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Die CO2-Prämie, weitläufig auch als THG Prämie bekannt, ist ein staatliches Programm zur Förderung der Elektromobilität. Dabei haben Halter:innen von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, die eingesparten CO2-Emissionen durch das Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen und damit mehrere Hundert Euro Prämie jährlich zu verdienen. Wie das funktioniert und wer die CO2-Prämie erhält, beleuchten wir in diesem Ratgeber Artikel.
Jonas Leupe @Unsplash
Die Prämie kann jede Person erhalten, die ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug betreibt. Dazu gehören neben E-Autos auch E-Motorräder, zulassungspflichtige E-Roller, elektrische Nutzfahrzeuge und Busse. Auch Besitzer:innen einer Wallbox erhalten Prämien für den entnommenen Ladestrom und so haben deutsche Haushalte oftmals mehrfach die Möglichkeit Geld zu erhalten.
Dabei ist es relevant, wer als Halter:in im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) aufgelistet ist. Sollten Sie beispielsweise bei Nutzung eines Dienstwagens zwar Fahrer:in aber nicht Halter:in des E-Autos sein, können Sie allerdings mit einer Vollmacht die Prämie trotzdem beantragen.
Auch Leasing- und Firmenwagen können ohne Probleme am THG Quotenhandel teilnehmen. Wichtig zu beachten ist nur, dass es die CO2-Prämie pro Fahrzeug nur einmal jährlich gibt. Sollten Ihr Leasingpartner für das auszustellende Fahrzeug schon eine THG Prämie erhalten haben, müssen Sie also bis zum nächsten Kalenderjahr warten, bis Sie erneut die CO2-Prämie beantragen können.
Der Quotenhandel ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gesetzlich verankert und wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote vor allem für Privatnutzer:innen interessanter. Privatpersonen wurde die Teilnahme am Quotenhandel durch diese Gesetzeserweiterung auf insgesamt acht Jahre, von 2022 bis 2030, ermöglicht.
Auch die jährliche Deadline für die Beantragung der CO2-Prämie sollten Sie kennen, damit Ihnen nicht mehrere Hundert Euro durch die Lappen gehen: Während man für das Kalenderjahr 2022 noch bis zum 28.02.2023 die CO2-Emissionen durch das Umweltbundesamt zertifizieren lassen konnte, haben Fahrer:innen von E-Autos im Jahr 2023 nur bis zum 15. November 2023 Zeit, Ihren CO2 Bonus für Ihr E-Auto zu beantragen.
Im Vergleich zu anderen staatlichen Förderungen im Bereich der Elektromobilität oder des Energiesektors als Ganzem, wird der CO2-Bonus nicht direkt aus dem Staatshaushalt bezahlt. Vielmehr gibt es für Halter:innen von E-Autos Geld, weil kraftstoffproduzierende Unternehmen empfindliche Strafzahlungen umgehen wollen. Das liegt daran, dass laut BImSchG jedes Unternehmen, das mehr als 5000 Liter Kraftstoff in den Umlauf bringt, der THG Minderungsquote unterliegt.
Sollte diese Treibhausgasminderungsquote, die jährlich steigt und bis 2030 25% beträgt, von diesen kraftstoffemittierenden Unternehmen nicht eingehalten werden drohen Strafzahlungen in Höhe von 600€ pro Tonne CO2. Diese Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit diese Treibhausgasminderungsquote auch durch den Einkauf von CO2-Zertifikaten zu erfüllen. Und diese kommen von Fahrer:innen von Elektroautos.
Wenn Sie im Detail verstehen wollen, wie der CO2-Bonus zu Geld wird, haben wir hier einen umfassenden Artikel zum THG Quotenhandel für Sie.
Die Beantragung der CO2-Prämie können Privatpersonen aufgrund fehlender Kapazitäten nicht direkt beim Umweltbundesamt beantragen. Dafür gibt es THG Anbieter wie Geld für eAuto, ADAC oder emobility.energy. Diese bündeln Anträge für THG Prämien und lassen diese in Masse durch das UBA zertifizieren.
Natürlich gibt es qualitative Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Dabei gibt es Generalisten wie den ADAC oder die Allianz, die normalerweise aus anderen Branchen kommen und den THG Quotenhandel als zweites Standbein nutzen. Hinzu kommen THG Experten wie Geld für eAuto, Carbonify oder emobility.energy. Bei diesen Anbietern geht es fast ausschließlich um den Quotenhandel.
Um Anbieter für Ihre CO2-Prämie zu vergleichen, haben wir Ihnen im folgenden die seriösen Anbieter mit den höchsten Auszahlungsbeträgen aufgelistet:
Ihre CO2-Prämie können Sie ganz einfach innerhalb von zwei Minuten beantragen. Dafür müssen Sie sich nur für einen Anbieter und ein Angebot entscheiden. Meist wählen Sie zwischen eine garantierten Auszahlung, die bei emobility.energy zum Beispiel innerhalb von 24h überwiesen wird, und einem flexiblen Auszahlungsbetrag, der abhängig vom Erlös ist, der mit dem CO2-Zertifikat am Markt erzielt wird.
Für die Beantragung brauchen Sie nichts weiter als Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, ein Kontoverbindung für die Auszahlung und eine Kopie oder einfaches Fotos Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Mit dem Fahrzeugschein wird das UBA anschließend überprüfen, um was für ein Elektrofahrzeug es sich handelt und ob es im laufenden Kalenderjahr schon ein CO2-Zertifikat für dieses Fahrzeug ausgestellt hat.
Bei allen THG Anbietern kann es aktuell bis zu vier Monate dauern, bis die THG Prämie ausgezahlt wird. Das liegt daran, dass das Umweltbundesamt mit dem Gesamtvolumen der Antragstellungen überfordert ist und die CO2-Zertifikate, die anschließend noch am Markt gehandelt werden müssen, auf sich warten lassen.
Seriöse Anbieter offerieren daher, neben dem Maximalbetrag, oft auch eine garantierte Auszahlungssumme Ihrer CO2-Prämie. Bei emobility.energy haben Sie die Möglichkeit, 180€ innerhalb von 24h auf Ihr Konto überwiesen zu bekommen.
Bevor Sie Ihre CO2-Prämie beantragen, können Sie sich hier den Prozess der Antragstellung in einer Schritt-für-Schritt Dokumentation anschauen. Ansonsten gilt es einfach folgende Daten mitzubringen: