E-Auto Förderung 2026: Privatpersonen gehen leer aus

Der Umweltbonus für E-Autos wurde Ende 2023 abrupt beendet. Anders als geplant, gibt es kein neues, staatliches Fördermodell mit Sonderabschreibungen für Unternehmen ab 2025. Welche steuerlichen Vorteile wie die 0,25-%-Dienstwagenbesteuerung und die THG-Prämie aktuell in 2026 noch gelten, erfährst du hier.

In diesem Artikel:

Der Umweltbonus, die ursprüngliche BAFA-Förderung für E-Autos, war ein entscheidender Treiber für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Käufer von Elektroautos konnte eine staatliche Förderung von bis zu 6.750 Euro für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos erhalten. Diese Förderung wurde Ende 2023 abrupt eingestampft.

Die Bundesregierung hat keine neue, direkte Kaufprämie für 2026 und E-Autos präsentiert. Zwar wurden Ende 2024 steuerliche Anreize diskutiert, wie Sonderabschreibungen für E-Dienstwagen, diese wurden jedoch nicht beschlossen. Die Förderung der Elektromobilität stützt sich somit 2026 primär auf bestehende steuerliche Vorteile (wie die reduzierte Dienstwagenbesteuerung) und die THG-Prämie.

Welche Vorteile gelten für E-Autos in 2026?

Da die diskutierten Sonderabschreibungen nicht umgesetzt wurden, gibt es keine direkte neue E-Auto-Förderung in Form einer Prämie oder steuerlichen Sonderregelung. Die zentralen Vorteile konzentrieren sich auf die betriebliche Nutzung und die Besteuerung:

  • Reduzierte Dienstwagenbesteuerung: Für rein elektrische Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent-Regelung zur Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese gilt für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Für teurere E-Autos (> 70.000 Euro) gilt die 0,5-Prozent-Regelung.
  • Kfz-Steuerbefreiung: Reine E-Autos sind weiterhin für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit (gilt für Zulassungen bis Ende 2025 und wird voraussichtlich verlängert).
  • THG-Prämie: E-Auto-Halter können jährlich ihre CO₂-Einsparungen über die THG-Quote vermarkten.

Mögliche E-Auto-Förderung für junge Menschen und Familien

Alle im Vorfeld diskutierten und vorgeschlagenen Kaufprämien, wie die ZDK-Prämie für junge Menschen und Familien oder die von der SPD ins Spiel gebrachte „Austauschprämie“ im Rahmen einer Steuerreform, wurden politisch nicht umgesetzt. Diese Vorschläge sind für die aktuellen Förderbedingungen in 2026 gegenstandslos. Es gibt derzeit keine Pläne für eine Neuauflage einer staatlichen Kaufprämie.

Gibt es eine staatliche E-Auto-Förderung in 2026?

Nein, es gibt in 2026 keine direkte staatliche Kaufprämie mehr – weder für Privatpersonen noch für Unternehmen. Der Fokus liegt nun auf steuerlichen Begünstigungen für Dienstwagen (die 0,25-%-Regelung) und der THG-Prämie, die den jährlichen Betrieb finanziell attraktiver machen soll. Die diskutierten Sonderabschreibungen für E-Dienstwagen sind nicht in Kraft.

Wie hoch sind die finanziellen Vorteile für Elektroautos aktuell?

Eine direkte staatliche Prämie gibt es nicht mehr. Die finanziellen Vorteile resultieren aus:

  1. Steuererleichterungen: Die 0,25-%-Dienstwagenbesteuerung für E-Autos (bis 70.000 € Nettolistenpreis) und die 10-jährige Kfz-Steuerbefreiung. Die diskutierte Sonderabschreibung für Unternehmen wurde nicht realisiert.
  2. THG-Prämie: Die Höhe der jährlich über die THG-Quote erzielbaren Prämie schwankt und liegt in der Regel im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Wie lange gelten die aktuellen Vorteile für E-Autos?

Der alte Umweltbonus endete Ende 2023. Die diskutierte neue Förderung in Form von Sonderabschreibungen kam nie zustande. Die Kfz-Steuerbefreiung gilt für 10 Jahre ab Erstzulassung (aktuell befristet bis Ende 2025, eine Verlängerung ist wahrscheinlich). Die reduzierte Dienstwagenbesteuerung ist aktuell bis Ende 2030 befristet.

Wie können die aktuellen E-Auto-Vorteile genutzt werden?

Die finanziellen Vorteile werden nicht über einen Antrag oder die Steuererklärung geltend gemacht:

  1. Dienstwagenbesteuerung: Automatische Anwendung der 0,25 %- bzw. 0,5 %-Regelung durch den Arbeitgeber in der Lohnabrechnung.
  2. Kfz-Steuer: Automatische Anwendung durch das Hauptzollamt nach der Zulassung.
  3. THG-Prämie: Muss separat bei einem Anbieter beantragt und die Quote verkauft werden.

Welche Förderung gibt es sonst für E-Autos?

Neben steuerlichen Anreizen gibt es die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) als Förderung für Elektroautos. E-Auto-Besitzer können jährlich ihre eingesparte CO₂-Menge zertifizieren lassen und als THG-Quote an Unternehmen verkaufen, die ihre Emissionen ausgleichen müssen. Die Prämie kann 2026 bis zu 450€ ausschütten.

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