Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
300€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 76 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 450€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Mindestprämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
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Sofortige Auszahlung
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Für das Jahr 2026
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Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Nein. Es sind nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Antragstellung zugelassen.
Sie können uns Ihre verbrauchten Ladestrommengen flexibel übermitteln, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich. Wichtig ist dabei nur, dass die gemeldeten Zeiträume in der Vergangenheit liegen und sich nicht überschneiden. Eine besonders wichtige Frist betrifft jedoch die gesamte Jahresmeldung. Während die offizielle Meldefrist des Umweltbundesamtes (UBA) für Ladestrommengen des Vorjahres der 28. Februar des Folgejahres ist, wie auch das Factsheet der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur mit den Worten "+ Mitteilungen von Strommengen an das UBA, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurden, sind bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich" bestätigt, benötigen wir Ihre Daten etwas früher. Um eine pünktliche und sorgfältige Aufbereitung, Bündelung und Prüfung Ihrer Daten für die fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Jahresmeldung bis spätestens zum 15. Februar zu übermitteln. Diese interne Frist sichert uns die notwendige Zeit, damit Ihre Prämie erfolgreich beantragt werden kann.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Grundsätzlich kann für jede Wallbox oder Ladestation, die die Voraussetzungen der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt, die THG-Prämie für den geladenen Strom beantragt werden. Entscheidend ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, was bedeutet, dass er von einem unbestimmten oder zumindest unbestimmbaren Personenkreis genutzt werden kann. Dies erfordert keine 24/7-Verfügbarkeit; Sie können die "Öffnungszeiten" individuell festlegen. Auch ein Ladepunkt auf einem privaten Grundstück, wie einem Firmenparkplatz, kann als öffentlich gelten, solange die Nutzung Dritten gestattet und der Zugang, beispielsweise durch eine Beschilderung, erkennbar ist. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Meldung Ihres Ladepunkts im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, wobei Sie der Veröffentlichung im Register zustimmen müssen. Nur veröffentlichte Ladepunkte sind prämienberechtigt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Betreibernummer, die wir für die Beantragung benötigen. Beachten Sie zudem, dass seit 2024 durch die europäische AFIR-Verordnung und die Neufassung der LSV erweiterte technische Anforderungen gelten, insbesondere bezüglich der Bezahlmethoden für neu errichtete Ladepunkte.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.