Politische Einordnung: Förderung als Teil eines kontroversen Pakets
Die neue E-Auto-Förderung ist Teil eines größeren politischen Pakets, das am 28. November 2025 beschlossen wurde – und das für scharfe Kritik sorgt. Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden wird dabei als Baustein zur Sicherung von Verbrennungstechnologien über 2035 hinaus gewertet. CSU-Chef Markus Söder nannte die Einigung euphorisch: "Das ist das Aus von dem ganz starren Verbrenner-Aus." Experten sehen darin ein widersprüchliches Signal für die Verkehrswende.
Die schwarz-rote Koalition hat sich darauf verständigt, das faktische Verbot von Verbrennern ab 2035 aufzuweichen. Auch Fahrzeuge mit Range Extendern und solche, die mit E-Fuels betrieben werden, sollen weiterhin zugelassen werden können. Die E-Auto-Förderung mit Einschluss von Plug-in-Hybriden fügt sich in dieses Gesamtbild ein, zum Unmut von Umweltverbänden und Klimaschützer:innen.
Die neue E-Auto-Förderung 2026: Das sind die Details
Am 28. November 2025 hat sich der Koalitionsausschuss auf die neue E-Auto-Kaufprämie geeinigt, um den Umstieg auf Elektromobilität sozial gerechter zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Programm offiziell in Kraft. Seit Anfang Mai 2026 können Anträge nun endlich rückwirkend über das Online-Portal des BAFA gestellt werden. Für die Finanzierung stehen insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit.
Höhe der Förderung: Bis zu 6.000 Euro möglich
Die Förderung ist nach Einkommen und Familiengröße gestaffelt. Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) setzt sie sich wie folgt zusammen:
- Basisförderung: 3.000 Euro (für alle Berechtigten).
- Kinder-Bonus: + 500 Euro pro Kind (maximal für zwei Kinder, also bis zu 1.000 Euro extra).
- Sozial-Bonus I: + 1.000 Euro bei einem Jahreseinkommen (zvE) unter 60.000 Euro.
- Sozial-Bonus II: + 1.000 Euro zusätzlich (insg. + 2.000 Euro) bei einem zvE unter 45.000 Euro.
Rechenbeispiel:
- Familie mit 2 Kindern & 85.000 € Einkommen (zvE): 4.000 Euro Förderung (3.000 € Basis + 1.000 € für 2 Kinder).
- Familie mit 2 Kindern & 42.000 € Einkommen (zvE): 6.000 Euro Förderung (3.000 € Basis + 1.000 € für 2 Kinder + 2.000 € Sozial-Aufstockung).
Tipp: Mit unserem THG-Prämienrechner können Sie zusätzlich zur Kaufprämie Ihre jährliche THG-Prämie berechnen und so die Gesamtersparnis beim E-Auto-Kauf ermitteln.
Wer ist förderberechtigt?
Die neue Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen in Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen:
- Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) darf maximal 80.000 Euro betragen.
- Anpassung für Familien: Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro, allerdings gedeckelt auf insgesamt zwei Kinder. Die maximale Einkommensgrenze liegt somit bei 90.000 Euro.
- Fahrzeugtypen: Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen, reinen Elektrofahrzeugen (BEV) sowie Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV) mit einer Mindestreichweite von 80 km.
- Abwicklung: Die Auszahlung der Prämie erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge können seit Mai 2026 online gestellt werden.
- Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben, um die Förderung zu behalten.
Warum die Förderung von Plug-in-Hybriden problematisch ist
Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden (PHEV) in die neue Förderung – die vor allem auf politischen Druck der bayerischen Staatsregierung zustande kam – ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Elektromobilität höchst umstritten.
Das Problem mit Plug-in-Hybriden: Mogelpackung statt Klimaschutz
Studien belegen regelmäßig, dass Plug-in-Hybride im Realbetrieb oft ein Vielfaches der offiziellen CO₂-Werte ausstoßen. Der Grund ist simpel: In der Praxis werden die Batterien selten geladen, und die Fahrzeuge werden überwiegend mit dem Verbrennungsmotor betrieben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Praxistests drastische Abweichungen nachgewiesen. Messungen zeigen beispielsweise:
- Mercedes A-Klasse: Statt offizieller 28 g CO₂/km wurden im Realbetrieb zwischen 128 g und 209 g gemessen.
- Volvo XC40: Bei leerer Batterie steigt der Ausstoß auf bis zu 362 g CO₂/km.
- Porsche Cayenne E-Hybrid: Im Sport-Modus wurden Spitzenwerte von bis zu 500 g CO₂/km gemessen.
Das Fazit: Ein ökologischer Vorteil entsteht nur dann, wenn das Fahrzeug konsequent elektrisch geladen wird, eine Bedingung, die bei Dienstwagen und im Alltag meist nicht erfüllt wird.
Hinweis: Plug-in-Hybride sollten nur gefördert werden, wenn sie vornehmlich elektrisch betrieben werden, eine Bedingung, die in der Realität meist nicht erfüllt wird.
Zusätzliches Gewicht erhöht Verbrauch
Ein konstruktionsbedingtes Problem ist das hohe Gewicht: Im Verbrennermodus müssen Plug-in-Hybride das schwere Akkupaket und den Elektromotor zusätzlich mittransportieren. Das führt zu einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu modernen, reinen Verbrennern. Von echtem Klimaschutz kann hier keine Rede sein.
Förderung konterkariert Klimaziele
Ein klarer Widerspruch zeigt sich beim Vergleich mit der THG-Quote: Während das Umweltbundesamt (UBA) nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) für die THG-Prämie zertifiziert und Hybride aufgrund ihrer schlechten Emissionsbilanz explizit ausschließt, werden sie bei der neuen Kaufprämie wieder staatlich bezuschusst.
Damit widerspricht sich die Bundesregierung selbst: Während ein Instrument (THG-Quote) nur echte Emissionsfreiheit belohnt, subventioniert die neue Kaufprämie eine Technologie, die im Realbetrieb oft kaum umweltfreundlicher als ein Diesel ist.
Unsere Einschätzung: Die Ausweitung der Förderung auf Plug-in-Hybride ist klimapolitisch kontraproduktiv. Statt knappe Steuermittel in eine „Brückentechnologie“ zu stecken, die ihre Versprechen selten hält, sollten die Fördermittel vollständig in reine Elektrofahrzeuge fließen. Nur so wird die Verkehrswende konsequent vorangetrieben.
Welche Fahrzeuge werden voraussichtlich gefördert?
Die offizielle BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist seit dem Start des Portals im Mai 2026 einsehbar. Anders als bei früheren Programmen gibt es für die neue Förderung keine Preisobergrenze (wie die früheren 45.000 Euro netto) mehr. Solange es sich um ein neues, rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) oder einen förderfähigen Plug-in-Hybriden (PHEV) handelt, ist das Modell unabhängig vom Listenpreis förderfähig – entscheidend ist nur die Einhaltung der Einkommensgrenzen auf Haushaltsebene.
Beliebte E-Auto-Modelle (Beispiele): Da das Preislimit weggefallen ist, fallen nun theoretisch alle gängigen Modelle unter die Förderung. Besonders beliebt sind aktuell:
- VW ID.3
- Skoda Elroq
- Kia EV3
- Hyundai Kona Electric
- Renault Mégane E-Tech Electric
- Fiat 600e
Größere Modelle wie der Hyundai Ioniq 5 oder das Tesla Model Y sind damit nun unabhängig von ihrer Ausstattung voll förderfähig.
THG-Prämie 2026: Zusätzlicher Bonus für E-Auto-Halter:innen
Neben der neuen Kaufprämie können Halter:innen von reinen Elektrofahrzeugen weiterhin von der THG-Prämie profitieren. Für 2026 können Sie bis zu 450 Euro für Ihr E-Auto erhalten – und das jedes Jahr aufs Neue.
Wichtig: Die THG-Prämie gibt es ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (BEV), nicht für Plug-in-Hybride. Ein weiterer Grund, der für den Kauf eines echten E-Autos spricht.
THG-Quote als verlässliches Klimaschutzinstrument stärken
Während die Politik Kaufprämien für ineffiziente Hybride wiederbelebt, fordern Branchenexperten, das effektivste Klimaschutzinstrument, die THG-Quote, weiter zu stärken. Verbände mahnen, dass zur Erreichung der Klimaziele die THG-Quote bis 2030 auf mindestens 40 Prozent erhöht werden muss. Ein weiterer Beweis dafür, dass die echte Verkehrswende über BEVs und die THG-Quote stattfindet, nicht über Plug-in-Hybride mit fragwürdiger Klimabilanz.
So funktioniert's:
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Weitere Fördermaßnahmen geplant
Neben der Kaufprämie plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Die bestehende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll um fünf Jahre verlängert werden. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben dann maximal zehn Jahre steuerfrei, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.
Dienstwagen-Regelung bleibt attraktiv
Die günstige steuerliche Regelung für E-Dienstwagen mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bleibt bis zu einer Preisgrenze von 100.000 Euro bestehen. Zusätzlich gibt es eine neue Schnellabschreibung: 75 Prozent im ersten Jahr.
Ausbau der Ladeinfrastruktur
Ein flächendeckendes Ladenetz ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität. Die Bundesregierung plant den beschleunigten Ausbau von Ladepunkten und will die Finanzierung langfristig sicherstellen.
Tipp: Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte können über unser Ladestromportal zusätzliche THG-Prämien für abgegebenen Ladestrom erhalten.
Kritik und offene Fragen zur neuen Förderung
Trotz der grundsätzlich positiven Reaktionen auf die Wiedereinführung der E-Auto-Förderung gibt es auch kritische Stimmen:
Fehlende Laufzeitangabe
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) bedauert, dass der Koalitionsbeschluss keine Aussage zur Laufzeit enthält. Eine mindestens dreijährige Förderperiode wäre notwendig, um Stabilität und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Gebrauchtwagenmarkt nicht berücksichtigt
Gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist der Gebrauchtwagenmarkt entscheidend, kritisiert der VDIK. Die geplante Förderung konzentriert sich jedoch auf Neuwagen.
Hohe Strompreise bleiben Problem
Eine reine Kaufprämie löst nicht das Hauptproblem vieler Menschen: hohe und intransparente Strompreise an öffentlichen Ladepunkten. Hier wären ergänzende Maßnahmen wie vergünstigte Ladetarife sinnvoll.
Tipp: Mit den richtigen Ladekarten für E-Autos können Sie beim öffentlichen Laden erheblich sparen. Ein Vergleich der günstigsten Anbieter lohnt sich.
Aktueller Status der Auszahlung
Die EU-Genehmigung liegt vor und das BAFA-Portal ist seit Mai 2026 offiziell live. Da der Fördertopf auf 3 Milliarden Euro begrenzt ist und nach dem „Windhundprinzip“ verfahren wird, empfiehlt es sich, Anträge zeitnah nach der Zulassung einzureichen.
Hinweis: Die vorherige E-Auto-Förderung wurde am 17. Dezember 2023 überraschend und ohne Übergangsregelung beendet. Dies führte zu massiven Markteinbrüchen. Die neue Förderung soll diesmal planbar und verlässlich starten.
Zusammenfassend: Positive Signale, aber verbesserungswürdig
Die Wiedereinführung der E-Auto-Förderung für 2026 ist grundsätzlich ein wichtiges Signal für die Elektromobilität in Deutschland. Die soziale Staffelung nach Einkommen ist sinnvoll und hilft, Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen.
Kritisch zu sehen ist jedoch:
- Die Förderung von Plug-in-Hybriden widerspricht den Klimazielen
- Fehlende Einbeziehung des Gebrauchtwagenmarkts
- Keine langfristige Planungssicherheit durch undurchsichtige Laufzeiten
- Hohe Strompreise an öffentlichen Ladepunkten bleiben ungelöst
Unser Rat: Wer auf echte Elektromobilität und maximale Förderung setzen möchte, sollte ein reines Elektrofahrzeug wählen. Nur BEVs profitieren von der vollen Kaufprämie plus der jährlichen THG-Prämie, was über die gesamte Haltedauer die finanzielle und ökologische Bilanz klar verbessert und nachweislich zum Klimaschutz beiträgt. Rechnet man die THG-Prämie über fünf Jahre, kommen zu den 4.000-5.000 Euro Kaufprämie noch einmal bis zu 2.250 Euro hinzu, ein klarer Vorteil gegenüber Plug-in-Hybriden, die weder THG-berechtigt sind noch echte Emissionseinsparungen liefern.
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Hinweis: Die Informationen zur E-Auto-Förderung 2026 basieren auf dem aktuellen Stand nach dem Koalitionsausschuss vom 28. November 2025. Änderungen durch die finale Ausgestaltung des Förderprogramms und die EU-Genehmigung sind möglich. Stand: 07.05.2026
Besuchte Quellen:
- Quelle – Besucht am (14.01.2026 - 12:00 Uhr):
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalitionsausschuss-koalition-einigt-sich-auf-details-der-elektroauto-foerderung/100179075.html - Quelle – Besucht am (14.01.2026 - 13:00 Uhr):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/verbrenner-aus-bundesregierung-will-aufweichung-der-co-regulierung-a-6ad7a5b0-2945-42d8-bf31-3166f4b36796 - Quelle – Besucht am (14.01.2026 - 13:00 Uhr):
https://presse.ace.de/pressemitteilungen/presse-detail/news/statement-des-ace-vorsitzenden-sven-peter-rudolph-zum-beschluss-des-koalitionsausschusses-zum-verbre/ - Quelle – Besucht am (14.01.2026 - 13:00 Uhr):
https://www.electrive.net/2025/11/28/koalition-einigt-sich-auf-neue-e-auto-foerderung/

