Warum gibt es Steuervorteile für E-Autos?
Der Staat fördert Elektromobilität gezielt durch steuerliche Anreize, um die Verkehrswende voranzutreiben und CO₂-Emissionen im Straßenverkehr zu reduzieren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont: „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen."
Diese Förderung erfolgt auf mehreren Ebenen: bei der Kfz-Steuer, der Dienstwagenbesteuerung und durch zusätzliche Einnahmemöglichkeiten wie die THG-Quote.
Kfz-Steuerbefreiung: Verlängerung bis 2035 geplant
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen, der die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 verlängern soll. Das parlamentarische Verfahren läuft aktuell noch – Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Die geplante Regelung im Detail:
- Neuzulassungen bis Ende 2030 werden von der Kfz-Steuer befreit
- Steuerbefreiung maximal 10 Jahre ab Erstzulassung (längstens bis Ende 2035)
- E-Autos, die bis Ende 2025 zugelassen wurden, bleiben bis Ende 2030 steuerfrei
- Bei Halterwechsel wird die Steuerbefreiung weitergegeben
- Auch bei Umrüstung vom Verbrenner zum E-Auto gilt die Befreiung
Hinweis: Nach Ansicht des ADAC sollte das parlamentarische Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Ohne diese Verlängerung würden ab 2026 neu zugelassene E-Autos sofort steuerpflichtig.
Tipp: Wer sein E-Auto noch 2025 zulässt, profitiert nach bisheriger Regelung von der Steuerbefreiung bis Ende 2030. Mit der geplanten Verlängerung könnte sich dieser Zeitraum sogar bis 2035 ausdehnen.
Was kostet die Kfz-Steuer nach Ablauf der Befreiung?
Nach dem zehnten Jahr oder ab 2036 wird die Steuer für E-Autos nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet, mit 50 Prozent Rabatt gegenüber Verbrennern.
Die Berechnung erfolgt gestaffelt:
- Bis 2.000 kg: 5,63 € pro angefangene 200 kg
- 2.000 bis 3.000 kg: 6,01 € pro angefangene 200 kg
- 3.000 bis 3.500 kg: 6,39 € pro angefangene 200 kg
Rechenbeispiel:
- VW ID.3 (2.149 kg): ca. 31 € jährlich
- Tesla Model 3 (2.149 kg): ca. 31 € jährlich
- VW ID.5 Pro (2.650 kg): ca. 80 € jährlich
Zum Vergleich: Ein vergleichbarer Benziner würde deutlich mehr kosten, selbst nach Ablauf der Befreiung bleibt das E-Auto im Vorteil.
Hinweis: Die niedrigen Steuersätze gelten nur für reine Elektrofahrzeuge (BEV). Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.
Steuervorteil E-Auto als Dienstwagen: Die 0,25-Prozent-Regel
Neue Preisgrenze seit Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 wurde die Preisobergrenze für die 0,25-Prozent-Regel bei Elektro-Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Das macht hochwertigere E-Modelle als Firmenwagen deutlich attraktiver.
Die Regelung im Überblick:
So viel sparst du konkret
Ein VW ID.4 mit einem Listenpreis von 45.000 Euro würde nach der 0,25-Prozent-Regel mit 112,50 Euro pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei einem vergleichbaren Benziner wären es 450 Euro, das bedeutet eine monatliche Ersparnis von etwa 190 Euro netto.
Rechenbeispiel: E-Auto mit 60.000 € Bruttolistenpreis
- E-Auto (0,25 %): 150 € monatlich geldwerter Vorteil
- Verbrenner (1 %): 600 € monatlich geldwerter Vorteil
- Steuerersparnis: Bei 40 % persönlichem Steuersatz ca. 180 € netto pro Monat = 2.160 € jährlich
Für Unternehmen gibt es zusätzlich eine Turboabschreibung: Im ersten Jahr können 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung gilt für bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Fahrzeuge.
Besonderheiten bei Plug-in-Hybriden
Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-Prozent-Regel nur bei einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern oder maximal 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer. Für Dienstwagen, die vor 2025 angeschafft wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung.
Neue Regeln beim Laden ab 2026: Das ändert sich
Ende der monatlichen Pauschalen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11. November 2025 ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Ladekosten bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen veröffentlicht. Ab Januar 2026 treten umfassende Änderungen in Kraft: Die bisherigen Pauschalen laufen aus.
Alte Regelung (bis 31.12.2025):
- Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 30 € monatlich steuerfrei
- Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: 70 € monatlich für E-Autos, 35 € für Plug-in-Hybride
Neue Regelung (ab 01.01.2026):
Ab 2026 müssen Dienstwagennutzer:innen die tatsächlich geladene Strommenge nachweisen. Dafür gibt es zwei Abrechnungsmöglichkeiten:
Option A: Tatsächliche Stromkosten
- Nachweis der geladenen Strommenge über separaten Zähler (Wallbox, mobil oder fahrzeugintern)
- Nachweis des individuellen Stromtarifs durch Vertrag mit Energieversorger
- Berücksichtigung anteiliger Grundpreise möglich
Option B: Strompreispauschale
- Die neue Strompreispauschale basiert auf dem Durchschnittsstrompreis für Privathaushalte des Statistischen Bundesamts, der halbjährlich veröffentlicht wird.
- Für 2026: 34 Cent pro kWh
- Nur Nachweis der geladenen Strommenge erforderlich
Rechenbeispiel 2026:
- Geladene Strommenge: 3.000 kWh
- Mit Strompreispauschale: 3.000 kWh × 0,34 € = 1.020 € steuerfreie Erstattung
- Alte Pauschale (2025): 70 € × 12 Monate = 840 € jährlich
Hinweis: Das Laden im Unternehmen bleibt auch weiterhin steuerfrei, unabhängig von Strommenge oder Fahrzeuganzahl. Corporate Charging wird damit noch attraktiver.
Vorteile der neuen Regelung
- Mehr Flexibilität: Es spielt künftig keine Rolle mehr, ob der Strom aus dem öffentlichen Netz oder der eigenen PV-Anlage stammt.
- Höhere Erstattung möglich: Bei hohen Fahrleistungen kann die Erstattung deutlich über der alten Pauschale liegen
- Öffentliches Laden: Auch Stromkosten an öffentlichen Ladesäulen können steuerfrei erstattet werden (mit Belegen)
Tipp: Nutze Apps oder Wallboxen mit automatischer Erfassung der Ladevorgänge, um den Nachweis einfach zu führen. Mehr Infos findest du in unserem Artikel zur Mobilen Wallbox.
THG-Prämie: Jährliche Einnahmen steuerfrei
Was ist die THG-Prämie?
Als E-Auto-Halter:in kannst du jährlich die THG-Prämie beantragen und damit zusätzliches Geld verdienen. Die eingesparten CO₂-Emissionen werden vom Umweltbundesamt zertifiziert und können an Mineralölunternehmen verkauft werden.
THG-Prämie 2026 bei emobility.energy:
Ist die THG-Prämie steuerfrei?
Ja! Laut Bundesfinanzministerium sind Erlöse aus dem Handel mit THG-Quoten für Privatpersonen steuerfrei. Bei Firmenwagen muss die Prämie allerdings als Betriebseinnahme versteuert werden.
Die THG-Prämie ist auch für E-Motorräder, Nutzfahrzeuge und Ladepunkte verfügbar.
Gesamtrechnung: So viel sparst du wirklich
Beispiel Privatnutzer:in mit E-Auto (Kaufpreis 45.000 €)
Beispiel Dienstwagennutzer:in (E-Auto 60.000 €)
Über 10 Jahre summiert sich der Steuervorteil auf 34.100-34.800 € – eine beachtliche Summe!
Weitere Vorteile für E-Auto-Besitzer:innen
Neben den direkten Steuervorteilen profitierst du von weiteren Anreizen:
- Parken: In vielen Städten kostenlose oder vergünstigte Parkplätze mit E-Kennzeichen
- Maut: Teilweise Befreiung von Mautgebühren
- Kostenloser Ladestrom: Einige Einzelhändler bieten noch kostenlose Ladestationen
- Günstigere Versicherung: Spezielle E-Auto-Versicherungen sind oft günstiger
Aktuelle Entwicklungen: E-Auto Förderung 2026
Ab 2026 soll es wieder eine staatliche Kaufprämie geben, gezielt für bezahlbare Elektromodelle mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 Euro und einer Höhe von bis zu 4.000 Euro. Die genauen Details werden vom Bundesumweltministerium noch ausgearbeitet.
Die Förderung richtet sich besonders an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und soll aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds sowie 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.
Hinweis: Ob es eine Kaufprämie oder ein Social-Leasing-Modell wird, steht noch nicht fest. Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zur E-Auto Förderung.
Zusammenfassend: Steuervorteil E-Auto lohnt sich 2026 mehr denn je
Die Steuervorteile für E-Autos sind 2026 so attraktiv wie nie zuvor. Mit der geplanten Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035, der erweiterten 0,25-Prozent-Regel bis 100.000 Euro und der steuerfreien THG-Prämie sparen E-Auto-Halter:innen Tausende Euro.
Besonders Dienstwagennutzer:innen profitieren: Bis zu 3.500 € jährlich sind durch die vergünstigte Besteuerung und die neuen Ladeabrechnungen drin. Privathalter:innen sparen vor allem durch die Kfz-Steuerbefreiung und können mit der THG-Prämie jährlich zusätzliches Geld verdienen.
Das solltest du jetzt tun:
- E-Auto bis Ende 2025 zulassen? Sichere dir die Steuerbefreiung bis 2030 (ggf. bis 2035)
- Dienstwagen-Wechsel planen? Nutze die 0,25-%-Regel bis 100.000 €
- Ladeabrechnung vorbereiten: Ab 2026 ist ein Nachweis der Strommenge erforderlich
- THG-Prämie 2026 berechnen und sichern
- Ladekosten optimieren mit günstigen Ladekarten
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Fragen? Kontaktiere uns unter hello@emobility.energy
Stand: November 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Steuerliche Regelungen können sich ändern, bitte konsultiere bei individuellen Fragen eine:n Steuerberater:in.

