THG-Antrag beim Umweltbundesamt (UBA): Ablauf und Rolle bei der Zertifizierung
Das Umweltbundesamt (UBA) prüft, ob der Strom eines Elektrofahrzeugs auf die THG-Quote anrechenbar ist, und stellt darüber eine Bescheinigung aus. Erst mit dieser Bescheinigung lässt sich die THG-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Für das Quotenjahr muss der Antrag spätestens am 15. November beim UBA eingehen. Die Einreichung übernimmt in der Praxis meist ein Dienstleister, der die Daten der Fahrzeughalter:innen bündelt.
Welche Rolle hat das Umweltbundesamt bei der THG-Quote?
Das UBA ist die Prüf- und Bescheinigungsstelle für Fahrstrom. Es kontrolliert die Anrechnungsvoraussetzungen nach der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) und stellt die Bescheinigung aus. Mit dem Handel der Quote hat die Behörde nichts zu tun. Mehr zur Behörde steht im Beitrag zum Umweltbundesamt und im Glossar.
Das UBA zahlt keine Prämie aus. Erlöse entstehen erst, wenn die bescheinigte Menge per Vertrag an ein quotenverpflichtetes Unternehmen geht. Wie dieser Markt funktioniert, erklärt der Beitrag zum THG-Quotenhandel.
Wer kann den Antrag beim UBA stellen?
Antragsberechtigt ist bei nicht-öffentlichem Laden die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, oder eine von ihr beauftragte Person, etwa ein Dienstleister. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Reines Batterie-Elektrofahrzeug. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, Details dazu im Beitrag zur THG-Prämie bei Hybridfahrzeugen.
- Zulassung auf die antragstellende Person im Quotenjahr. Mindestens ein Tag genügt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis.
- Pro Fahrzeug und Jahr genau ein Antrag. Die Bescheinigung geht an den ersten Antragsteller.
Betreiber öffentlicher Ladepunkte melden ihre Strommengen getrennt, mehr dazu unter THG-Prämie für Ladepunkte. Für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen gibt es die Seite für Flottenbetreiber.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
- Fahrzeugdaten übermitteln: Halter:innen laden ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I beim Dienstleister hoch.
- Prüfung durch den Dienstleister: Fahrzeugart, Halterdaten und Quotenjahr werden kontrolliert.
- Einreichung beim UBA: Der Dienstleister reicht die Daten gebündelt ein, spätestens bis zum 15. November.
- Prüfung durch das UBA: Die Behörde kontrolliert anhand der Nachweise, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bescheinigung: Das UBA bescheinigt die anrechenbare Strommenge, pauschal 2.000 kWh pro Pkw. Für 2026 entspricht das einer Minderung von rund 746 kg CO2-Äquivalent.
- Vermarktung und Auszahlung: Der Dienstleister verkauft die Quote und zahlt die THG-Prämie aus.
Welche Fristen gelten für das jeweilige Quotenjahr?
Viele Anbieter setzen eigene, frühere Annahmeschlüsse. Ein Antrag für ein abgelaufenes Quotenjahr ist nicht mehr möglich. Wer 2026 noch nichts eingereicht hat, sollte deshalb zeitnah handeln.
Wie lange dauert die Prüfung durch das UBA?
In der Praxis vergehen mehrere Wochen bis Monate, bis die Bescheinigung vorliegt. Das UBA arbeitet die Anträge eines Jahres gesammelt ab, daher fließt die Prämie häufig erst im Folgejahr. Konkrete Zeiträume nennt der Beitrag zur Auszahlungsdauer der THG-Prämie.
Direktantrag oder Dienstleister?
Rechtlich ist ein Antrag direkt beim UBA möglich. Praktisch müssen Nachweise nach den Vorgaben der Behörde aufbereitet und die Quote anschließend selbst an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft werden. Das ist für einzelne Fahrzeuge selten wirtschaftlich.
Hinzu kommen Gebühren: Seit dem 17. April 2026 erhebt das UBA für die Entscheidung über mitgeteilte Strommengen Gebühren zwischen 94,60 und 6.500 Euro, abhängig vom Prüfaufwand. Bei einem einzelnen Fahrzeug würde schon die Mindestgebühr einen großen Teil der Prämie aufzehren. Dienstleister melden viele Fahrzeuge gemeinsam, wodurch sich dieser Aufwand verteilt.
Ein Dienstleister nimmt diese Arbeit ab, behält dafür aber einen Teil des Erlöses ein. Prämien und Konditionen unterscheiden sich spürbar, wie der THG-Quote Vergleich und der Beitrag zu den Nachteilen beim Verkauf der THG-Quote zeigen. Nach der Einreichung beim UBA ist ein Wechsel des Dienstleisters nicht mehr möglich.
Was ändert sich 2026 durch die Gesetzesnovelle?
Der Bundestag hat im April 2026 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote beschlossen. Der Bundesrat verzichtete am 8. Mai 2026 darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Quote steigt demnach bis 2040 auf 65 Prozent. Mehr dazu im Beitrag zur THG-Quote bis 2040 und zu RED III und dem THG-Quotenmarkt.
Für Fahrstrom bleibt der Multiplikator 3 bis einschließlich 2034, ab 2035 gilt Faktor 2, ab 2036 Faktor 1. Das Grundprinzip des Antrags beim UBA bleibt nach heutigem Kenntnisstand bestehen. Wie sich die Prämien entwickeln, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Hintergründe liefert die Preisentwicklung der THG-Quote.
Häufige Fragen zum THG-Antrag beim UBA
Was macht das Umweltbundesamt bei der THG-Quote?
Das UBA prüft die Anrechnungsvoraussetzungen für Strom in Elektrofahrzeugen und stellt eine Bescheinigung über die Strommenge und die Emissionsminderung aus. Den Handel und die Auszahlung übernimmt es nicht.
Bis wann muss der Antrag beim UBA vorliegen?
Für reine Elektroautos (BEV) gilt der 15. November. Dienstleister haben meist frühere Annahmeschlüsse, bei emobility.energy ist es der 10. November.
Kann ich die THG-Quote selbst beim UBA beantragen?
Rechtlich ja, praktisch ist es aufwendig, weil Nachweise aufbereitet und die Quote selbst vermarktet werden müssen. Zusätzlich erhebt das UBA seit dem 17. April 2026 Gebühren von 94,60 bis 6.500 Euro je Entscheidung. Die meisten Halter:innen beauftragen deshalb einen Dienstleister.
Wie lange dauert die Prüfung durch das UBA?
Meist mehrere Wochen bis Monate. Die Auszahlung erfolgt in der Regel erst nach der Bescheinigung durch das UBA.
Zahlt das Umweltbundesamt die THG-Prämie aus?
Nein. Das UBA bescheinigt nur die Strommenge. Die Prämie zahlt der Dienstleister aus, nachdem er die Quote an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft hat.
Kann ich nach der Einreichung den Dienstleister wechseln?
Nein. Nach der Einreichung beim UBA ist ein Wechsel nicht mehr möglich. Vor der Einreichung ist ein Wechsel unproblematisch, sofern für das Fahrzeug im Jahr nur ein Antrag läuft.
Fazit
Das UBA ist die Prüf- und Bescheinigungsstelle, nicht die Auszahlungsstelle. Für Privatpersonen und Flotten ist der Weg über einen Dienstleister meist der praktikabelste. Entscheidend sind die Frist am 15. November und ein Anbieter mit transparenten Konditionen. Weitere Antworten bietet die Seite Fragen und Antworten zur THG-Quote.
THG-Prämie beantragen: in wenigen Minuten erledigt
Für den Antrag genügt ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I. emobility.energy prüft die Angaben, reicht sie gebündelt beim Umweltbundesamt ein und zahlt die THG-Prämie nach der Bescheinigung aus. Die Konditionen sind vorab transparent einsehbar.

