Es wird nur der Fahrzeugschein benötigt.
Eingehende Prämienanträge werden in einem Paket gebündelt.
Die Prämienanträge werden beim Umweltbundesamt zertifiziert.
Die Zertifikate werden an verpflichtete Unternehmen verkauft.
Variable Auszahlung
5% Investment in Baumprojekt
Nur 10% Bearbeitungsgebühr
Von steigenden Quoten profitieren
Auszahlung in ca. 12 Wochen
Transparente Abrechnung
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MAX 2023
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EXPRESS PLUS
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EXPRESS 200
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Expressauszahlung innerhalb von 72 Stunden nach Prüfung Ihrer Daten.
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MAX FLEET
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Für elektrisch betriebene PKW und Zweiräder legt der Gesetzgeber für die THG-Quote eine pauschale Ladestrommenge von 2 MWh jährlich fest, dies entspricht einem Äquivalent von 0,862 tCO2-Einsparung. Bei einem perspektivisch anzunehmenden Quotenpreis von rund 580,–€/ Tonne CO2 erhalten Sie nach Abzug unseres Bearbeitungsentgeltes i.H.v. nur 10% eine Auszahlung i.H.v. rd. 450,–€. Wählen Sie eine Auszahlungsoption mir Investition in ein Nachhaltigkeitsprojekt behalten wir weitere 5% ein, die wir direkt in ein Nachhaltigkeitsprojekt investieren.
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MAX GARANT 2022
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SWITCH GARANT 2023
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WS UG - Special
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FLEX
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Betrag abhängig vom Quotenerlös. Auszahlung binnen 3 Tagen nach Verkauf Ihres Quotenzertifikates.
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FIX GARANT
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MAX SCOOTER
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GARANT
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Auszahlung binnen 3 Tagen nach Verkauf Ihres Quotenzertifikates.
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GARANT 2022
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MAX GARANT
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EXPRESS
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MAX GARANT
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NUTZFAHRZEUG 675
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BUS
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GARANT 2022
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FIX GARANT 2022
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X-MAS Special
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EXPRESS 2022
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PKW MAX
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EXPRESS 2022
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GARANT 2022
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MAX GARANT 2022
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NUTZFAHRZEUG GREEN
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NEW YEAR SPECIAL
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EXPRESS 225
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GREEN 325
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Auszahlung binnen 3 Tagen, nach Zertifizierung Ihres Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und Vermarktung des Zertifikats.
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ECOM Zero
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FIX GARANT
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FLEX
:
Betrag abhängig vom Quotenerlös. Auszahlung binnen 3 Tagen nach Verkauf Ihres Quotenzertifikates.
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GARANT
:
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EXPRESS
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MAX GARANT 2023
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GREEN 275
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Auszahlung binnen 3 Tagen, nach Zertifizierung Ihres Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und Vermarktung des Zertifikats.
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NFZ FLEET
:
Für ein elektrisch betriebenes Nutzfahrzeug legt der Gesetzgeber für die THG-Quote eine pauschale Ladestrommenge von 3 MWh jährlich fest, dies entspricht einem Äquivalent von 1,29tCO2-Einsparung. Bei einem perspektivisch anzunehmenden Quotenpreis von rund 580,–€/ Tonne CO2 erhalten Sie nach Abzug unseres Bearbeitungsentgeltes i.H.v. nur 8% eine Auszahlung i.H.v. rd. 690,–€.
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GREEN
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Auszahlung binnen 3 Tagen, nach Zertifizierung Ihres Fahrzeugs beim Umweltbundesamt und Vermarktung des Zertifikats.
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PHILIPS FLEET
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GREEN FLEET
:
Für elektrisch betriebene PKW und Zweiräder legt der Gesetzgeber für die THG-Quote eine pauschale Ladestrommenge von 2 MWh jährlich fest, dies entspricht einem Äquivalent von 0,862 tCO2-Einsparung. Bei einem perspektivisch anzunehmenden Quotenpreis von rund 580,–€/ Tonne CO2 erhalten Sie nach Abzug unseres Bearbeitungsentgeltes i.H.v. nur 10% eine Auszahlung i.H.v. rd. 450,–€. Wählen Sie eine Auszahlungsoption mir Investition in ein Nachhaltigkeitsprojekt behalten wir weitere 5% ein, die wir direkt in ein Nachhaltigkeitsprojekt investieren.
Auszahlungsinformation
EXPRESS PLUS.
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BUS FLEET
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Für einen elektrisch betriebenen Bus legt der Gesetzgeber für die THG-Quote eine pauschale Ladestrommenge von 72 MWh jährlich fest, dies entspricht einem Äquivalent von 31tCO2-Einsparung. Bei einem perspektivisch anzunehmenden Quotenpreis von rund 580,–€/ Tonne CO2 erhalten Sie nach Abzug unseres Bearbeitungsentgeltes i.H.v. nur 3% eine Auszahlung i.H.v. rd. 17.500,–€.
Auszahlungsinformation
MAX GARANT 2022
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MAX 2023
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FIX GARANT
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Ja! Auch ein Transporter ist Prämienberechtigt, sofern er rein elektrisch betrieben ist und der Fahrzeugklasse N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen), N2, oder N3 entspricht.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Demnach ist jede/r Elektroauto-Halter/in ein potentieller „Inverkehrbringer“ von Ladestrom. Aktuell spielt es keine Rolle, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kohlestrom stammt. Da die über das Jahr geladene Strommenge aus Wallboxen offiziell nicht gemessen werden kann, werden die E-Fahrzeuge pauschal angerechnet. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote), kann man diese CO2-Einsparungen beim UBA als Quote beantragen und den darauf ausgestellten behördlichen Bescheid an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen.
Alle Anträge reichen wir als Bündel in regelmäßigen Abständen beim Umweltbundesamt ein. Wir erwarten die behördlichen Bescheide circa 14 Wochen nach Einreichung. Derzeit gehen wir von einer längeren Bearbeitungszeit aus, weil die Behörde noch die Anträge aus 2022 bearbeitet und geballt 2023-er Elektroauto-Quoten beantragt werden. Daher wird es unter Umständen bis zu 16 Wochen dauern. Im Anschluss verkaufen wir die Zertifikate sofort am Markt und zahlen Ihnen die vereinbarte Prämie aus. Die Auszahlungen der Erlöse kündigen wir mit einer E-Mail an und führen sie danach innerhalb weniger Tage aus.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, endet mit der Umschreibung auf den neuen Besitzer Ihre Zulassung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall einfach formlos. Ihr THG-Bonus für das laufende Jahr steht Ihnen in vollem Umfang zu, da ein E-Auto nur einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt angemeldet werden kann. Der neue Besitzer Ihres E-Autos kann dann die Quote ab dem nächsten Jahr beantragen. Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, heißen wir Sie und Ihr neues E-Auto natürlich gerne wieder willkommen.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Weiterhin ist wichtig, dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder unter Vollmacht des Halters handeln. Letzteres ist zum Beispiel im Falle eines Firmenwagens wichtig. Sollten Sie eine Prämie für Ihren Firmenwagen beantragen wollen, so müssen Sie dazu eine E-Mailadresse angeben, aus der der Bezug zu der Firma, welche Fahrzeughalter ist, eindeutig hervorgeht (bspw. Ihre Firmen-E-Mailadresse).
Nein, das geht leider nicht. Bisher können nur Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland für die THG Prämie angemeldet werden.
Für ein Elektromotorrad oder Elektrozweirad können Sie eine THG-Prämie beantragen, sofern es ein "großes Kennzeichen" hat und Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und dass Sie entweder selbst der Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Feld C.1.1) sind, oder in Vollmacht des Halters handeln. Für nicht zulassungspflichtige Fahrräder mit Elektromotor gibt es leider keine Prämie.
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken. Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafezahlungen leisten. Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger. Daher müssen sie Zertifikate von Dritten zukaufen, die zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen, um die Strafzahlungen zu vermeiden.
Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt! Entscheidend ist lediglich, dass die Fahrzeuge auf den Antragsteller angemeldet sind. Wenn also zwei Elektrofahrzeug auf Sie angemeldet sind, können Sie für beide Fahrzeuge die Prämie beantragen.
Es kommt darauf an, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind. Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervor. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen wurde folgendes geregelt: „Die ertragsteuerlich Beurteilung der Zahlungen folgen den allgemeinen steuerlichen Regelungen, d. h. ist das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stellen die Zahlungen Betriebseinnahmen dar.“ Dies ist keine steuerliche Beratung.