THG-Prämie für 2026 sichern? Geht klar!

Die E-Auto-Prämie für alle, die elektrisch fahren.
Auch für Leasing- und Dienstfahrzeuge. Jetzt sichern.

Prämie jetzt beantragenTHG-Prämie für Wallboxen

Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.

Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!

Prämie beantragen: Super einfach.

1. Antragstellung

Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.

2. Bündelung

Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.

3. Zertifizierung

Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.

4. Verkauf

Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.

Wählen Sie Ihre Prämie:

GARANT 2026

300€

Garantierte THG-Prämie
Inkl. 76 € Neukundenbonus
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Garantierte Prämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

VARIABEL GARANT 2026

bis zu 450€

85% des Quotenerlöses
Sie erhalten mindestens 170 €
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Mindestprämie unabhängig vom Markt

THG-Prämie beantragen

verschlüsselt + DSGVO konform

EXPRESS 2026

200€

Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026

THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern

Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr

Kein Risiko: Prämie unabhängig vom Markt

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verschlüsselt + DSGVO konform

THG-Prämie für Wallboxen & Ladepunkte
THG-Prämie für Flotten ab 5 Fahrzeugen
THG-Prämie für Nutzfahrzeuge & Busse
THG-Quote DSGVO-konform beantragen
THG-Prämie beantragen - Serverstandort Deutschland

Unsere Kunden mögen uns.

Fragen? Beantworten wir gern.

Kann ich auch ein im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug zur Prämie anmelden?

Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.

Kann ich auch für einen e-Transporter eine Prämie erhalten?

Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.

Kann ich auch mehrere Elektrofahrzeuge anmelden?

Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.

Ist die THG-Prämie steuerfrei?

Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Firmenwagen, müssen die Einnahmen aus dem Handel mit THG-Quoten als normale Einnahme versteuert werden.

Benötige ich ein Bezahlsystem?

Bei der Frage nach einem Bezahlsystem haben sich die Regeln seit 2024 grundlegend geändert. Für alle neu in Betrieb genommenen Ladepunkte (ab dem 13. April 2024) müssen Sie das punktuelle Laden, auch "Ad-hoc-Laden" genannt, ohne einen vorherigen Vertrag ermöglichen. Für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW ist dabei ein Kartenleser für gängige Debit- und Kreditkarten Pflicht. Bei Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW ist eine dynamische QR-Code-Lösung als Alternative ausreichend. Für bestehende Ladepunkte, die vor diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Nachrüstpflicht: Schnellladepunkte ab 50 kW Leistung müssen bis spätestens zum 1. Januar 2027 mit einem entsprechenden Kartenleser ausgestattet werden. Die europäische "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" (AFIR) gibt dazu klar vor: "An öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die ab dem 13. April 2024 betrieben werden, ermöglichen die Betreiber den Ad-hoc-Ladevorgang ...." Diese neuen Regelungen sollen das Laden für alle einfacher und transparenter gestalten, indem an fast jeder neuen öffentlichen Säule direkt mit Karte oder per QR-Code bezahlt werden kann, so wie man es vom Tanken gewohnt ist.

Kann ich für den privaten Stromverbrauch an meiner Wallbox/Ladestation eine THG-Prämie erhalten?

Ja! Für alle Arten von Ladesäulen oder Wallboxen, unabhängig von ihrer Art, welche die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen, kann eine THG Quote beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist und im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur veröffentlich wurde.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ein notwendiger Schritt, um die THG-Prämie erhalten zu können. Rufen Sie hierzu die Webseite der Behörde auf und navigieren Sie zum Meldeformular für Ladesäulen. Dort füllen Sie das Online-Formular mit den geforderten Daten wie Anschrift, Betreiberinformationen und technischen Details des Ladepunkts aus. Ein entscheidender Punkt in diesem Prozess ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule im Register der Bundesnetzagentur, da dies eine zwingende Voraussetzung für die THG-Quote ist. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben sendet Ihnen die BNetzA eine Bestätigung sowie Ihre persönliche Betreibernummer per E-Mail zu, die Sie anschließend bei uns im Portal hinterlegen.

Kann ich auch eine THG Prämie für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge erhalten?

Für freiwillig zugelassene Kraftfahrzeuge können Sie seit 28.07.23 leider keine THG-Prämie mehr beantragen, da das Umweltbundesamt diese nun nicht mehr wie einen PKW behandelt, sondern eigene Schätzwerte für die CO2 Einsparung herausgeben will. Dies ist bis heute (Stand 15.10.23) nicht geschehen und es ist nicht absehbar, ob und wann ein Schätzwert für diese Fahrzeugklassen veröffentlicht wird.

In welchen Abständen sollte ich meinen Ladestrom melden?

Sie können uns Ihre verbrauchten Ladestrommengen flexibel übermitteln, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich. Wichtig ist dabei nur, dass die gemeldeten Zeiträume in der Vergangenheit liegen und sich nicht überschneiden. Eine besonders wichtige Frist betrifft jedoch die gesamte Jahresmeldung. Während die offizielle Meldefrist des Umweltbundesamtes (UBA) für Ladestrommengen des Vorjahres der 28. Februar des Folgejahres ist, wie auch das Factsheet der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur mit den Worten "+ Mitteilungen von Strommengen an das UBA, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurden, sind bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich" bestätigt, benötigen wir Ihre Daten etwas früher. Um eine pünktliche und sorgfältige Aufbereitung, Bündelung und Prüfung Ihrer Daten für die fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Jahresmeldung bis spätestens zum 15. Februar zu übermitteln. Diese interne Frist sichert uns die notwendige Zeit, damit Ihre Prämie erfolgreich beantragt werden kann.

Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?

Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.

Weitere Fragen & Antworten

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Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.

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Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.

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