Warum 50kW-Ladelösungen für Unternehmen interessant sind
Die Elektromobilität in deutschen Unternehmen wächst rasant. Während private E-Auto-Halter:innen meist über Nacht zu Hause laden, haben Gewerbetreibende andere Anforderungen: Fahrzeuge müssen schnell wieder einsatzbereit sein, Kund:innen erwarten moderne Ladeinfrastruktur, und Flottenfahrzeuge sollen möglichst wenig Standzeit haben.
Eine 50kW DC-Ladestation schließt genau diese Lücke zwischen langsamen AC-Ladepunkten und teuren Hochleistungs-Schnellladern. Mit 50 Kilowatt Gleichstromleistung (DC) lassen sich die meisten E-Autos für einen typischen Ladestopp (20-80% Ladestand) in 30 bis 60 Minuten aufladen, ideal für den Geschäftsalltag.
Hinweis zur Terminologie: Technisch korrekt handelt es sich bei 50kW-Lösungen um DC-Ladestationen oder Ladesäulen, nicht um klassische "Wallboxen". Aufgrund der notwendigen Kühlung, des Gewichts und der Größe der DC-Komponenten werden diese Geräte in der Regel als bodenmontierende Standschränke ausgeführt.
Was unterscheidet eine 50kW DC-Ladestation von Standard-Ladelösungen?
Der wichtigste Unterschied liegt in der Ladeart: Standard-Wallboxen mit 11kW oder 22kW nutzen Wechselstrom (AC). Das Bordladegerät des Fahrzeugs wandelt diesen in Gleichstrom um, ein Prozess, der die Ladegeschwindigkeit begrenzt.
Eine 50kW DC-Ladestation hingegen liefert direkt Gleichstrom (DC) und umgeht das Bordladegerät. Das Ergebnis: Bis zu fünfmal schnellere Ladezeiten.
Vergleich der Ladegeschwindigkeiten
*Abhängig von Batteriegröße, Außentemperatur und fahrzeugspezifischer Ladekurve
**Bei Fahrzeugen mit Batterien über 100 kWh (z.B. Oberklasse-SUVs) kann die Ladezeit 60-80 Minuten betragen
Die tatsächliche Ladezeit hängt stark von der Batterietemperatur und der Ladekurve des Fahrzeugs ab. Bei modernen E-Autos mit großen Batterien (> 80 kWh) eignen sich 50kW-Stationen ideal für "Nachlade-Stopps" während Geschäftsterminen oder Einkäufen. Für eine Vollladung großer Batterien sollten Sie mehr Zeit einplanen.
Hinweis: Auch moderne 800-Volt-Fahrzeuge sind mit 50kW-Ladestationen vollständig kompatibel, sie schöpfen lediglich nicht ihre maximale Ladegeschwindigkeit aus, laden aber dennoch zuverlässig.
Für welche Unternehmen eignet sich eine 50kW DC-Ladestation?
Nicht jeder Betrieb benötigt DC-Schnellladetechnik. Die Investition lohnt sich besonders für:
Unternehmen mit hoher Fahrzeugauslastung
- Logistikunternehmen: Lieferfahrzeuge müssen schnell wieder auf die Straße
- Taxibetriebe und Fahrdienste: Kurze Ladezeiten maximieren die Einsatzzeit
- Pflegedienste: Mobile Dienste profitieren von flexiblen Lademöglichkeiten
- Außendienst-Flotten: Vertriebs- und Servicemitarbeiter:innen laden zwischen Terminen
Betriebe mit Kundenverkehr
- Autohäuser: Ladelösungen als Serviceangebot für Kund:innen
- Hotels und Gastronomie: Premium-Service für Gäste während des Aufenthalts
- Einkaufszentren: Kund:innen laden während des Einkaufs
- Freizeiteinrichtungen: Fitnessstudios, Kinos, Schwimmbäder
Standorte mit begrenzter Parkdauer
Überall dort, wo Fahrzeuge nur 30 bis 90 Minuten parken, macht eine 50kW DC-Ladestation mehr Sinn als langsame AC-Lader. Das gilt auch für Firmenparkplätze mit Schichtbetrieb.
Hinweis: Bei einer durchschnittlichen Parkdauer unter 20 Minuten sollten Sie eher High-Power-Charger mit 150 kW oder mehr in Betracht ziehen.
Technische Voraussetzungen für die Installation
Eine 50kW DC-Ladestation stellt höhere Anforderungen an die Infrastruktur als Standard-Wallboxen:
Elektrische Infrastruktur
- Drehstromanschluss: Mindestens 400 Volt, 80 Ampere
- Netzanschlussleistung: Je nach Standort kann ein Netzausbau nötig sein
- Absicherung: Professionelle Elektroinstallation durch Fachbetrieb erforderlich
- Lastmanagement: Bei mehreren Ladepunkten unverzichtbar
- § 14a EnWG (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen): Seit 2024/2025 müssen alle Ladepunkte über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten (bis zu 60% Ersparnis), während der Netzbetreiber bei Netzüberlastung die Leistung temporär dimmen darf.
Die Installation muss durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb erfolgen. Anders als bei 11kW-Wallboxen ist hier eine Genehmigung des Netzbetreibers vor der Installation Pflicht.
Räumliche Anforderungen
- Ausreichend Platz für die Ladestation (ca. 50 x 30 x 150 cm, bodenmontiert)
- Wettergeschützter Standort oder wetterfeste Ausführung (IP54 oder höher)
- Barrierefreier Zugang für alle Nutzer:innen (siehe BFSG-Anforderungen unten)
- Markierte Parkflächen mit Beschilderung
Rechtliche Aspekte und regulatorische Anforderungen 2026
Wer eine 50kW DC-Ladestation öffentlich oder halböffentlich zugänglich macht, muss folgende Punkte beachten:
- AFIR-Konformität: Seit April 2024 ist für alle neuen öffentlich zugänglichen DC-Ladepunkte ein Kartenlesegerät für kontaktloses Bezahlen (Debit-/Kreditkarte) verpflichtend. Dies gilt gemäß der EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) auch für halböffentliche Standorte wie Kundenparkplätze von Hotels oder Einzelhandel.
- Preistransparenz (AFIR): Bei DC-Ladestationen muss der Preis pro kWh eindeutig und ad-hoc sichtbar sein, bevor der Ladevorgang startet. Dies kann über ein Display an der Ladestation, einen fest angebrachten Aufkleber oder einen QR-Code erfolgen. Der Preis muss für jedermann ohne Vertrag ersichtlich sein.
- Öffentliche Zugänglichkeit für THG-Quote: Damit ein Ladepunkt für die THG-Prämie qualifiziert, muss er diskriminierungsfrei für alle potenziellen Nutzer:innen zugänglich sein. Standorte mit Schranken, zeitlichen Beschränkungen oder Zugangsbeschränkung auf einen festen Personenkreis (z.B. nur für Hotelgäste) erfüllen die Kriterien oft nicht. Die bauliche und organisatorische Zugänglichkeit (kein Zaun, keine Schlüsselkarten) ist meist von entscheidender Bedeutung.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Seit Juni 2025 gelten verschärfte Anforderungen an die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Dies umfasst:
- Bedienelemente in einer Höhe von 85-110 cm
- Kontrastreiche Gestaltung für sehbehinderte Menschen
- Akustische und taktile Rückmeldungen
- Ausreichende Bewegungsflächen (mind. 150 x 150 cm)
- Eichrecht: Eichrechtskonforme Messung bei kostenpflichtigem Laden (kWh-genaue Abrechnung)
- Bundesnetzagentur: Registrierung im Ladepunktregister für THG-Prämie
Hinweis: Die AFIR-Vorgaben betreffen nur Neuinstallationen ab April 2024. Bestandsanlagen genießen Bestandsschutz, sollten aber bei einer Modernisierung nachgerüstet werden.
Kosten einer 50kW DC-Ladestation
Die Investition in eine 50kW DC-Ladestation liegt deutlich über Standard-AC-Wallboxen:
Anschaffungskosten
- Hardware: 15.000 bis 30.000 Euro pro Ladepunkt (inkl. AFIR-konformem Kartenterminal)
- Installation: 3.000 bis 8.000 Euro (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten)
- Netzanschluss: Eventuell zusätzliche Kosten für Netzausbau (2.000-10.000 Euro)
- Backend/Software: 30 bis 150 Euro monatlich für Verwaltung, Abrechnung und Kartenzahlung
Laufende Kosten
- Stromkosten: ca. 0,25 bis 0,35 Euro pro kWh (gewerblich)
- Reduzierte Netzentgelte: Durch Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG bis zu 60% Ersparnis bei Netzentgelten
- Wartung: ca. 800 bis 1.500 Euro jährlich
- Versicherung: je nach Standort und Nutzung
- Transaktionsgebühren: ca. 0,10-0,25 Euro pro Kartenzahlung
Tipp: Als Betreiber:in öffentlich zugänglicher Ladepunkte können Sie THG-Prämien für den abgegebenen Ladestrom erhalten. Registrieren Sie Ihre Ladestation im Ladestromportal und profitieren Sie von zusätzlichen Einnahmen, die die Investitionskosten deutlich reduzieren. Beachten Sie dabei die Anforderungen an die diskriminierungsfreie öffentliche Zugänglichkeit.
Fördermöglichkeiten für gewerbliche Ladeinfrastruktur 2026
Die Förderlandschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Während frühere KfW-Programme ausgelaufen sind, gibt es weiterhin attraktive Unterstützung:
Bundesförderung
Aktuelle Bundesprogramme fokussieren sich verstärkt auf:
- AFIR-konforme Ladeinfrastruktur: Förderungen bevorzugen Ladestationen mit Kartenterminal
- Intelligente Netzintegration: Ladestationen mit Lastmanagement oder V2G-Fähigkeit erhalten höhere Zuschüsse
- Schnellladeinfrastruktur an Gewerbestandorten: Gesonderte Programme für Unternehmensstandorte
Tipp: Prüfen Sie die aktuellen Programme auf der Website der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) oder beim BAFA.
Landesförderprogramme
Viele Bundesländer bieten eigene, attraktive Förderprogramme:
- Bayern: Bis zu 40% Förderung für Ladeinfrastruktur
- Baden-Württemberg: BW-e-Gutschein und L-Bank-Programme
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw – Klimaschutztechnik
- Berlin: WELMO-Förderung für gewerbliche Ladeinfrastruktur
- Hessen: Förderrichtlinie Elektromobilität
Steuerliche Vorteile
Unternehmen profitieren von verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten:
- Abschreibungsregeln: Aktuelle steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (Hinweis: Regelungen werden regelmäßig angepasst, steuerliche Beratung empfohlen)
- Sonderabschreibung: Nach § 7g EStG unter bestimmten Voraussetzungen
- Vorsteuerabzug: Bei gewerblicher Nutzung vollständig möglich
- Investitionsabzugsbetrag: Für kleinere und mittlere Unternehmen
Hinweis: Förderbedingungen und steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Kontaktieren Sie vor der Investition einen Steuerberater und prüfen Sie aktuelle Bundes- und Landesprogramme. Die Kombination aus Förderung, THG-Prämien und steuerlichen Vorteilen kann die Wirtschaftlichkeit erheblich verbessern.
THG-Prämie für Ladeinfrastrukturbetreiber:innen
Ein oft übersehener Aspekt: Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte können THG-Prämien für den abgegebenen Ladestrom beantragen.
So funktioniert's
- Ladestation bei der Bundesnetzagentur registrieren
- Abgegebene Strommengen dokumentieren (eichrechtskonform)
- Daten über das Ladestromportal einreichen
- THG-Prämie erhalten
Die THG-Prämie für Ladeinfrastruktur kann mehrere hundert bis Tausend Euro pro Jahr betragen, abhängig von der abgegebenen Strommenge. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit Ihrer 50kW DC-Ladestation erheblich.
Wichtig für die THG-Quote: Damit Ihre Ladestation für die Prämie berechtigt ist, muss sie diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich sein. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend eine 24/7-Erreichbarkeit. Auch Standorte mit Schranken oder Zäunen qualifizieren sich, sofern sie während der angegebenen Geschäftszeiten für jedermann, also auch für Nicht-Kunden – frei befahrbar und nutzbar sind. Ein Kundenparkplatz muss während der Betriebszeiten ohne Zugangshürden (wie z. B. spezielle Schlüsselkarten oder eine ausschließliche Reservierung für Gäste) für alle E-Auto-Fahrer:innen offenstehen. Entscheidend ist zudem die offizielle Registrierung als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur.
Integration in bestehende Systeme
Moderne 50kW-Ladelösungen lassen sich intelligent in die Unternehmensinfrastruktur einbinden:
Backend-Anbindung
- Zentrale Verwaltung aller Ladepunkte
- Nutzer- und Zugangsverwaltung per RFID oder App
- Abrechnungssystem für Mitarbeiter:innen und Gäste
- Reporting und Auswertungen
Lastmanagement
Bei mehreren Ladepunkten ist ein Lastmanagement unverzichtbar. Es verhindert Lastspitzen und optimiert die Energieverteilung zwischen den Ladestationen.
PV-Integration
In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können Sie Ihren Ladestrom selbst erzeugen und die Betriebskosten senken. PV-Überschussladen macht die Ladelösung noch wirtschaftlicher.
Praxisbeispiel: Mittelständisches Unternehmen
Die Beispiel GmbH mit 50 Mitarbeiter:innen und 12 E-Fahrzeugen im Fuhrpark installierte Anfang 2025 zwei AFIR-konforme 50kW DC-Ladestationen auf einem frei zugänglichen Kundenparkplatz:
- Investition: 52.000 Euro (inkl. Installation, Netzanschluss und Kartenterminals)
- Förderzuschuss: 18.000 Euro Landesförderung
- Eigenanteil: 34.000 Euro
- Ladezyklen: Durchschnittlich 8 pro Tag
- Reduzierte Netzentgelte: ca. 800 Euro jährlich (§ 14a EnWG)
- THG-Prämie: ca. 4.200 Euro jährlich
- Amortisation: Nach ca. 4,5 Jahren (inkl. THG-Einnahmen und Netzentgelt-Ersparnis)
Das Unternehmen bietet die Ladepunkte Mitarbeiter:innen vergünstigt an (0,39 €/kWh) und generiert zusätzliche Einnahmen durch Kundenladung zu marktüblichen Preisen (0,59 €/kWh). Die kontaktlose Bezahlfunktion wird von Kund:innen sehr positiv aufgenommen. Die Preise sind gemäß AFIR-Vorgaben deutlich an der Ladestation ausgezeichnet.
Alternativen zur eigenen 50kW DC-Ladestation
Nicht immer ist eine eigene DC-Ladestation die beste Lösung:
Contracting-Modelle
Externe Dienstleister übernehmen Installation, Betrieb und Wartung. Sie zahlen eine monatliche Gebühr oder Provision pro Ladevorgang.
Mobile DC-Ladelösungen
Für temporäre Einsätze oder Veranstaltungen gibt es mobile 50kW-Lader, die gemietet werden können.
Kooperation mit Ladeinfrastrukturbetreibern
Unternehmen wie EnBW oder Fastned errichten Ladeparks – eventuell auch auf Ihrem Firmengelände.
Zukunftsperspektive: Was kommt nach 50kW?
Die Ladetechnologie entwickelt sich rasant weiter. 800-Volt-Systeme ermöglichen bereits heute Ladeleistungen von 270 kW und mehr. Dennoch bleibt die 50kW DC-Ladestation für viele Unternehmensstandorte relevant:
- Bewährte Technologie: Zuverlässig und langjährig erprobt
- Universelle Fahrzeugkompatibilität: Praktisch alle E-Autos laden mit 50kW – auch 800-Volt-Fahrzeuge sind vollständig kompatibel und laden zuverlässig, auch wenn sie ihre maximale Ladegeschwindigkeit nicht ausreizen
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis: Nicht überdimensioniert für typische Standzeiten
- Netzverträglichkeit: Geringere Anforderungen an Netzanschluss als Hochleistungslader
- AFIR-Konformität: Mit Kartenterminal zukunftssicher für regulatorische Anforderungen
Für die meisten Unternehmensstandorte mit Parkdauern zwischen 30 und 90 Minuten ist 50kW DC die optimale Lösung zwischen Wirtschaftlichkeit, Leistung und Nutzerfreundlichkeit.
Zusammenfassend
Eine 50kW DC-Ladestation ist längst keine Technologie nur für Autobahnraststätten mehr. Mittelständische Unternehmen, Hotels, Autohäuser und Gewerbetreibende profitieren von der Schnellladetechnologie. Die Investition amortisiert sich bei entsprechender Auslastung innerhalb weniger Jahre, insbesondere durch THG-Prämien für Ladeinfrastruktur.
Wichtig für 2026: Achten Sie bei der Planung auf AFIR-Konformität (Kartenterminal) und Barrierefreiheit (BFSG). Diese regulatorischen Anforderungen sind für öffentlich zugängliche Ladepunkte verpflichtend und sollten von Anfang an berücksichtigt werden.
Wer heute in DC-Ladelösungen investiert, positioniert sich als zukunftsorientierter Arbeitgeber, bietet Kund:innen und Mitarbeiter:innen einen echten Mehrwert und trägt aktiv zur Verkehrswende bei. Die technischen Voraussetzungen sind anspruchsvoller als bei AC-Wallboxen, aber mit professioneller Planung und Installation gut umsetzbar.
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Besuchte Quellen:
- Quelle – Besucht am (12.01.2026 - 06:51 Uhr):
https://nationale-leitstelle.de/ - Quelle – Besucht am (12.01.2026 - 07:13 Uhr):
https://www.bundesnetzagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html#searchResult - Quelle – Besucht am (12.01.2026 - 08:31 Uhr):
https://www.now-gmbh.de/

