Warum die THG-Quote für junge Unternehmen relevant ist
Startups und kleine Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, ihre Liquidität zu sichern und gleichzeitig nachhaltig zu wirtschaften. Die THG-Prämie bietet hier eine doppelte Chance: Sie generiert zusätzliche Einnahmen und unterstützt gleichzeitig die Positionierung als umweltbewusstes Unternehmen.
Die THG-Prämie kann 2025 rein rechnerisch von 40 Euro bis zu 15.000 Euro pro Elektrofahrzeug / Nutzfahrzeug / Bus bzw. LKW betragen. Bei mehreren Fahrzeugen summiert sich dieser Betrag schnell zu einem relevanten Zusatzerlös. Besonders für Unternehmen mit kleinen E-Flotten, wie etwa Lieferdienste, Handwerksbetriebe oder Serviceunternehmen – lohnt sich die Beantragung daher definitiv.
Vorteile auf einen Blick
- Zusätzliche Liquidität: Jährliche Auszahlung pro E-Fahrzeug
- Geringer Aufwand: Digitaler Antragsprozess in wenigen Minuten
- Imagegewinn: Sichtbarer Beitrag zum Klimaschutz
- Planbare Einnahmen: Garantierte Modelle für sichere Kalkulation
- Skalierbar: Je mehr E-Fahrzeuge, desto höher die Gesamtprämie
Welche Fahrzeuge sind berechtigt?
Die THG-Prämie können ausschließlich Halter:innen von Elektroautos beantragen. Dazu gehören PKW, LKW, Nutzfahrzeuge und Busse. Auch zulassungspflichtige E-Quads und E-Motorräder können eine Prämie erhalten.
Für Startups bedeutet das: Vom klassischen Firmenwagen über Transporter bis zum E-Motorrad für Kurierdienste – alle rein elektrischen Fahrzeuge (BEV) im Betriebsvermögen sind quotenberechtigt.
Nicht berechtigt sind:
- Hybridfahrzeuge (auch Plug-in-Hybride)
- E-Bikes
- Geleaste Fahrzeuge, bei denen das Leasing-Unternehmen als Halter eingetragen ist
Tipp: Bei Leasing-Fahrzeugen sollten Unternehmen prüfen, ob die THG-Prämie vertraglich dem Leasingnehmer zusteht oder ob das Leasing-Unternehmen diese selbst beansprucht.
So funktioniert die Beantragung für Unternehmen
Der Prozess unterscheidet sich kaum von der Beantragung für Privatpersonen und ist in wenigen Minuten digital abgeschlossen. Benötigt wird lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) pro Fahrzeug.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Fahrzeugdaten bereitstellen: Zulassungsbescheinigungen aller E-Fahrzeuge digitalisieren
- Anbieter wählen: Bei emobility.energy zwischen verschiedenen THG-Prämien wählen
- Antrag einreichen: Fahrzeugscheine hochladen und Firmendaten angeben
- Zertifizierung abwarten: Das Umweltbundesamt prüft und zertifiziert die CO₂-Einsparung
- Auszahlung erhalten: Je nach Modell erfolgt die Überweisung nach wenigen Tagen oder nach erfolgreichem Verkauf der Quote
Hinweis: Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Geschäftskonto. Ab 5 Fahrzeugen profitieren Sie zusätzlich von unseren Flottentarifen mit reduzierter Bearbeitungsprovision. In diesem Fall übernehmen wir die Antragstellung komplett für Sie: Einfach eine E-Mail mit den Fahrzeugscheinen (ZBIs) an flottenerfassung@emobility.energy senden, den Rest übernehmen wir.
THG-Modelle für Unternehmen: Welches passt?
emobility.energy bietet verschiedene Auszahlungsmodelle, die je nach Liquiditätsbedarf und Risikobereitschaft gewählt werden können
Mehr Informationen zu den aktuellen Modellen finden Sie hier:
Steuerliche Behandlung: Was Unternehmen beachten müssen
Anders als bei Privatpersonen ist die THG-Prämie für Unternehmen nicht steuerfrei. Gehört das Elektrofahrzeug einer Firmenflotte an und ist somit Teil des Betriebsvermögens eines Unternehmens, muss die Prämie als Betriebseinnahme versteuert werden.
Die THG-Prämie wird in der Buchhaltung als sonstige betriebliche Erträge erfasst und erhöht entsprechend den steuerpflichtigen Gewinn. Bei der Kalkulation sollten Unternehmen daher die Steuerlast einrechnen.
Trotz Steuerpflicht bleibt die THG-Prämie eine attraktive Zusatzeinnahme mit minimalem Aufwand.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung über die optimale Verbuchung der THG-Erlöse in Ihrer Buchhaltung.
THG-Quote für Ladeinfrastruktur: Zusätzliche Einnahmequelle
Unternehmen, die eigene Ladepunkte betreiben, wie etwa auf Firmenparkplätzen, Kundenparkplätzen oder in Tiefgaragen – können zusätzlich zur Fahrzeug-THG-Quote auch THG-Prämien für Ladeinfrastruktur beantragen.
Voraussetzungen für Ladepunkt-THG-Prämien
Die THG-Prämie für die Wallbox gibt es aber nur, wenn der eigene Ladepunkt für Dritte öffentlich zugänglich ist und im Ladepunktregister der Bundesnetzagentur aufgelistet ist.
Das bedeutet: Rein interne Firmen-Ladepunkte ohne öffentlichen Zugang sind nicht quotenberechtigt. Ladepunkte, die für Kund:innen, Mitarbeitende oder die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind, können hingegen registriert werden.
Beispiele aus der Praxis
- Handwerksbetrieb mit Kundenparkplatz: Installiert öffentlich zugängliche Ladesäulen, damit Mitarbeiter und Kund:innen ihre Elektrofahrzeuge hier laden können. Diese Ladestrommengen können dann über emobility.energy in THG-Prämien eingelöst werden.
- Startup mit Coworking-Space: Bietet Ladepunkte für Mitglieder und externe Gäste an
- Lieferdienst mit eigenem Depot: Betreibt halböffentliche Ladeinfrastruktur für Partner-Fahrer:innen
Wenn der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert wurde, kann anschließend die Anmeldung über das Ladestromportal von emobility.energy erfolgen. Dort werden Nachweise über den Standort des Ladepunkts und die geladenen Strommengen digital eingereicht. Hier kann zudem das gewünschte THG-Prämienmodell gewählt werden.
Hinweis: Wird der Strom auch noch über eine PV-Anlage produziert, kann es sogar bis zu 250 % mehr THG-Prämie geben. Für Unternehmen mit Photovoltaik-Anlagen auf dem Firmendach ist dies eine besonders attraktive Kombination.
Skalierung: Von einem zum Fuhrpark
Ein großer Vorteil der THG-Quote für Unternehmen: Sie skaliert mit der Flottengröße. Je mehr E-Fahrzeuge im Einsatz sind, desto höher fällt die Gesamtprämie aus.
Bei größeren Flotten ab 5 Fahrzeugen bietet emobility.energy spezielle Lösungen für Flottenbetreiber:innen mit optimierten Prozessen und Sammelabrechnungen.
Häufige Fragen von Gründer:innen
Kann ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?
Die THG-Prämie kann jedes Jahr neu beantragt werden. Somit stehen Ihnen jedes Kalenderjahr aufs neue die THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug zu.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Die Gesamtdauer des Prozesses hängt von mehreren Faktoren ab und kann variieren.
Wir reichen Ihren Antrag fristgerecht beim Umweltbundesamt (UBA) ein, das die eingesparten CO₂-Mengen zertifiziert. Die Bearbeitungsdauer beim UBA ist nicht immer konstant und kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Realistischerweise sollten Sie davon ausgehen, dass der gesamte Prozess – von der Einreichung über die Zertifizierung bis zur Vermarktung und Auszahlung – mehrere Monate, teilweise sogar bis zu einem Jahr, dauern kann. Die Auszahlung erfolgt, sobald die THG-Quote vom UBA zertifiziert und der Erlös entsprechend unserem gewählten Auszahlungsmodell an Sie überwiesen wurde.
Tipp: Wenn Sie Wert auf schnelle Liquidität legen, bieten wir für E-Pkw (M1) unsere Express-Option an. Dabei erhalten Sie ihre “Garant” Prämie bereits kurze Zeit nach Antragstellung, unabhängig von der Wartezeit beim UBA. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Kann ich auch geleaste Fahrzeuge anmelden?
Nur wenn Sie als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Bei vielen Leasing-Verträgen behält sich das Leasing-Unternehmen die THG-Quote vor – prüfen Sie dies bitte in Ihrem Vertrag.
Bis wann muss ich die Prämie beantragen?
Die THG-Prämie kann beim Umweltbundesamt bis zum 15. November 2025 beantragt werden. Antragsstellende müssen ihre Unterlagen aber schon bis zum 10. November bei uns eingereicht haben.
Zusammenfassend: Lohnt sich die THG-Quote für kleine Unternehmen?
Die THG-Quote ist für Startups und kleine Unternehmen mit E-Fahrzeugen eine unkomplizierte Möglichkeit, jährlich zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der Aufwand ist minimal, die Auszahlung zuverlässig und bei wachsenden Flotten skaliert der Erlös automatisch mit.
Besonders attraktiv: Unternehmen können nicht nur ihre Fahrzeuge, sondern auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur anmelden und so doppelt profitieren. Die Kombination aus Fahrzeug-THG-Quote und Ladestrom-THG-Quote macht Elektromobilität für Unternehmen noch wirtschaftlicher.
Wer zusätzlich die steuerliche Behandlung sauber in der Buchhaltung abbildet, hat mit der THG-Prämie einen planbaren Zusatzerlös, der Jahr für Jahr wiederkehrt – bis einschließlich 2030.
Jetzt THG-Prämie für Ihr Startup beantragen
Nutzen Sie unseren THG-Prämienrechner, um Ihre potenzielle Prämie zu berechnen, oder melden Sie Ihre Firmenfahrzeuge direkt über unsere Antragstellung an.
Sie betreiben Ladeinfrastruktur? Registrieren Sie Ihre Ladepunkte im Ladestromportal und sichern Sie sich zusätzliche THG-Erlöse.
Bei Fragen zu Flottenanmeldungen oder größeren Fahrzeugbeständen kontaktieren Sie uns gerne unter flottenerfassung@emobility.energy – wir beraten Sie individuell und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

