emobility.energy THG-Quote

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Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.

2. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.

3. Verkauf & Auszahlung

Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.

THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.

Was ist, wenn ich mein Elektroauto verkaufen möchte?

Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.

Wie lange dauert die Auszahlung der THG-Prämie?

Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.

Muss ich die THG-Prämie versteuern?

Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.

Muss ich bei der Meldung meiner Verbräuche einen Nachweis über die Menge vorweisen?

Nein, bei der Meldung des Ladestroms wird kein Nachweis benötigt, auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis allerdings vorgelegt werden können. Dies wird nötig, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den entnommenen Ladestrom zu dokumentieren. Nach den aktuellen Vorgaben gibt es zur Zeit keine konkreten Anforderungen an die Form der Dokumentation. Beispiele für eine Dokumentation sind Ablesungen von Zählern, oder die Auswertung von Ladeapps/Ladebackendsoftware.

Kann ich auch für einen e-Transporter eine Prämie erhalten?

Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Welche Wallboxen/Ladestationen sind geeignet?

Für jede Wallbox/Ladestation, die öffentlich zugänglich ist, kann eine THG Quote beantragt werden. Es zählen alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Diese besagt unter anderem, dass ein Ladepunkt (theoretisch) von jeder Person genutzt werden kann. Voraussetzung für die Beantragung der THG Quote ist darüber hinaus die Anmeldung der Wallbox/Ladestation bei der Bundesnetzagentur. Neu ist seit 28.07.2023, dass Sie zustimmen müssen, dass Ihre Ladesäule in das öffentliche Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen wird, damit andere Elektromobilisten Ihre Ladesäule einfach finden können. In diesem Falle erhalten Sie auch eine offizielle Betreibernummer von der Bundesnetzagentur, die Sie bei Ihrer Registrierung auf emobility.energy angeben müssen. Ihr Ladepunkt muss öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung), auch wenn er auf Ihrem privaten Grundstück steht. Der Ladepunkt muss nicht 24/7 öffentlich nutzbar sein, die “Öffnungszeiten” bestimmen Sie ganz individuell. Wichtig: Es reicht leider nicht aus, den Ladepunkt nur wenige Minuten am Tag öffentlich zugänglich zu machen, bei normaler Nutzung ist mit einer Standzeit von mehreren Stunden am Tag zu rechnen. 

Wie hoch ist die THG-Quote 2026?

Rein rechnerisch kann die THG-Prämie 2026 bis zu 450 Euro für ein E-Auto betragen. Der aktuelle Preis ist aufgrund der Marktbewegungen aber schwer vorherzusehen. Um einen potenziellen Verkaufspreis abzuschätzen, kann man sich die Preisentwicklung der THG-Quote (https://emobility.energy/thg-quote-preisentwicklung) anschauen. Auf jeden Fall kann man sagen, dass die THG-Quoten gegenüber den Vorjahren wieder deutlich steigen, da sich der Markt erholt hat.

Kostet mich der Service von emobility.energy etwas?

Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?

Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.

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