Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
80€
Garantierte THG-Prämie
Inkl. 30 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantierte Prämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
bis zu 379€
85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 45 €
Für das Jahr 2025
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Mindestprämie unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
300€
Garantierte Prämie
Inkl. 100 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2025 & 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Garantiere Prämie, unabhängig vom Markt
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Der Handel mit THG-Quoten basiert auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, welches 2022 in Kraft trat und bis 2030 ausgelegt ist. Insgesamt kann die Treibhausgasminderungsquote also acht Mal verkauft werden.
Jein! THG Quoten können grundsätzlich nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte beantragt werden, die darüber hinaus den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen. KfW Förderungen werden für Wallboxen/Ladestationen im privaten Bereich erteilt und schließen die öffentliche Nutzung dieser geförderten Ladepunkte für ein Jahr aus. Ein durch die KfW geförderter Ladepunkt muss also ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr ausschließlich privat genutzt werden. Nach Ablauf des Jahres kann der Ladepunkt öffentlich zugänglich gemacht werden. Ab diesem Moment ist die Beantragung einer THG Prämie jederzeit bei uns möglich. Wenn Sie einen von der KfW geförderten Ladepunkt haben und dafür eine THG Prämie bei uns beantragen wollen, schauen Sie am besten auf das Datum in Ihrem Förderbescheid, um das Ablaufdatum des ersten Jahres zu bestimmen.
Nein! Es steht Ihnen frei den Strom unkompliziert und kostenlos an Dritte anzubieten. Sofern Sie sich dazu entscheiden ein Bezahlsystem zu nutzen, muss dieses den Vorgaben der Ladesäulenverordnung entsprechen und eichrechtskonform sein. Weitere Infos zu Authentifizierungsverfahren und Bezahlsystemem finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.