Ladestation fürs Firmen-E-Auto: Lösungen für Betriebe & Flotten

Die Elektromobilität nimmt im Unternehmensbereich rasant an Fahrt auf. Immer mehr Betriebe stellen ihre Fuhrparks auf E-Fahrzeuge um oder bieten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, elektrische Dienstwagen zu nutzen. Eine leistungsfähige Ladestation für E-Autos in der Firma ist dabei nicht nur ein praktischer Vorteil, sondern wird zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor im Kampf um Fachkräfte und für die eigene Klimabilanz.

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In diesem Artikel:

Warum Unternehmen jetzt in Ladeinfrastruktur investieren sollten

Die Investition in eine Ladestation für E-Autos im Unternehmen lohnt sich aus mehreren Gründen. Die Wartungs- und Betriebskosten für Elektrofahrzeuge sind überschaubar, und gerade wenn Fahrzeuge tagsüber auf dem Firmenparkplatz stehen, ist eine bequeme Lademöglichkeit Gold wert.

Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Firmen mit eigener Lademöglichkeit haben einen klaren Vorteil, wenn immer mehr Mitarbeiter:innen auf E-Autos umsteigen. Im Kampf um Fachkräfte machen solche Details den entscheidenden Unterschied. Mit Ladestationen für Elektroautos positionieren sich Unternehmen als moderne Arbeitgeber, die mit klimafreundlichem Engagement, Verantwortungs- und Umweltbewusstsein handeln, als innovative Vorreiter der Energie- und Verkehrswende.

Steuerliche Vorteile nutzen

Ein besonders wichtiger Aspekt: Das Stromtanken im eigenen Betrieb ist steuerfrei. Während klassische Tankgutscheine schnell als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, wenn sie den Freibetrag von 44 Euro im Monat übersteigen, bleibt der vom Arbeitgeber bereitgestellte Ladestrom bis mindestens Ende 2030 steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtige geplante Änderung ab 2026: Die bisherigen monatlichen Pauschalen für die Erstattung von privat getragenem Ladestrom für Dienstwagen (15 bis 70 Euro) werden voraussichtlich zum Jahresende 2025 auslaufen. Ab Januar 2026 sollen Unternehmen den Stromverbrauch entweder über die tatsächlichen Kosten oder über eine neue Strompreispauschale auf Basis der offiziellen Durchschnittsstrompreise abrechnen. Da die finale gesetzliche Umsetzung noch im parlamentarischen Verfahren ist, sollten Unternehmen die aktuellen Entwicklungen beobachten.

Tipp: Unternehmen sollten ihre Dienstwagenrichtlinien und Abrechnungsprozesse rechtzeitig vor Jahreswechsel anpassen und prüfen, welche Erstattungsvariante am besten zu ihrer Situation passt. Da sich gesetzliche Regelungen noch im Verfahren befinden, empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit der Steuerberatung.

Verschiedene Ladelösungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen

Je nach Größe des Fuhrparks und den örtlichen Gegebenheiten bieten sich unterschiedliche Konzepte an:

Kompaktlösung: Wallbox für kleine Betriebe

Für Unternehmen mit wenigen Firmenfahrzeugen ist eine smarte Wallbox bereits für wenige hundert Euro erhältlich. Diese lässt sich einfach an der Wand montieren und bietet typischerweise eine Ladeleistung von 11 kW oder 22 kW. Ein Elektroauto lädt damit in etwa 3 bis 6 Stunden vollständig auf, deutlich schneller als an einer herkömmlichen Haushaltssteckdose.

Skalierbare Systeme: Ladesäulen für wachsende Flotten

Wächst der Fuhrpark oder steigen mehr Mitarbeiter:innen auf nachhaltige E-Mobilität um, lassen sich Systeme mit mehreren Ladesäulen ausbauen. Moderne Lademanagementsysteme verteilen die verfügbare Leistung intelligent auf mehrere Fahrzeuge und vermeiden Lastspitzen im Stromnetz.

Schnellladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge

Betriebe mit Transportern, LKW oder Bussen benötigen oft Schnellladeinfrastruktur mit höherer Leistung. Hier kommen DC-Ladestationen mit 50 kW bis 150 kW und mehr zum Einsatz, die auch größere Batterien in vertretbarer Zeit aufladen können.

Die richtige Planung: Was Unternehmen beachten sollten

Bedarfsanalyse durchführen

Zunächst sollte ermittelt werden:

  • Wie viele Fahrzeuge müssen geladen werden?
  • Welche Batteriekapazitäten haben die Fahrzeuge?
  • Wie lange stehen die Fahrzeuge durchschnittlich am Standort?
  • Welche Strommengen werden täglich benötigt?
  • Gibt es bereits ausreichende Stromkapazität am Standort?

Technische Voraussetzungen prüfen

Die Installation einer Ladestation für E-Autos erfordert:

  • Ausreichende elektrische Anschlussleistung
  • Gegebenenfalls Modernisierung der Gebäudeelektrik
  • Telekommunikationsanbindung für intelligente Ladesysteme
  • Wettergeschützte Aufstellorte oder wetterfeste Ausführungen
  • Zugangskontrollsysteme (RFID-Karten, Apps)

Zukunftsfähig planen

Eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur sollte skalierbar sein. Auch wenn heute nur zwei E-Fahrzeuge im Fuhrpark sind, lohnt es sich, die Elektrik so auszulegen, dass später problemlos weitere Ladepunkte ergänzt werden können.

Hinweis: Die Ladeinfrastruktur muss von Fachunternehmen oder zugelassenem Fachpersonal installiert werden, um Förderungen zu erhalten und die Sicherheit zu gewährleisten.

Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten 2026

Die gute Nachricht: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird weiterhin gefördert. Für 2026 plant die Bundesregierung umfangreiche Mittel zur Unterstützung der Elektromobilität.

Aktuelle und geplante Förderprogramme

KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau plant die Fortsetzung der Förderprogramme für die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Interessierte Unternehmen sollten die aktuellen Förderbedingungen und verfügbaren Mittel direkt bei der KfW prüfen, da Programme häufig überzeichnet sind oder angepasst werden. Grundsätzlich können gefördert werden:

  • Kauf und Installation von Ladestationen
  • Erforderlicher Netzanschluss
  • Modernisierung der Gebäudeelektrik
  • Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise können je nach spezifischem Programm kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert bekommen, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Die genauen Förderquoten variieren je nach Unternehmensgröße und Programm.

Voraussetzungen für Förderungen

Um Förderungen zu erhalten, müssen Unternehmen typischerweise folgende Bedingungen erfüllen:

  • Verwendung von Ökostrom aus erneuerbaren Energien
  • Installation durch Fachbetriebe
  • Mindestanforderungen an die Ladeleistung
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Wichtig: Für viele Förderprogramme gilt das Windhundprinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zudem sind Fördertöpfe häufig schnell ausgeschöpft. Daher sollten Anträge rechtzeitig gestellt und die aktuelle Verfügbarkeit der Mittel geprüft werden.

Betriebsmodelle und Abrechnungssysteme

Für den eigenen Fuhrpark

Die einfachste Variante ist die ausschließliche Nutzung durch eigene Firmenfahrzeuge. Der Strom wird zentral über das Unternehmen abgerechnet.

Für Mitarbeiterfahrzeuge

Wenn Mitarbeiter:innen ihre privaten E-Autos oder elektrischen Dienstwagen am Firmenstandort laden, benötigen Unternehmen ein geeignetes Abrechnungssystem:

  • Individuelle RFID-Karten für jeden Nutzer
  • Automatische Erfassung der Lademengen
  • Monatliche Abrechnungen oder Pauschalmodelle
  • Möglichkeit zur Verrechnung mit dem Gehalt

Öffentliche oder halböffentliche Nutzung

Unternehmen können ihre Ladeinfrastruktur auch für Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder die Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies erhöht die Auslastung und kann über die THG-Prämie zusätzliche Einnahmen generieren.

THG-Prämie für Ladeinfrastruktur – Zusätzliche Einnahmen sichern

Betreiber:innen von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur können über das Ladestromportal von emobility.energy die THG-Prämie beantragen. Dabei werden die an Ladepunkten umgesetzten Strommengen als CO₂-Einsparung zertifiziert und vermarktet.

Diese THG-Prämie für Ladepunkte funktioniert ähnlich wie die THG-Prämie für Fahrzeuge, ist aber mengenabhängig und basiert auf den tatsächlich abgegebenen Strommengen. Für Unternehmen mit Ladeinfrastruktur stellt dies eine attraktive zusätzliche Einnahmequelle dar.

Voraussetzungen:

  • Registrierung bei der Bundesnetzagentur als öffentlicher oder halböffentlicher Ladepunkt
  • Dokumentation der abgegebenen Strommengen
  • Anmeldung über das digitale Portal

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur THG-Prämie für Ladepunkte.

Intelligentes Lademanagement und dynamische Stromtarife

Moderne Ladeinfrastruktur sollte nicht nur laden können, sondern auch intelligent gesteuert werden. Ein smartes Lademanagement bietet mehrere Vorteile:

Lastmanagement

Intelligente Systeme verteilen die verfügbare Leistung optimal auf alle angeschlossenen Fahrzeuge. So werden teure Lastspitzen vermieden, die zu höheren Stromkosten führen würden.

Zeitgesteuertes Laden

Fahrzeuge können dann geladen werden, wenn der Strom am günstigsten ist. Mit einem dynamischen Stromtarif können Unternehmen von schwankenden Strompreisen profitieren und in Niedrigpreiszeiten laden.

Integration erneuerbarer Energien

Besonders effizient wird es, wenn die Ladeinfrastruktur mit einer eigenen Photovoltaikanlage kombiniert wird. So kann tagsüber selbst erzeugter Solarstrom direkt zum Laden genutzt werden, ein weiterer Schritt in Richtung CO₂-Neutralität.

Praxisbeispiel: Mittelständisches Unternehmen mit E-Flotte

Ein Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeiter:innen hat seine gesamte Fahrzeugflotte von fünf Transportern und drei PKW auf Elektroantrieb umgestellt. Die Investition in die Ladeinfrastruktur:

  • 4 Wallboxen à 11 kW für die Transporter
  • 2 Wallboxen à 22 kW für die PKW
  • Intelligentes Lastmanagementsystem
  • Integration der vorhandenen PV-Anlage

Ergebnis: Die Fahrzeuge laden über Nacht mit selbst erzeugtem und günstigem Nachtstrom. Die Betriebskosten pro Kilometer sind um etwa 60 Prozent gesunken. Zusätzlich generiert das Unternehmen Einnahmen über die THG-Prämie für die Fahrzeuge und für die Ladeinfrastruktur.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Seit 2021 gelten für Neubauten und größere Renovierungen bestimmte Verpflichtungen:

  • Nicht-Wohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen: Mindestens ein Ladepunkt
  • Bei Renovierungen: Ab 10 Stellplätzen Leitungsinfrastruktur vorhalten
  • Für Bestands-Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt seit dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur Errichtung mindestens eines Ladepunkts

Eichrecht und Transparenz

Öffentlich zugängliche Ladestationen müssen eichrechtskonform sein und die abgegebene Strommenge korrekt messen und anzeigen. Dies gewährleistet Transparenz für die Nutzer:innen.

Arbeitsschutz und Sicherheit

Bei der Installation und dem Betrieb von Ladestationen sind die entsprechenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Regelmäßige Wartungen und Prüfungen sind Pflicht.

Die häufigsten Fragen zur Ladestation im Unternehmen

Wie hoch sind die Kosten für eine betriebliche Ladestation? 
Eine einfache Wallbox kostet zwischen 500 und 2.000 Euro. Mit Installation und eventuell notwendigen Anpassungen der Elektrik sollten Unternehmen mit 2.000 bis 5.000 Euro pro Ladepunkt rechnen. Ladesäulen mit mehreren Ladepunkten sind entsprechend teurer.

Wie lange dauert die Installation? 
Nach erfolgreicher Planung und Beantragung von Förderungen dauert die Installation typischerweise 1 bis 3 Tage pro Standort, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

Können Mitarbeiter:innen die Ladestationen auch privat nutzen? 
Ja, dies ist möglich und wird durch entsprechende Abrechnungssysteme transparent gestaltet. Der für private Zwecke geladene Strom kann entweder direkt bezahlt oder mit dem Gehalt verrechnet werden.

Was passiert, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden wollen? 
Ein intelligentes Lastmanagementsystem verteilt die verfügbare Leistung automatisch auf alle angeschlossenen Fahrzeuge. So wird verhindert, dass die Netzanschlussleistung überschritten wird.

Zusammenfassend: Investition in die Zukunft der Mobilität

Eine Ladestation für E-Autos im Unternehmen ist mehr als nur eine technische Installation, sie ist ein klares Statement für Nachhaltigkeit, Innovation und Mitarbeiterorientierung. Die Investition lohnt sich nicht nur finanziell durch Steuervorteile und Förderungen, sondern auch strategisch durch die Positionierung als moderner, zukunftsorientierter Arbeitgeber.

Mit den aktuellen Förderprogrammen 2026, den steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen über die THG-Prämie zu generieren, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für den Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur. Unternehmen, die heute investieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile für morgen.

Die neuen steuerlichen Regelungen ab 2026 unterstreichen zudem die Bedeutung einer gut durchdachten Ladeinfrastruktur-Strategie. Wer seine Mitarbeiter:innen beim Umstieg auf E-Mobilität unterstützen möchte, sollte die eigene Ladeinfrastruktur frühzeitig ausbauen und die Abrechnungsprozesse entsprechend anpassen.

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