emobility.energy THG-Quote

THG-Quote in nur einer Minute:
Jetzt E-Auto-Prämie kassieren!

GARANT 2026

170€

Garantierte THG-Prämie
Inkl. 40 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Garantierte Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

VARIABEL GARANT 2026

bis zu 450€

85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 100 €
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Mindestprämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

EXPRESS 2026

80€

Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.

2. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.

3. Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.

THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.

Darf ich eine öffentliche Wallbox/Ladestation auf meinem Privatgrundstück betreiben?

Ja! Nach § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung können Ladepunkte, die auf privaten Grundstücken stehen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das gilt für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Damit ein Ladepunkt auf Privatgrundstücken als “öffentlich” eingestuft werden kann, muss sichergestellt sein, dass öffentliche Nutzung explizit von Ihnen gewünscht ist (sichergestellt durch Anmeldung des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur und Veröffentlichung im Ladesäulenregister), und der Ladepunkt öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung).

Kostet mich der Service von emobility.energy etwas?

Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?

Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.

Muss ich bei der Meldung meiner Verbräuche einen Nachweis über die Menge vorweisen?

Nein, bei der Meldung des Ladestroms wird kein Nachweis benötigt, auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis allerdings vorgelegt werden können. Dies wird nötig, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den entnommenen Ladestrom zu dokumentieren. Nach den aktuellen Vorgaben gibt es zur Zeit keine konkreten Anforderungen an die Form der Dokumentation. Beispiele für eine Dokumentation sind Ablesungen von Zählern, oder die Auswertung von Ladeapps/Ladebackendsoftware.

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?

Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.

Kann ich auch ein im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug zur Prämie anmelden?

Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.

Kann ich auch mehrere Elektrofahrzeuge anmelden?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.

In welchen Abständen sollte ich meinen Ladestrom melden?

Sie können uns den verbrauchten Ladestrom in beliebig vielen Abständen übermitteln. Wichtig ist nur, dass sich die Ladezeiträume nicht überschneiden und in der Vergangenheit liegen, sprich es können keine zukünftig zu erwartenden Verbräuche übertragen werden. Wir sammeln Ihre Meldungen und beantragen die THG Quote für Sie in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt. In der Regel melden unsere Kunden nach Anlegen des Ladepunktes den gesamten Ladestrom aus dem Zeitraum von Anfang des aktuellen Kalenderjahres Jahres bis jetzt. Danach werden die abgegebenen Strommengen in monatlichen Abständen übertragen. Eine rückwirkende Meldung des Ladestroms aus dem vergangenen Jahr kann jeweils bis zum 15.02. des aktuellen Jahres angemeldet werden.

Weitere Fragen & Antworten