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THG-Prämie 2026 in 2 Minuten beantragen? Geht klar!

Fahrer eines Elektrofahrzeuges bekommen für Ihren Beitrag zum Klimaschutz jährlich von uns eine THG-Prämie überwiesen. Einfach so. Sofortauszahlung möglich. Auch für Leasing- und Dienstfahrzeuge.

Auszahlung wählenZur THG-Prämie für Ladestationen

Beantragen Sie Ihre Prämie in nur zwei Minuten:

GARANT 2026

170€

Garantierte THG-Prämie
Inkl. 40 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Garantierte Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

VARIABEL GARANT 2026

bis zu 450€

85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 100 €
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Mindestprämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

EXPRESS 2026

80€

Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt

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THG-Prämie für Wallboxen & Ladepunkte
THG-Prämie für Nutzfahrzeuge & Busse
THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Ihre Bankverbindung.

2. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.

3. Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.

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Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.
Bis wann kann man die THG-Prämie beantragen?

Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.

Kann ich auch für einen e-Transporter eine Prämie erhalten?

Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?

Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.

Was ist, wenn ich mein Elektroauto verkaufen möchte?

Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafezahlungen leisten. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger. Daher müssen sie Zertifikate von Dritten zukaufen, die zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen, um die Strafzahlungen zu vermeiden.

Wie wird die THG-Quote berechnet?

Die THG-Prämie berechnet sich anhand der eingesparten CO2-Emissionen eines Elektroautos gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dazu werden die Effizienz der Motoren, die Herkunft des Stroms und der aktuelle Marktpreis für den Verkauf von CO2-Zertifikaten mit eingerechnet.

Kann ich auch mehrere Elektrofahrzeuge anmelden?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Bekomme ich auch eine Prämie für mein Elektrofahrrad oder Elektrozweirad?

Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.

Weitere Fragen & Antworten

100% Datenschutz

Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.

Schnelle Bearbeitung

Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.

Kompetenter Support

Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per E-Mail zur Verfügung.