Ladekarte Firmenwagen: Ratgeber für Unternehmen (2026)

Die richtige Ladekarte für den Firmenwagen ist 2026 wichtiger denn je. Seit Januar gelten neue Abrechnungsregeln für das Heimladen von E-Dienstwagen, die bisherigen monatlichen Pauschalen entfallen, präzise Nachweise der geladenen Kilowattstunden sind nun Pflicht. Allerdings gibt es eine neue Strompreispauschale (0,34 €/kWh für 2026), die als Alternative zur Einzelabrechnung genutzt werden kann. Unternehmen mit E-Flotten benötigen daher transparente Ladelösungen, die sowohl unterwegs als auch zuhause eine rechtssichere Abrechnung ermöglichen.

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In diesem Artikel:

Warum Ladekarten für Firmenwagen unverzichtbar sind

Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten sind längst keine Seltenheit mehr. Doch während das Tanken von Verbrennern mit einer klassischen Tankkarte unkompliziert war, gestaltet sich das Laden von E-Firmenwagen deutlich komplexer. Hier kommen Ladekarten ins Spiel, Sie sind der Schlüssel zu einem effizienten Fuhrparkmanagement.

Die Vorteile von Ladekarten für Firmenwagen:

  • Transparente Abrechnung: Alle Ladevorgänge werden zentral erfasst und in einer übersichtlichen Monatsrechnung gebündelt
  • Kostenersparnis: Vermeidung teurer Ad-hoc-Ladevorgänge, die bis zu 62 % mehr kosten können
  • Europäisches Roaming: Zugang zu über 900.000 Ladepunkten in ganz Europa
  • Digitale Verwaltung: Zentrale Verwaltungsportale für Flottenmanager:innen ermöglichen Echtzeitübersicht über alle Ladevorgänge
  • Rechtssichere Dokumentation: Besonders wichtig seit den neuen Abrechnungsregeln ab Januar 2026

Hinweis: Ohne Ladekarte zahlen Mitarbeitende beim sogenannten Ad-hoc-Laden oft deutlich mehr. An Autobahnen können die Preisunterschiede besonders drastisch ausfallen, teilweise über 0,80 €/kWh.

Neue Abrechnungsregeln ab 2026: Was sich für den Firmenwagen ändert

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit seinem Schreiben vom 11. November 2025 die Spielregeln für das Laden von E-Dienstwagen zuhause neu geregelt. Diese Änderungen betreffen alle Unternehmen mit E-Firmenwagen.

Was ist neu ab Januar 2026?

Wegfall der monatlichen Pauschalen: Die bisherigen monatlichen Pauschalen zwischen 15 € und 70 € für das Heimladen entfallen. Arbeitgeber können diese nur noch für Lohnzahlungszeiträume bis Ende 2025 anwenden.

Nachweispflicht für Strommengen: Seit dem 1. Januar 2026 müssen die tatsächlich geladenen Kilowattstunden (kWh) zwingend nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch einen separaten Stromzähler (in der Wallbox, mobil oder fahrzeugintern). Ohne Nachweis ist keine steuerfreie Erstattung mehr möglich.

Zwei Abrechnungsmethoden zur Wahl:

  1. Tatsächlicher Strompreis (Option A): Abrechnung nach dem individuellen Haushaltsstromtarif des Mitarbeitenden – exakt, aber dokumentationsintensiver, da Stromvertrag nachgewiesen werden muss

  2. Strompreispauschale (Option B): Für 2026 gilt ein Pauschalbetrag von 0,34 €/kWh (genau: 34,36 Cent, kaufmännisch gerundet auf 0,34 €). Dieser Wert basiert auf dem Durchschnittsstrompreis für Haushalte im ersten Halbjahr 2025 laut Statistischem Bundesamt – einfacher, da kein Nachweis des Stromtarifs erforderlich ist, nur der geladenen kWh-Menge

Wichtig: Die gewählte Abrechnungsmethode muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich pro Mitarbeiter:in angewendet werden, ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich.

Praktisches Rechenbeispiel 2026

Eine Mitarbeiterin lädt ihren E-Dienstwagen zuhause und verbraucht laut fahrzeuginternem Protokoll 3.000 kWh im Jahr. Bei Anwendung der offiziellen Strompreispauschale ergibt sich folgende steuerfreie Erstattung:

  • 3.000 kWh × 0,34 €/kWh = 1.020 € steuerfreie Erstattung 

Dieser Betrag kann dem Mitarbeiter ohne Abzug von Lohnsteuer oder Sozialversicherung ausgezahlt werden. Liegt ihr tatsächlicher Strompreis bei 0,30 €/kWh, profitiert sie sogar von der Pauschale. Hat sie jedoch einen Strompreis von 0,40 €/kWh, wäre die Einzelabrechnung günstiger für sie.

Tipp: Moderne Ladekarten für Firmenwagen können die Abrechnung erheblich vereinfachen, da sie separate Ladevorgänge automatisch dokumentieren und von privaten Ladevorgängen trennen.

Die besten Ladekarten für Firmenwagen im Vergleich 2026

Die Auswahl der richtigen Ladekarte hängt stark vom Nutzungsverhalten Ihrer Flotte ab. Hier ein Überblick über die führenden Anbieter mit realistischen Preisen für 2026:

Top-Anbieter für Geschäftskunden

EnBW mobility+ Business

  • Deutschlands größtes Schnellladenetz mit über 8.000 DC-Ladepunkten
  • Zugang zu über 1.000.000 Ladepunkten in ganz Europa
  • Wichtig 2026: Achten Sie auf die Blockiergebühren (meist ab 180 Min. bei AC / 60 Min. bei DC), um unnötige Zusatzkosten beim Langzeitparken zu vermeiden.

EWE Go Business

  • Zugang zu über 600.000 Ladepunkten in Europa (durch Roaming-Partner)
  • Keine Grundgebühr – ideal für kleinere Flotten
  • Übersichtliches Flottenportal zur Verwaltung
  • Preise: ca. 0,49 €/kWh für AC, 0,55-0,65 €/kWh für DC (je nach Standort)
  • Flexible Verwaltung von Fahrer:innen und Fahrzeugen

Shell Recharge / Westfalen Ladekarte

  • Hybridkarte: Tanken und Laden mit einer Karte
  • Perfekt für gemischte Fuhrparks (BEV und Verbrenner)
  • Rund 600.000 Ladestationen im Verbundnetz
  • Grundgebühr: typischerweise 3,50 € monatlich pro Karte
  • Einheitliche Abrechnung für fossile Kraftstoffe und Ladestrom

Elli Charge&Fuel Card

  • Über 130.000 Ladepunkte in Deutschland
  • Integration in das Volkswagen Financial Services Ökosystem
  • Besonders geeignet für VW-Konzern-Fahrzeuge
  • Zentrale Abrechnung über Unternehmen

Auswahlkriterien für Ihre Flotte

Bei der Wahl der richtigen Ladekarte für Firmenwagen sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Netzabdeckung: Wo sind Ihre Mitarbeitenden hauptsächlich unterwegs?
  • Fahrzeugtyp: Reine E-Flotte oder gemischter Fuhrpark?
  • Ladehäufigkeit: Viellader profitieren von Tarifen mit Grundgebühr und günstigeren kWh-Preisen
  • Verwaltungsaufwand: Wie wichtig ist ein digitales Flottenmanagement-Portal?
  • Heimladelösungen: Bietet der Anbieter Lösungen für die neue Abrechnungspflicht ab 2026?

Hinweis: Für die rechtssichere Abrechnung des Heimladens ab 2026 sind eichrechtskonforme Wallboxen mit separaten Zählern oder Fahrzeug-Apps mit Exportfunktion erforderlich.

Laden des Firmenwagens zuhause: So funktioniert die Abrechnung 2026

Das Laden von E-Firmenwagen an der privaten Wallbox ist praktisch, bringt aber seit 2026 neue Dokumentationspflichten mit sich. Hier die wichtigsten Lösungsansätze:

Option 1: Ladekarte mit Wallbox-Anbindung

Viele moderne Wallboxen sind mit Cloud-Systemen verbunden und können Ladevorgänge automatisch dokumentieren. Mitarbeitende autorisieren sich mit ihrer Firmen-Ladekarte an der Wallbox, sodass dienstliche und private Ladevorgänge sauber getrennt werden.

Voraussetzungen für die Wallbox:

  • Integrierter Stromzähler (eichrechtskonform nach MessEG empfohlen, für steuerliche Zwecke reicht ein separater Zähler)
  • Zugangsschutz (z.B. RFID-Chip) zur Trennung privater und dienstlicher Ladevorgänge
  • Internetfähigkeit für automatische Datenübermittlung

Option 2: Fahrzeug-App zur Dokumentation

Die einfachste Lösung: Die meisten aktuellen Elektroautos von BMW, Mercedes, VW, Tesla, Audi, Opel und anderen Herstellern erfassen Ladedaten automatisch in der Hersteller-App. Das BMF-Schreiben erkennt fahrzeuginterne Erfassungssysteme ausdrücklich an.

Was wird dokumentiert:

  • Datum und Uhrzeit des Ladevorgangs
  • Geladene Kilowattstunden
  • Ladeort (falls GPS aktiviert)
  • Exportfunktion als PDF oder Screenshot

Tipp: Testen Sie vorab, ob die Fahrzeug-App Ihrer Flotte eine Export-Funktion hat. Diese finden Sie meist unter "Ladehistorie", "Statistik" oder "Verbrauch".

Option 3: Separater Zähler für präzise Abrechnung

Die klassische, aber aufwendigere Methode: Installation eines separaten Stromzählers für die Wallbox. Der Zählerstand wird monatlich abgelesen und mit dem Arbeitgeber abgerechnet.

Vorteile:

  • Höchste Präzision bei der Kostenerfassung
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Unabhängig von digitalen Lösungen

Nachteile:

  • Höhere Installationskosten (separater Zähler)
  • Manueller Ableseprozess erforderlich

Besonderheit: PV-Anlagen und dynamische Tarife

Eigener Solarstrom: Wer seinen Dienstwagen mit selbst erzeugtem PV-Strom lädt, kann diesen wie Netzstrom behandeln. Die Abrechnung erfolgt entweder über den Haushaltsstromtarif oder die 0,34 €/kWh-Pauschale – die komplizierte Bewertung von Eigenstrom entfällt.

Dynamische Stromtarife: Bei stündlich variierenden Preisen reicht der durchschnittliche monatliche kWh-Preis laut Anbieter-Abrechnung, eine minutengenaue Zuordnung ist nicht erforderlich.

Kosten sparen mit der richtigen Ladekarten-Strategie

Eine durchdachte Ladekarten-Strategie kann Unternehmen mehrere Tausend Euro pro Jahr einsparen. Hier unsere Expertentipps:

Multi-Karten-Strategie für optimale Kosten

Viele Fuhrparkmanager:innen setzen auf eine Kombination verschiedener Ladekarten:

  1. Regionale Karte: Lokale Stadtwerke bieten oft günstige Tarife an eigenen Ladepunkten
  2. Überregionale Karte: Für Dienstreisen und Langstrecken (z.B. EnBW, Shell)
  3. Schnelllade-Option: Spezialisierte Karte für Autobahn-Schnelllader

Praxisbeispiel: Ein mittelständisches Unternehmen mit 20 E-Firmenwagen spart durch die Kombination von regionalen Stadtwerke-Tarifen (für 70 % der Ladevorgänge) und einer überregionalen Ladekarte (für 30 % der Ladevorgänge) durchschnittlich 4.800 € pro Jahr.

Kostenvergleich: Ladekarte vs. Ad-hoc-Laden

Lademethode AC-Laden (kWh) DC-Schnellladen (kWh) Ersparnis mit Karte
Ad-hoc-Laden 0,69–0,79 € 0,79–0,99 €
Mit Ladekarte 0,49–0,59 € 0,55–0,69 € bis 40 %

Bei 15.000 km Jahresfahrleistung (Durchschnittsverbrauch 18 kWh/100 km = 2.700 kWh/Jahr):

  • Kosten Ad-hoc: ca. 2.025 €
  • Kosten mit Ladekarte: ca. 1.485 €
  • Jährliche Ersparnis: ca. 540 € pro Fahrzeug

THG-Prämie nicht vergessen

Zusätzlich zur Kostenoptimierung beim Laden sollten Unternehmen die THG-Prämie für den Firmenwagen beantragen. Es sind 2026 pro E-Fahrzeug je nach Marktlage bis zu 450 € möglich.

Rechenbeispiel für eine 50-Fahrzeuge-Flotte:

  • 50 E-Autos × 250 € THG-Prämie (Garant-Modell) = 12.500 € zusätzliche Einnahmen

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Digitales Flottenmanagement: Verwaltung leicht gemacht

Moderne Ladekarten für Firmenwagen kommen mit umfassenden Management-Portalen, die die Verwaltung erheblich vereinfachen.

Typische Funktionen von Flottenportalen

  • Kartenverwaltung: Aktivierung, Deaktivierung und Bestellung neuer Karten
  • Kostenkontrolle: Echtzeit-Übersicht über Ladekosten pro Fahrzeug oder Mitarbeiter:in
  • Verbrauchsreporting: Detaillierte Statistiken zu Energieverbrauch und CO₂-Einsparungen
  • Automatisierte Abrechnung: Monatliche Sammelrechnung für alle Ladevorgänge
  • Standortübersicht: Karte mit verfügbaren Ladepunkten und Preisen

Integration in bestehende Systeme

Viele Anbieter bieten Schnittstellen zu gängigen Fuhrparkmanagementsystemen und ermöglichen so eine nahtlose Integration in Ihre bestehende IT-Infrastruktur.

Tipp: Prüfen Sie bei der Auswahl, ob die Ladekartenlösung eine API oder eine direkte Integration zu Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware bietet. Das spart Zeit bei der monatlichen Abrechnung der Heimladekosten.

Rechtliche Aspekte und Steuern

Steuerliche Behandlung von Ladestrom

  • Laden im Betrieb: Bleibt weiterhin steuerfrei gemäß § 3 Nr. 46 EStG – Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden kostenlosen Ladestrom zur Verfügung stellen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
  • Laden zuhause: Seit 2026 nur noch steuerfreie Erstattung als Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) gegen Nachweis der tatsächlichen Strommenge möglich. Entweder zu tatsächlichen Kosten oder mit der Strompreispauschale von 0,34 €/kWh.
  • Laden unterwegs: Die Erstattung von Ladekosten an öffentlichen Ladestationen ist als Reisekosten oder Auslagenersatz steuerfrei möglich, wenn die Belege vorliegen.

Geldwerter Vorteil bei E-Firmenwagen

E-Firmenwagen profitieren von erheblichen steuerlichen Vorteilen:

  • 0,25 % Regelung: Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden, gilt die begünstigte Versteuerung bis zu einem Bruttolistenpreis (BLP) von 100.000 €. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, greift die 0,5 %-Regelung. Das sorgt 2026 für eine deutlich größere Auswahl an hochwertigen Dienstwagen im günstigsten Steuersegment.
  • Ladestrom-Vorteil: Kostenloser Ladestrom beim Arbeitgeber bleibt steuerfrei
  • Wallbox-Förderung: Zuschüsse des Arbeitgebers zu privaten Wallboxen können pauschal mit 25 % versteuert werden

Hinweis: Die Steuervorteile von E-Autos als Dienstwagen können sich auf mehrere Hundert Euro monatlich summieren.

Praxistipps für Fuhrparkmanager:innen

1. Bedarfsanalyse durchführen

Ermitteln Sie zunächst das Ladeverhalten Ihrer Flotte:

  • Wie viele Kilometer legen Ihre Fahrzeuge durchschnittlich zurück?
  • Wo wird hauptsächlich geladen (Betrieb, zuhause, unterwegs)?
  • Wie häufig sind Schnellladevorgänge erforderlich?

2. Abrechnungsmethode festlegen

Entscheiden Sie sich für 2026 zwischen:

  • Strompreispauschale (0,34 €/kWh): Einfacher, keine Tarifnachweise nötig
  • Tatsächliche Kosten: Genauer, aber dokumentationsintensiver

Diese Entscheidung sollte unternehmensweit einheitlich getroffen und in der Car Policy festgehalten werden.

3. Mitarbeitende schulen

Informieren Sie Ihre Dienstwagenfahrer:innen über:

  • Die richtige Nutzung der Ladekarte
  • Dokumentationspflichten ab 2026 (kWh-Nachweis zwingend erforderlich)
  • Kostenbewusste Ladestrategien (z.B. günstigere Nachttarife bei dynamischen Tarifen nutzen)

4. Regelmäßig optimieren

Überprüfen Sie quartalsweise:

  • Sind die gewählten Tarife noch optimal?
  • Gibt es neue Anbieter mit besseren Konditionen?
  • Werden alle verfügbaren Vergünstigungen genutzt (z.B. THG-Prämie)?

5. Ladeinfrastruktur ausbauen

Prüfen Sie, ob sich eigene Ladepunkte für Ihr Unternehmen lohnen. Diese können zusätzlich durch die THG-Prämie monetarisiert werden – eine Win-Win-Situation.

Häufige Fragen zu Ladekarten für Firmenwagen

Können mehrere Mitarbeitende eine Ladekarte nutzen?

Grundsätzlich ja, bei Poolfahrzeugen ist dies üblich. Für eine saubere Kostenzurechnung, besonders wichtig für die Heimladeabrechnung ab 2026 – empfehlen wir jedoch individuelle Karten pro Fahrer:in oder Fahrzeug.

Was passiert bei Kartenverlust?

Ladekarten können im Flottenportal sofort gesperrt und neu bestellt werden. Die Abrechnung läuft unterbrechungsfrei weiter, da auch App-Zugang möglich ist.

Funktionieren deutsche Ladekarten im Ausland?

Die meisten Business-Ladekarten bieten europaweites Roaming. Prüfen Sie vor Auslandsfahrten die Netzabdeckung und Tarifkonditionen im Zielland, bei Roaming-Partnern können höhere Preise anfallen.

Muss ich für jeden Ladevorgang einen Beleg sammeln?

Nein, die Monatsabrechnung der Ladekarte gilt als Nachweis für öffentliches Laden. Für das Heimladen müssen ab 2026 die geladenen kWh nachgewiesen werden (über Wallbox, separaten Zähler oder Fahrzeug-App).

Kann ich verschiedene Ladekarten parallel nutzen?

Ja, viele Unternehmen setzen auf eine Kombinationsstrategie aus regionalen und überregionalen Anbietern, um Kosten zu optimieren.

Zusammenfassend: Die richtige Ladekarte macht den Unterschied.

Ladekarten für Firmenwagen sind 2026 unverzichtbar für ein professionelles Flottenmanagement. Die neuen Abrechnungsregeln seit Januar erfordern präzise Dokumentation der geladenen Kilowattstunden, die neue Strompreispauschale von 0,34 €/kWh bietet allerdings eine praktikable Vereinfachung gegenüber der Einzelabrechnung. Mit der richtigen Kombination aus Ladekarten, digitalen Tools und strategischer Planung können Unternehmen nicht nur Kosten senken, sondern auch den Verwaltungsaufwand minimieren.

Unsere Empfehlung:

  1. Wählen Sie einen Hauptanbieter mit großer Netzabdeckung (z.B. EnBW oder EWE Go)
  2. Ergänzen Sie mit regionalen Stadtwerke-Karten für bessere Lokalpreise
  3. Nutzen Sie digitale Flottenportale für eine effiziente Verwaltung
  4. Dokumentieren Sie Heimladevorgänge rechtssicher über Wallbox oder Fahrzeug-App
  5. Entscheiden Sie sich zwischen Strompreispauschale (einfacher) oder tatsächlichen Kosten (genauer)
  6. Beantragen Sie die THG-Prämie für zusätzliche Einnahmen von bis zu 450€ pro Jahr.

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