bis 450€
85% des Quotenerlöses
Garantiert mindestens 170 €
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
500€
Garantierte Zahlung
500 € THG-Prämie
Kombiprämie 2026/27
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
200€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
1. Antragstellung
Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Ihre Bankverbindung.
2. Zertifizierung
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
3. Verkauf & Auszahlung
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.
Die THG-Prämie berechnet sich anhand der eingesparten CO2-Emissionen eines Elektroautos gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dazu werden die Effizienz der Motoren, die Herkunft des Stroms und der aktuelle Marktpreis für den Verkauf von CO2-Zertifikaten mit eingerechnet.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Die THG-Prämie beantragt man über das Antragsformular eines THG-Anbieters wie emobility.energy. Dafür benötigen Antragsstellende nur ein Foto oder Scan ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
100% Datenschutz
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Schnelle Bearbeitung
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Kompetenter Support
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per E-Mail zur Verfügung.