Was bedeutet „Verbrenner-Aus“ eigentlich?
Kaum ein Begriff polarisiert die deutsche Automobilwelt so stark wie „Verbrenner-Aus“. Gemeint ist damit das auf EU-Ebene beschlossene Ziel, ab dem Jahr 2035 keine neuen Personenkraftwagen mehr zuzulassen, die CO₂ aus dem Auspuff ausstoßen. Konkret heißt das: Benziner und Diesel sollen als Neuwagen vom Markt verschwinden.
Beschlossen wurde diese Vorgabe im April 2023 als Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“. Das Ziel dahinter ist klar: Der CO₂‑Ausstoß neu zugelassener Autos soll bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 2021 sinken und bis 2035 auf null reduziert werden. Als Hauptantriebsalternative gilt das batteriebetriebene Elektroauto.
Wer allerdings glaubt, das Verbrenner-Aus stehe bereits fest, irrt. Die Regelung befindet sich 2026 mitten in einer politischen Neuverhandlung. Was aktuell Gesetz ist, was nur Entwurf und was für Käufer konkret relevant ist, klärt dieser Artikel. (Stand: September 2026)
Der aktuelle Stand: Zwischen Gesetz, Entwurf und Aufweichung
Die ursprüngliche Verordnung von 2023 sah vor, dass Hersteller ab 2035 ausnahmslos 100 Prozent weniger CO₂ als 2021 emittieren dürfen. Faktisch bedeutet das: kein Verbrenner-Neuwagen mehr in der EU.
Im Dezember 2025 legte die EU-Kommission dann einen Reformvorschlag vor, der dieses Ziel abschwächt. Statt 100 Prozent sollen Neuwagen ab 2035 nur noch 90 Prozent weniger CO₂ emittieren. Die verbleibenden 10 Prozent könnten durch den Einsatz von E-Fuels, grünem Stahl oder anderen Maßnahmen ausgeglichen werden. Damit wären unter bestimmten Bedingungen Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge auch nach 2035 noch verkaufbar.
Beschlossen ist diese Aufweichung jedoch noch nicht. Der Reformvorschlag muss noch durch das Europaparlament und den EU-Ministerrat, der sogenannte Trilog läuft 2026. Ein verbindlicher Beschluss wird laut aktuellen Berichten im Herbst 2026 erwartet. Bis dahin gilt rechtlich weiterhin die ursprüngliche 100-Prozent-Regel aus dem Jahr 2023.
Hinweis: Das Verbrenner-Aus betrifft ausschließlich Neuzulassungen. Wer heute einen Benziner oder Diesel fährt, kann diesen auch nach 2035 weiterfahren, verkaufen und ummelden. Ein Fahrverbot oder eine Stilllegung bestehender Fahrzeuge ist nicht vorgesehen.
E-Fuels: Die Hintertür für den Verbrenner?
Ein wichtiges Thema rund um das Verbrenner-Aus sind synthetische Kraftstoffe, sogenannte E‑Fuels. Diese werden aus Wasser und CO₂ mithilfe von Strom hergestellt und gelten bei klimaneutraler Produktion als nahezu CO₂‑neutral. Bereits in der Verordnung von 2023 hatte Deutschland auf Druck der Bundesregierung eine Ausnahme für E-Fuel-betriebene Fahrzeuge erwirkt.
In der Praxis sind E-Fuels jedoch nach wie vor teuer, in der Herstellung energieintensiv und bisher nicht in ausreichender Menge verfügbar. Viele Klimaforscher und Verbraucherschützer bezweifeln, dass E-Fuels kurzfristig eine echte Alternative zur Elektromobilität darstellen. Der Umstieg auf ein Elektroauto bleibt damit für die meisten Fahrerinnen und Fahrer die wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Entscheidung.
Der Markt zeigt: Das Verbrenner-Aus kommt in der Praxis schon an
Während die Politik noch diskutiert, sprechen die aktuellen Zulassungszahlen eine deutliche Sprache. Im August 2026 erreichten Elektroautos in Deutschland einen Rekordmarktanteil von 32,4 Prozent an allen Pkw‑Neuzulassungen. Das bedeutet: Nahezu jeder dritte neue Pkw in Deutschland ist inzwischen rein elektrisch. Gegenüber August 2025 entspricht das einem Wachstum von 75,1 Prozent.
Zum Vergleich: Zum 1. Januar 2026 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt bereits über 2 Millionen rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen. 2017 waren es noch rund 34.000. Das ist eine Versechzigfachung innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt.
In diesem Umfeld ist das Verbrenner-Aus nicht mehr nur eine politische Vision, sondern ein Markttrend, der schon heute die Kaufentscheidungen von Hunderttausenden Menschen beeinflusst.
Tipp: Wer jetzt auf ein Elektroauto umsteigt, profitiert nicht nur von sinkenden Betriebskosten und zunehmender Ladeinfrastruktur, sondern auch von der THG-Prämie, die Halter:innen von E-Autos einmal jährlich beantragen können.
Was das Verbrenner-Aus für Käufer heute bedeutet
Die entscheidende Frage für viele lautet: Lohnt sich 2026 noch ein neuer Diesel oder Benziner?
Aus rein wirtschaftlicher Sicht spricht vieles gegen einen neuen Verbrenner als Langzeitinvestition. Wer ein Fahrzeug kauft, das 2026 neu zugelassen wird, wird damit in den nächsten 10 bis 15 Jahren unterwegs sein. Das bedeutet: Spätestens ab Mitte der 2030er-Jahre könnten steigende Kraftstoffkosten, zonale Fahreinschränkungen und sinkende Restwerte für Verbrenner spürbar werden.
Der wichtigste wirtschaftliche Hebel ist dabei der europäische Emissionshandel: Ab 2027 tritt der neue EU-Emissionshandel ETS 2 in Kraft, der auch den Straßenverkehr einschließt. Über einen steigenden CO₂‑Preis auf fossile Kraftstoffe werden Benzin und Diesel für Verbraucher:innen teurer. Dieser Anstieg ist schrittweise angelegt, und auf politischer Ebene werden nationale Abfederungsmechanismen sowie Übergangsphasen diskutiert, um abrupte Preisschocks zu vermeiden. Mittel- und langfristig bleibt der Trend jedoch klar: Der Betrieb eines Verbrenners wird zunehmend kostspielig, unabhängig von etwaigen Fahrverboten.
In deutschen Städten existieren zudem bereits heute Umweltzonen, die eine grüne Plakette voraussetzen. In München gelten darüber hinaus zonale Fahrverbote für ältere Diesel (Euro 4 und Euro 5). Generelle Verbrenner-Fahrverbote gibt es aktuell nicht, allerdings sind weitergehende kommunale Einschränkungen in der Diskussion.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die heute ein neues Fahrzeug anschaffen, ist das E-Auto aus vielerlei Gründen die zukunftssicherere Wahl:
- Niedrigere laufende Kosten durch günstigeren Strom im Vergleich zu Benzin und Diesel
- Befreiung von der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge (aktuell befristet bis Ende 2035)
- Geringere Wartungskosten durch weniger bewegliche Teile
- Möglichkeit, die THG-Prämie 2026 zu beantragen und so jährlich eine Prämie für eingesparte CO₂‑Emissionen zu erhalten
- Kompatibilität mit einer wachsenden, europaweit ausgebauten Ladeinfrastruktur
THG-Prämie: Die finanzielle Belohnung für das Verbrenner-Aus
Wer sich bereits vom Verbrenner verabschiedet hat und ein reines Elektrofahrzeug fährt, kann einmal jährlich die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verkaufen. Der Erlös daraus ist die THG-Prämie.
Das Prinzip: Das Umweltbundesamt zertifiziert die CO₂‑Einsparung, die durch den Betrieb eines E-Autos entsteht. Diese Einsparung kann dann als Quote an Mineralölkonzerne verkauft werden, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Emissionen jährlich zu senken. Den Erlös aus diesem Verkauf erhalten Fahrzeughalter:innen als THG-Prämie.
Bei emobility.energy stehen 2026 drei Modelle zur Auswahl:
Die Beantragung dauert nur wenige Minuten: Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hochladen, Modell wählen, fertig. Der gesamte Prozess ist DSGVO-konform, vollständig digital und wird von deutschem Kundenservice begleitet.
Hinweis: Berechtigt zur THG-Prämie sind ausschließlich Halter:innen von reinen Batterieelektrofahrzeugen (BEV), also Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge, Busse sowie zulassungspflichtige E-Quads und E‑Motorräder. Hybridfahrzeuge sind von der Prämie ausgeschlossen, da ihre CO₂‑Einsparung vom Umweltbundesamt nicht zertifiziert wird.
Was passiert mit bestehenden Verbrennern?
Eine häufige Frage rund um das Verbrenner-Aus betrifft bestehende Fahrzeuge. Die Antwort ist klar: Bereits zugelassene Verbrenner sind von der EU-Regelung nicht betroffen. Wer heute einen Diesel oder Benziner besitzt, darf diesen auch nach 2035 uneingeschränkt fahren, verkaufen und ummelden. Ein Fahrverbot oder eine erzwungene Stilllegung ist nicht geplant.
Was sich jedoch langfristig ändern könnte: Die Restwerte von Verbrennern dürften mit zunehmendem Produktionsstopp sinken, da der Gebrauchtwagenmarkt von einem wachsenden Angebot ohne entsprechende Nachfrage geprägt wird. Zudem könnten in einzelnen Städten und Regionen lokale Fahrverbote oder Mautzonen eingeführt werden, die Verbrenner benachteiligen.
Tipp: Wer seinen Verbrenner durch ein Elektroauto ersetzen möchte, sollte den Umstieg frühzeitig planen, um noch von aktuellen Prämienmodellen und einer stetig wachsenden Modellauswahl zu profitieren. Der E-Mobilitäts-Guide 2026 von emobility.energy gibt einen umfassenden Überblick über Fördermöglichkeiten, Modellempfehlungen und praktische Tipps.
Verbrenner-Aus und Ladeinfrastruktur: Ist Deutschland bereit?
Eine der häufigsten Sorgen beim Umstieg auf ein Elektroauto ist die Ladeinfrastruktur. Hier hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Die Zahl öffentlicher Ladepunkte in Deutschland ist deutlich gestiegen, und mit dem weiteren Wachstum der E-Auto-Zulassungen beschleunigt sich auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Wer zu Hause über eine Wallbox verfügt, kann das Fahrzeug bequem über Nacht laden und profitiert zudem von günstigeren Stromtarifen, wenn das Laden auf Nachtstunden verschoben wird. Dynamische Stromtarife ermöglichen dabei eine besonders kosteneffiziente Nutzung.
Hinweis: Eine THG-Prämie für Ladepunkte ist nicht automatisch für jede Heimwallbox möglich. Voraussetzung ist, dass der Ladepunkt im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist, uneingeschränkt öffentlich zugänglich und mit einem eichrechtskonformen Zähler ausgestattet ist. Eine reine Heimladestation in der Privatgarage oder Einfahrt erfüllt diese Hürden in der Regel nicht. Relevant ist die Wallbox-THG-Prämie daher vordergründig für Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Betreiber:innen von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark ermöglicht der Aufbau von Ladeinfrastruktur deshalb besonders handfeste wirtschaftliche Vorteile: Niedrigere Energiekosten, staatliche Förderungen und, die THG-Quote über das Ladestromportal von emobility.energy zu vermarkten, machen die Elektrifizierung der Flotte zunehmend attraktiv.
Zusammenfassend: Das Verbrenner-Aus ist mehr Chance als Bedrohung
Das Verbrenner-Aus ist kein Anlass zur Panik, aber ein klares Signal: Die Mobilität der Zukunft ist elektrisch. Wer den Wechsel jetzt vollzieht, profitiert von niedrigeren Betriebskosten, steuerlichen Vorteilen und nicht zuletzt von der jährlichen THG‑Prämie. Wer abwartet, riskiert sinkende Restwerte beim Verbrenner und eine wachsende Lücke zur modernen Fahrzeuggeneration.
Die politische Diskussion um Tempo und Ausgestaltung des Verbrenner-Aus wird 2026 noch nicht abgeschlossen sein. Klar ist aber: Die Richtung steht fest. Und der Markt hat dieses Signal längst verstanden.
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Fragen? Das Team von emobility.energy hilft gerne weiter: hello@emobility.energy | www.emobility.energy
Häufige Fragen zum Verbrenner-Aus
Wann kommt das Verbrenner-Aus?
Das ursprüngliche Verbrenner-Aus wurde für den 1. Januar 2035 beschlossen. Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission eine Aufweichung vorgeschlagen. Ein verbindlicher Beschluss über die Reform wird im Herbst 2026 erwartet.
Darf ich meinen Benziner nach 2035 noch fahren?
Ja. Das Verbrenner-Aus betrifft ausschließlich Neuzulassungen. Bestehende Fahrzeuge dürfen auch nach 2035 uneingeschränkt gefahren, verkauft und umgemeldet werden.
Gibt es eine Ausnahme für E-Fuels?
Ja. Fahrzeuge, die nachweislich ausschließlich mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden, sollen auch nach 2035 zugelassen werden können. Die genauen Bedingungen sind noch nicht final beschlossen.
Was ist die THG-Prämie und wie kann ich sie beantragen?
Die THG-Prämie ist der finanzielle Erlös aus dem Verkauf der Treibhausgasminderungsquote. Berechtigt sind Halter:innen von reinen Elektrofahrzeugen. Die Beantragung bei emobility.energy dauert nur wenige Minuten: Fahrzeugschein hochladen, Modell wählen, Prämie erhalten.
Gilt das Verbrenner-Aus auch für Hybridfahrzeuge?
Hybridfahrzeuge stoßen weiterhin CO₂ aus dem Auspuff aus. Bei einem vollständigen Verbrenner-Aus nach der ursprünglichen Regelung wären auch sie von der Neuzulassung ausgeschlossen. Die aktuell diskutierte Aufweichung könnte Plug-in-Hybride unter bestimmten Bedingungen weiter ermöglichen.
Besuchte Quellen
- Quelle – Besucht am (28.09.2026 - 07:05 Uhr):
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/verbrenneraus-folgen-100.html - Quelle – Besucht am (28.09.2026 - 07:15 Uhr):
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrennerverbot - Quelle – Besucht am (28.09.2026 - 07:29 Uhr):
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/umwelt-haushalt/nachhaltigkeit/aus-fuer-das-verbrenneraus-102666

