Für den doch recht teuren Kauf eines Elektroautos gibt es lukrative staatliche Förderungen. Seit 2016 soll der sogenannte Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Verkehrswende vorantreiben und dafür sorgen, dass E-Autos zum Standard auf den deutschen Straßen werden.
Inwiefern E-Autos 2023 gefördert werden und wie die E-Auto Förderung 2024 aussehen wird, entschlüsseln wir Ihnen im folgenden Artikel.
Ab dem 1. Januar 2023 gewähren Bund und Hersteller nur noch Unterstützung für den Kauf oder das Leasing von rein elektrischen Fahrzeugen mit Batterien oder Brennstoffzellen. Plug-in-Hybride, die extern aufgeladen werden können, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Seit dem genannten Datum variiert die Förderungshöhe je nach Nettolistenpreis. Fahrzeuge mit einem Preis von bis zu 40.000 Euro erhalten 4.500 Euro Unterstützung vom Bund, während Fahrzeuge mit einem Preis zwischen 40.000 und 65.000 Euro mit 3.000 Euro gefördert werden. Der Hersteller beteiligt sich jeweils zur Hälfte an diesem Betrag. Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von über 65.000 Euro keine Förderung erhalten.
Seit dem 01. September 2023 sind zusätzlich nur noch Privatpersonen berechtigt eine BAFA Förderung für den Kauf eines Elektroautos zu erhalten. Antragstellende Personen müssen laut BAFA auch gleichzeitig im Fahrzeugschein eingetragene Halter:innen und den Kauf- oder Leasingvertrag unterzeichnende Käufer:innen beziehungsweise Leasingnehmer:innen sein.
Ab 2024 ändert sich die Elektroauto Förderung der BAFA nochmals: Es werden nur noch Fahrzeuge mit einem Basismodell Netto-Listenpreis von bis zu 45.000€ gefördert. Dabei wird der Bundesanteil an der Förderung bis zu 3000€ und der Herstelleranteil bis zu 1500€ betragen.
Beim Kauf junger Gebrauchtwagen erhalten Käufer:innen bis zu 2400€ auf die Kaufsumme. Wie sich die E-Auto Förderung 2024 zusammensetzt haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Die BAFA Förderung beantragt man unkompliziert auf der Seite des Förderinstitut. Dafür benötigen Sie nicht viel mehr als die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die Sie in Ihrem Fahrzeugschein finden. Außerdem muss das Fahrzeug auf der BAFA Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Die Antragstellung der E-Auto Förderung ist im Grunde genommen nur ein auszufüllendes Formular auf im BAFA Antragsportal. Sobald Sie diese Formular geöffnet haben, müssen Sie erstmal bestätigen, dass Sie die Förderung für sich selbst beantragen und als Privatperson agieren. Seit September 2023 können Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen nämlich keinen Umweltbonus für das E-Auto erhalten.
In der nächsten Box geben Sie Ihre persönlichen Informationen und Kontaktdaten an, um Sie als antragstellende Person zu identifizieren.
Nun bestätigen Sie dem BAFA, dass Sie Halter:in des E-Autos sind und als Privatperson antragsberechtigt sind.
Eine weitere Box fragt Sie nun, ob Sie das E-Auto gekauft oder geleast haben.
Anschließend benötigt das BAFA Daten über das fördernde Elektroauto: Hersteller und Fahrzeugtyp, sowie Kaufdatum werden in dieser Box abgefragt. Außerdem müssen Sie auswählen, ob es sich um einen Neuwagen oder einen jungen Gebrauchtwagen handelt und anschließend bestätigen Sie dem BAFA, dass Sie das Fahrzeug nicht gewerblich, sondern privat nutzen.
Beim Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags sollte der Herstelleranteil deutlich auf der Abschlussrechnung ausgeführt werden. In dieser Box bestätigen Sie, dass Sie den korrekte Herstelleranteil erhalten haben und diesen mit den Förderlisten des BAFA abgeglichen haben.
Nun müssen Sie bestätigen, dass Sie das erste Mal den Umweltbonus für das gehandelte Fahrzeug beantragen und dass Sie das Kumulationsverbot für öffentliche Fördermittel respektieren. Gefolgt wird diese Checkbox von Informationen über Förderprogramme, die Sie eventuell zusätzlich zur BAFA Förderung beantragen können und somit vom Kumulationsverbot ausgeschlossen sind.
Abschließend nennen Sie dem BAFA das Bankkonto, auf das die Förderung überwiesen werden soll und Sie müssen den Datenschutz und die vom BAFA formulierte, persönliche Erklärung akzeptieren.
Dort wird festgehalten, dass das BAFA Daten mit dem Kraftfahrtbundesamt austauschen und abgleichen darf, um Ihren Förderantrag zu legitimieren.
Durch ein Kumulationsverbot ist es grundsätzlich verboten, öffentliche Fördermittel für dasselbe Förderobjekt zu beantragen. Seit Ende 2020 können Sie die BAFA Förderung allerdings mit einigen ausgewählten Förderprogrammen kombinieren und damit gleich mehrfach Geld für den Kauf eines E-Autos erhalten.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf staatliche Förderungen haben. Das BAFA kann Ihren Antrag ablehnen und eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben.
Es werden nur vollelektrische Fahrzeuge gefördert. Sollten Sie den Förderantrag für einen Plug-in-Hybrid oder einen Verbrenner stellen, wird das BAFA Ihren Antrag ablehnen.
Beim Kauf eines gebrauchten E-Autos sollten Sie sicherstellen, ob der Umweltbonus bereits ausgezahlt wurde oder nicht. Sollten Sie nämlich den Umweltbonus versehentlich ein zweites Mal für dasselbe Fahrzeug beantragen, wird dieser Antrag auch abgelehnt.
Die BAFA Förderung wurde seit Einführung im Jahr 2016 an über zwei Millionen Fahrzeughalter:innen ausgezahlt. Stand September 2023 zahlte der Bund etwa 9,5 Milliarden Euro an E-Auto Fahrer:innen aus.
Dieser Fördertopf ist aber nicht unbegrenzt: Das Budget für 2023 lag zunächst bei 2,1 Mrd. Euro und wurde später durch Bundeswirtschaftsminister Habeck auf 2,5 Mrd. Euro angehoben. Sollte dieser Fördertopf aufgebraucht sein, würde man anfangen, das Budget von 2024 zu nutzen. Dieses liegt aber nur bei 1,3 Mrd. Euro.
Allzu wahrscheinlich ist es also bei der aktuellen Menge an Förderanträgen (etwa 100 Millionen Euro schüttet das BAFA monatlich an Umweltbonus aus), dass der Fördertopf nicht über das komplette Kalenderjahr 2024 reicht. Obwohl der Umweltbonus sowieso nur bis Ende 2024 ausgelegt ist, wird es vermutlich schon früher zu einem Antragsstopp kommen.
Neben dem 2024 auslaufenden Umweltbonus der BAFA gibt es aber auch noch andere lukrative Einkommensmöglichkeiten für Halter:innen von Elektroautos.
Neben der unmittelbaren Förderung beim Kauf von E-Autos gibt es auch steuerliche Erleichterungen: Batterieelektrische Autos, die bis zum Jahr 2025 zugelassen werden, profitieren von einer zehnjährigen Befreiung der Kfz-Steuer. Diese Regelung bleibt selbst dann bestehen, wenn es zu einem Wechsel des Fahrzeughalters kommt.
Elektroautos, die eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern aufweisen, oder Plug-In-Hybride, die einen CO₂-Ausstoß von weniger als 50 g/km haben, können von einem E-Kennzeichen profitieren. Diese zusätzliche E bietet in vielen Kommunen verschiedene Vorteile: das Parken im öffentlichen Raum ist in vielen Städten kostenfrei, in manchen Städten kann man mit dem E-Kennzeichen sogar die Busspur verwenden. Zudem ist das E-Kennzeichen oft eine Voraussetzung, um das Fahrzeug an einer Ladestation abzustellen.
Last but not least, können Halter:innen von Elektroautos natürlich auch von der jährlichen THG Prämie profitieren. Rechnerisch kann man durch den Verkauf eines CO2 Zertifikats jährlich bis zu 422€ Euro einnehmen. In folgendem Artikel erklären wir Ihnen, wie der THG Quotenhandel funktioniert und warum die Treibhausgasminderungsquote dafür sorgt, dass Mineralölkonzerne auf Ihre CO2-Zertifikate pochen. Auch haben wir Ihnen mögliche Nachteile am THG Quotenhandel zusammengefasst und erörtert.
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