40€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Auszahlung innerhalb eines Tages!
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 379€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 45 €
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Mindestprämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
80€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 30 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Ja! Nach § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung können Ladepunkte, die auf privaten Grundstücken stehen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das gilt für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Damit ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken als “öffentlich” eingestuft werden kann, muss sichergestellt sein, dass öffentliche Nutzung explizit von Ihnen gewünscht ist (sichergestellt durch Anmeldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur und Veröffentlichung im Ladesäulenregister), und der Ladepunkt öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung).
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.
Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Nein! Es steht Ihnen frei den Strom unkompliziert und kostenlos an Dritte anzubieten. Sofern Sie sich dazu entscheiden ein Bezahlsystem zu nutzen, muss dieses den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen und eichrechtskonform sein. Weitere Infos zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemem finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.