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THG-Prämie 2026 in 2 Minuten beantragen? Geht klar!

Fahrer eines Elektrofahrzeuges bekommen für Ihren Beitrag zum Klimaschutz jährlich von uns eine THG-Prämie überwiesen. Einfach so. Sofortauszahlung möglich. Auch für Leasing- und Dienstfahrzeuge.

Auszahlung wählenZur THG-Prämie für Ladestationen

Beantragen Sie Ihre Prämie in nur zwei Minuten:

GARANT 2026

250€

Garantierte THG-Prämie
Inkl. 75 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Garantierte Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

VARIABEL GARANT 2026

bis zu 450€

85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Mindestprämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

EXPRESS 2026

150€

Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

THG-Prämie für Wallboxen & Ladepunkte
THG-Prämie für Flotten, Nutzfahrzeuge & Busse
THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Ihre Bankverbindung.

2. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.

3. Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.

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Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.
Was ist, wenn ich mein Elektroauto verkaufen möchte?

Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.

Bekomme ich auch eine Prämie für mein Elektrofahrrad oder Elektrozweirad?

Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.

Wie lange dauert die Auszahlung der THG-Prämie?

Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.

Wie kann ich prüfen, ob ich für ein Fahrzeug die Prämie beantragen kann?

Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Kann ich auch eine THG Prämie für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge erhalten?

Für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge können Sie seit 28.07.23 leider keine THG-Prämie mehr beantragen, da das Umweltbundesamt diese nun nicht mehr wie einen PKW behandelt, sondern eigene Schätzwerte für die CO2 Einsparung herausgeben will. Dies ist bis heute (Stand 15.10.23) nicht geschehen und es ist nicht absehbar, ob und wann ein Schätzwert für diese Fahrzeugklassen veröffentlicht wird.

Kann ich auch mehrere Elektrofahrzeuge anmelden?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.

Warum wird ein Elektrofahrzeug pauschal berechnet?

Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.

Kann ich auch für einen e-Transporter eine Prämie erhalten?

Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.

Weitere Fragen & Antworten

100% Datenschutz

Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.

Schnelle Bearbeitung

Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.

Kompetenter Support

Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per E-Mail zur Verfügung.