Der Umweltbonus für E-Auto Halter:innen war über Jahre die wichtigste staatliche Förderung beim Umstieg auf Elektromobilität, bis er Ende 2023 abrupt eingestellt wurde. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es ihn unter neuem Namen und mit neuen Regeln wieder: die E-Auto-Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Wer sich für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs interessiert, sollte die aktuellen Bedingungen genau kennen, denn anders als beim früheren Umweltbonus hängt die Förderhöhe jetzt vom Haushaltseinkommen ab.
Dieser Artikel erklärt, wer die neue Förderung erhalten kann, wie hoch sie ausfällt, welche Fahrzeuge förderfähig sind und wie sich der Umweltbonus mit der THG-Prämie 2026 sinnvoll kombinieren lässt.
Was ist der Umweltbonus für E-Autos?
Der Umweltbonus war ursprünglich eine staatliche Kaufprämie, mit der die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen finanziell unterstützt hat. Nach dem Auslaufen im Dezember 2023 gab es mehrere Jahre keine vergleichbare Förderung mehr. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Bundesregierung mit einem neuen, sozial gestaffelten Förderprogramm zurück. Offiziell heißt es "E-Auto-Förderung" und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verantwortet, umgangssprachlich wird sie weiterhin oft als Umweltbonus bezeichnet.
Tipp: Der entscheidende Unterschied zum alten Umweltbonus ist die Einkommensgrenze. Wer mehr verdient, bekommt eine niedrigere Förderung. Wer weniger verdient, profitiert stärker.
Wie hoch ist der Umweltbonus 2026?
Die Förderhöhe liegt je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiensituation zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro. Die folgende Tabelle zeigt den Aufbau der Förderung im Überblick.
In der Spitze ergeben sich daraus bis zu 6.000 Euro für ein reines Elektroauto bei niedrigem Einkommen und zwei Kindern im Haushalt. Die Förderung gilt unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs.
Wer kann den Umweltbonus beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Familien mit Kindern erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro pro Kind, bis zu maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unternehmen und gewerbliche Halter:innen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Für Unternehmen mit E-Flotten gelten andere Förderwege, etwa über Steuervorteile oder die THG-Prämie für Flottenbetreiber:innen. Mehr dazu im Abschnitt zu Gewerbekunden.
Als Nachweis für das Haushaltseinkommen dienen die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Aus beiden Bescheiden wird ein Durchschnittswert gebildet, die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Das umfasst:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range-Extender)
- Bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten zusätzliche technische Bedingungen: Sie müssen einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer aufweisen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Zudem müssen diese Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden, danach soll eine neue Regelung greifen, die sich stärker am realen Verbrauch orientiert.
Gebrauchtwagen sind aktuell nicht förderfähig. Das BMUKN prüft frühestens 2027, ob eine Ausweitung auf gebrauchte E-Fahrzeuge sinnvoll ist.
Hinweis: Plug-in-Hybride erhalten keine THG-Prämie. Da diese Fahrzeuge weiterhin über einen Verbrennungsmotor verfügen, sind sie vollständig vom Handel mit der THG-Quote ausgeschlossen, die Prämie gibt es ausschließlich für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Wer mehr über die Hintergründe erfahren möchte, findet Details im Artikel zur THG-Prämie für Hybridfahrzeuge.
Wie und wo wird der Umweltbonus beantragt?
Die Förderung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Online-Portal "Förderzentrale Deutschland" unter foerderzentrale.gov.de beantragt. Seit dem 19. Mai 2026 ist die Antragstellung möglich, auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
So funktioniert der Antrag in der Übersicht:
- Registrierung mit BundID über den elektronischen Personalausweis oder ein ELSTER-Zertifikat
- Eingabe der Fahrzeugdaten und Hochladen des Kauf- oder Leasingvertrags
- Einreichung der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide
- Prüfung durch das BAFA in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs
- Bei Bewilligung erfolgt die Überweisung direkt auf das angegebene Konto
Tipp: Der Antrag kann bis zu zwölf Monate nach der Erstzulassung gestellt werden. Wer im Januar 2026 ein Elektroauto zugelassen hat, hat also bis Januar 2027 Zeit für die Antragstellung.
Voraussetzungen und Mindesthaltedauer
Neben der Einkommensgrenze gilt für geförderte Fahrzeuge eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Wird das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit verkauft oder bei Leasingverträgen vorzeitig zurückgegeben, kann es zu Rückforderungen der Förderung kommen.
Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines Neufahrzeugs. Bei Leasingverträgen wird die Förderung anteilig berücksichtigt.
Umweltbonus und THG-Prämie kombinieren
Eine der wichtigsten Fragen rund um den Umweltbonus E-Auto betrifft die Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen. Hier die gute Nachricht: Der Umweltbonus und die THG-Prämie sind zwei unabhängige Förderinstrumente und lassen sich miteinander kombinieren.
Während der Umweltbonus eine einmalige Kaufprämie ist, können Halter:innen von reinen Elektrofahrzeugen die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen. Wer also 2026 ein förderfähiges E-Auto zulässt, kann zusätzlich zur staatlichen Kaufprämie jährlich von der THG-Quote profitieren.
Anders als der Umweltbonus ist die Höhe der THG-Prämie nicht staatlich festgelegt, sondern bildet sich am freien Markt durch Angebot und Nachfrage und kann je nach Anbieter und Marktlage schwanken. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Konditionen von emobility.energy für 2026.
Mit unserem THG-Prämienrechner lässt sich die individuelle THG-Prämie für das eigene Fahrzeug unkompliziert vorab berechnen.
Förderung für Ladeinfrastruktur nicht vergessen
Wer sich ein E-Auto anschafft, sollte auch die Ladeinfrastruktur mitdenken. Neben dem Umweltbonus für das Fahrzeug selbst gibt es über das Ladestromportal die Möglichkeit, eine öffentlich zugängliche Wallbox zu registrieren und den entnommenen Ladestrom als THG-Quote zu vermarkten. Voraussetzung dafür ist die Eintragung im Ladepunktregister der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Mehr zur Anmeldung von Ladepunkten findet sich im Beitrag zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.
Was gilt für Unternehmen und Flotten?
Die neue E-Auto-Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen mit E-Flotten profitieren stattdessen von anderen Vorteilen, etwa der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035, einer beschleunigten Abschreibung von Elektro-Dienstwagen sowie der THG-Prämie für gewerbliche Halter:innen.
Wer ein Unternehmen mit mehreren Elektrofahrzeugen betreibt, kann die THG-Quote ebenfalls jährlich vermarkten. Details dazu liefert der Beitrag zur THG-Prämie für Flottenbetreiber:innen.
Häufige Fragen zum Umweltbonus E-Auto
Gibt es den Umweltbonus 2026 wirklich wieder?
Ja, seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm für Elektroautos. Anträge können seit dem 19. Mai 2026 rückwirkend gestellt werden.
Wie viel Geld bekomme ich beim Kauf eines E-Autos?
Die Förderung liegt zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro, abhängig vom Fahrzeugtyp, dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt.
Kann ich den Umweltbonus und die THG-Prämie gleichzeitig nutzen?
Ja. Beide Förderungen sind unabhängig voneinander und können kombiniert werden. Der Umweltbonus ist eine einmalige Kaufprämie, die THG-Prämie kann jährlich neu beantragt werden.
Gilt die Förderung auch für Gebrauchtwagen?
Nein, aktuell sind nur Neufahrzeuge förderfähig. Eine mögliche Ausweitung auf Gebrauchtwagen prüft das BMUKN frühestens 2027.
Wie lange muss ich das geförderte Fahrzeug behalten?
Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Bei vorzeitigem Verkauf drohen Rückforderungen.
Zusammenfassend
Der Umweltbonus für Elektroautos ist 2026 mit einem neuen, sozial gestaffelten Konzept zurück. Statt einer pauschalen Förderung für alle profitieren jetzt vor allem Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie Familien mit Kindern. Wer ein förderfähiges Elektrofahrzeug zulässt, kann bis zu 6.000 Euro Zuschuss erhalten und diesen zusätzlich mit der jährlichen THG-Prämie kombinieren. Damit ergibt sich für viele Halter:innen ein doppelter finanzieller Vorteil, der über den reinen Kaufzeitpunkt hinaus wirkt.
Jetzt aktiv werden
Sie planen den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug oder besitzen bereits ein E-Auto? Sichern Sie sich zusätzlich zum Umweltbonus Ihre jährliche THG-Prämie. Die Einreichungsfrist für die THG-Prämie des laufenden Jahres 2026 endet am 31. Oktober 2026, eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich also.
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Besuchte Quellen
- Quelle – Besucht am (18.06.2026 - 06:49 Uhr):
https://www.bundesumweltministerium.de/faqs/foerderung-von-e-autos - Quelle – Besucht am (18.06.2026 - 06:49 Uhr):
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/Antrag_Stellen/Antrag_Stellen_node.html - Quelle – Besucht am (18.06.2026 - 06:51 Uhr):
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/e-auto-foerderung-2026-steuerbescheid-erforderlich

