Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
bis 450€
85% des Quotenerlöses
Garantiert mindestens 170 €
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
500€
Garantierte Zahlung
500 € THG-Prämie
Kombiprämie 2026/27
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
200€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Bei der Frage nach einem Bezahlsystem haben sich die Regeln seit 2024 grundlegend geändert. Für alle neu in Betrieb genommenen Ladepunkte (ab dem 13. April 2024) müssen Sie das punktuelle Laden, auch "Ad-hoc-Laden" genannt, ohne einen vorherigen Vertrag ermöglichen. Für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW ist dabei ein Kartenleser für gängige Debit- und Kreditkarten Pflicht. Bei Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW ist eine dynamische QR-Code-Lösung als Alternative ausreichend. Für bestehende Ladepunkte, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Nachrüstpflicht: Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung müssen bis spätestens zum 1. Januar 2027 mit einem entsprechenden Kartenleser ausgestattet werden. Die europäische "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) gibt dazu klar vor: "An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 betrieben werden, ermöglichen die Betreiber den Ad-hoc-Ladevorgang ...." Diese neuen Regelungen sollen das Laden für alle einfacher und transparenter gestalten, indem an fast jeder neuen öffentlichen Säule direkt mit Karte oder per QR-Code bezahlt werden kann, so wie man es vom Tanken gewohnt ist.
Die THG-Prämie beantragt man über das Antragsformular eines THG-Anbieters wie emobility.energy. Dafür benötigen Antragsstellende nur ein Foto oder Scan ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.
Wir benötigen lediglich einige rudimentäre Angaben wie Adresse, Betreibernummer und genauer Standort der Ladesäule. Diese können Sie uns ganz einfach per Excel oder PDF zur Verfügung stellen und werden von uns bei Antragstellung abgefragt.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Bei der reinen Meldung des Ladestroms in unserem Portal ist zunächst kein direkter Upload eines Nachweises erforderlich. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die entnommenen Strommengen lückenlos zu dokumentieren und auf eine eventuelle Anfrage des Umweltbundesamtes (UBA) oder von uns vorlegen zu können. Als Nachweis eignen sich beispielsweise Ablesungen von geeichten Zählern oder Ladedaten aus Ihrem Backend-System. Eine Besonderheit gilt, wenn Sie von der höheren Prämie für Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer eigenen PV-Anlage, profitieren möchten. Seit dem 1. Januar 2024 sind hierfür die Anforderungen strenger. Es wird ein Messkonzept verlangt, das nachweist, dass der erzeugte Strom quasi zeitgleich an der Ladesäule verbraucht wurde. Ein Branchenportal fasst dies so zusammen: "Ab 2024 genügt es, wenn sich die Ladesäule und die PV- oder Windkraftanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt befinden. Der Netzanschluss ist unschädlich, wenn über ein Messkonzept nachgewiesen werden kann, dass der in der EE-Anlage erzeugte Strom innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls an der Ladesäule abgegeben wurde."
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.