
250€
Garantierte THG-Prämie
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Für den Antrag benötigen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Die Prämienanträge lassen wir gebündelt beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir am Quotenmarkt und zahlen Sie aus.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Grundsätzlich kann für jede Wallbox oder Ladestation, die die Voraussetzungen der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt, die THG-Prämie für den geladenen Strom beantragt werden. Entscheidend ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, was bedeutet, dass er von einem unbestimmten oder zumindest unbestimmbaren Personenkreis genutzt werden kann. Dies erfordert keine 24/7-Verfügbarkeit; Sie können die "Öffnungszeiten" individuell festlegen. Auch ein Ladepunkt auf einem privaten Grundstück, wie einem Firmenparkplatz, kann als öffentlich gelten, solange die Nutzung Dritten gestattet und der Zugang, beispielsweise durch eine Beschilderung, erkennbar ist. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Meldung Ihres Ladepunkts im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, wobei Sie der Veröffentlichung im Register zustimmen müssen. Nur veröffentlichte Ladepunkte sind prämienberechtigt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Betreibernummer, die wir für die Beantragung benötigen. Beachten Sie zudem, dass seit 2024 durch die europäische AFIR-Verordnung und die Neufassung der LSV erweiterte technische Anforderungen gelten, insbesondere bezüglich der Bezahlmethoden für neu errichtete Ladepunkte.
Die THG-Prämie berechnet sich anhand der eingesparten CO2-Emissionen eines Elektroautos gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Dazu werden die Effizienz der Motoren, die Herkunft des Stroms und der aktuelle Marktpreis für den Verkauf von CO2-Zertifikaten mit eingerechnet.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Sie können uns Ihre verbrauchten Ladestrommengen flexibel übermitteln, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich. Wichtig ist dabei nur, dass die gemeldeten Zeiträume in der Vergangenheit liegen und sich nicht überschneiden. Eine besonders wichtige Frist betrifft jedoch die gesamte Jahresmeldung. Während die offizielle Meldefrist des Umweltbundesamtes (UBA) für Ladestrommengen des Vorjahres der 28. Februar des Folgejahres ist, wie auch das Factsheet der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur mit den Worten "+ Mitteilungen von Strommengen an das UBA, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurden, sind bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich" bestätigt, benötigen wir Ihre Daten etwas früher. Um eine pünktliche und sorgfältige Aufbereitung, Bündelung und Prüfung Ihrer Daten für die fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Jahresmeldung bis spätestens zum 15. Februar zu übermitteln. Diese interne Frist sichert uns die notwendige Zeit, damit Ihre Prämie erfolgreich beantragt werden kann.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ein notwendiger Schritt, um die THG-Prämie erhalten zu können. Rufen Sie hierzu die Webseite der Behörde auf und navigieren Sie zum Meldeformular für Ladesäulen. Dort füllen Sie das Online-Formular mit den geforderten Daten wie Anschrift, Betreiberinformationen und technischen Details des Ladepunkts aus. Ein entscheidender Punkt in diesem Prozess ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule im Register der Bundesnetzagentur, da dies eine zwingende Voraussetzung für die THG-Quote ist. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben sendet Ihnen die BNetzA eine Bestätigung sowie Ihre persönliche Betreibernummer per E-Mail zu, die Sie anschließend bei uns im Portal hinterlegen.