Wie lange hält die Batterie in einem Elektroauto?

Der Akku (oder die Batterie) zählt ohne Zweifel zu den teuersten Komponenten in einem Elektroauto und ist als zentrale Energiequelle das Herzstück des Fahrzeugs. Entsprechend seiner zentralen Bedeutung ist der Akku eines Elektrofahrzeugs hohen Belastungen ausgesetzt. Die Lebensdauer einer aufladbaren Batterie ist allgemein begrenzt, davon sind nicht nur Smartphones betroffen, sondern eben auch Batterien für Elektroautos. Wir beantworten die Frage, wie lange sie halten, welche Herstellergarantien gewährt werden und ob Reparaturen möglich sind.

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In diesem Artikel:

Im Verlauf der Jahre sinkt die Akkukapazität und die Reichweite wird geringer - das ist ganz normal.

Intelligentes Batteriemanagement

Alle modernen Elektroautos verfügen über ein intelligentes Batteriemanagement zur Messung der Temperatur und Spannungen der einzelnen Batteriezellen. Die regelmäßige Überprüfung vermeidet eine Überhitzung und dass der Akku zu kalt wird, denn beides resultiert in einer Schwächung der Leistung. Die Zellchemie muss im Einklang sein und wird mit dem Batteriemanagement gewährleistet.

Der Automobilclub ADAC absolvierte eine Reihe von Dauertests mit den ersten Elektroautos und kam zu einem erfreulichen Ergebnis. Beim BMW i3 aus dem Baujahr 2014 wurden nach einer Fahrleistung von 100.000 km und fünf Jahren noch 86 Prozent Kapazität gemessen. Laut Einschätzung der Ingenieure sinkt die Akkukapazität erst ab rund 200.000 km auf 70 Prozent, dies würde zehn Jahren Fahrzeit entsprechen.

Akkugarantie

Viele Hersteller von Elektroautos, beispielsweise Tesla, gewähren acht Jahre und 160.000 Kilometer Garantie auf den Akku. Eine Ausnahme bildet hier der Oberklassehersteller Lexus, der auf seine Elektrolimousine UX300e sogar volle zehn Jahre Garantie gibt und zudem eine Million Kilometer garantiert.

Die Garantie bezieht sich auf das jeweilige Automodell und ist nicht an den Erstkäufer gebunden, doch manche Hersteller verlangen eine Abtretung vorhandener Garantieansprüche auf den Gebrauchtwagenkäufer. Für einen Gebrauchtwagenkauf stellt der ADAC einen Musterkaufvertrag inklusive Garantieabtretung zur Verfügung. Wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens handelt, sollten die verbliebenen Garantieansprüche geklärt und dafür eine Vereinbarung in Schriftform erfolgen. Bei der Garantie handelt es sich um eine vertragsrechtliche Übereinkunft, die der Elektroautokäufer mit dem Autohersteller trifft.

Von den Autoherstellern wird einzig eine Garantie auf den besagten Mindestanteil der nutzbaren Akkukapazität gewährleistet. Dieses Mindestlimit beläuft sich generell bei allen Elektroautomodellen auf 70 Prozent nach acht Betriebsjahren bzw. 160.000 km Fahrleistung, doch falls der Akku die Kapazitätsgrenze bereits früher erreichen sollte, tritt ein Garantiefall ein. Bei einer Akzeptanz des Garantiefalls durch den Hersteller werden die Batteriezellen oder gleich der gesamte Akku kostenfrei ausgetauscht. Eine Tiefenentladung wirkt sich negativ auf die Garantie aus, kommt vor allem bei einer längeren Standzeit vor und gilt es daher unbedingt zu vermeiden.

Nutzungsregeln einhalten

In der Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen des Elektroautos sind die Nutzungsregeln beschrieben, die eingehalten werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann ein Verlust der Ansprüche drohen. Eine der Schwerpunkte der Regeln sind regelmäßige Wartungsintervalle, die basierend auf der Herstellervorschrift einzuhalten sind.

Die Garantieleistung beinhaltet Ausschlüsse wie unerlaubte Arbeiten, eine unsachgemäße  Reparatur oder Nachrüstungen. Für eine längere Akkulebensdauer raten Hersteller bisweilen dazu, die Batterie nach Möglichkeit wenig mit hoher Ladeleistung oder den Akku nicht zu 100 Prozent aufzuladen.

Fazit

Der Akku in einem Elektroauto hat eine lange Lebensdauer und die Hersteller bieten eine Garantie für acht Jahre und 160.000 km Fahrleistung. Im Garantiefall werden einzelne Batteriezellen oder der ganze Akku kostenlos für den Elektroautobesitzer ausgetauscht.

Zur Erhaltung der Akkulebensdauer müssen die Nutzungsregeln verpflichtend eingehalten werden, weil ansonsten die Akkugarantie erlöschen kann. Die vorgeschriebenen Intervalle bei der Wartung gilt es einzuhalten und im Fall einer Reparatur gibt es bundesweit rund 500 KFZ-Werkstätten, die sich auf die Wartung und Inspektion von Elektroautos spezialisiert haben.

Im Verlauf der Jahre sinkt die Akkukapazität und die Reichweite wird geringer - das ist ganz normal.

Intelligentes Batteriemanagement

Alle modernen Elektroautos verfügen über ein intelligentes Batteriemanagement zur Messung der Temperatur und Spannungen der einzelnen Batteriezellen. Die regelmäßige Überprüfung vermeidet eine Überhitzung und dass der Akku zu kalt wird, denn beides resultiert in einer Schwächung der Leistung. Die Zellchemie muss im Einklang sein und wird mit dem Batteriemanagement gewährleistet.

Der Automobilclub ADAC absolvierte eine Reihe von Dauertests mit den ersten Elektroautos und kam zu einem erfreulichen Ergebnis. Beim BMW i3 aus dem Baujahr 2014 wurden nach einer Fahrleistung von 100.000 km und fünf Jahren noch 86 Prozent Kapazität gemessen. Laut Einschätzung der Ingenieure sinkt die Akkukapazität erst ab rund 200.000 km auf 70 Prozent, dies würde zehn Jahren Fahrzeit entsprechen.

Akkugarantie

Viele Hersteller von Elektroautos, beispielsweise Tesla, gewähren acht Jahre und 160.000 Kilometer Garantie auf den Akku. Eine Ausnahme bildet hier der Oberklassehersteller Lexus, der auf seine Elektrolimousine UX300e sogar volle zehn Jahre Garantie gibt und zudem eine Million Kilometer garantiert.

Die Garantie bezieht sich auf das jeweilige Automodell und ist nicht an den Erstkäufer gebunden, doch manche Hersteller verlangen eine Abtretung vorhandener Garantieansprüche auf den Gebrauchtwagenkäufer. Für einen Gebrauchtwagenkauf stellt der ADAC einen Musterkaufvertrag inklusive Garantieabtretung zur Verfügung. Wenn es sich um den Kauf eines Neuwagens handelt, sollten die verbliebenen Garantieansprüche geklärt und dafür eine Vereinbarung in Schriftform erfolgen. Bei der Garantie handelt es sich um eine vertragsrechtliche Übereinkunft, die der Elektroautokäufer mit dem Autohersteller trifft.

Von den Autoherstellern wird einzig eine Garantie auf den besagten Mindestanteil der nutzbaren Akkukapazität gewährleistet. Dieses Mindestlimit beläuft sich generell bei allen Elektroautomodellen auf 70 Prozent nach acht Betriebsjahren bzw. 160.000 km Fahrleistung, doch falls der Akku die Kapazitätsgrenze bereits früher erreichen sollte, tritt ein Garantiefall ein. Bei einer Akzeptanz des Garantiefalls durch den Hersteller werden die Batteriezellen oder gleich der gesamte Akku kostenfrei ausgetauscht. Eine Tiefenentladung wirkt sich negativ auf die Garantie aus, kommt vor allem bei einer längeren Standzeit vor und gilt es daher unbedingt zu vermeiden.

Nutzungsregeln einhalten

In der Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen des Elektroautos sind die Nutzungsregeln beschrieben, die eingehalten werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann ein Verlust der Ansprüche drohen. Eine der Schwerpunkte der Regeln sind regelmäßige Wartungsintervalle, die basierend auf der Herstellervorschrift einzuhalten sind.

Die Garantieleistung beinhaltet Ausschlüsse wie unerlaubte Arbeiten, eine unsachgemäße  Reparatur oder Nachrüstungen. Für eine längere Akkulebensdauer raten Hersteller bisweilen dazu, die Batterie nach Möglichkeit wenig mit hoher Ladeleistung oder den Akku nicht zu 100 Prozent aufzuladen.

Fazit

Der Akku in einem Elektroauto hat eine lange Lebensdauer und die Hersteller bieten eine Garantie für acht Jahre und 160.000 km Fahrleistung. Im Garantiefall werden einzelne Batteriezellen oder der ganze Akku kostenlos für den Elektroautobesitzer ausgetauscht.

Zur Erhaltung der Akkulebensdauer müssen die Nutzungsregeln verpflichtend eingehalten werden, weil ansonsten die Akkugarantie erlöschen kann. Die vorgeschriebenen Intervalle bei der Wartung gilt es einzuhalten und im Fall einer Reparatur gibt es bundesweit rund 500 KFZ-Werkstätten, die sich auf die Wartung und Inspektion von Elektroautos spezialisiert haben.

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