
170€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 40 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 450€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 100 €
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Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.
Für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge können Sie seit 28.07.23 leider keine THG-Prämie mehr beantragen, da das Umweltbundesamt diese nun nicht mehr wie einen PKW behandelt, sondern eigene Schätzwerte für die CO2 Einsparung herausgeben will. Dies ist bis heute (Stand 15.10.23) nicht geschehen und es ist nicht absehbar, ob und wann ein Schätzwert für diese Fahrzeugklassen veröffentlicht wird.
Für jede Wallbox/Ladestation, die öffentlich zugänglich ist, kann eine THG Quote beantragt werden. Es zählen alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Diese besagt unter anderem, dass ein Ladepunkt (theoretisch) von jeder Person genutzt werden kann. Voraussetzung für die Beantragung der THG Quote ist darüber hinaus die Anmeldung der Wallbox/Ladestation bei der Bundesnetzagentur. Neu ist seit 28.07.2023, dass Sie zustimmen müssen, dass Ihre Ladesäule in das öffentliche Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen wird, damit andere Elektromobilisten Ihre Ladesäule einfach finden können. In diesem Falle erhalten Sie auch eine offizielle Betreibernummer von der Bundesnetzagentur, die Sie bei Ihrer Registrierung auf emobility.energy angeben müssen. Ihr Ladepunkt muss öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung), auch wenn er auf Ihrem privaten Grundstück steht. Der Ladepunkt muss nicht 24/7 öffentlich nutzbar sein, die “Öffnungszeiten” bestimmen Sie ganz individuell. Wichtig: Es reicht leider nicht aus, den Ladepunkt nur wenige Minuten am Tag öffentlich zugänglich zu machen, bei normaler Nutzung ist mit einer Standzeit von mehreren Stunden am Tag zu rechnen.
Rein rechnerisch kann die THG-Prämie 2026 bis zu 450 Euro für ein E-Auto betragen. Der aktuelle Preis ist aufgrund der Marktbewegungen aber schwer vorherzusehen. Um einen potenziellen Verkaufspreis abzuschätzen, kann man sich die Preisentwicklung der THG-Quote (https://emobility.energy/thg-quote-preisentwicklung) anschauen. Auf jeden Fall kann man sagen, dass die THG-Quoten gegenüber den Vorjahren wieder deutlich steigen, da sich der Markt erholt hat.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.