E-Auto-Förderung 2026: Neue Kaufprämie & wichtige Änderungen

Nach dem überraschenden Ende des Umweltbonus Ende 2023 plant die Bundesregierung für 2026 eine neue E-Auto-Förderung (Stand: 28.11.2025). Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf konkrete Details geeinigt: Bis zu 5.000 Euro Kaufprämie sollen Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen. Kontrovers: Die Förderung umfasst auch Plug-in-Hybride, eine Entscheidung, die aus Klima- und Umweltsicht fragwürdig ist.

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In diesem Artikel:

Politische Einordnung: Förderung als Teil eines kontroversen Pakets

Die neue E-Auto-Förderung ist Teil eines größeren politischen Pakets, das am 28. November 2025 beschlossen wurde – und das für scharfe Kritik sorgt. Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden wird dabei als Baustein zur Sicherung von Verbrennungstechnologien über 2035 hinaus gewertet. CSU-Chef Markus Söder nannte die Einigung euphorisch: "Das ist das Aus von dem ganz starren Verbrenner-Aus." Experten sehen darin ein widersprüchliches Signal für die Verkehrswende.

Die schwarz-rote Koalition hat sich darauf verständigt, das faktische Verbot von Verbrennern ab 2035 aufzuweichen. Auch Fahrzeuge mit Range Extendern und solche, die mit E-Fuels betrieben werden, sollen weiterhin zugelassen werden können. Die E-Auto-Förderung mit Einschluss von Plug-in-Hybriden fügt sich in dieses Gesamtbild ein, zum Unmut von Umweltverbänden und Klimaschützer:innen.

Die neue E-Auto-Förderung 2026: Das sind die Details

Am 28. November 2025 hat sich der Koalitionsausschuss auf die konkrete Ausgestaltung der neuen E-Auto-Förderung geeinigt. Als Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit soll ein zu versteuerndes Jahreseinkommen auf Haushaltsebene von 80.000 Euro dienen, wobei die Berechtigungsgrenze je Kind um 5.000 Euro steigt.

Das neue Förderprogramm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 starten, vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Für die Finanzierung stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.

Höhe der Förderung: Bis zu 5.000 Euro möglich

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro und steigt mit der Anzahl der Kinder um 500 Euro je Kind an, maximal jedoch um 1.000 Euro. Für besonders niedrige Einkommen ist eine zusätzliche Aufstockung um weitere 1.000 Euro vorgesehen.

Rechenbeispiel:

  • Familie mit 2 Kindern und 85.000 Euro Jahreseinkommen: 4.000 Euro Förderung (3.000 Euro Basis + 1.000 Euro für 2 Kinder)
  • Familie mit 2 Kindern und unter 3.000 Euro Netto-Monatseinkommen: 5.000 Euro Förderung (4.000 Euro + 1.000 Euro Aufstockung)

Tipp: Mit unserem THG-Prämienrechner können Sie zusätzlich zur Kaufprämie Ihre jährliche THG-Prämie berechnen und so die Gesamtersparnis beim E-Auto-Kauf ermitteln.

Wer ist förderberechtigt?

Die neue Förderung richtet sich gezielt an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen:

  • Einkommensgrenze: 80.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Anpassung für Familien: Plus 5.000 Euro pro Kind
  • Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern kann bei einem Einkommen von bis zu 95.000 Euro noch gefördert werden
  • Fahrzeugtypen: Gefördert werden Kauf und Leasing von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) sowie Plug-in-Hybridfahrzeugen (PHEV)

Die Auszahlung der Prämie soll wie beim vorherigen Umweltbonus über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Eine Mindesthaltedauer des Fahrzeugs wird voraussichtlich vorgeschrieben, um Fördermissbrauch zu verhindern.

Warum die Förderung von Plug-in-Hybriden problematisch ist

Die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden in die neue Förderung ist besonders auf Druck von CSU-Chef Markus Söder erfolgt. Aus Sicht des Klimaschutzes und der Elektromobilität ist diese Entscheidung jedoch mehr als fragwürdig.

Das Problem mit Plug-in-Hybriden: Mogelpackung statt Klimaschutz

Tests zeigen, dass Plug-in-Hybride im Realbetrieb bis zu 7-mal so viel CO2 ausstoßen wie offiziell angegeben. Der Grund: Die meisten Fahrer:innen laden die Batterie selten bis gar nicht auf und fahren überwiegend im Verbrennermodus.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Praxistests dramatische Abweichungen nachgewiesen. Beispiele aus realen Messungen:

  • Mercedes A-Klasse: statt 28 g CO₂/km wurden 128-209 g gemessen
  • Volvo XC40: statt 50 g bis zu 362 g bei leerer Batterie
  • Porsche Cayenne E-Hybrid: statt 89 g bis zu 500 g im Sport-Modus

Hinweis: Plug-in-Hybride sollten nur gefördert werden, wenn sie vornehmlich elektrisch betrieben werden, eine Bedingung, die in der Realität meist nicht erfüllt wird.

Zusätzliches Gewicht erhöht Verbrauch

Ein weiteres Problem: Im Verbrennermodus müssen Plug-in-Hybride das zusätzliche Gewicht von Elektromotor und Batterie mittransportieren. Das erhöht den Kraftstoffverbrauch deutlich gegenüber reinen Verbrennern, von Klimaschutz kann dann keine Rede mehr sein.

Förderung konterkariert Klimaziele

Die THG-Quote ist das zentrale Lenkungsinstrument des Bundes, um Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Die Tatsache, dass das Umweltbundesamt gesetzlich nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) für die Quote zertifiziert und Hybride explizit ausschließt, ist ein klares Signal: Nur BEVs gelten als echter Klimaschutzbeitrag. Hier widerspricht die staatliche Kaufprämie dem eigenen, bewährten Klimaschutz-Instrument.

Während reine Elektrofahrzeuge lokal emissionsfrei fahren und sich ihre Klimabilanz mit zunehmendem Ökostrom-Anteil stetig verbessert, bleiben Plug-in-Hybride in der Praxis oft Mogelpackungen. Der Auto Club Europa (ACE) bringt es auf den Punkt:

"Dass Plug-in-Hybride ebenfalls gefördert werden sollen, hilft klimapolitisch jedoch kaum, denn im Realbetrieb sind sie fast genauso umweltschädlich wie Verbrenner."
(ACE, Auto Club Europa - Statement (28.11.2025))

Unsere Einschätzung: Die Ausweitung der Förderung auf Plug-in-Hybride ist klimapolitisch kontraproduktiv. Statt einer halbherzigen Lösung sollten die Fördermittel vollständig in reine Elektrofahrzeuge fließen, die nachweislich zur Verkehrswende beitragen. Nur so erreichen wir die Klimaziele und fördern echte Elektromobilität.

Welche Fahrzeuge werden voraussichtlich gefördert?

Obwohl die genauen Fahrzeugkriterien noch nicht final feststehen, ist zu erwarten, dass sich die Förderung an der Nettopreisgrenze orientiert. Beim vorherigen Umweltbonus lag diese bei 45.000 Euro netto (53.550 Euro brutto).

Beliebte E-Auto-Modelle, die voraussichtlich gefördert werden:

  • VW ID.3
  • Skoda Elroq
  • Kia EV3
  • Hyundai Kona Electric
  • Renault Mégane E-Tech Electric
  • Fiat 600e

Größere Modelle wie der Hyundai Ioniq 5 oder das Tesla Model Y könnten je nach Ausstattung ebenfalls noch unter die Preisgrenze fallen.

THG-Prämie 2026: Zusätzlicher Bonus für E-Auto-Halter:innen

Neben der neuen Kaufprämie können Halter:innen von reinen Elektrofahrzeugen weiterhin von der THG-Prämie profitieren. Für 2026 können Sie bis zu 450 Euro für Ihr E-Auto erhalten – und das jedes Jahr aufs Neue.

Wichtig: Die THG-Prämie gibt es ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (BEV), nicht für Plug-in-Hybride. Ein weiterer Grund, der für den Kauf eines echten E-Autos spricht.

THG-Quote als verlässliches Klimaschutzinstrument stärken

Während die Politik Kaufprämien für ineffiziente Hybride wiederbelebt, fordern Branchenexperten, das effektivste Klimaschutzinstrument, die THG-Quote, weiter zu stärken. Verbände mahnen, dass zur Erreichung der Klimaziele die THG-Quote bis 2030 auf mindestens 40 Prozent erhöht werden muss. Ein weiterer Beweis dafür, dass die echte Verkehrswende über BEVs und die THG-Quote stattfindet, nicht über Plug-in-Hybride mit fragwürdiger Klimabilanz.

So funktioniert's:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 1 hochladen
  2. THG-Quote wird vom Umweltbundesamt zertifiziert
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Weitere Fördermaßnahmen geplant

Neben der Kaufprämie plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:

Kfz-Steuerbefreiung bis 2035

Die bestehende Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll um fünf Jahre verlängert werden. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben dann maximal zehn Jahre steuerfrei, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.

Dienstwagen-Regelung bleibt attraktiv

Die günstige steuerliche Regelung für E-Dienstwagen mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bleibt bis zu einer Preisgrenze von 100.000 Euro bestehen. Zusätzlich gibt es eine neue Schnellabschreibung: 75 Prozent im ersten Jahr.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Ein flächendeckendes Ladenetz ist entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität. Die Bundesregierung plant den beschleunigten Ausbau von Ladepunkten und will die Finanzierung langfristig sicherstellen.

Tipp: Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte können über unser Ladestromportal zusätzliche THG-Prämien für abgegebenen Ladestrom erhalten.

Kritik und offene Fragen zur neuen Förderung

Trotz der grundsätzlich positiven Reaktionen auf die Wiedereinführung der E-Auto-Förderung gibt es auch kritische Stimmen:

Fehlende Laufzeitangabe

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) bedauert, dass der Koalitionsbeschluss keine Aussage zur Laufzeit enthält. Eine mindestens dreijährige Förderperiode wäre notwendig, um Stabilität und Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Gebrauchtwagenmarkt nicht berücksichtigt

Gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist der Gebrauchtwagenmarkt entscheidend, kritisiert der VDIK. Die geplante Förderung konzentriert sich jedoch auf Neuwagen.

Hohe Strompreise bleiben Problem

Eine reine Kaufprämie löst nicht das Hauptproblem vieler Menschen: hohe und intransparente Strompreise an öffentlichen Ladepunkten. Hier wären ergänzende Maßnahmen wie vergünstigte Ladetarife sinnvoll.

Tipp: Mit den richtigen Ladekarten für E-Autos können Sie beim öffentlichen Laden erheblich sparen. Ein Vergleich der günstigsten Anbieter lohnt sich.

Was passiert bei verzögerter EU-Genehmigung?

Die neue E-Auto-Förderung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Ausgestaltung des Förderprogramms soll bis Jahresende 2025 finalisiert werden.

Branchenvertreter fordern, dass die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 greift, damit Kund:innen mit ihrer Kaufentscheidung nicht länger warten müssen. Ob dies umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Hinweis: Die vorherige E-Auto-Förderung wurde am 17. Dezember 2023 überraschend und ohne Übergangsregelung beendet. Dies führte zu massiven Markteinbrüchen. Die neue Förderung soll diesmal planbar und verlässlich starten.

Zusammenfassend: Positive Signale, aber verbesserungswürdig

Die Wiedereinführung der E-Auto-Förderung für 2026 ist grundsätzlich ein wichtiges Signal für die Elektromobilität in Deutschland. Die soziale Staffelung nach Einkommen ist sinnvoll und hilft, Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen.

Kritisch zu sehen ist jedoch:

  • Die Förderung von Plug-in-Hybriden widerspricht den Klimazielen
  • Fehlende Einbeziehung des Gebrauchtwagenmarkts
  • Keine langfristige Planungssicherheit durch undurchsichtige Laufzeiten
  • Hohe Strompreise an öffentlichen Ladepunkten bleiben ungelöst

Unser Rat: Wer auf echte Elektromobilität und maximale Förderung setzen möchte, sollte ein reines Elektrofahrzeug wählen. Nur BEVs profitieren von der vollen Kaufprämie plus der jährlichen THG-Prämie, was über die gesamte Haltedauer die finanzielle und ökologische Bilanz klar verbessert und nachweislich zum Klimaschutz beiträgt. Rechnet man die THG-Prämie über fünf Jahre, kommen zu den 4.000-5.000 Euro Kaufprämie noch einmal bis zu 2.250 Euro hinzu, ein klarer Vorteil gegenüber Plug-in-Hybriden, die weder THG-berechtigt sind noch echte Emissionseinsparungen liefern.

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Hinweis: Die Informationen zur E-Auto-Förderung 2026 basieren auf dem aktuellen Stand nach dem Koalitionsausschuss vom 28. November 2025. Änderungen durch die finale Ausgestaltung des Förderprogramms und die EU-Genehmigung sind möglich. Stand: 28.11.2025

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