Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
250€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 75 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 450€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
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Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Bei der Frage nach einem Bezahlsystem haben sich die Regeln seit 2024 grundlegend geändert. Für alle neu in Betrieb genommenen Ladepunkte (ab dem 13. April 2024) müssen Sie das punktuelle Laden, auch "Ad-hoc-Laden" genannt, ohne einen vorherigen Vertrag ermöglichen. Für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW ist dabei ein Kartenleser für gängige Debit- und Kreditkarten Pflicht. Bei Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW ist eine dynamische QR-Code-Lösung als Alternative ausreichend. Für bestehende Ladepunkte, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Nachrüstpflicht: Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung müssen bis spätestens zum 1. Januar 2027 mit einem entsprechenden Kartenleser ausgestattet werden. Die europäische "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) gibt dazu klar vor: "An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 betrieben werden, ermöglichen die Betreiber den Ad-hoc-Ladevorgang ...." Diese neuen Regelungen sollen das Laden für alle einfacher und transparenter gestalten, indem an fast jeder neuen öffentlichen Säule direkt mit Karte oder per QR-Code bezahlt werden kann, so wie man es vom Tanken gewohnt ist.
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Die THG-Prämie kann bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres beantragt werden. Nach dieser Frist hat die Bundesregierung das Recht, alle nicht beantragten THG-Quoten selbst zu vermarkten. Beantragen Sie Ihre THG-Prämie also lieber direkt.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Die Auszahlung der THG-Prämie 2025 und 2026 dauert mindestens ein halbes Jahr. Ein Großteil dieser Zeit beansprucht die Zertifizierung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt. Nach Zertifizierung der Quote wird diese am Markt verkauft und nach Zahlungseingang bei emobility.energy als THG-Prämie an die antragstellende Person ausgezahlt.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Bei der reinen Meldung des Ladestroms in unserem Portal ist zunächst kein direkter Upload eines Nachweises erforderlich. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die entnommenen Strommengen lückenlos zu dokumentieren und auf eine eventuelle Anfrage des Umweltbundesamtes (UBA) oder von uns vorlegen zu können. Als Nachweis eignen sich beispielsweise Ablesungen von geeichten Zählern oder Ladedaten aus Ihrem Backend-System. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie von der höheren Prämie für Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer eigenen PV-Anlage, profitieren möchten. Seit dem 1. Januar 2024 sind hierfür die Anforderungen strenger. Es wird ein Messkonzept verlangt, das nachweist, dass der erzeugte Strom quasi zeitgleich an der Ladesäule verbraucht wurde. Ein Branchenportal fasst dies so zusammen: "Ab 2024 genügt es, wenn sich die Ladesäule und die PV- oder Windkraftanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden. Der Netzanschluss ist unschädlich, wenn über ein Messkonzept nachgewiesen werden kann, dass der in der EE-Anlage erzeugte Strom innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls an der Ladesäule abgegeben wurde."
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Ja, das ist ausdrücklich erlaubt und stellt einen sehr häufigen Anwendungsfall dar. Gemäß § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) können auch Ladepunkte auf Privatgrundstücken als "öffentlich zugänglich" eingestuft werden. Wichtig hierfür ist, dass die Nutzung nicht ausschließlich auf Sie als Betreiber beschränkt bleibt, sondern einem weiteren, nicht fest abgrenzbaren Personenkreis, wie zum Beispiel Kunden oder der allgemeinen Öffentlichkeit, ermöglicht wird. Eine klare Kennzeichnung des Ladepunkts vor Ort unterstützt diesen Status und macht die öffentliche Verfügbarkeit für Dritte erkennbar.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.