschland bedeutet das konkret: Die Bundesregierung muss entweder eine THG-Emissionsreduktion von mindestens 14,5 Prozent oder einen Anteil erneuerbarer Energien von 29 Prozent im Verkehr bis 2030 erreichen.

Im Frühjahr 2025 legte das Bundesumweltministerium (BMUV) einen Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung vor. Das wichtigste Element: Die THG-Quote wird erstmals verbindlich bis 2040 fortgeschrieben. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf (Stand: Februar 2026), der bereits im Bundestag in erster Lesung debattiert wurde und dessen Verabschiedung für das zweite Quartal 2026 erwartet wird, soll die Minderungsverpflichtung schrittweise auf bis zu 59 Prozent ansteigen – was einem Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor von rund 62 Prozent entspricht.

Der Bundesverband THG Quote e. V. begrüßt die langfristige Festlegung ausdrücklich, mahnt aber gleichzeitig, dass selbst 59 Prozent bis 2040 für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht ausreichen – und fordert eine verbindliche Zielkurve auf 100 Prozent bis 2045.

Die Entwicklung der THG-Quote im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung der gesetzlichen Minderungsverpflichtung:

Jahr THG-Quote (Minderungspflicht)
2025 10,6 %
2026 12,1 %
2027 14,5 %
2030 25,0 %
2040 59,0 %

Hinweis: Ab 2027 wird die Übertragbarkeit von Übererfüllungen aus Vorjahren wieder zugelassen. Um Marktverzerrungen durch angehäufte Quoten zu begrenzen, wurde die Übertragbarkeit für 2025 und 2026 vorübergehend ausgesetzt.

Diese schrittweise Steigerung hat direkte Auswirkungen auf die Nachfrage nach THG-Zertifikaten aus der Elektromobilität: Je höher die Verpflichtung, desto stärker sind Mineralölkonzerne auf den Zukauf von Emissionsgutschriften angewiesen, und desto wertvoller werden die Quoten von Elektroautohalter:innen.

Was die Planungssicherheit bis 2040 konkret bedeutet

Für viele Jahre war die größte Schwäche des THG-Markts die fehlende Langfristperspektive. Marktteilnehmer:innen, von Ladeinfrastrukturbetreiber:innen bis zu Fahrzeughalter:innen, wussten nicht, ob und wie das System über 2030 hinaus weiterläuft.

Mit der Fortschreibung bis 2040 ändert sich das fundamental:

  • Für E-Auto-Halter:innen: Die THG-Prämie wird auf absehbare Zeit ein verlässliches jährliches Zusatzeinkommen bleiben. Wer heute in ein Elektrofahrzeug investiert, kann über die gesamte Nutzungsdauer mit einer Prämie rechnen.
  • Für Ladeinfrastrukturbetreiber:innen: Wer einen Ladepunkt beim Ladestromportal anmeldet, profitiert langfristig von der steigenden Nachfrage nach zertifiziertem Ladestrom.
  • Für Unternehmen mit E-Flotten: Der Business Case für die THG-Prämie für Flottenbetreiber wird durch die Planungssicherheit deutlich belastbarer – Investitionsentscheidungen lassen sich verlässlicher kalkulieren.

Tipp: Wer die Prämie für 2026 noch nicht beantragt hat, sollte das jetzt tun – der Stichtag beim Umweltbundesamt ist der 15. November 2026. Bei emobility.energy gilt eine interne Sicherheitsfrist bis zum 31. Oktober 2026.

Marktpreise 2026: Was der RED-III-Effekt bedeutet

Bereits die Ankündigung des RED-III-Referentenentwurfs im Juni 2025 hat messbare Auswirkungen auf den Markt gehabt. Die Preise für THG-Quoten stiegen um etwa 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr – ein deutliches Signal, dass die Marktteilnehmer:innen die neue Regulierung als substanzielle Aufwertung des Systems bewerten.

Für das Jahr 2026 bedeutet das: Die THG-Prämie kann je nach Modell und Marktentwicklung realistisch bei 250 bis 450 Euro liegen – manche Anbieter kommunizieren höhere Maximalwerte, seriöse Schätzungen bewegen sich jedoch in diesem Bereich.

Wer auf Sicherheit setzt, kann bei emobility.energy ein Garantiemodell wählen und sich einen festen Betrag unabhängig von Marktschwankungen sichern.

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Die höheren Marktpreise sind aber kein Selbstläufer: Ab 2027, wenn die Übertragbarkeit von Übererfüllungen wieder möglich wird, könnten Mineralölkonzerne angehäufte Quoten aus 2025 und 2026 anrechnen. Die gleichzeitig steigende Verpflichtung auf 14,5 Prozent im Jahr 2027 dürfte diesen Effekt jedoch zumindest teilweise ausgleichen.

Neue Akteure, neue Möglichkeiten: Ausweitung der THG-Quote

Eine oft übersehene Neuerung durch RED III ist die Ausweitung der THG-Quotenpflicht auf weitere Verkehrsbereiche. Künftig müssen auch der Schiffs- und Luftverkehr einen Teil ihrer Emissionen durch erneuerbare Kraftstoffe kompensieren. Das erhöht die Gesamtnachfrage nach Zertifikaten und stärkt strukturell die Marktposition von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.

Gleichzeitig wird die Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Das klingt technisch, hat aber direkte und spürbare Auswirkungen auf den Markt: Bisher konnten Mineralölkonzerne bestimmte Biokraftstoffe doppelt auf ihre Quotenpflicht anrechnen, was das Gesamtangebot an Zertifikaten künstlich aufgebläht und die Preise für echte Elektromobilitätszertifikate gedrückt hat. Mit dem Ende dieser Regelung fällt diese Verzerrung weg, und die Nachfrage nach E-Mobilitätsnachweisen steigt strukturell.

Für wen lohnt sich die THG-Prämie 2026 besonders?

Die THG-Prämie steht grundsätzlich allen Halter:innen von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen offen – egal ob PKW, E-Motorrad, E-Quads, E-Bus oder E-Nutzfahrzeug. Voraussetzung ist eine Zulassung in Deutschland.

Hinweis: Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen. Da ihre CO₂-Emissionen stark vom tatsächlichen Fahrverhalten abhängen und Plug-in-Hybride laut einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs im Schnitt drei- bis fünfmal so viel CO₂ ausstoßen wie von Herstellern angegeben, werden ihre Emissionen nicht vom Umweltbundesamt zertifiziert. Wer ein Hybridfahrzeug besitzt, aber eine öffentlich zugängliche Wallbox betreibt, kann diese separat anmelden und so ebenfalls eine Prämie erhalten – unter Einhaltung der geltenden Meldepflichten gemäß Ladesäulenverordnung, deren Anforderungen an die tatsächliche öffentliche Zugänglichkeit seit Ende 2024 strenger ausgelegt werden. Mehr dazu finden Sie hier.

Besonders lohnenswert ist die Teilnahme für:

Zusammenfassend: THG-Quote als langfristiger Baustein der Verkehrswende

Die Entwicklung der THG-Quote bis 2040 ist mehr als eine regulatorische Fußnote, sie ist ein strategisches Signal. Erstmals haben alle Beteiligten eine klare, verbindliche Perspektive, auf die sie ihre Entscheidungen aufbauen können: von der Investition in ein Elektrofahrzeug über den Aufbau von Ladeinfrastruktur bis hin zur Portfolioplanung von Energieunternehmen.

Für E-Auto-Halter:innen bedeutet das konkret: Die jährliche THG-Prämie ist kein Strohfeuer, sondern eine strukturell verankerte Einnahmequelle – mit wachsender Tendenz. Wer die Prämie noch nicht beantragt hat, verschenkt bares Geld.

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Bei Fragen steht das Team von emobility.energy gerne zur Verfügung: hello@emobility.energy | www.emobility.energy

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