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THG-Prämie Ladepunkte: Vergütung pro kWh im Überblick

Betreiber öffentlicher Ladepunkte erhalten in Deutschland eine kWh-basierte THG-Vergütung für den an ihren Stationen abgegebenen Strom. Für das Jahr 2026 stehen bei emobility.energy zwei Modelle zur Wahl: eine garantierte Festvergütung von 9,0 Cent pro kWh oder eine variable Beteiligung von 85 % des erzielten Quotenerlöses. Grundlage ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die der Gesetzgeber über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festlegt.

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In diesem Artikel:

THG-Prämie für Ladepunkte: Wie viel Cent pro kWh Ladestrom erhalten Betreiber?

Betreiber öffentlicher Ladepunkte erhalten in Deutschland eine kWh-basierte THG-Vergütung für den an ihren Stationen abgegebenen Strom. Für das Jahr 2026 stehen bei emobility.energy zwei Modelle zur Wahl: eine garantierte Festvergütung von 9,0 Cent pro kWh oder eine variable Beteiligung von 85 % des erzielten Quotenerlöses. Grundlage ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die der Gesetzgeber über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festlegt.

Wie die kWh-Vergütung funktioniert

Der Ladestrom, der an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt abgegeben wird, wird als Beitrag zur Treibhausgasminderung gewertet. Quotenpflichtige Unternehmen, in der Regel Mineralölgesellschaften, sind verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Treibhausgasemissionen auszugleichen. Diesen Ausgleich können sie durch den Kauf von THG-Zertifikaten erreichen.

Ladepunktbetreiber können ihre abgegebenen Ladestrommengen beim Umweltbundesamt (UBA) zur Zertifizierung einreichen. Den Prozess der Bündelung und Vermarktung übernehmen spezialisierte Dienstleister wie emobility.energy und leiten den erzielten Erlös anteilig an die Betreiber weiter.

Die zwei Vergütungsmodelle 2026 im Vergleich

Modell Vergütung Planbarkeit Marktrisiko Geeignet für
Ladestrom Garant 2026 9,0 Cent pro kWh Hoch – fixer Betrag Kein Risiko Betreiber mit Planungsbedarf, kleinere Ladepunkte
Ladestrom Variabel 2026 85 % des Quotenerlöses Variabel – marktabhängig Schwankungen möglich Betreiber mit größeren Lademengen und Risikobereitschaft

Wichtiger Hinweis: Beim variablen Modell wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 % vom Quotenerlös einbehalten. Die 85 % entsprechen dem Nettoanteil nach Abzug dieses Entgelts.

Beispielrechnung: Was bringt ein Ladepunkt im Jahr?

Angenommen, ein öffentlicher Ladepunkt gibt pro Jahr 5.000 kWh ab:

  • Garant-Modell: 5.000 kWh × 9,0 Ct = 450 Euro pro Jahr
  • Variabel-Modell: Der Erlös hängt vom aktuellen Quotenpreis ab. Bei einem günstigen Marktumfeld können die Einnahmen deutlich höher ausfallen als beim Garantiemodell.

Ein Ladepunkt mit 22 kW Ladeleistung und einer durchschnittlichen Auslastung von wenigen Stunden täglich kann leicht auf 5.000 bis 15.000 kWh pro Jahr kommen, je nach Standort und Nutzungsintensität.

Voraussetzungen für die kWh-basierte THG-Vergütung

Nicht jede Wallbox oder Ladestation ist automatisch prämienberechtigt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Öffentliche Zugänglichkeit: Der Ladepunkt muss einem unbestimmbaren Personenkreis zugänglich sein, auch auf Firmengeländen oder Privat­grundstücken möglich, sofern Dritte die Station nutzen dürfen.
  • Anmeldung bei der Bundesnetzagentur: Der Ladepunkt muss im Ladesäulenregister der BNetzA eingetragen und dort veröffentlicht sein. Nur veröffentlichte Ladepunkte sind prämienberechtigt.
  • Erfüllung der Ladesäulenverordnung (LSV) und AFIR: Seit dem 13. April 2024 überlagert die EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, Verordnung (EU) 2023/1804) maßgebliche Teile der LSV. Für neu errichtete Schnellladepunkte ab 50 kW schreibt die AFIR seither ein Kartenterminal für Ad-hoc-Zahlungen vor; bei Ladepunkten unter 50 kW genügt eine dynamische QR-Code-Lösung.
  • Eichrechtskonforme Messeinrichtung: Für die korrekte Erfassung der Ladestrommengen ist eine geeichte Messeinrichtung erforderlich.

Mehr zur Anmeldung Ihres Ladepunkts bei der Bundesnetzagentur erfahren Sie in unserem Artikel Ladepunkt anmelden – Schritt für Schritt.

Wie Ladestrommengen gemeldet werden

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gemeldeten kWh. Betreiber erfassen ihre Verbräuche regelmäßig, monatlich, quartalsweise oder jährlich und übermitteln diese über das Ladestromportal von emobility.energy.

So läuft der Prozess ab:

  1. Registrierung im Ladestromportal
  2. Ladepunkte mit Betreibernummer und Standort anlegen
  3. Regelmäßige Übermittlung der Ladestrommengen in kWh (immer als volle kWh, abgerundet)
  4. Wahl des Vergütungsmodells pro Meldezeitraum
  5. Bündelung und Einreichung beim Umweltbundesamt durch emobility.energy
  6. Auszahlung nach Zertifizierung

Wichtige Meldefrist: Die vollständige Jahresmeldung muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres bei emobility.energy eingehen, damit die Einreichung beim UBA fristgerecht bis zum 28. Februar erfolgen kann.

Die THG-Prämie für Ladepunkte kann in weniger als zwei Minuten beantragt werden, verschlüsselt und DSGVO-konform.

Unterschied: Festvergütung vs. variables Modell

Beim Garant-Modell wissen Betreiber von Anfang an, was sie pro kWh erhalten. Das macht die Vergütung planbar und ist besonders für kleinere Anlagen oder Betreiber sinnvoll, die keine Marktrisiken eingehen wollen.

Beim variablen Modell hängt der Erlös vom aktuellen THG-Quotenpreis ab. In Jahren mit hoher Nachfrage nach THG-Zertifikaten können die Erlöse den Garantiewert deutlich übersteigen. In schwachen Marktphasen fällt die Vergütung entsprechend niedriger aus. Zur aktuellen Marktentwicklung empfiehlt sich ein Blick auf unsere Übersicht zur THG-Quote Preisentwicklung.

Mehrere Ladepunkte: Skalierungseffekte nutzen

Betreiber mit mehreren Ladesäulen können alle Standorte über ein einziges Konto im Ladestromportal verwalten. Jeder Ladepunkt wird dabei einzeln angelegt und separat abgerechnet – Verbräuche mehrerer Stationen dürfen nicht aggregiert werden.

Für Unternehmen mit größerer Ladeinfrastruktur bietet emobility.energy spezialisierte B2B-Lösungen für Ladepunktbetreiber, die auf Skalierbarkeit und automatisierte Datenprozesse ausgelegt sind. Informationen zu flottenspezifischen Konditionen finden Sie unter THG-Prämie für Flottenbetreiber.

FAQ: THG-Vergütung pro kWh für Ladepunkte

Wie viel Cent pro kWh erhalten Ladepunktbetreiber 2026? 

Im Garant-Modell erhalten Betreiber 9,0 Cent pro kWh Ladestrom. Im variablen Modell werden 85 % des erzielten Quotenerlöses ausgezahlt, abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 15 %.

Gilt die kWh-Vergütung auch für private Wallboxen? 

Nein. Die kWh-basierte THG-Vergütung gilt ausschließlich für Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur angemeldet und im Ladesäulenregister veröffentlicht sind sowie öffentlich zugänglich sind. Rein privat genutzte Wallboxen sind nicht berechtigt.

Kann ich die Vergütung für Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage erhalten? 

Ja, allerdings gelten seit Januar 2024 strengere Nachweispflichten. Per Messkonzept muss belegt werden, dass der erzeugte PV-Strom innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls direkt an der Ladesäule abgegeben wurde, ohne Zwischenspeicherung und ohne gleichzeitige Einspeisung ins öffentliche Netz (Ausschluss der Doppelanrechnung). Hierfür ist in der Regel eine RLM-Messung (registrierende Leistungsmessung) mit geeichter Zählerinfrastruktur erforderlich. Mehr dazu im Artikel PV-Anlage.

Wie oft muss ich meinen Ladestrom melden? 

Die Meldung kann monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. 

Welches Vergütungsmodell ist besser – Garant oder Variabel? 

Das hängt von der eigenen Risikobereitschaft und dem Marktumfeld ab. Wer Planungssicherheit bevorzugt, wählt das Garant-Modell mit 9,0 Cent pro kWh. Wer bei positiver Marktentwicklung mehr herausholen möchte, entscheidet sich für das variable Modell mit 85 % des Quotenerlöses.

Benötige ich zwingend eine Betreibernummer von der Bundesnetzagentur? 

In der Regel ja. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die BNetzA bei nicht gewerblichen Betreibern keine Betreibernummer erteilt. Der Ladepunkt gilt dennoch als registriert, sofern er im Ladesäulenregister eingetragen ist.

Fazit

Die THG-Vergütung für Ladepunkte basiert auf der tatsächlich abgegebenen Strommenge in kWh. Für 2026 stehen zwei klare Modelle zur Wahl: 9,0 Cent pro kWh als Festbetrag oder 85 % des Markterlöses als variable Option. Welches Modell besser passt, hängt von Ladevolumen, Planungsbedarf und Risikobereitschaft ab. Die Abwicklung, von der Bündelung bis zur Auszahlung, läuft über das Ladestromportal von emobility.energy vollständig digital.

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