Was ist die THG-Prämie?
Halter:innen von E-Autos können einmal jährlich eine THG-Prämie durch den Verkauf eines CO₂-Zertifikats erhalten. Dabei zertifiziert das Umweltbundesamt die THG-Quote anhand der eingesparten CO₂-Menge pro E-Auto. Diese Menge wird dann am THG-Quotenmarkt verkauft. Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote wird als THG-Prämie an die antragsstellende Person oder das Unternehmen ausgezahlt.
Wer erhält die THG-Prämie für Firmenwagen?
Die THG-Prämie für den Firmenwagen steht der Person zu, die als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Meistens ist das E-Auto auf das Unternehmen ausgestellt, in wenigen Fällen steht die Prämie für den Firmenwagen aber auch Arbeitnehmer:innen zu.
Wichtig: Die Prämie für den Firmenwagen gibt es nur für reine Elektrofahrzeuge oder öffentliche Ladestationen. Hybridfahrzeuge, E-Bikes, PV-Anlagen oder Wärmepumpen erhalten keine THG-Quote und erhalten demnach auch keine Prämie. Seit 2023 erhalten zudem nur noch zulassungspflichtige E-Roller eine THG-Prämie.
Wie hoch ist die THG-Prämie für Firmenwagen?
Da die THG-Prämie für Firmenwagen an Unternehmen und nicht Privatpersonen ausgezahlt wird, muss man auf den aktuellen Preis noch die Mehrwertsteuer aufrechnen. Anhand der Preisentwicklung der THG-Quoten kann man also von etwa 120€ für einen Firmenwagen ausgehen.
Laut KfW-Studie ist in Deutschland bereits heute jeder siebte Firmenwagen ein Elektroauto. Beantragt ein Unternehmen die THG-Prämie für eine ganze Firmenflotte, bieten viele THG-Experten auch spezielle Provisionssätze an, die für eine höhere Prämie pro einzelnen Firmenwagen sorgen können.
Verkauf der THG-Quote des Firmenwagens steuerfrei?
Die THG-Prämie ist für Firmenwagen grundsätzlich nicht steuerfrei und wird vom Finanzamt als herkömmliche Betriebseinahme bewertet. Ist die antragsstellende Person eine Privatperson ist die THG-Prämie komplett steuerfrei.
In Fällen, in denen die Nutzenden des Firmenwagens als Halter:in in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen werden, gelten Erträge aus dem Handel mit THG-Quoten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies bestätigte das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz 2022.
Auch wenn eine Vollmacht zur Beantragung der THG Quote ausgestellt wird, gilt diese als Einnahme und daher als Arbeitslohn und muss versteuert werden.
Die THG-Prämie für Firmenwagen beantragen
Die THG-Prämie kann auch direkt für die ganze Firmenflotte beantragt werden. Der Anbieter emobility.energy bietet ab fünf Fahrzeugen Sonderprovisionen beim Verkauf der THG-Quote für Firmenwagen an.
Die Antragstellung der Prämie für Firmenwagen ist leicht und unkompliziert. Genauso wie bei Privatpersonen benötigt der Antrag nur etwa zwei Minuten Zeit und muss folgende Informationen parat halten:
- Persönliche Daten des/der Antragsteller:in
- Firmennamen und Umsatzsteuernummer
- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugscheine) aller Firmenwagen
- Bankkonto für Auszahlung
Für Nutzfahrzeuge sind die Prämien höher
Die THG-Prämie für E-Autos kann 2024 rechnerisch bis zu 395€ betragen. Größere Elektrofahrzeuge, wie Busse, Kastenwagen oder LKW, erhalten mehr Prämien, weil sie mehr Treibhausgas einsparen. LKW einer Firmenflotte können bis zu 1000€ Prämie erhalten, Busse sogar ein Vielfaches dessen. Die THG-Prämie für Nutzfahrzeuge kann hier beantragt werden.