Neben der staatlichen Förderung für Ihr Elektrofahrzeug und der passenden Ladestation zuhause, können Sie seit 2022 ganz einfach bis zu 400€ mit dem Verkauf Ihrer THG-Quote verdienen (Abhängig vom Marktpreis). Jedes Jahr aufs Neue! Voraussetzung ist lediglich, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind oder in dessen Vollmacht handeln und dieses rein elektrisch betrieben wird. Sie können die THG-Quote sowohl für privat wie auch gewerblich genutzte E-Fahrzeuge und E-Flotten (also auch für Elektro-Transporter, -Busse und -LKWs) beantragen.
Klingt spannend? Unser Partner emobility.energy GmbH unterstützt Sie dabei und übernimmt die Vermarktung sowie den Verkauf Ihrer CO2 THG-Quote - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Es wird nur der Fahrzeugschein benötigt.
Eingehende Prämienanträge werden in einem Paket gebündelt.
Die Prämienanträge werden beim Umweltbundesamt zertifiziert.
Die Zertifikate werden an verpflichtete Unternehmen verkauft.
variable THG-Prämie
Für das Jahr 2024
THG-Prämie auch für das Folgejahr sichern
Prämienzahlung für jedes Kalenderjahr
Bis zu 395€ pro PKW, je nach Marktpreis
Auszahlungsinformation
VARIABEL 2024
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Mit der Auszahlungsoption VARIABEL 2024 übertragen Sie uns das Recht, die für Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug mögliche THG-Minderungsquote für das Abtretungsjahr 2024 und das Folgejahr geltend zu machen. Im Gegenzug erhalten Sie dafür von uns in jedem Kalenderjahr der vereinbarten Abtretungsdauer den auf Ihr bei uns angemeldetes Fahrzeug entfallenden Quotenerlös abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% ausbezahlt (Mindestbearbeitungsgebühr jedoch 19€ pro Megawattstunde des auf Ihre Fahrzeugklasse entfallenden Schätzwertes im Sinne des §7 Absatz 3 der 38. BImSchV). Die Auszahlung erfolgt jährlich im Gutschriftenverfahren auf das von Ihnen anzugebende Konto, nachdem der Antrag vom Umweltbundesamt zertifiziert wurde und wir die Quote am Markt verkaufen konnten und den Quotenerlös erhalten haben. Wir informieren Sie selbstverständlich laufend über die Beantragung und die weiteren Schritte. Beachten Sie, dass der Quotenerlös variabel ist und von der Höhe des tatsächlichen Marktpreises zum Zeitpunkt des Verkaufs abhängt. Die angegebene Auszahlungshöhe von bis zu 395€ ist ein theoretisch maximal erzielbarer Wert für einen PKW. Der angegebene Auszahlungsbetrag enthält 19% Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer zahlen wir an Sie aus, soweit Sie nicht Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG sind. Sollte der in Ihrem Auftrag beim Umweltbundesamt gestellte Antrag abgelehnt werden, etwa weil das Fahrzeug zuvor bereits von einem anderen Anbieter beantragt und für diesen zertifiziert wurde, sind wir berechtigt, Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49€ zu berechnen.
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafezahlungen leisten. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger. Daher müssen sie Zertifikate von Dritten zukaufen, die zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen, um die Strafzahlungen zu vermeiden.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.