Nachdem das Bundeskabinett die RED III-Umsetzung bereits im Dezember 2025 verabschiedet hat, durchläuft der Gesetzentwurf aktuell die parlamentarische Beratung. Da der formale Abschluss im Bundestag für das erste Quartal 2026 erwartet wird, soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit agiert der Markt bereits seit Jahresbeginn unter einem grundlegend reformierten Rahmen, der für die dringend benötigte Rechtssicherheit und stabilere Preissignale sorgt.
Was ist RED III und warum ist sie wichtig?
RED III steht für die dritte Novelle der Renewable Energy Directive, der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Sie wurde im Oktober 2023 verabschiedet und soll bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent steigern.
Für den Verkehrssektor bedeutet das konkret: Mitgliedstaaten müssen entweder eine THG-Emissionsreduktion von 14,5 Prozent oder einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 29 Prozent erreichen. In Deutschland wird die RED III hauptsächlich durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen umgesetzt.
Tipp: Die RED III betrifft nicht nur Windenergie und Solaranlagen, für E-Auto-Halter:innen und Ladeinfrastrukturbetreiber:innen ergeben sich durch die Verkehrsziele der Richtlinie neue Möglichkeiten.
Die wichtigsten Änderungen für den THG-Quotenmarkt 2026
Aktuelle Quotenhöhe und langfristige Entwicklung
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland eine THG-Quote von 12,1 Prozent. Pro Liter Kraftstoff müssen Mineralölunternehmen mindestens diesen Prozentsatz an CO₂ einsparen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den 10,6 Prozent im Jahr 2025.
Die langfristige Planung sieht folgende Steigerungen vor:
- 2026: 12,1 Prozent
- 2027: 14,6 Prozent
- 2028: 17,6 Prozent
- 2030: 25 Prozent
- 2040: 59 Prozent
Diese kontinuierliche Erhöhung gibt Marktteilnehmer:innen deutlich mehr Planungssicherheit und erhöht die Nachfrage nach THG-Quoten aus Elektromobilität erheblich.
Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Quote wird eine Strafzahlung von 600 Euro pro nicht eingesparter Tonne CO2 fällig. Dieser hohe Pönale-Betrag macht den Kauf von THG-Quoten für Mineralölkonzerne wirtschaftlich attraktiv. Die Pönale für die neue RFNBO-Unterquote können sogar noch höher ausfallen, was den Marktwert von grünem Wasserstoff zusätzlich stützt.
Übererfüllungssperre 2025/2026 – Der Gamechanger
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Marktstabilisierung ist bereits seit Ende 2024 in Kraft: Die Aussetzung der Übertragbarkeit von THG-Quoten für die Jahre 2025 und 2026. Quotenverpflichtete Unternehmen dürfen in diesen beiden Jahren keine Überschüsse aus Vorjahren anrechnen.
Diese Sofortmaßnahme hat mehrere Effekte:
- Erhöhte Nachfrage: Mineralölkonzerne müssen ihre Quotenverpflichtung ausschließlich mit aktuellen Erfüllungsoptionen erfüllen
- Preisanstieg: Die künstlich gedrückte Nachfrage der Vorjahre entfällt
- Marktbereinigung: Betrugsanfällige Übererfüllungen aus dubiosen Quellen können nicht mehr mitgeschleppt werden
Ab 2027 wird die Übertragbarkeit wieder möglich sein, was jedoch durch strengere Kontrollmechanismen begleitet wird.
Tipp: Die Übererfüllungssperre ist der Hauptgrund, warum die THG-Prämien 2026 wieder deutlich gestiegen sind. E-Auto-Halter:innen profitieren direkt von dieser Regelung.
Ende der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe
Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen werden seit 2026 nur noch einfach statt doppelt auf die Quote angerechnet. Bisher konnten Mineralölkonzerne durch die Doppelanrechnung ihre Quotenverpflichtung mit weniger Aufwand erfüllen.
Gleichzeitig wurde die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe erhöht:
- 2026: 2 Prozent (zuvor 1 Prozent)
- 2028: 2,5 Prozent
- 2030: 3 Prozent
Diese Änderung ist einer der stärksten Preistreiber für die THG-Quote 2026, da Mineralölunternehmen nun deutlich mehr Quoten aus anderen Quellen, insbesondere aus Elektromobilität, nachfragen müssen.
Ausschluss problematischer Rohstoffe und verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen
Seit 2026 sind Biokraftstoffe aus Palmöl und Sojabiomasse – einschließlich POME (Palm Oil Mill Effluent), nicht mehr auf die THG-Quote anrechenbar. Diese Maßnahme soll indirekte Landnutzungsänderungen vermeiden und die Nachhaltigkeit des Systems erhöhen.
Besonders wichtig: Erneuerbare Kraftstoffe werden von der Anrechnung auf die THG-Quote ausgeschlossen, wenn die zuständigen Kontrollbehörden keine Vor-Ort-Überprüfungen vornehmen dürfen. Diese verpflichtenden Vor-Ort-Kontrollen erfolgen durch sogenannte Witness-Audits, bei denen Behörden die Zertifizierungsstellen in Produktionsanlagen begleiten.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Umweltbundesamt überwachen diese Kontrollen seit Anfang 2026 deutlich strenger. Betriebe, die solche Audits nicht zulassen, werden vom deutschen THG-Quotenmarkt ausgeschlossen.
Hinweis: Die strengeren Kontrollen sind eine direkte Reaktion auf die massiven Betrugsfälle bei chinesischen Biodiesel-Importen, die den Markt 2023 und 2024 belastet haben.
Reform des Vertrauensschutzes
Parallel zur RED III wurde die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung reformiert. Der bisherige Vertrauensschutz für Zertifikate wird eingeschränkt, künftig können auch bereits anerkannte Mengen aberkannt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
Dies betrifft insbesondere die sogenannten "arabischen Mengen", die trotz Verdacht bisher aufgrund des Vertrauensschutzes anerkannt werden mussten. Die Reform erhöht den regulatorischen Druck und führt mittelfristig zu einer Bereinigung fragwürdiger Mengen.
Neue Mindestquote für strombasierte Kraftstoffe (RFNBO)
Ein wichtiger Fortschritt für die Elektromobilität: Seit 2026 gibt es erstmals eine separate Mindestquote für RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), also strombasierte Kraftstoffe wie grüner Wasserstoff und E-Fuels.
Der Verlauf der RFNBO-Quote:
- 2026: 0,1 Prozent
- 2030: 1,4 Prozent
- 2040: 8 Prozent
Diese Unterquote stärkt die Position der Elektromobilität im Quotensystem. Wichtig dabei: Die tatsächliche Marktdynamik wird durch Anrechnungsfaktoren bestimmt. Grüner Wasserstoff und E-Fuels profitieren von Multiplikatoren, die den Hochlauf synthetischer Kraftstoffe fördern.
Hinweis zur Abgrenzung: Ladestrom fällt rechtlich nicht direkt unter die RFNBO-Quote, sondern wird weiterhin als „Strom für Straßenfahrzeuge“ mit einem vorteilhaften Dreifach-Multiplikator angerechnet. Die neue RFNBO-Quote erhöht jedoch indirekt den Druck auf den Markt, was die THG-Werte aller emissionsarmen Optionen, inklusive Ladestrom – stützt.
Erweiterung auf Luft- und Schifffahrt
Erstmals werden auch der Luft- und Schiffsverkehr in die THG-Quote einbezogen. Für den Schiffssektor ist dabei eine separate Regulierung vorgesehen. Diese Ausweitung erhöht die Gesamtnachfrage nach erneuerbaren Energien im Verkehr deutlich und kann indirekt auch die Position von Strom-THG-Quoten aus Elektrofahrzeugen stärken.
CO₂-Zertifizierung für E-Autos 2026
Das Umweltbundesamt hat für das Quotenjahr 2026 den Schätzwert für die CO₂-Minderung pro E-PKW auf 745,8 kg (gerundet 746 kg) festgelegt. Dieser Wert ist die Basis für deine Prämie, da der deutsche Strommix durch den massiven Ausbau der Erneuerbaren im Jahr 2024 deutlich „grüner“ geworden ist.
Die pauschale CO₂-Einsparung basiert auf:
- Dem Treibhausgas-Referenzwert für fossile Dieselkraftstoffe (ca. 94 g CO₂eq/MJ)
- Dem Wirkungsgradvorteil von Elektroantrieben
- Dem deutschen Strommix aus zwei Jahren zuvor
Das UBA passt diese Werte jährlich an, da sich der Strommix kontinuierlich verändert. Je sauberer der Strom, desto höher fällt die zertifizierte Einsparung aus.
Was bedeutet das für die THG-Prämie 2026?
Die Kombination aus höherer Quote, Übererfüllungssperre, Ende der Doppelanrechnung und strengeren Kontrollen führt zu deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für E-Auto-Halter:innen.
Positive Faktoren für stabile Prämien
- Höhere Quotenverpflichtungen: 12,1 Prozent statt 10,6 Prozent bedeuten mehr Nachfrage
- Übererfüllungssperre: Keine Billig-Quoten aus Vorjahren verfügbar
- Ende der Doppelanrechnung: Weniger günstige Erfüllungsoptionen für Mineralölkonzerne
- Strengere Kontrollen: Betrügerische Billig-Importe werden aus dem Markt gedrängt
- Höhere CO₂-Zertifizierung: 746 kg pro E-PKW (+14% gegenüber 2024)
Hinweis: Mit wachsenden Quotenpreisen kann die THG-Prämie im Jahresverlauf 2026 weiterhin anziehen.
Besondere Regelungen für Ladeinfrastruktur
Die RED III verbessert auch die Rahmenbedingungen für Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Die Abrechnung tatsächlich verwendeter Strommengen im Quotenhandel wird transparenter und präziser.
Für Ladepunktbetreiber:innen ergeben sich durch die RED III neue Chancen:
- Höhere Nachfrage nach Ladestrom durch strengere Quoten
- Verbesserte Digitalisierung der Antragsverfahren
- Klarere Nachweisführung durch erweiterte Kompetenzen des Umweltbundesamtes
Tipp: Wenn Sie eine öffentlich zugängliche Wallbox betreiben, können Sie diese im Ladestromportal registrieren und zusätzlich zur Fahrzeug-THG-Prämie vom Quotenhandel profitieren.
Maßnahmen gegen Marktverzerrungen
Die RED III enthält mehrere Mechanismen zur Stabilisierung des Marktes:
Automatische Quotenerhöhung bei Übererfüllung
Die Quote wird automatisch erhöht, wenn im Vorjahr eine Übererfüllung stattgefunden hat. Dies soll verhindern, dass günstige Erfüllungsoptionen den Markt überfluten und die Preise künstlich drücken.
Suspension der Übererfüllung 2025/2026
Die Aussetzung der Übertragbarkeit von THG-Quoten für 2025 und 2026 sichert den Zielpfad für THG-Minderungen ab und stärkt die wirtschaftliche Lage von Anbietern im THG-Markt. Quotenverpflichtete müssen ihre Verpflichtungen ausschließlich mit in diesen Jahren eingesetzten Erfüllungsoptionen erfüllen.
Diese bereits aktive Maßnahme ist der Hauptgrund für die deutlich gestiegenen Prämienhöhen 2026.
Auswirkungen auf verschiedene Fahrzeugkategorien
Die RED III-Änderungen betreffen unterschiedliche Elektrofahrzeuge positiv.
E-PKW (Klasse M1)
Für die am weitesten verbreitete Fahrzeugklasse ergeben sich grundsätzlich sehr gute Aussichten. Die höheren Quotenverpflichtungen und strengeren Kontrollen bei Biokraftstoffen stärken die Position von Strom-THG-Quoten aus Elektroautos erheblich.
E-Nutzfahrzeuge, Busse und LKW
Auch für E-Nutzfahrzeuge gelten die gleichen positiven Rahmenbedingungen. Aufgrund der höheren Fahrleistung und des größeren Energieverbrauchs fällt die zertifizierte CO₂-Einsparung bei diesen Fahrzeugen entsprechend höher aus.
E-Motorräder und E-Roller
Zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Quads profitieren ebenfalls von den verbesserten Marktbedingungen.
Hinweis: Hybridfahrzeuge bleiben auch nach RED III von der THG-Prämie ausgeschlossen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel über THG-Prämie für Hybridfahrzeuge.
Praktische Tipps für E-Auto-Halter:innen
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- Fristwahrung: Der gesetzliche Stichtag beim Umweltbundesamt ist der 15. November 2026. Da wir als Anbieter jedoch Zeit für die Prüfung deiner Unterlagen und die gebündelte Einreichung benötigen, gilt bei uns eine Sicherheitsfrist bis zum 10. November 2026. Wer diesen Termin verpasst, verliert den Anspruch auf die Prämie für das laufende Jahr, da eine rückwirkende Beantragung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Tipp: Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Wer die Frist verpasst, verliert für das betreffende Jahr den Anspruch auf die Auszahlung. Die Quote fließt dann ohne Vergütung an den Bund zurück.
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Ausblick: Wie geht es nach 2026 weiter?
Die RED III legt den Grundstein für eine langfristige Entwicklung bis 2040. Folgende Trends zeichnen sich ab:
Stärkere Rolle der Elektromobilität
Mit der neuen RFNBO-Quote und den strengeren Regelungen für Biokraftstoffe rückt die Elektromobilität ins Zentrum der Verkehrswende. Die Nachfrage nach Strom-THG-Quoten dürfte langfristig weiter steigen.
Carryover ab 2027
Ab 2027 wird die Übertragung von Übererfüllungen wieder möglich sein. Dies könnte zu einem erneuten Preisdruck führen, wenn Mineralölkonzerne angesammelte Quoten aus 2025 und 2026 anrechnen. Allerdings werden die gestiegenen Quotenverpflichtungen (14,5% in 2027) diesen Effekt teilweise kompensieren.
Höhere Ambitionen bis 2040
Die THG-Quote wird im Rahmen der RED III bis 2040 schrittweise auf rund 59 Prozent angehoben. Diese langfristige Perspektive schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer:innen und unterstreicht die zentrale Rolle der Elektromobilität in der Verkehrswende.
Integration weiterer Verkehrssektoren
Die Einbeziehung von Luft- und Schifffahrt ist erst der Anfang. Mittel- bis langfristig ist mit einer weiteren Ausweitung des Systems zu rechnen, was die Gesamtnachfrage nach erneuerbaren Energien im Verkehr erhöhen wird.
Zusammenfassend: Beste Rahmenbedingungen seit Jahren
Die RED III bringt 2026 die besten Rahmenbedingungen für E-Mobilität seit Einführung der THG-Quote. Die Kombination aus höheren Quoten (12,1%), Übererfüllungssperre, Ende der Doppelanrechnung und strengeren Kontrollen schafft ein stabiles Marktumfeld.
Die wichtigsten Punkte für E-Auto-Halter:innen:
- Deutlich höhere Prämien: 2026 sind Garantieprämien zwischen 150 und 200 Euro realistisch
- Langfristige Planbarkeit: Quote steigt bis 2040 auf bis zu 59 Prozent
- Marktbereinigung: Betrugsanfällige Billig-Importe werden eliminiert
- Stabile Nachfrage: Übererfüllungssperre sichert reale Marktpreise für 2025/2026
Trotz des regulatorischen Erfolgs sollten E-Auto-Halter:innen die aktuellen Chancen nutzen:
- Frühzeitige Beantragung der THG-Prämie 2026 sichert Planbarkeit
- Garantiemodelle schützen vor möglichen Marktschwankungen ab 2027
- Frist bis 10. November 2026 unbedingt einhalten
Die Entwicklungen zeigen deutlich: Die Elektromobilität gewinnt nicht nur technologisch, sondern auch regulatorisch massiv an Bedeutung. Die RED III ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität im Verkehrssektor.
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Besuchte Quellen:
- Quelle – Besucht am (05.01.2026 - 08:03 Uhr):
https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote - Quelle – Besucht am (05.01.2026 - 08:27 Uhr):
https://wts.com/de-de/publishing-article/20251215-treibhausminderungs_quote~publishing-article - Quelle – Besucht am (05.01.2026 - 09:51 Uhr):
https://www.emobility.energy/thg/thg-quote-preisentwicklung

