E-Auto als Dienstwagen: Vorteile & steuerliche Regeln 2026

Aktuell profitieren E-Auto-Fahrer:innen von der günstigen 0,25-Prozent-Regelung für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Über dieser Grenze greift die 0,5-Prozent-Regelung. Wichtig: Es gab politische Forderungen, diese Grenze auf 100.000 Euro anzuheben, was jedoch bis November 2025 nicht gesetzlich beschlossen wurde. Gleichzeitig ändern sich ab 2026 die Regeln zur Abrechnung von Ladekosten, die Arbeitnehmer:innen kennen sollten. Diese Aspekte machen das E-Auto als Dienstwagen weiterhin attraktiv. Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, lesen Sie gerne unseren Artikel.

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In diesem Artikel:

Warum das E-Auto als Dienstwagen immer beliebter wird

Die Zeiten, in denen Firmenwagen ausschließlich Benziner oder Diesel waren, sind vorbei. Elektroautos haben sich als Dienstwagen etabliert und bieten sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Arbeitnehmer:innen erhebliche Vorteile. Der Hauptgrund liegt in der deutlich geringeren Steuerlast: Während herkömmliche Dienstwagen mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden, liegt der Steuersatz beim Elektro-Firmenwagen bei nur 0,25 Prozent, ein entscheidender finanzieller Vorteil.

Darüber hinaus punkten E-Autos als Dienstwagen mit geringeren Betriebskosten, emissionsfreiem Fahren und einem positiven Image für Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen.

Die 0,25-Prozent-Regelung: So profitieren Arbeitnehmer:innen

Die steuerliche Behandlung von Dienstwagen basiert auf dem sogenannten geldwerten Vorteil. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Hier zeigen sich die enormen Unterschiede zwischen Verbrennern und Elektrofahrzeugen.

Rechenbeispiel: Verbrenner vs. E-Auto Dienstwagen

Ein VW ID.4 mit einem Listenpreis von 45.000 Euro würde nach der 0,25-Prozent-Regel mit 112,50 Euro pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Dieser Betrag wird nicht direkt ans Finanzamt gezahlt, sondern auf das Gehalt aufgeschlagen und nach dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Bei einem Steuersatz von 40 Prozent ergeben sich:

  • E-Auto (0,25 %): ca. 45 Euro Mehrbelastung monatlich
  • Vergleichbarer Verbrenner (1 %): ca. 190 Euro Mehrbelastung monatlich

Die Ersparnis beträgt somit rund 145 Euro pro Monat bzw. 1.740 Euro pro Jahr.

Steuervorteile 2026: Was gilt bei der Preisgrenze?

Zum aktuellen Zeitpunkt (November 2025) gilt die 0,25-Prozent-Regelung für E-Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 Euro.

Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 70.000 Euro werden mit 0,5 Prozent versteuert, immer noch deutlich günstiger als die 1-Prozent-Regelung bei Verbrennern. Sollte die diskutierte Anhebung der Grenze auf 100.000 Euro in den kommenden Monaten beschlossen werden, würde diese Vergünstigung künftig auch für höherpreisige Modelle gelten.

Tipp: Die steuerliche Begünstigung (0,25 % und 0,5 %) gilt laut Bundesregierung bis Ende 2030 und bietet Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Plug-in-Hybride als Dienstwagen: Verschärfte Anforderungen

Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-Prozent-Regelung seit 2025 nur noch, wenn ein Fahrzeug mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren kann oder weniger als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstößt. Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden wie Verbrenner mit der vollen 1-Prozent-Regelung besteuert.

Für Dienstwagennutzer:innen, deren Plug-in-Hybrid vor 2025 angeschafft wurde, gilt Bestandsschutz, an ihrer Besteuerung ändert sich nichts.

Vorteile für Unternehmen: Abschreibung und Betriebskosten

Nicht nur Arbeitnehmer:innen profitieren vom E-Auto als Dienstwagen. Auch Unternehmen können erhebliche finanzielle Vorteile nutzen:

Sonderabschreibung für E-Dienstwagen

Unternehmen können von attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Zwar wurde eine sogenannte "Turbo-Abschreibung" im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diskutiert, die Regelungen sind aber komplexer als eine pauschale 75-Prozent-Abschreibung im ersten Jahr.

Aktuelle Regelung: Unternehmen können in den ersten Jahren von einer degressiven Abschreibung profitieren, die es erlaubt, die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren höher anzusetzen als bei der linearen Abschreibung. Zudem kann bei neuen E-Fahrzeugen, die dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung von bis zu 50 Prozent geltend gemacht werden. Diese steuerlichen Anreize für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen, die bis Ende 2027 angeschafft werden, stellen einen starken Anreiz für die Elektrifizierung von Firmenflotten dar.

Geringere Betriebskosten

Elektroautos punkten mit niedrigeren Wartungskosten und günstigen Energiekosten im Vergleich zu Verbrennern. In Kombination mit Leasing können Firmen ihre Flotten flexibel modernisieren, die Liquidität schonen und zugleich steuerliche Vorteile nutzen. Besonders für mittelständische Betriebe ist das ein effektiver Weg, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbinden.

Kfz-Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035.

Laden des E-Auto Dienstwagens: Neue Regeln ab 2026

Die Abrechnung von Ladekosten für E-Auto Dienstwagen ändert sich zum 1. Januar 2026 grundlegend. Während bisher monatliche Pauschalen möglich waren, treten nun neue Nachweispflichten in Kraft.

Wegfall der Pauschalen ab 2026

Die bekannten monatlichen Ladepauschalen zwischen 15 € und 70 € gelten nur noch bis Ende 2025. Ab 2026 dürfen Arbeitnehmer:innen mit Dienstwagen nur noch tatsächliche Stromkosten oder die neue Strompreispauschale ansetzen.

Zwei Abrechnungsmöglichkeiten ab 2026

Option A: Abrechnung nach tatsächlichen Kosten Die geladene Strommenge wird per Wallbox-Zähler oder fahrzeuginterner App erfasst und mit dem tatsächlichen Haushaltsstrompreis multipliziert. Diese Methode ist besonders fair, wenn der individuelle Strompreis niedrig ist.

Option B: Strompreispauschale Die Pauschale basiert auf dem Durchschnittspreis für Haushaltsstrom im ersten Halbjahr des Vorjahres laut Statistischem Bundesamt. Für 2026 beträgt dieser Wert 34 Cent pro kWh. Diese Variante vereinfacht die Abrechnung, da kein Nachweis des individuellen Stromtarifs erforderlich ist.

Nachweispflicht für geladene Strommenge

Neu ist die Zähler- bzw. Nachweispflicht: Wer seinen Dienstwagen zu Hause lädt, muss die geladene Strommenge belegen, etwa durch einen separaten stationären oder mobilen Zähler oder eine digitale Fahrzeug-App, die Ladevorgänge dokumentiert.

Hinweis: Die Wallbox muss nicht eichrechtskonform sein. Es genügt ein separater Zähler, der die geladenen Kilowattstunden dokumentiert.

Laden im Unternehmen bleibt steuerfrei

Das Laden von Dienstwagen auf dem Firmengelände bleibt auch 2026 vollständig steuerfrei, unabhängig von der Strommenge oder der Anzahl der Fahrzeuge. Dies macht betriebliche Ladeinfrastruktur besonders attraktiv.

THG-Prämie: Zusätzlicher Vorteil für E-Auto Dienstwagen

E-Auto-Halter:innen, auch von Dienstwagen, können jährlich die THG-Prämie beantragen. Die THG-Prämie 2026 könnte höher ausfallen als noch im Vorjahr. Pro Elektroauto zertifiziert das Umweltbundesamt dieses Jahr eine CO₂-Einsparung von mind. 746 kg. Für den Verkauf der THG-Quote 2026 erhält man bis zu 450€.

Bei emobility.energy stehen drei Modelle zur Auswahl:

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Wichtig: Bei Firmenwagen muss die THG-Prämie als Betriebseinnahme versteuert werden, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.

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Für wen lohnt sich ein E-Auto als Dienstwagen?

Ein E-Auto als Dienstwagen kommt für folgende Personengruppen besonders infrage:

  • Außendienstmitarbeiter:innen mit planbaren Routen
  • Führungskräfte mit repräsentativen Anforderungen
  • Pendler:innen mit regelmäßigen Strecken zur Arbeit
  • Techniker:innen und Mitarbeitende im Dienstleistungssektor

Wer regelmäßig viele Kilometer zurücklegen muss, profitiert beim E-Firmenwagen doppelt – durch geringere Steuern und niedrigere Betriebskosten.

Dienstwagen-Versteuerung: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?

Für die Besteuerung von Dienstfahrzeugen stehen zwei Methoden zur Wahl:

Pauschale Versteuerung (1-Prozent-Regel bzw. 0,25-Prozent-Regel)

Die einfachere Variante ohne Führung eines Fahrtenbuchs. Der geldwerte Vorteil wird pauschal berechnet und ist ideal für Nutzer:innen mit hohem Privatanteil.

Fahrtenbuch-Methode

Ermittelt die tatsächlichen Kosten durch detaillierte Protokollierung aller Fahrten. Ein Fahrtenbuch ist vor allem sinnvoll, wenn der Dienstwagen nur selten privat genutzt wird. Bei E-Autos darf im Fahrtenbuch nur ein Viertel der Abschreibung oder Leasingrate angesetzt werden.

Zusammenfassend: E-Auto als Dienstwagen lohnt sich 2026 mehr denn je

Das E-Auto als Dienstwagen bietet 2026 attraktive Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen. Auch ohne die diskutierte Anhebung der Preisgrenze auf 100.000 Euro verbessert die bestehende 0,25-Prozent-Regelung (bis 70.000 Euro) die steuerliche Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erheblich. 

Die 0,25-Prozent-Regelung bedeutet eine monatliche Steuerersparnis von mehreren hundert Euro im Vergleich zu Verbrennern. Unternehmen profitieren von der Sonderabschreibung, geringeren Betriebskosten und einem nachhaltigen Image. Zwar ändern sich die Abrechnungsmodalitäten für Ladekosten ab 2026, doch mit digitalen Lösungen lässt sich auch dies unkompliziert umsetzen. 

Zusätzlich können E-Auto-Halter:innen mit der THG-Prämie jährlich mehrere hundert Euro zusätzlich einnehmen, ein weiterer finanzieller Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität.

Weitere Informationen und Services

Kontakt: Haben Sie Fragen zur THG-Prämie oder zu unseren Services? Kontaktieren Sie uns gerne unter hello@emobility.energy oder besuchen Sie www.emobility.energy

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