Was ist die THG-Prämie für Flotten?
Die THG-Prämie ist die Auszahlung für den Verkauf der Treibhausgasminderungsquote (THG‑Quote). Mineralölunternehmen müssen ihre CO₂‑Emissionen gesetzlich senken (§ 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz) und kaufen dafür Quoten ein. Elektrofahrzeuge sparen rechnerisch Emissionen ein, diese Einsparung wird als Quote gehandelt.
Für Unternehmen ist die Prämie ein jährlicher Zusatzerlös pro Fahrzeug. Sie senkt die laufenden Kosten einer E-Flotte, ersetzt aber keine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Einen Überblick über den Mechanismus bietet der Beitrag zur THG-Quote.
Welche Fahrzeuge in der Flotte sind berechtigt?
Berechtigt sind ausschließlich reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV), die in Deutschland zugelassen sind. Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge sind grundsätzlich nicht anrechenbar. Details dazu stehen im Beitrag zur THG-Prämie für Hybridfahrzeuge.
- Pkw (M1): klassische vollelektrische Dienstwagen und Poolfahrzeuge
- Leichte Nutzfahrzeuge (N1): E-Transporter bis 3,5 Tonnen
- Schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3): E-Lkw über 3,5 Tonnen
- Busse (M3): elektrische Linien- und Reisebusse
- Elektrische Leichtfahrzeuge (L3e-A2, L3e-A3, L4e, L5e, L7e): zulassungspflichtige E-Motorräder, Dreiräder und schwere E-Quads, die 2026 auf Pkw-Niveau angerechnet werden
Nicht berechtigt sind die Klassen L1e, L2e, L3e-A1 und L6e, da das Umweltbundesamt dafür keine Pauschalwerte mehr veröffentlicht. Die Bewertung nach Klassen erklärt der Beitrag zu den THG-Fahrzeugklassen. Für Zweiräder gibt es eine eigene Seite zur THG-Prämie für Elektroroller und Motorräder.
Wie hoch ist die Prämie je Fahrzeugklasse?
Das Umweltbundesamt legt pauschale Jahresstrommengen je Fahrzeugklasse fest (Schätzwerte nach § 7 der 38. BImSchV). Je höher die angerechnete Strommenge, desto höher die Prämie. Die Auszahlung für Pkw bewegt sich 2026 je nach Anbieter und Modell grob zwischen 200 und 450 Euro pro Jahr.
Die Rechenbeispiele sind rein proportional und beispielhaft. Tatsächliche Auszahlungen variieren mit dem Quotenpreis. Weitere Hintergründe liefert der Beitrag zur Preisentwicklung der THG-Quote. Für schwere Fahrzeuge gibt es eine eigene Seite zum THG-Antrag für Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse.
Fahrzeugpauschale oder Ladestrom: Was ist der Unterschied?
Die Fahrzeugpauschale ist an das zugelassene Fahrzeug gebunden und wird über die Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen. Davon zu trennen ist die Vermarktung von Ladestrom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten nach § 6 der 38. BImSchV. Diese richtet sich an Ladepunktbetreiber und folgt eigenen Nachweis- und Meldefristen.
Ein reiner Depot- oder Firmenhof-Ladepunkt, der nicht öffentlich zugänglich ist, kann nicht über § 6 vermarktet werden. Für Fahrzeuge, die dort laden, bleibt die Pauschale maßgeblich. Ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt, sollte vor einer Anmeldung sorgfältig geprüft werden, siehe THG-Prämie für Ladepunkte.
Wer erhält die Prämie bei Dienst- und Poolfahrzeugen?
Die Prämie steht dem Halter zu, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Bei Poolfahrzeugen ist das in der Regel das Unternehmen. Bei Dienstwagen mit Privatnutzung bleibt der Anspruch ebenfalls beim Unternehmen, sofern es als Halter eingetragen ist.
- Eigene Fahrzeuge und Kauf: Das Unternehmen ist Halter und beantragt die Prämie.
- Leasing: Entscheidend ist der eingetragene Halter. Häufig ist das die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer. Der Leasingvertrag sollte dazu geprüft werden.
- Mitarbeitende als Halter: Nur wenn die Mitarbeitenden selbst als Halter eingetragen sind, können sie die Prämie beantragen.
Mehr zur Konstellation im Beitrag zur THG-Prämie für Firmenwagen.
Welche Fristen gelten für Flotten?
Für Fahrzeuge nach § 7 der 38. BImSchV gilt eine harte gesetzliche Frist: Die Mitteilung muss bis zum 15. November des Quotenjahres beim Umweltbundesamt vorliegen (§ 8 der 38. BImSchV). Eine Nachmeldung für ein abgelaufenes Jahr ist nicht vorgesehen.
- Anbieterfristen: Dienstleister prüfen und bündeln die Unterlagen vorab und setzen deshalb meist frühere Annahmeschlüsse, häufig Ende Oktober bis Anfang November.
- Ladestrom aus öffentlichen Ladepunkten (§ 6): Hier gilt eine abweichende Frist, die häufig mit dem 28. Februar des Folgejahres genannt wird. Für Fahrzeuge ist sie nicht maßgeblich.
- Empfehlung: Fuhrparklisten frühzeitig vollständig bereitstellen, damit Rückfragen zu Haltern oder Fahrzeugklassen nicht an der Frist scheitern.
Was gilt bei Gebrauchtwagen und Fahrzeugwechsel?
Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Quotenjahr nur einmal möglich. Hat ein Vorbesitzer oder früherer Halter die Quote für das laufende Jahr bereits vermarktet, kann die Flotte für dieses Fahrzeug im selben Jahr keine Prämie mehr geltend machen.
Bei der Übernahme von Gebrauchtwagen, Vorführfahrzeugen oder Leasingrückläufern sollte deshalb im Kauf- oder Übernahmevertrag geklärt werden, ob die Quote für das laufende Jahr schon verkauft wurde.
Wie läuft die Beantragung für mehrere Fahrzeuge ab?
Eine Flotte wird gebündelt über einen beim Umweltbundesamt registrierten Anbieter abgewickelt. Das spart Aufwand gegenüber Einzelanträgen.
- Fahrzeugliste mit den Zulassungsbescheinigungen Teil I bereitstellen.
- Fahrzeuge, Halter und Fahrzeugklassen werden geprüft.
- Der Anbieter reicht die Anträge beim Umweltbundesamt ein.
- Nach Bescheinigung wird die Quote vermarktet.
- Die Prämie wird gesammelt oder je Fahrzeug ausgezahlt.
Der Zeitraum zwischen Antrag und Auszahlung hängt von Prüfung und Vertragsmodell ab, mehr dazu unter Auszahlungsdauer der THG-Prämie. Für wachsende Fuhrparks gibt es zusätzlich Lösungen wie die THG-Software für Flottenbetreiber. Details zum Gesamtangebot stehen unter THG-Prämie für Flottenbetreiber.
Worauf sollten Unternehmen achten?
- Ertragsteuer: Für Unternehmen ist die Prämie in der Regel eine Betriebseinnahme. Die Weitergabe an Mitarbeitende kann lohnsteuerlich relevant sein.
- Umsatzsteuer: Je nach Vertragsmodell mit dem Anbieter und dem Umsatzsteuerstatus des Unternehmens kann auf die Auszahlung Umsatzsteuer anfallen, was eine entsprechende Rechnungsstellung erfordert. Beides sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
- Anbieterprovision: Vermittler behalten einen Teil des Quotenerlöses. Konditionen vorab vergleichen.
- Modellwahl: Garantierte Prämien bieten Planbarkeit, variable Prämien folgen dem Marktpreis und können höher oder niedriger ausfallen.
- Datenschutz: Fahrzeug- und Halterdaten sollten bei einem Anbieter mit hohem Datenschutzstandard liegen.
- Planungssicherheit: Das Marktumfeld verändert sich, siehe RED III und THG-Quotenmarkt 2026.
Die Prämie ist ein Baustein der Gesamtkosten. Wie sich E-Flotten insgesamt rechnen, zeigt der Beitrag zur Elektrifizierung von Unternehmensflotten.
Häufige Fragen zur THG-Prämie für Flotten- und Poolfahrzeuge
Gilt die THG-Prämie auch für Poolfahrzeuge?
Ja. Poolfahrzeuge sind berechtigt, wenn sie vollelektrisch sind und das Unternehmen als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Ob das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, spielt keine Rolle.
Können Mitarbeitende die Prämie für ihren Dienstwagen beantragen?
Nur wenn sie selbst als Halter eingetragen sind. Ist das Unternehmen Halter, liegt der Anspruch beim Unternehmen.
Bis wann muss die THG-Quote für Flottenfahrzeuge gemeldet werden?
Die Mitteilung muss für das jeweilige Quotenjahr bis zum 15. November beim Umweltbundesamt eingehen. Anbieter setzen meist frühere Annahmeschlüsse, weil sie die Unterlagen vorab prüfen und bündeln. Nach Fristablauf verfällt der Anspruch für dieses Jahr.
Wie oft kann die Prämie pro Fahrzeug beantragt werden, und was gilt bei Gebrauchtwagen?
Die Anrechnung ist je Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal möglich. Hat ein Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits vermarktet, kann die Flotte für dieses Fahrzeug im selben Jahr keine Prämie mehr erhalten.
Welche Fahrzeuge einer Flotte sind nicht berechtigt?
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten keine THG‑Prämie. Berechtigt sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge, nicht berechtigt sind außerdem die Klassen L1e, L2e, L3e-A1 und L6e.
Müssen Unternehmen die THG-Prämie versteuern?
In der Regel ja, die Prämie gilt für Unternehmen als Betriebseinnahme. Je nach Vertragsmodell kann zusätzlich Umsatzsteuer anfallen. Die konkrete Behandlung, auch bei einer Weitergabe an Mitarbeitende, sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Fazit
Die THG-Prämie ist für Flotten- und Poolfahrzeuge ein planbarer jährlicher Zusatzerlös, solange die Fahrzeuge vollelektrisch sind und das Unternehmen als Halter eingetragen ist. Den größten Hebel haben Betreiber von E-Transportern, E-Lkw und E-Bussen, da diese Klassen deutlich höher angerechnet werden. Wichtig ist die Einhaltung der Frist zum 15. November, eine saubere Halterprüfung, transparente Anbieterkonditionen und die steuerliche Einordnung. Weitere Informationen für Unternehmen gibt es im B2B-Bereich.
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