Neben der staatlichen Förderung für Ihr Elektrofahrzeug und der passenden Ladestation zuhause, können Sie seit 2022 ganz einfach bis zu 400€ mit dem Verkauf Ihrer THG-Quote verdienen (Abhängig vom Marktpreis). Jedes Jahr aufs Neue! Voraussetzung ist lediglich, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind oder in dessen Vollmacht handeln und dieses rein elektrisch betrieben wird. Sie können die THG-Quote sowohl für privat wie auch gewerblich genutzte E-Fahrzeuge und E-Flotten (also auch für Elektro-Transporter, -Busse und -LKWs) beantragen.
Klingt spannend? Unser Partner emobility.energy GmbH unterstützt Sie dabei und übernimmt die Vermarktung sowie den Verkauf Ihrer CO2 THG-Quote - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Es wird nur der Fahrzeugschein benötigt.
Eingehende Prämienanträge werden in einem Paket gebündelt.
Die Prämienanträge werden beim Umweltbundesamt zertifiziert.
Die Zertifikate werden an verpflichtete Unternehmen verkauft.
garantierte THG-Prämie
Für alle E-Fahrzeuge
+15€ Freunde-Bonus
Auszahlung garantiert
Jährlich auszahlbar
Antragstellung in nur 2 Minuten
Auszahlung abhängig vom Marktpreis
Für alle E-Fahrzeuge
+15€ Freunde-Bonus
Maximale Auszahlung garantiert
Jährlich auszahlbar
Antragstellung in nur 2 Minuten
Sofortauszahlung
in 24 Std. auf dem Konto
+15€ Freunde-Bonus
THG-Prämie auch für nächstes Jahr sichern
Auszahlung in 24 Stunden
In weniger als 2 Minuten beantragt
Auszahlungsinformation
FIX 2023
:
Die Auszahlungsoption FIX 2023 bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig vom Quotenerlös eine THG-Prämie in Höhe von 240€ (netto, ggf. zzgl. Mehrwertsteuer) auszahlen.
Auszahlungsinformation
FLEX 2023
:
Wir zahlen den vollen Quotenerlös abzüglich eines geringen Bearbeitungsentgelts an Sie aus. Bei einem perspektivisch anzunehmenden Quotenpreis von 594€/tco2 erhalten Sie für einen PKW einen Erlös in Höhe von rund 416€. Nach Abzug unseres Bearbeitungsentgelts i.H.v. 15% erhalten Sie eine Nettoauszahlung in Höhe von rund 353€. Der Quotenpreis ist variabel und kann sowohl höher, als auch niedriger ausfallen.
Auszahlungsinformation
EXPRESS 2023
:
Sie erhalten eine Sofortauszahlung in Höhe von 200€ als THG-Prämie für Ihr Fahrzeug.
Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 entspricht (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen).
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 8 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2021 bearbeitet und geballt 2022-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu zwölf Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.