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Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Ja, das ist möglich, allerdings mit einer wichtigen zeitlichen Einschränkung. Viele frühere KfW-Förderprogramme für private Wallboxen knüpften die finanzielle Unterstützung an die Bedingung, dass die Wallbox für mindestens ein Jahr ausschließlich privat genutzt wird. In diesem Fall können Sie die THG-Prämie erst nach Ablauf dieses Bindejahres beantragen. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen, prüfen Sie am besten das Datum in Ihrem Förderbescheid. Sobald Sie die Wallbox nach Ablauf dieser Frist bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich melden und im Register veröffentlichen lassen, steht der Beantragung der THG-Prämie nichts mehr im Wege.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ein notwendiger Schritt, um die THG-Prämie erhalten zu können. Rufen Sie hierzu die Webseite der Behörde auf und navigieren Sie zum Meldeformular für Ladesäulen. Dort füllen Sie das Online-Formular mit den geforderten Daten wie Anschrift, Betreiberinformationen und technischen Details des Ladepunkts aus. Ein entscheidender Punkt in diesem Prozess ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule im Register der Bundesnetzagentur, da dies eine zwingende Voraussetzung für die THG-Quote ist. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben sendet Ihnen die BNetzA eine Bestätigung sowie Ihre persönliche Betreibernummer per E-Mail zu, die Sie anschließend bei uns im Portal hinterlegen.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.