emobility.energy THG-Quote

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Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.

2. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.

3. Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.

THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.

Bis wann kann man die THG-Prämie beantragen?

Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.

Wie lange dauert die Auszahlung der THG-Prämie?

Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.

Wie wird die THG-Quote berechnet?

Die THG-Prämie berechnet sich anhand der eingesparten CO2-Emissionen eines Elektroautos gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dazu werden die Effizienz der Motoren, die Herkunft des Stroms und der aktuelle Marktpreis für den Verkauf von CO2-Zertifikaten mit eingerechnet.

Muss ich bei der Meldung meiner Verbräuche einen Nachweis über die Menge vorweisen?

Bei der reinen Meldung des Ladestroms in unserem Portal ist zunächst kein direkter Upload eines Nachweises erforderlich. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die entnommenen Strommengen lückenlos zu dokumentieren und auf eine eventuelle Anfrage des Umweltbundesamtes (UBA) oder von uns vorlegen zu können. Als Nachweis eignen sich beispielsweise Ablesungen von geeichten Zählern oder Ladedaten aus Ihrem Backend-System. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie von der höheren Prämie für Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer eigenen PV-Anlage, profitieren möchten. Seit dem 1. Januar 2024 sind hierfür die Anforderungen strenger. Es wird ein Messkonzept verlangt, das nachweist, dass der erzeugte Strom quasi zeitgleich an der Ladesäule verbraucht wurde. Ein Branchenportal fasst dies so zusammen: "Ab 2024 genügt es, wenn sich die Ladesäule und die PV- oder Windkraftanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden. Der Netzanschluss ist unschädlich, wenn über ein Messkonzept nachgewiesen werden kann, dass der in der EE-Anlage erzeugte Strom innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls an der Ladesäule abgegeben wurde."

In welchen Abständen sollte ich meinen Ladestrom melden?

Sie können uns Ihre verbrauchten Ladestrommengen flexibel übermitteln, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich. Wichtig ist dabei nur, dass die gemeldeten Zeiträume in der Vergangenheit liegen und sich nicht überschneiden. Eine besonders wichtige Frist betrifft jedoch die gesamte Jahresmeldung. Während die offizielle Meldefrist des Umweltbundesamtes (UBA) für Ladestrommengen des Vorjahres der 28. Februar des Folgejahres ist, wie auch das Factsheet der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur mit den Worten "+ Mitteilungen von Strommengen an das UBA, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurden, sind bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich" bestätigt, benötigen wir Ihre Daten etwas früher. Um eine pünktliche und sorgfältige Aufbereitung, Bündelung und Prüfung Ihrer Daten für die fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Jahresmeldung bis spätestens zum 15. Februar zu übermitteln. Diese interne Frist sichert uns die notwendige Zeit, damit Ihre Prämie erfolgreich beantragt werden kann.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.

Benötige ich ein Bezahlsystem?

Bei der Frage nach einem Bezahlsystem haben sich die Regeln seit 2024 grundlegend geändert. Für alle neu in Betrieb genommenen Ladepunkte (ab dem 13. April 2024) müssen Sie das punktuelle Laden, auch "Ad-hoc-Laden" genannt, ohne einen vorherigen Vertrag ermöglichen. Für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW ist dabei ein Kartenleser für gängige Debit- und Kreditkarten Pflicht. Bei Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW ist eine dynamische QR-Code-Lösung als Alternative ausreichend. Für bestehende Ladepunkte, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Nachrüstpflicht: Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung müssen bis spätestens zum 1. Januar 2027 mit einem entsprechenden Kartenleser ausgestattet werden. Die europäische "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) gibt dazu klar vor: "An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 betrieben werden, ermöglichen die Betreiber den Ad-hoc-Ladevorgang ...." Diese neuen Regelungen sollen das Laden für alle einfacher und transparenter gestalten, indem an fast jeder neuen öffentlichen Säule direkt mit Karte oder per QR-Code bezahlt werden kann, so wie man es vom Tanken gewohnt ist.

Kann ich für den privaten Stromverbrauch an meiner Wallbox/Ladestation eine THG-Prämie erhalten?

Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.

Wie kann ich prüfen, ob ich für ein Fahrzeug die Prämie beantragen kann?

Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Weitere Fragen & Antworten