Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
45€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 379€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 50€
Für das Jahr 2025
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Wichtig für Sie: Seit 28.07.2023 müssen Sie einer Veröffentlichung Ihres Ladepunktes im Ladesäulenregister der Bundesntzagentur zustimmen, damit wir für Sie eine THG-Prämie beantragen können. Zur Anmeldung rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und navigieren Sie zur Registerkarte "Ladesäulen". Klicken Sie auf den Link "Ladesäulen registrieren" und füllen Sie das Online-Formular aus. Sie werden nach Informationen wie Anschrift, Anzahl der Ladepunkte und technischen Daten der Ladesäulen gefragt. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch, wie z.B. eine Betriebserlaubnis, eine Bescheinigung über die elektrische Sicherheit, Fotos der Ladesäulen und eine Kopie des Mietvertrags (falls die Ladesäulen auf öffentlichem Grund stehen). Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Ihnen zugeteilte Betreibernummer per E-Mail. Hinweis: Die Registrierungspflicht gilt nur für öffentlich zugängliche Ladesäulen und nicht für private Ladepunkte.
Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge können Sie seit 28.07.23 leider keine THG-Prämie mehr beantragen, da das Umweltbundesamt diese nun nicht mehr wie einen PKW behandelt, sondern eigene Schätzwerte für die CO2 Einsparung herausgeben will. Dies ist bis heute (Stand 15.10.23) nicht geschehen und es ist nicht absehbar, ob und wann ein Schätzwert für diese Fahrzeugklassen veröffentlicht wird.
Jein! THG Quoten können grundsätzlich nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte beantragt werden, die darüber hinaus den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen. KfW Förderungen werden für Wallboxen/Ladestationen im privaten Bereich erteilt und schließen die öffentliche Nutzung dieser geförderten Ladepunkte für ein Jahr aus. Ein durch die KfW geförderter Ladepunkt muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr ausschließlich privat genutzt werden. Nach Ablauf des Jahres kann der Ladepunkt öffentlich zugänglich gemacht werden. Ab diesem Moment ist die Beantragung einer THG Prämie jederzeit bei uns möglich. Wenn Sie einen von der KfW geförderten Ladepunkt haben und dafür eine THG Prämie bei uns beantragen wollen, schauen Sie am besten auf das Datum in Ihrem Förderbescheid, um das Ablaufdatum des ersten Jahres zu bestimmen.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Für jede Wallbox/Ladestation, die öffentlich zugänglich ist, kann eine THG Quote beantragt werden. Es zählen alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Diese besagt unter anderem, dass ein Ladepunkt (theoretisch) von jeder Person genutzt werden kann. Voraussetzung für die Beantragung der THG Quote ist darüber hinaus die Anmeldung der Wallbox/Ladestation bei der Bundesnetzagentur. Neu ist seit 28.07.2023, dass Sie zustimmen müssen, dass Ihre Ladesäule in das öffentliche Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur aufgenommen wird, damit andere Elektromobilisten Ihre Ladesäule einfach finden können. In diesem Falle erhalten Sie auch eine offizielle Betreibernummer von der Bundesnetzagentur, die Sie bei Ihrer Registrierung auf emobility.energy angeben müssen. Ihr Ladepunkt muss öffentlich erreichbar und entsprechend erkennbar sein (z.B. durch eine gut sichtbare Kennzeichnung), auch wenn er auf Ihrem privaten Grundstück steht. Der Ladepunkt muss nicht 24/7 öffentlich nutzbar sein, die “Öffnungszeiten” bestimmen Sie ganz individuell. Wichtig: Es reicht leider nicht aus, den Ladepunkt nur wenige Minuten am Tag öffentlich zugänglich zu machen, bei normaler Nutzung ist mit einer Standzeit von mehreren Stunden am Tag zu rechnen.
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafezahlungen leisten. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger. Daher müssen sie Zertifikate von Dritten zukaufen, die zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen, um die Strafzahlungen zu vermeiden.
Nein, bei der Meldung des Ladestroms wird kein Nachweis benötigt, auf Anfrage muss ein entsprechender Nachweis allerdings vorgelegt werden können. Dies wird nötig, wenn es z.B. aufgrund von unplausiblen Strommengen- und Zeitraumangaben zu einer entsprechenden Anfrage durch das Umweltbundesamt kommt. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den entnommenen Ladestrom zu dokumentieren. Nach den aktuellen Vorgaben gibt es zur Zeit keine konkreten Anforderungen an die Form der Dokumentation. Beispiele für eine Dokumentation sind Ablesungen von Zählern, oder die Auswertung von Ladeapps/Ladebackendsoftware.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.