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Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Die THG-Prämie berechnet sich anhand der eingesparten CO2-Emissionen eines Elektroautos gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dazu werden die Effizienz der Motoren, die Herkunft des Stroms und der aktuelle Marktpreis für den Verkauf von CO2-Zertifikaten mit eingerechnet.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Ausstellung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Ausstellung der Quote wird diese am Markt verkauft und als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.
Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.
Rein rechnerisch kann die THG-Prämie 2025 bis zu 379 Euro für ein E-Auto betragen. Der aktuelle Preis ist aufgrund der Marktbewegungen aber schwer vorherzusehen. Um einen potenziellen Verkaufspreis abzuschätzen, kann man sich die Preisentwicklung der THG-Quote (https://emobility.energy/thg-quote-preisentwicklung) anschauen.