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Ladesäulenverordnung

Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Vorgaben eingeführt, um den Ausbau von Stromtankstellen in Deutschland zu fördern und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die LSV trat am 14. Juni 2017 in Kraft und legt fest, welche Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektroautos gestellt werden. Dadurch sollen Elektrofahrer eine größere Auswahl an Lademöglichkeiten haben und sich darauf verlassen können, dass die Ladestationen bestimmten Standards entsprechen. Die LSV zielt darauf ab, den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur voranzutreiben und somit die Akzeptanz und Attraktivität von Elektromobilität zu steigern.

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