
300€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 76 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 450€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
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Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Bei der Frage nach einem Bezahlsystem haben sich die Regeln seit 2024 grundlegend geändert. Für alle neu in Betrieb genommenen Ladepunkte (ab dem 13. April 2024) müssen Sie das punktuelle Laden, auch "Ad-hoc-Laden" genannt, ohne einen vorherigen Vertrag ermöglichen. Für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW ist dabei ein Kartenleser für gängige Debit- und Kreditkarten Pflicht. Bei Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW ist eine dynamische QR-Code-Lösung als Alternative ausreichend. Für bestehende Ladepunkte, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Nachrüstpflicht: Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung müssen bis spätestens zum 1. Januar 2027 mit einem entsprechenden Kartenleser ausgestattet werden. Die europäische "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) gibt dazu klar vor: "An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 betrieben werden, ermöglichen die Betreiber den Ad-hoc-Ladevorgang ...." Diese neuen Regelungen sollen das Laden für alle einfacher und transparenter gestalten, indem an fast jeder neuen öffentlichen Säule direkt mit Karte oder per QR-Code bezahlt werden kann, so wie man es vom Tanken gewohnt ist.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ein notwendiger Schritt, um die THG-Prämie erhalten zu können. Rufen Sie hierzu die Webseite der Behörde auf und navigieren Sie zum Meldeformular für Ladesäulen. Dort füllen Sie das Online-Formular mit den geforderten Daten wie Anschrift, Betreiberinformationen und technischen Details des Ladepunkts aus. Ein entscheidender Punkt in diesem Prozess ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule im Register der Bundesnetzagentur, da dies eine zwingende Voraussetzung für die THG-Quote ist. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben sendet Ihnen die BNetzA eine Bestätigung sowie Ihre persönliche Betreibernummer per E-Mail zu, die Sie anschließend bei uns im Portal hinterlegen.