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Wie funktioniert die THG-Prämie für Firmenflotten und Dienstwagen?

Die THG-Prämie für Firmenflotten ermöglicht es Unternehmen, mit jedem elektrisch betriebenen Fahrzeug zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Seit 2022 dürfen auch Fuhrparkbetreiber, Leasinggesellschaften und Dienstwagenhalter ihre eingesparten CO₂-Emissionen über das Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren und an Mineralölunternehmen verkaufen – und genau daraus entsteht die THG-Quote.

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In diesem Artikel:

Wie funktioniert die Flotten-Prämie für Firmenflotten und Dienstwagen?

Unternehmen mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen können jedes Jahr zusätzliche Einnahmen erzielen, weil ihre eingesparten Emissionen gebündelt und vermarktet werden. emobility.energy übernimmt für Firmen die komplette Abwicklung – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Das ist besonders für Fuhrparkverantwortliche interessant, die mehrere E-Dienstwagen oder eine E-Flotte verwalten.

Ziel ist es, alle förderfähigen Fahrzeuge eines Unternehmens zu erfassen, sie beim Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen und die so entstehenden Zertifikate an quotenverpflichtete Unternehmen zu verkaufen. Der Erlös wird anschließend an das Unternehmen ausgezahlt.

Flotten-Prämie beantragen: Super einfach.

Antragstellung

Dafür brauchen Sie nur Ihre Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie Ihre Bankverbindung. Diese reichen Sie bei uns per E-Mail ein: flottenerfassung@emobility.energy

Bündelung

Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.

Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.

Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und anschließend zahlen wir Ihnen ihre Prämie aus.

Warum lohnt sich das für Unternehmen?

  • Zusatzerlöse pro E-Fahrzeug, jedes Jahr erneut.
  • Zentrale Abwicklung statt einzelner Anträge je Mitarbeiter oder Fahrzeug.
  • Einheitliche Auszahlung auf das Firmenkonto.
  • Rechtssicherer Prozess über das Umweltbundesamt.
  • Transparente Abbildung des nachhaltigen Fuhrparks (wichtig für ESG/Nachhaltigkeitsberichte).

Gerade im Jahr 2026 ist es sinnvoll, alle E-Fahrzeuge eines Unternehmens (z. B. Dienstwagen, Poolfahrzeuge, E-Transporter) geschlossen anzumelden, weil sich so höhere Volumina besser bündeln lassen und der Prozess intern schlank bleibt.

Technische Voraussetzungen

Angemeldet werden können ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. Plug-in-Hybride sind in der Regel nicht förderfähig. Für die Erfassung benötigt emobility.energy die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Bankverbindung des Unternehmens.

Mehr Informationen zur THG-Prämie für Flottenbetreiber finden Sie hier.

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