Weil ein Elektro-Fahrzeug keinen Kraftstoff verbrennt, spart es jedes Jahr CO2-Emissionen ein. Diese Einsparung können Sie zertifizieren lassen und das Zertifikat an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Da der Aufwand dafür für einen Einzelnen zu hoch ist, übernehmen wir von emobility energy dies für Sie gebündelt. Jetzt in nur 2 Minuten beantragen!
Dafür brauchen Sie nur Ihren Fahrzeugschein und Bankverbindung.
Wir bündeln alle eingehenden Prämienanträge zu einem Antrag.
Die Prämienanträge lassen wir beim Umweltbundesamt zertifizieren.
Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
bis 450€
85% des Quotenerlöses
Garantiert mindestens 170 €
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
500€
Garantierte Zahlung
500 € THG-Prämie
Kombiprämie 2026/27
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
200€
Sofortige Auszahlung
Garantierte Fixprämie
Für das Jahr 2026
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
THG-Prämie beantragenverschlüsselt + DSGVO konform
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Da es zu aufwändig wäre, den tatsächlich verbrauchten Strom eines jeden Elektrofahrzeugs für die Zertifizierung zu dokumentieren, hat der Gesetztgeber entschieden, dass Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Durchschnittswert bemessen werden.
Ja, das ist möglich, allerdings mit einer wichtigen zeitlichen Einschränkung. Viele frühere KfW-Förderprogramme für private Wallboxen knüpften die finanzielle Unterstützung an die Bedingung, dass die Wallbox für mindestens ein Jahr ausschließlich privat genutzt wird. In diesem Fall können Sie die THG-Prämie erst nach Ablauf dieses Bindejahres beantragen. Um den genauen Zeitpunkt zu bestimmen, prüfen Sie am besten das Datum in Ihrem Förderbescheid. Sobald Sie die Wallbox nach Ablauf dieser Frist bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugänglich melden und im Register veröffentlichen lassen, steht der Beantragung der THG-Prämie nichts mehr im Wege.
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist ein notwendiger Schritt, um die THG-Prämie erhalten zu können. Rufen Sie hierzu die Webseite der Behörde auf und navigieren Sie zum Meldeformular für Ladesäulen. Dort füllen Sie das Online-Formular mit den geforderten Daten wie Anschrift, Betreiberinformationen und technischen Details des Ladepunkts aus. Ein entscheidender Punkt in diesem Prozess ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der Ladesäule im Register der Bundesnetzagentur, da dies eine zwingende Voraussetzung für die THG-Quote ist. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben sendet Ihnen die BNetzA eine Bestätigung sowie Ihre persönliche Betreibernummer per E-Mail zu, die Sie anschließend bei uns im Portal hinterlegen.
Grundsätzlich kann für jede Wallbox oder Ladestation, die die Voraussetzungen der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt, die THG-Prämie für den geladenen Strom beantragt werden. Entscheidend ist, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, was bedeutet, dass er von einem unbestimmten oder zumindest unbestimmbaren Personenkreis genutzt werden kann. Dies erfordert keine 24/7-Verfügbarkeit; Sie können die "Öffnungszeiten" individuell festlegen. Auch ein Ladepunkt auf einem privaten Grundstück, wie einem Firmenparkplatz, kann als öffentlich gelten, solange die Nutzung Dritten gestattet und der Zugang, beispielsweise durch eine Beschilderung, erkennbar ist. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Meldung Ihres Ladepunkts im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur, wobei Sie der Veröffentlichung im Register zustimmen müssen. Nur veröffentlichte Ladepunkte sind prämienberechtigt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Betreibernummer, die wir für die Beantragung benötigen. Beachten Sie zudem, dass seit 2024 durch die europäische AFIR-Verordnung und die Neufassung der LSV erweiterte technische Anforderungen gelten, insbesondere bezüglich der Bezahlmethoden für neu errichtete Ladepunkte.
Anspruch auf die THG-Prämie haben alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die rein elektrisch angetrieben werden. Neben E-Autos können dies auch Nutzfahrzeuge, Busse, LKW oder zulassungspflichtige E-Roller sein. Auch für entnommenem Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten gibt es Prämien. So können Besitzer:innen einer Wallbox sogar mehrfach von der THG-Prämie profitieren. Sollte dieser Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. einer PV-Anlage, stammen, steigt die Prämie sogar um ein Vielfaches.
Sie erhalten von uns die Auszahlung, die Sie ausgewählt haben. Unsere Kosten decken wir aus einer kleinen Bearbeitungsprovision, die in Ihrem Auszahlungsbetrag bereits abgezogen ist.
Sie können uns Ihre verbrauchten Ladestrommengen flexibel übermitteln, beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich. Wichtig ist dabei nur, dass die gemeldeten Zeiträume in der Vergangenheit liegen und sich nicht überschneiden. Eine besonders wichtige Frist betrifft jedoch die gesamte Jahresmeldung. Während die offizielle Meldefrist des Umweltbundesamtes (UBA) für Ladestrommengen des Vorjahres der 28. Februar des Folgejahres ist, wie auch das Factsheet der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur mit den Worten "+ Mitteilungen von Strommengen an das UBA, die an öffentlich zugänglichen Ladepunkten entnommen wurden, sind bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich" bestätigt, benötigen wir Ihre Daten etwas früher. Um eine pünktliche und sorgfältige Aufbereitung, Bündelung und Prüfung Ihrer Daten für die fristgerechte Einreichung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre vollständige Jahresmeldung bis spätestens zum 15. Februar zu übermitteln. Diese interne Frist sichert uns die notwendige Zeit, damit Ihre Prämie erfolgreich beantragt werden kann.
Die THG-Prämie ist ein staatliches Instrument zur Förderung der Elektromobilität. Fahrer:innen von Elektroautos erhalten für das emissionsfreie Fahren eine Treibhausgasminderungsquote vom Umweltbundesamt ausgestellt. Diese THG-Quote wird anschließend verkauft und im Gegenzug erhalten Antragstellende eine THG-Prämie.
Rein rechnerisch kann die THG-Prämie 2026 bis zu 450 Euro für ein E-Auto betragen. Der aktuelle Preis ist aufgrund der Marktbewegungen aber schwer vorherzusehen. Um einen potenziellen Verkaufspreis abzuschätzen, kann man sich die Preisentwicklung der THG-Quote (https://emobility.energy/thg-quote-preisentwicklung) anschauen. Auf jeden Fall kann man sagen, dass die THG-Quoten gegenüber den Vorjahren wieder deutlich steigen, da sich der Markt erholt hat.
Wir fragen nur nach Daten, die wir wirklich benötigen und speichern sie ausschließlich auf Servern in Deutschland.
Durch unsere automatisierten Prozesse gewährleisten wir eine schnelle Bearbeitung der Anträge und eine rasche Auszahlung.
Für Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistung steht unser Support gern per Chat und E-Mail zur Verfügung.