Prämie Elektroautos 2026: Wer die 6.000 € vom Staat bekommt

Die staatliche Prämie für Elektroautos ist zurück. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 gibt es je nach Einkommen, Fahrzeugart und Familiensituation zwischen 1.500 und 6.000 Euro – ausgezahlt als Einmalzahlung vom Bund. Dazu kommen eigene Herstellerrabatte, die die Ersparnis teils deutlich erhöhen. Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige für 2026.

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In diesem Artikel:

Warum es die Prämie für Elektroautos wieder gibt

Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus Ende 2023 brach der Markt für Elektroautos in Deutschland spürbar ein. 2025 erholten sich die Zulassungszahlen leicht, blieben aber weit hinter den Klimazielen zurück. Die neue Bundesregierung unter Kanzler Merz hat deshalb Anfang 2026 ein neues Förderprogramm beschlossen, sozialer gestaltet als der alte Umweltbonus und stärker auf Haushalte mit mittlerem und niedrigerem Einkommen ausgerichtet.

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat die Eckpunkte am 19. Januar 2026 vorgestellt. Das Programm läuft rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und ist bis Ende 2029 geplant. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit, nach Schätzung des Bundesumweltministeriums reicht das für etwa 800.000 Fahrzeuge.

Hinweis: Der Fördertopf ist auf 3 Milliarden Euro begrenzt. Wer die Prämie sicher erhalten möchte, sollte nicht zu lange warten. Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des BAFA möglich – rückwirkend bis zu zwölf Monate nach Fahrzeugzulassung.

Wer bekommt die Prämie für Elektroautos?

Die neue Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug in Deutschland kaufen oder leasen. Gewerbetreibende und Unternehmen sind von der Kaufprämie ausgeschlossen, für Firmenflotten gibt es eigene steuerliche Instrumente wie die 0,25-%-Dienstwagenregel (mehr dazu im Artikel E-Auto Dienstwagen Steuer 2026).

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Das ist nicht das Bruttogehalt, sondern das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen – die Zahl steht direkt im Steuerbescheid. Für viele Haushalte liegt das zvE damit deutlich unter dem Bruttogehalt.

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Rentner:innen können stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung vorlegen.

Wichtig für Unverheiratete: „Haushalt" bedeutet in diesem Zusammenhang: Wer mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebt und das Fahrzeug gemeinsam nutzt oder finanziert, muss das kombinierte zvE beider Personen zugrunde legen, analog zum Baukindergeld-Prinzip. Nur wer allein lebt und das Fahrzeug ausschließlich selbst nutzt, gibt ausschließlich das eigene zvE an.

Für Familien mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren: bei einem Kind liegt die Grenze also bei 85.000 Euro zvE, bei zwei oder mehr Kindern bei maximal 90.000 Euro zvE.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob sein Haushalt die Einkommensgrenze erfüllt, sollte einen Blick in den aktuellsten Steuerbescheid werfen, konkret in die Zeile „zu versteuerndes Einkommen". Nicht das Brutto, nicht das Netto: das zvE entscheidet.

Wie hoch ist die Prämie für Elektroautos? Die soziale Staffelung

Das ist das Herzstück der neuen Förderung: Die Höhe der Prämie hängt vom Haushaltseinkommen ab. Je niedriger das zvE, desto höher der staatliche Zuschuss – so sollen auch Haushalte mit weniger Einkommen vom Umstieg auf Elektromobilität profitieren.

Für reine Elektroautos (BEV):

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Staatliche Prämie
Bis 45.000 Euro/Jahr 5.000 Euro Basisförderung (bis zu 6.000 Euro inkl. Kinderbonus möglich)
45.001 bis 60.000 Euro/Jahr bis zu 4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro/Jahr 3.000 Euro (Basisförderung)

Dazu kommt der Kinderbonus: Je Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Prämie um 500 Euro, maximal für zwei Kinder (also maximal 1.000 Euro zusätzlich). Damit sind in der günstigsten Einkommenskategorie mit zwei Kindern bis zu 6.000 Euro Förderung möglich.

Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge:

Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro. Die soziale Staffelung erhöht diesen Betrag analog, maximal auf bis zu 4.500 Euro für Haushalte mit niedrigem Einkommen und zwei Kindern (1.500 € Basis + bis zu 2.000 € Einkommensbonus + bis zu 1.000 € Kinderbonus). Ein wichtiger Unterschied zu reinen Elektroautos: Für Plug-in-Hybride gibt es keine THG-Prämie, die jährliche CO₂-Gutschrift bleibt Halter:innen von Hybrid-Fahrzeugen verwehrt. Das macht den finanziellen Vorteil eines BEV über die Haltedauer deutlich größer. Wichtig: Plug-in-Hybride müssen entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km vorweisen. Die genauen Förderkriterien für PHEV sollen mit der offiziellen Förderrichtlinie voraussichtlich Ende Februar 2026 veröffentlicht werden. Die PHEV-Förderung ist zunächst bis 30. Juni 2027 befristet – danach wird das Programm überprüft.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Neuwagen der EU-Fahrzeugklasse M1 – das sind PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Nutzfahrzeuge, Transporter und Pickups (Klasse N1) sind nicht förderfähig.

Gebrauchte Elektroautos werden vorerst nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium hat erklärt, frühestens 2027 zu prüfen, ob auch Gebrauchtwagen in das Programm aufgenommen werden.

Gut zu wissen für E-Auto-Leasing: Die Prämie gilt auch für Leasingfahrzeuge, sofern das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist, die Einkommensgrenze eingehalten wird und die Mindesthaltedauer von 36 Monaten erfüllt ist.

Es gibt keine Obergrenze beim Listenpreis, anders als beim alten Umweltbonus können also auch teurere Modelle gefördert werden, sofern die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.

Wie wird die Prämie beantragt?

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird. Der Prozess ist einstufig: Man stellt den Antrag nach der Zulassung, nicht vorher.

Voraussichtlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kauf- oder Leasingvertrag
  • Die zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. drei Jahre alt)

Die Prämie wird nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung direkt auf das Konto ausgezahlt, nicht als Rabatt beim Fahrzeugkauf. Man zahlt den vollen Fahrzeugpreis beim Händler und bekommt die Förderung anschließend vom Staat überwiesen.

Wichtig: Es gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung. Wer das Fahrzeug früher verkauft oder zurückgibt, muss die Prämie anteilig zurückzahlen.

Herstellerprämien: Mehr als nur staatliche Förderung

Die staatliche Prämie für Elektroautos ist nur ein Teil der möglichen Ersparnis. Viele Hersteller haben die Rückkehr der Kaufprämie zum Anlass genommen, eigene Rabattaktionen aufzulegen – teils deutlich vor dem Start der staatlichen Antragsstellung.

Ein paar Beispiele aus dem Februar 2026:

  • Volkswagen bietet mit der „ID.-Kaufprämie" bis zu 5.000 Euro Nachlass auf ausgewählte ID.-Modelle (z. B. 4.000 Euro auf den ID.3 und ID.4, 5.000 Euro auf den ID.7), befristet bis Ende März 2026.
  • Smart hat seinen Nachlass auf bis zu 6.000 Euro aufgestockt – kombiniert mit der staatlichen Förderung wäre ein Smart #1 im günstigsten Fall für rund 25.000 Euro statt 37.000 Euro Listenpreis erhältlich.
  • Toyota bietet mit der „Deutschlandprämie" beim BZ4X bis zu 12.300 Euro Leasingrabatt – allerdings nur für Privatkunden und nur bis 31. März 2026.

Hinweis: Herstellerrabatte sind zeitlich begrenzt und können jederzeit angepasst werden. Es lohnt sich, die aktuellen Aktionen der Hersteller vor dem Kauf zu vergleichen und nicht nur auf die staatliche Förderung zu warten.

Prämie + THG-Prämie: Die Kombination für maximale Ersparnis

Wer ein Elektroauto kauft, kann die staatliche Kaufprämie mit weiteren Vorteilen kombinieren – darunter die steuerlich relevante THG-Prämie, die für Privatpersonen vollständig steuerfrei ist.

Die THG-Prämie ist der Erlös aus dem Verkauf der Treibhausgasminderungsquote: E-Auto-Halter:innen lassen einmal jährlich ihre eingesparten CO₂-Emissionen vom Umweltbundesamt zertifizieren und erhalten dafür eine Auszahlung. Anders als die einmalige Kaufprämie kann die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragt werden – der Aufwand ist aber minimal. 2026 sind Prämien von 250 bis 450 Euro realistisch: Die ersten Fix-Angebote im Markt liegen bereits bei über 200 Euro, während Flex-Tarife die 450-Euro-Marke kratzen. Der Grund für den deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren: Die gesetzliche Minderungsquote wurde auf 12,1 % angehoben, was die Nachfrage nach Zertifikaten treibt. Wie bei allen marktabhängigen Preisen unterliegen auch diese Werte Schwankungen.

Kombiniert man also die staatliche Kaufprämie (z. B. 4.000 Euro), einen Herstellerrabatt (z. B. 4.000 Euro), die jährliche THG-Prämie (z. B. 350 Euro × 10 Jahre = 3.500 Euro) und die Kfz-Steuerersparnis (E-Autos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – maximal bis Ende 2035 – was bei einem Verbrenner-Äquivalent von z. B. 200 Euro Steuer pro Jahr weiteren 2.000 Euro entsprechen würde), ergibt sich über die Haltedauer eine Gesamtersparnis von weit über 10.000 Euro gegenüber dem unrabierten Listenpreis ohne Förderung – ein erheblicher Unterschied.

Mehr zur Funktionsweise gibt es im Artikel THG-Prämie: Vergleich & Beantragung.

Was sind die Risiken der E-Auto-Förderung?

Nach dem abrupten Förderstopp Ende 2023 ist Skepsis verständlich. Ein paar Punkte, die man kennen sollte:

  • Politische Verlässlichkeit: Das aktuelle Programm ist bis Ende 2029 geplant und mit einem festen Budget unterlegt. Dennoch: Der Fördertopf ist begrenzt. Wenn die Nachfrage sehr hoch ist, könnte das Budget früher ausgeschöpft sein als geplant.
  • Preisanpassungen durch Hersteller: Es besteht das Risiko, dass manche Hersteller ihre eigenen Rabatte nach Einführung der staatlichen Prämie zurückziehen – und die Förderung so teilweise in den Fahrzeugpreisen „verschwindet". Ein Preisvergleich vor und nach Bekanntgabe der Prämie ist empfehlenswert.
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate sind für die meisten Käufer:innen unproblematisch – wer aber flexibel bleiben möchte oder eine unsichere Lebenssituation hat, sollte das einkalkulieren. Bei vorzeitigem Verkauf wird die Prämie anteilig zurückgefordert.

Alle wichtigen Fakten zur Prämie Elektroautos 2026 im Überblick

Merkmal Details
Gültig ab Rückwirkend ab 1. Januar 2026 (Datum der Erstzulassung)
Antragstellung Voraussichtlich ab Mai 2026 über BAFA-Portal
Antragsfrist Bis zu 12 Monate nach Erstzulassung
Basisprämie BEV 3.000 Euro
Max. Prämie BEV 6.000 Euro (soziale Staffelung + Kinderbonus)
Basisprämie PHEV/REEV 1.500 Euro
Einkommensgrenze Max. 80.000 Euro zvE (Haushalt), +5.000 € je Kind
Mindesthaltedauer 36 Monate
Gebrauchtwagen Nicht förderfähig
Fördertopf (Budget) 3 Milliarden Euro (ca. 800.000 Fahrzeuge)
Kfz-Steuer (Erstzulassung bis 31.12.2030) 10 Jahre vollständig befreit (max. bis Ende 2035), danach 50 % Ermäßigung – Details: Elektroauto steuerfrei

Zusammenfassend: Lohnt sich der Kauf jetzt?

Ja – und zwar aus mehreren Gründen gleichzeitig. Die Prämie für Elektroautos ist 2026 attraktiver als lange Zeit zuvor: Die staatliche Förderung, kombiniert mit Herstellerrabatten und der jährlichen THG-Prämie, macht den Einstieg in die Elektromobilität für viele Haushalte erstmals wirklich wirtschaftlich attraktiv.

Wichtig bleibt: Der Fördertopf ist endlich. Wer sichergehen möchte, sollte das Fahrzeug zeitnah zulassen und den Antrag nicht auf die lange Bank schieben – auch wenn die Antragstellung selbst erst ab Mai möglich ist.

Und unabhängig von der Kaufprämie gilt: Als E-Auto-Halter:in sollte die THG-Prämie jedes Jahr beantragt werden. Das dauert nur wenige Minuten und ist für Privatpersonen vollständig steuerfrei.

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