170€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 40 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026
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Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
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85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 100 €
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Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
1. Antragstellung
Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Ihre Bankverbindung.
2. Zertifizierung
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
3. Verkauf & Auszahlung
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Nein. Es sind nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Antragstellung zugelassen.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
100% Datenschutz
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Schnelle Bearbeitung
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Kompetenter Support
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per E-Mail zur Verfügung.